Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 8488
Vorher
Gesellschaft für Sicherheit, Informationstechnologie und Telemedizin mbHLinuxwerkstatt mbH
Eingetragen
11.2.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Gegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb von informationstechnologischen Lösungen für die Medizin sowie die Beratung und alle damit zusammenhängenden Serviceleistungen zu deren Einsatz. Hierzu gehören auch die Qualitätssicherung und der Datenschutz in der Medizin.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Markus Müller-Heidelberg
Auf den Kellern 14, 55437 Appenheim
25.200 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gesellschaft für Sicherheit, Informationstechnologie und Telemedizin mbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

3.866,00

0,00

II. Sachanlagen

1.807,00

5.673,00

2.803,00

2.803,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

12.374,25

2.685,22

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

25.711,81

38.086,06

19.915,83

22.601,05

Summe Aktiva

43.759,06

25.404,05



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.200,00

25.200,00

- ausstehende Einlagen

-12.600,00

-12.600,00

- eingefordertes Kapital

12.600,00

12.600,00

II. Gewinnvortrag

11.019,58

20.868,29

III. Jahresüberschuss

5.546,56

-9.848,71

B. Rückstellungen

2.000,00

645,00

C. Verbindlichkeiten

12.592,92

1.139,47

Summe Passiva

43.759,06

25.404,05

ANHANG

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der GeSIT GmbH, Gesellschaft für Sicherheit, Informationstechnologie und Telemedizin mbH, Mainz, zum 31. Dezember 2011 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB.

Bei der Aufstellung des Anhangs macht die Gesellschaft von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB Gebrauch.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung der Bilanz wurde die Bilanzform nach § 266 HGB beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geben wir folgende Erläuterungen:

Das Anlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bewertet. Anlagegüter im Einzelanschaffungspreisvon € 150,01 bis zu € 1.000,00 werden im Zugangsjahr gemäß § 6 Abs. 2a EStGin einem Sammelposten zusammengefasst. Der Sammelposten wird im Zugangsjahr und den folgenden vier Jahren mit jeweils 20% gewinnmindernd aufgelöst. In der Entwicklung des Anlagevermögens wird die Auflösung des Sammelpostens unter der Spalte Zugang zu den Abschreibungen ausgewiesen.

Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag bewertet. Für das latente Ausfallrisiko im Forderungsbestand besteht eine Pauschalwertberichtigung von € 120,00.

Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt.

Die ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind nicht eingefordert und werden nach den Vorschriften des BilMoG vom Bilanzposten "Gezeichnetes Kapital" offen abgesetzt.

Die Rückstellungen tragen den erkennbaren Risiken in angemessener Form Rechnung.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Sonstige Angaben

Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2011 waren Herr Prof. Dr. Peter Mildenberger, Wiesbaden, und Herr Markus Müller-Heidelberg, Appenheim.

Herr Müller-Heidelberg ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

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