Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 37516
Eingetragen
29.9.1977
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Gegenstand, des Unternehmens ist der Betrieb eines Dachdeckergeschäfts. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen. Sie kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und deren Vertretung und Geschäftsführung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Heller
seit 5.7.2019
Prokura
Guidor Heller
seit 11.6.2002
Geschäftsführer
Rafaela Maria Heller
seit 11.6.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Heller Bedachungen GmbH

Lindlar

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz für Offenlegungszwecke

AKTIVA

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 134,00 669,00
II. Sachanlagen 51.257,90 59.007,34
III. Finanzanlagen 13.260,00 289.623,00
Summe Anlagevermögen 64.651,90 349.299,34
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 19.819,68 29.294,91
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 60.854,73 52.250,85
III. Kassenbestand 1.232,73 1.343,92
Summe Umlaufvermögen 81.907,14 82.889,68
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 393.316,81 369.010,15
D. Bilanzsumme 539.875,85 801.199,17

PASSIVA

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 76.693,78 76.693,78
II. Verlustvortrag -76.693,78 -76.693,78
Summe Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 106.624,52 364.561,20
C. Verbindlichkeiten 433.251,33 430.262,07
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 6.375,90
E. Bilanzsumme 539.875,85 801.199,17

Anhang für Offenlegungszwecke

A) Allgemeines

Der Jahresabschluss der Heller Bedachungen GmbH, Lindlar, wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Der Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Zum 01. Januar 2010 ist aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein negatives außerordentliches Ergebnis von EUR - 5.589,01 entstanden.

B) Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 und bis zu EUR 1.000,00 werden mit 20 % p. a. abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Der Bestand an Hilfs- und Betriebsstoffen wurde durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt und zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Bewertung der unfertigen Arbeiten erfolgte auf der Grundlage der bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen, mit Abschlägen für Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie für Gewinn.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. Dem Debitorenrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung von rd. 3% der Nettoforderungen Rechnung getragen.

Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert.

Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Die Pensionsrückstellung wurde gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB nach der individuellen Methode unter Berücksichtigung von Geburtsdatum und Geschlecht der versorgungsberechtigten Person angewandt. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt:

- durchschnittlicher Marktzins von 5,15 % p. a. für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekannt gemacht wurde,

- Lohn- und Gehaltssteigerungen von 1,50 % nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit,

- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck, "Richttafeln von 2005 G".

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG entsteht ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag von EUR 83.836,01. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Somit wurden der Pensionsrückstellung EUR 5.589,01 (1/15 von EUR 83.836,01) zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Zum Jahresabschlussstichtag beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung EUR 446.186,53 und die Unterdeckung gemäß Art. 67 Abs. 2 EGHGB. EUR 78.247,01. Der Aktivwert der bestehenden Rückdeckungsversicherung mit einem beizulegenden Zeitwert von EUR 268.615,01 wurde gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

Die übrigen Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

C) Bilanzerläuterungen

Kapital

Das gezeichnete Kapital ist auf DM 150.000,00 (= EUR 76.693,78) festgesetzt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 212.754,02 sind durch persönliche Sicherheiten des Gesellschafters sowie der Geschäftsführerin gesichert.

D) Sonstige Pflichtangaben

Mitglieder der Geschäftsführung:

Guidor Heller, Dachdeckermeister (alleinvertretungsberechtigt)

Maria Heller, Angestellte (alleinvertretungsberechtigt)

Beide Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Lindlar, den 06. Februar 2012

gez. Guidor Heller

gez. Maria Heller

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am 21. Februar 2012 festgestellt.

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