Zesox
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.03.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.932,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.750,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.182,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
122.333,75 |
| I.
Vorräte |
69.222,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.797,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.314,36 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
195.329,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
331.594,88 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
220.329,13 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
195.329,13 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
329.094,88 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
52.686,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
331.594,88 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2012
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches
des HGB ( § § 238 ff ) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§ § 264 ff HGB)
aufgestellt worden.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird aufgestellt nach
dem Gesamtkostenverfahren unter Inanspruchnahme der
größenmäßigen Erleichterung
gemäß § 276 Satz 1 HGB.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff und 264 ff HGB)
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear und degressiv
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 (
oder € 410) wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG
im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 (
oder von € 410 bis € 1.000) mit 20%,
abgeschrieben. Teil- weise wurde von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, Wirtschaftsgüter
bis € 410 in den Abschreibungspool aufzunehmen.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bzw.
Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird
durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Steuerrückstellungen sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2
HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von € 279.408,33 und wurden mit
einem Zinssatz von 5% verzinst. Gemäß den
Vereinbarungen in den Darlehensverträgen wurde der
Rangrücktritt erklärt.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5
Jahren bestehen nicht.
IV. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens
geführt durch den Geschäftsführer Herrn
Felix Lobkowicz.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Dem
Geschäftsführer wurde für den
Berichtszeitraum Entlastung erteilt.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 276.408,33 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.02.2014
festgestellt.
Berlin, den 3. Februar 2014
Felix Lobkowicz
Geschäftsführer
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