Beteiligungsgesellschaften
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Antje Yvonne, geb. Riech Bladowski seit 10.8.2023 | Prokura |
Marc Springstein seit 20.4.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BEDRA GmbHWeil der StadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023BEDRA GmbH, Weil der Stadt1. Grundlagen des Unternehmens Gegenstand der BEDRA GmbH ist der An- und Verkauf von Edelmetallen im Recycling-Bereich sowie der Großhandel von Schmuck, Ketten, Furnituren, Halbzeugen und Ringrohlingen. Die Geschäftstätigkeit findet hauptsächlich in Deutschland und im EU-Ausland statt. Das Unternehmen hat eine aktive, kleine Tochtergesellschaft in Spanien, die BEDRA Iberia S.L. Diese ist im gleichen Geschäftsumfeld tätig. 2. Wirtschaftsbericht a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war im Jahr 2023 erneut von einem herausfordern- den Umfeld geprägt. Zwar gingen die Energiepreise nach dem Höchststand im Vorjahr deutlich zurück, jedoch blieb das gesamtwirtschaftliche Wachstum schwach. Das Bruttoinlandsprodukt stagnierte nahezu und verzeichnete einen leichten Rückgang von -0,3 % gegenüber dem Vorjahr. Belastend wirkten weiterhin die hohe Inflation, die erst im Jahresverlauf spürbar zurückging, sowie eine spürbare Konsumzurückhaltung und Investitionszurückhaltung in weiten Teilen der Wirtschaft. Die Edelmetallwirtschaft konnte sich in diesem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld vergleichsweise stabil behaupten. Insbesondere die anhaltende geopolitische Unsicherheit sowie die weiterhin hohe Inflation tru- gen zu einer robusten Nachfrage nach Edelmetallen als Wertanlage bei. Der Goldpreis erreichte im Jahresverlauf mehrfach neue Höchststände und bewegte sich zeitweise bei knapp EUR 2.000 pro Feinunze. Das Recyclinggeschäft profitierte erneut von dem hohen Preisniveau und der stabilen Marktnachfrage. Die Rückführung von Altgold blieb auf einem hohen Niveau, auch wenn das Gesamtvolumen im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig war. Im Schmuckbereich zeigte sich eine verhaltene Entwicklung. Die Kaufzurückhaltung im Einzelhandel, be- dingt durch die anhaltende Belastung der Verbraucherpreise, wirkte sich dämpfend auf die Nachfrage aus. Allerdings sorgten stabile Beschäftigungsverhältnisse und eine leichte Erholung des Konsumklimas zum Jahresende hin für eine Belebung des Geschäfts, insbesondere im vierten Quartal. b) Geschäftsverlauf Das im März 2021 eingeleitete Ermittlungsverfahren und die sich daraus ergebenden Einfuhrumsatzsteu- ernachforderungen in Höhe von ca. EUR 11,6 Mio. (siehe auch 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht), führte auch im Geschäftsjahr 2023 und den Folgejahren zu einer andauernden Unsicherheit im Unternehmen. Aufgrund dieser Unsicherheiten und der Höhe der Forderung, deren Erstattung als Vorsteuer in den bisherigen Instanzen versagt wurde, jedoch weiterhin mit Nachdruck verfolgt wird, war eine akute Bestandsgefährdung des Unternehmens nicht auszuschließen. Die o.g. Nachforderung wird im September 2025 jedoch vollständig getilgt sein, und es erfolgt nur noch ein finaler Zinslauf für die Stundung mit nachfolgenden Ratenzahlungen. Seit 2021 haben Lieferanten aus der Schmuckindustrie nach den Vorfällen größtenteils ihre Zahlungsbe- dingungen zu ihren Gunsten angepasst, sie haben jedoch weiterhin die Geschäftsbeziehung mit der BE- DRA als starkem Partner aufrechterhalten. Mittlerweile wurden die Zahlungsbedingungen mit fast allen Lieferanten wieder an das ursprüngliche Niveau angepasst. Die meisten bestehenden Partner im Recycling-Geschäft, die Scheideanstalten, hatten in 2021 die Zusammenarbeit aufgekündigt. Dennoch ist es dem Unternehmen gelungen, andere starke Partner als Ersatz zu finden. Nach Abschluss des Verfahrens Anfang 2024 haben fast alle bisherigen Scheideanstalten die Zusammenarbeit mit der BEDRA wieder aufgenommen. Auch in 2023 konnte die positive Entwicklung des Geschäftsvolumens und der Umsatzerlöse fortgesetzt werden. Das Geschäft hat sich damit nach 2022 auch in 2023 weiter stabilisiert. Die Rohertragsmargen waren weitgehend stabil. Zwar konnte auch in 2023 nicht zu einem Umsatzniveau von 2020 aufgeschlossen werden. Jedoch ist es gelungen, weiter Vertrauen im Markt und bei unseren Kunden zu schaffen. Dies hat insbesondere positive Effekte auf den inländischen Märkten, wo durch gezielte Neukundenakquise und steigende Volumina die Umsätze deutlich gesteigert werden konnten. c) Ertragslage Die Umsätze sind im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr 2022 um 2,4 % gestiegen und belaufen sich auf insgesamt TEUR 214.532 (VJ: TEUR 209.413). Der Materialaufwand ist im Verhältnis zum Vorjahr 2022 von TEUR 204.665 auf TEUR 207.481 gestiegen, was einer Erhöhung von 1,4% entspricht. Die Materialaufwandsquote liegt bei 96,7% (VJ: 97,7 %). Die Personalkosten inkl. Sozialversicherungsaufwand sind trotz inflationsbedingter Steigerungen durch ein verkleinertes Team von TEUR 4.049 auf TEUR 3.529 gefallen. Die Abschreibungen liegen mit TEUR 636 unter dem Niveau von 2022 (TEUR 701). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind auch im Geschäftsjahr 2023 weitgehend durch die planmäßigen Abschreibungen auf das Betriebsgebäude geprägt. Die klassischen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von TEUR 3.053 im Jahr 2022 auf TEUR 2.403 im Geschäftsjahr 2023 gefallen. Bezogen auf die Umsatzerlöse entspricht dies einer Quote von 1,1% (im Vorjahr 1,5%). Entgegen dem Vorjahr 2022 wurde das Ergebnis 2023 durch Abschreibungen auf das Umlaufvermögen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) in Höhe von TEUR 505 belastet. Auch die Abschreibungen auf Finanzanlagen belasteten das Ergebnis 2023 mit TEUR 415. Durch kontinuierliche Effizienzverbesserung ist es dennoch gelungen, das Geschäftsjahr 2023 mit einem leichten Jahresüberschuss von TEUR 32 abzuschließen. d) Finanzlage Die Gesellschaft verfügte zum Stichtag über liquide Mittel von TEUR 64 (im Vorjahr: TEUR 173). Die Darlehensverbindlichkeiten (kurzfristige Kontokorrentlinie) gegenüber den Kreditinstituten hat sich zum Stich- tag 2023 von TEUR 1.504 zum 31.12.2022 auf TEUR 1.499 per 31.12.2023 verringert. Das in 2022 gewährte Gesellschafterdarlehen stützte auch in 2023 die Liquiditätssituation der Gesellschaft. Auch im Geschäftsjahr 2023 war die Gesellschaft in der Lage, alle fälligen Verbindlichkeiten stets zu tilgen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von TEUR 467 (inklusive Ausleihungen TEUR 425) vorgenommen. e) Vermögenslage Die Bilanzsumme zum Abschlussstichtag 31.12.2023 beträgt TEUR 22.462 und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um TEUR 7.627 weiter reduziert. Zum Abschlussstichtag 31.12.2023 beträgt der kumulierte Bilanzverlust TEUR 2.516. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat sich von TEUR 2.298 im Vorjahr auf TEUR 2.266 verringert. Bei den Vermögens- und Kapitalstrukturdaten sind folgende Veränderungen eingetreten: Die Anlagenintensität ohne Finanzanlagen liegt bei 36,3 % (VJ: 29,1 %). Die Eigenkapitalquote beträgt -10,1% (VJ: -7,6 %). Das Vorratsvermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 6.590 auf TEUR 8.485 verringert. Der Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen hat sich um TEUR 56 auf TEUR 1.761 verringert. Der Bestand an liquiden Mitteln betrug zum Stichtag 31.12.2023 TEUR 64 (VJ: TEUR 173). Die sonstigen Rückstellungen enthalten hauptsächlich Rückstellungen für Bonuszahlungen, Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und Überstunden sowie die Rückstellung für Jahresabschlusskosten. Die sonstigen Rückstellungen sind insgesamt von TEUR 400 um TEUR 13 auf TEUR 413 gestiegen. Die Darlehen bei der Sparkasse und der Commerzbank betreffen die Inanspruchnahme der Kontokorrentli- nien. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 6.393 auf insgesamt TEUR 13.204 verringert. f) Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die BEDRA GmbH genießt bei ihren Kunden ein sehr großes Vertrauen, das auch durch das im Berichtsjahr eingeleitete Ermittlungsverfahren und den nachfolgenden Strafprozess nicht erschüttert werden konn- te. Dies belegen auf objektive Weise unabhängige Branchenbefragungen, die von Branchenmedien durchgeführt werden und bei denen wir regelmäßig von unseren Kunden auf die ersten Plätze in den verschiedenen Kategorien gewählt werden. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Im Jahr 2023 legte der Goldkurs deutlich zu: Anfang Januar lag der Kurs bei etwa 1.700 EUR je Feinunze, Ende Dezember fand er sich mit rund 1.860 EUR über dem Jahresmittelwert wieder. Dies entspricht einer Steigerung von über 9,4%. In den Jahren 2023, 2024 und bisher auch in 2025 wurde der Edelmetallmarkt durch die immer noch bestehenden und neuen geopolitischen Spannungen gestützt, zusätzlich durch die Entwicklungen im Bankensektor und die Zolltarifstreitigkeiten mit den USA befeuert. Der Goldkurs ist in diesem Zeitraum deutlich gestiegen, mit positiven Auswirkungen auf die Recycling-Gold-Branche und negativen Auswirkungen auf die Schmuckbranche. Diese Preiseffekte habe neben gestiegenen Volumeneffekten eine positive Wirkung auf die Umsätze und aufgrund positiver Handelsmargen auch auf das Rohergebnis. Nach dem starken Rückgang in 2021 im Geschäftsbereich Edelmetall-Recycling haben wir nach der Ent- spannung im Verlauf der Corona-Pandemie und dem weiteren Fokus auf Auslandsmärkte wieder größere Zuwachsraten in den Jahren 2022 bis 2024 gegenüber 2021 (2022: + 8 %, 2023: + 4 % und 2024: + 10 %) erreicht. Das Jahr 2025 ist YTD Ende Juli das stärkste Jahr seit 2021 mit einem Plus von ca. 35 % gegenüber 2021. Der Umsatz im Geschäftsbereich Schmuck wurde in 2021 und 2022 gegenüber 2020 signifikant gesteigert, was hauptsächlich auf die zuvor eingeführte neue Produktlinie "World of Diamonds" zurückzuführen ist. In 2023 und 2024 waren die Schmuckumsätze jedoch rückläufig und verblieben 2024 ca. 5 % oberhalb des Niveaus von 2020. In 2025 scheint sich ein leichter Aufwärtstrend abzuzeichnen, der durch einen veränderten Fokus im Schmucksortiment und Ergänzungen von neuen Produkten getrieben wird. Den geänderten Rahmenbedingungen ab Anfang 2021 wurde durch ein entsprechendes Effizienzsteige- rungsprogramm entgegengewirkt. Maßnahmen in den Bereichen Margen, Kosten und Personalstruktur wurden getroffen. Ebenso wurden Maßnahmen zum Ausbau der Bestandskundenbeziehungen sowie zur Neukundengewinnung und ein verstärkter Fokus auf Kunden in Auslandsmärkten umgesetzt, um einen Teil des verlorengegangenen Geschäftsvolumens zu kompensieren. Im März 2021 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen die ehemaligen Geschäftsführer der BEDRA GmbH eingeleitet, weil ein Lieferant im Zusammenhang mit großen Lieferungen von Altgold die entsprechende Einfuhrumsatzsteuer nicht angemeldet und abgeführt hatte. Obwohl im Revisionsverfahren am Bundesge- richtshof entschieden wurde, dass die BEDRA selbst keine unrichtigen Angaben gemacht hat und es sich somit nicht um Steuerhinterziehung, sondern Steuerhehlerei handelt, wurde der BEDRA als Einziehungs- beteiligte eine Einfuhrumsatzsteuernachforderung in Höhe von EUR 11,6 Mio. auferlegt. Im Februar 2024 hat die Geschäftsleitung sowohl mit der Staatsanwaltschaft als auch dem Hauptzollamt eine schriftliche Vereinbarung bezüglich der endgültigen Höhe der Einfuhrumsatzsteuerschuld und eine anschließende Ratenzahlung der Restschuld erreicht. Mit Hilfe der Hereingabe von Gesellschafterdarlehen und unter Einhaltung der monatlichen Ratenzahlung wird die komplette Steuerschuld im September 2025 getilgt sein. Im Anschluss werden noch Zinsen für die Stundung errechnet. Nach Einschätzung der Unternehmensanwälte besteht eine gute Chance, dass die nachzuzahlende Ein- fuhrumsatzsteuer im Rahmen des noch nicht entschiedenen Vorsteuererstattungsverfahrens tatsächlich wiedererstattet wird. Das zuständige Finanzamt hat dies jedoch kürzlich abgelehnt, so dass der Fall im nächsten Schritt zum Finanzgericht getragen wird. Des Weiteren bestehen seit Juli 2024 Meinungsverschiedenheiten mit dem lokalen Finanzamt bezüglich der Anwendbarkeit von Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften im Hinblick auf innergemeinschaftlichen Lieferungen der Jahre 2015 bis 2017. Die Buch- und Belegnachweise konnten seitens der BEDRA GmbH weitgehend erbracht werden. Gleichwohl wird die Anwendbarkeit der Befreiungsvorschriften durch die Finanzverwaltung in Frage gestellt. Auch über diese Streitfrage besteht ein Rechtsbehelfsverfahren. Die strittigen Umsatzsteuerbeträge der Jahre 2015 bis 2017 belaufen sich inkl. steuerlicher Nebenleistungen auf rd. EUR 6,6 Mio. Die Vollziehung der Beträge ist derzeit ausgesetzt. Aus heutiger Sicht kann eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit begründet, nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Weil der Stadt, 08.08.2025 Marc Springstein, Geschäftsführung BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023BEDRA GmbH, Weil der StadtI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der BEDRA GmbH, Weil der Stadt (Amtsgericht Stuttgart, HRB 253102) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB auf. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Ausübung von Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden bzw. -wahlrechten wurde im Vergleich zum Vorjahr beibehalten. Bezüglich der Ursachen und wesentlicher Unsicherheiten im Zusammenhang mit Ereignissen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Unternehmensfortführung aufwerfen können, wird auf die entsprechenden Erläuterungen im Lagebericht verwiesen. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauern zwischen 3 und 33 Jahren) angesetzt. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden in Höhe der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort vollständig abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen, bilanziert. Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Soweit einschlägig wird eine gewogene Durch- schnittsbewertung i.S.d. § 240 IV HGB angewandt. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungs- sätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aus Metallkonten werden analog der Bewertung der Forderungen aus Metall- konten und der Vorräte mit einem Durchschnittskurs bewertet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. III. Angaben zur Bilanz 1. Entwicklung der Posten des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in einem Anlagespiegel (Anlage 3a) dargestellt. Dieser ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. Angaben zu Finanzanlagen Zum Bilanzstichtag hält die BEDRA GmbH nachfolgende Anteile an anderen Kapitalgesellschaften:
Die Anteile an den verbundenen Unternehmen wurden im Geschäftsjahr 2021 wertberichtigt. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 0 (im Vorjahr: T€ 13). Es handelt sich dabei um Forderungen aus Darlehen (Verrechnungskonto). 4. Eigenkapital Im Bilanzverlust ist der Verlustvortrag des Vorjahres in Höhe von T€ -2.548 enthalten. Dieser wird mit dem Jahresüberschuss des Jahres 2023 in Höhe von T€ 32 verrechnet und als Bilanzverlust (T€ -2.516) auf neue Rechnung vorgetragen. 5. Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von T€ 242 (im Vorjahr: T€ 244), für die Archivierungsverpflichtung in Höhe von T€ 6 (im Vorjahr: T€ 6) sowie Kosten für die Jahresabschlusserstellung, die Deklarationspflichten und die Jahresabschlussprüfung in Höhe von T€ 165 (im Vorjahr: T€ 150) enthalten. 6. Verbindlichkeiten
* In Klammern angegebene Werte betreffen Vorjahreszahlen. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von T€ 1.021 und resultieren aus einer Darlehensgewährung. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch einen Raumsicherungsvertrag, der das Wa- renlager der Gesellschaft umfasst, Globalzession der Gewichtskonten sowie durch Grundschulden besichert. Für die Steuerverbindlichkeiten besteht des Weiteren eine Sicherungshypothek zugunsten des Landes Baden-Württemberg. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von T€ 214.532 verteilen sich nach Tätigkeitsbe- reichen sowie nach geographisch bestimmten Märkten wie folgt (Zahlenangaben in T €):
2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge des Geschäftsjahres 2023 enthalten folgende periodenfremde Er- träge:
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2023 enthalten folgende periodenfremde Aufwendungen:
4. Abschreibungen auf Finanzanlagen Aufgrund von voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden im Geschäftsjahr 2023 außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von T€ 415 vorgenommen. Es handelt sich dabei um Ausleihungen an verbundene Unternehmen. V. Sonstige Angaben 1. Anzahl der angestellten Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 65 (im Vorjahr: 73) Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen beschäftigt. 2. Angaben zu den Mitgliedern der Geschäftsführung Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 waren: Hr. Marc Springstein, Stuttgart (seit April 2021) Hr. Roland Berndt, Weil der Stadt (bis Dezember 2023) Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung für das abgelaufene Geschäftsjahr wird auf die Schutz- klausel i.S.d. § 286 IV HGB verwiesen. 3. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Bürgschaften, Gewährleistungsverträge, Patronatserklärungen oder sonstige Haftungsverhältnisse. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB betrugen T€ 163 und umfassen die Miet- und Leasingaufwendungen sowie Wartungs- und Lizenzvereinbarungen. 5. Abschlussprüferhonorar Für das Geschäftsjahr 2023 wird vom Abschlussprüfer ein Gesamthonorar in Höhe von T€ 30 berechnet. Davon entfallen auf Abschlussprüfungsleistungen T€ 30. 6. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Im März 2021 hatte sich herausgestellt, dass Einfuhrumsatzsteuerbeträge (hier inklusive steuerlichen Nebenleistungen) eines Lieferanten der BEDRA GmbH in Höhe von rd. EUR 14 Mio. (später herabge- setzt auf rd. EUR 11,6 Mio.) nicht korrekt angemeldet und abgeführt wurden. Obwohl ebenfalls festgestellt wurde, dass die BEDRA GmbH selbst keine unrichtigen oder unvollständigen Angaben gemacht hatte, wurde die Begleichung der verkürzten Einfuhrumsatzsteuerbeträge der BEDRA GmbH auferlegt. Im Oktober 2023 wurde der Fall in einem abschließenden Revisionsverfahren durch den Bundesge- richtshof als Straftatbestand der Steuerhelerei unter Beteiligung der ehemaligen Geschäftsführer der BEDRA GmbH gewertet. Mit dem zuständigen Hauptzollamt konnten nach Teilreduktionen der Steuerschulden Ratenzahlung vereinbart werden. Die ursprünglichen Steuerschuldbeträge werden im September 2024 getilgt sein. Die Zinsabrechnungen für die Stundung stehen noch aus. In dem noch andauernden Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzbehörden konnte derzeit noch nicht abschließend geklärt, ob die gegenläufigen Vorsteuerbeträge von rd. EUR 11 Mio. aus den Einfuhren an die BEDRA GmbH erstattet werden können. Des Weiteren bestehen seit Juli 2024 Meinungsverschiedenheiten mit dem lokalen Finanzamt und der Steuerfahndung bezüglich der Anwendbarkeit von Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften im Hinblick auf innergemeinschaftlichen Lieferungen der Jahre 2015 bis 2017. Die Buch- und Belegnachweise konnten seitens der BEDRA GmbH weitgehend erbracht werden. Gleichwohl wird die Anwendbarkeit der Befreiungsvorschriften durch die Finanzverwaltung in Frage gestellt. Auch über diese Streitfrage besteht ein Rechtsbehelfsverfahren. Die strittigen Umsatzsteuerbeträge der Jahre 2015 bis 2017 belaufen sich inkl. steuerlicher Nebenleistungen auf rd. EUR 6,6 Mio. Die Vollziehung der Beträge ist derzeit ausgesetzt. Diese Streitfrage stellt ein Ereignis dar, dass als wesentliche Unsicherheiten zu werten ist und damit bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Unternehmensfortführung aufwirft. Auf die weiteren Ausführungen im Lagebericht wird verwiesen.
Weil der Stadt, 08.08.2025 Marc Springstein Geschäftsführung Anlagenspiegel - 31.12.2023der BEDRA GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Marc Springstein, Geschäftsführung Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 11.09.2025 festgestellt. BestätigungsvermerkVersagungsvermerk des AbschlussprüfersVERSAGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die BEDRA GmbH Versagtes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zum Lagebericht Wir haben den Jahresabschluss der BEDRA GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus waren wir beauftragt, den Lagebericht der BEDRA GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 zu prüfen. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss wegen der Bedeutung des im Abschnitt "Grundlage für das versagte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für die Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zum Lagebericht" beschriebe- nen Sachverhalts nicht den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Wir geben kein Prüfungsurteil zum beigefügten Lagebericht ab. Aufgrund der Bedeutung des im Abschnitt "Grundlage für das versagte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für die Erklärung der Nichtabgabe ei - nes Prüfungsurteils zum Lagebericht" beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für ein Prüfungsurteil zum Lagebericht zu erlangen. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu den genannten Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat, und versagen daher den Bestätigungsvermerk. Grundlage für das versagte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für die Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zum Lagebericht Wesentliche Einwendungen: Für die Besteuerungszeiträume 2015 bis 2017 hatte das zuständige Finanzamt im Wertaufhellungszeitraum infolge einer Umsatzsteuersonderprüfung geänderte Umsatzsteuerbescheide erlassen. Zunächst als umsatz- steuerfrei erklärte Innergemeinschaftliche Lieferungen wurden hierdurch steuerpflichtig gestellt. Diese Umsatzsteuerverbindlichkeiten belaufen sich für die Jahre 2015 bis 2017 auf ca. EUR 6,60 Mio. und wurden von der Gesellschaft mit Verweis auf das hierzu laufende Rechtsbehelfsverfahren und die Aussetzung der Voll- streckung wie bereits im Vorjahresabschluss nicht passiviert. Zinsansprüche des Finanzamts wurden ebenfalls nicht passiviert. Des Weiteren hat die Gesellschaft Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffend sogenannte "Gewichtskonten" analog der Vorjahre und der Vorräte mit einem durchschnittlichen Edelmetallkurs bewertet. Diese Bewertung entspricht nicht der handelsrechtlichen Bewertung zum Erfüllungsbetrag i.S.d. § 253 I HGB i.V.m. § 252 I Nr. 4 HGB. Die Differenz (Unterbewertung der Verbindlichkeiten) zwischen der Bewertung zum Durchschnittskurs und der Bewertung zum Erfüllungsbetrag beträgt zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 rund TEUR 697. Zum 31. Dezember 2022 betrug die Unterbewertung der Verbindlichkeiten rund TEUR 670. Folglich ergeben sich auch Reflexeffekte auf die Ertragslage des Geschäftsjahres. Wesentliche Prüfungshemmnisse: Die Gesellschaft hatte des Weiteren eine sonstige Ausleihung gewährt. Diese beläuft sich zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 auf TEUR 718 (im Vorjahr: TEUR 708). Die Ausleihung wurde von der Gesellschaft fällig gestellt. Die Rückzahlung blieb bislang aus. Ein entsprechendes Verfahren ist vor Gericht an- hängig. Die Gesellschaft geht von der Werthaltigkeit ihrer Forderung aus und hat eine Wertberichtigung i.S.d. § 253 III HGB daher unterlassen. Die Werthaltigkeit der Darlehensforderung wurde im Rahmen der Jahresabschlussprüfung nicht belegt. Ferner wurden der Gesellschaft Einfuhrumsatzsteuerverbindlichkeiten gestundet bzw. vom zuständigen Hauptzollamt ein Vollstreckungsaufschub und Ratenzahlung gewährt. Diese Einfuhrumsatzsteuerschulden beliefen sich auf ursprünglich rd. EUR 11 Mio., sind jedoch zum Zeitpunkt der Erteilung des Versagungsvermerks weitgehend getilgt. Betreffend des gewährten Vollstreckungsaufschubs wird das Hauptzollamt nach Tilgung der Hauptverbindlichkeiten entsprechende Zinsfestsetzungen vornehmen. Sonstige Rückstellungen i.S.d. § 249 HGB i.V.m. § 266 HGB wurden hierfür nicht gebildet. Der Betrag für das Geschäftsjahr 2023 konnte vom Unternehmen und auch dem zuständigen Hauptzollamt nicht beziffert werden. Für den gesamten Stundungszeitraum 2021-2025 muss jedoch mit Beträgen von schätzungsweise bis zu EUR 1,5 Mio. gerechnet werden. Unklar ist in diesem Zusammenhang des Weiteren, inwiefern der BEDRA GmbH die gegenläufigen Vorsteu- erbeträge aus den Einfuhren zustehen. Auch diese belaufen sich auf rd. EUR 11 Mio. Die Forderung gegenüber dem Hauptzollamt wurde bereits in 2020 wertberichtigt. Auch hierzu ist das Rechtsbehelfsverfahren nicht abgeschlossen. Dessen Ausgang kann nicht vorhergesagt werden. Auch beteffend der Berichterstattung im Lagebericht bestehen folglich umfassende Beeinträchtigungen in der Aussage zur Vermögens-, Finanz.- und Ertragslage der Gesellschaft. Eine Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zur Fähigkeit der Unternehmensfortführung wurde nicht abgegeben. Es ist wahrscheinlich, dass diese stark mit dem Ausgang der beschriebenen steuerlichen Rechtsbehelfsverfahren verknüpft ist. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser versagtes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Lageberichts Es liegt in unserer Verantwortung, eine Prüfung des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchzuführen sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen. Aufgrund des im Abschnitt "Grundlage für das versagte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für die Erklärung der Nichtab- gabe eines Prüfungsurteils zum Lagebericht" beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewe- sen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für ein Prüfungsurteil zum Lagebericht zu erlangen.
Stuttgart, 14. August 2025 BSuC GmbH Simon Hart, Wirtschaftsprüfer |
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