LAE Engineering GmbHLiquidiert

In den Weinäckern 14, 69168 Wiesloch, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 335654
Eingetragen
25.2.1997
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für TragwerksplanungIngenieurbüros für Fachplanung von sonstigen technischen Anlagen
Gegenstand
Engineering. Dazu gehören unter anderem die Beratung, Planung, Lieferung und Abwicklung von elektrotechnischen Anlagen und Gesamtanlagen. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus die Beteiligung an anderen Unternehmen der vorgenannten Art.

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

LAE Engineering GmbH

Wiesloch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 313.300,00 219.000,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 77.869,00 49.643,00
II. Sachanlagen 235.431,00 169.357,00
B. Umlaufvermögen 5.397.401,00 4.855.354,34
I. Vorräte 302.023,00 302.023,00
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 643.908,22 316.165,47
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.524.574,91 3.329.827,04
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 300.000,00 500.000,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.570.803,09 1.223.504,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten 80.455,72 47.869,20
D. Aktive latente Steuern 0,00 106.715,54
Aktiva 5.791.156,72 5.228.939,08

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 3.318.710,19 3.097.091,30
I. Gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Gewinnvortrag 2.821.491,30 2.619.938,07
III. Jahresüberschuss 471.618,89 451.553,23
B. Rückstellungen 1.368.737,26 1.178.766,41
C. Verbindlichkeiten 1.103.709,27 953.081,37
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 939.551,64 947.942,17
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 164.157,63 5.139,20
Passiva 5.791.156,72 5.228.939,08

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

der
LAE Engineering GmbH

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der LAE Engineering GmbH, Wiesloch, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß §267 Abs. 2HGB auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname: LAE Engineering GmbH
Firmensitz: In den Weinäckern 14, 69168 Wiesloch
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Register-Nr.: HRB 335654

II. ANGABEN ZU BIIANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) angesetzt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis €800) im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bilanziert, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist (§ 253 IV HGB) und mit einem gleichgroßen Betrag der erhaltenen Anzahlungen verrechnet.
Unfertige Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten berücksichtigt wurden. Soweit erforderlich, erfolgte eine verlustfreie Bewertung, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Auftragswerten Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen. Die unfertigen Leistungen wurden mit einem gleichgroßen Betrag der erhaltenen Anzahlungen verrechnet.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Teil für Anzahlungen erstellt wurden und diese Beträge noch nicht erhalten waren, wurde der nämliche Betrag offen von den Forderungen abgesetzt und mit der Position erhaltene Anzahlungen verrechnet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert.
Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen für Pensionen der Gesellschafter und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) i. S. d. lAS 19 unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren, basierend auf dem Jahresdurchschnitt von 10 Jahren, von 1,78 % der Rückstellungsabzinsungsverordnung verwendet. Die Annahmen bezüglich erwarteter Gehaltssteigerungen und erwarteter Rentensteigerungen werden nachfolgend dargelegt. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. §246 Abs. 2Satz 2HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den entsprechenden Rückstellungen verrechnet.
Die Rückstellungen für Pensionen für Angestellte wurden ebenfalls unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die laufende Versorgungsleitungen und unverfallbare Versorgungsanwartschaften wurde die Beitragsbemessungsgrundlage gemäß §10 Abs.3 Ziff. 1 i.V.m. § 11 Abs. 2 BetrAVG (Teilwert der Pensionsverpflichtungen gemäß § 6a Abs. 3 EStG) nach den gleichen Grundsätzen und Beständen errechnet, die ggfs. auch der Rückstellungsberechnung für die Ertragsteuerbilanz zum angegebenen Bilanzstichtag zugrunde lagen. Der angesetzte Rechnungszins ist hier 6%.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften.
Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Gesellschaft verfügt zum Geschäftsjahresende nur über aktive latente Steueransprüche. Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.
III. ANGABEN ZUR BILANZ
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 0,0 (Vorjahr: T€ 0,0) enthalten.
Passiver Unterschiedsbetrag Der passive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung resultiert aus der Saldierung nach §246 Abs. 2Satz 2HGB von Altersversorgungsverpflichtungen mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der jeweiligen Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen i. S. d.§ 246 Abs. 2Satz 2 HGB). Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich um Rückdeckungsversicherungen Zum Geschäftsjahresende übersteigen die Pensionsverpflichtungen die dazugehörigen Rückdeckungsversicherungen. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte analog der nachfolgenden, unter Punkt "Pensionsverpflichtungen" dargelegten Grundannahmen.
Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB: [vgl. §285 Nr. 25 HGB]
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 2.087.425,00€
Beizulegender Zeitwert der Rückdeckungsversicherung  1.281.410,05€
Ausweis passivischer Unterschiedsbetrag  806.014,95€

Pensionsverpflichtungen
Die Grundannahmen zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen für Gesellschafter zum 31.12.2022 betrugen: 2022   2021
Rechnungszinsfuß der Deutschen Bundesbank 1,78% 1,87%
Erwartete Einkommensentwicklung 0,00% 0,00%
Erwartete Rentenentwicklung 0,00% 0,00%
Erwartete Fluktuation keine   keine
Der angegebene Abzinsungssatz gemäß §253 Abs. 2 HGB ergibt sich aus dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre.
Der Unterschiedsbetrag zwischen den Rückstellungen, die sich auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und die sich aus der Berechnung auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vorangegangenen sieben Geschäftsjahren ergibt, beträgt T€ 256,8.

Saldierung von Aufwendungen und Erträge
An Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen/ Lebensarbeitszeitkonten und dem dazugehörigen Deckungsvermögen wurden folgende Aufwendungen und Erträge saldiert.
Verrechnete Aufwendungen  (Zinsaufwand Pensionsrückstellung) 36.492,00€
Verrechnete Erträge (Zinsertrag Deckungsvermögen Pensionen) 31.717,02€
Saldo: Ausweis in den Zinsaufwendungen 36.492,00€

Die Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB beträgt insgesamt 131.804,00€

Der Gewinnvortrag umfasst auch einen BP-Ausgleichposten in Höhe von 6.744,80€, der durch Änderungen der letzten Betriebsprüfung entstanden ist.
Die sonstigen Rückstellungen betragen  452.862,95€ (Vorjahr: 451.738,44€)
Urlaubs-/Boni- und Überstundenansprüche der Arbeitnehmer  389.100,00€
Gewährleistungsansprüche der Kunden 37.028,00€
Sonstige übrigen Rückstellungen  26.734,95€
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V1HGB, §285 Nr. 1und Nr. 2HGB) stellen sich wie folgt dar (Vorjahreszahlen in Klammern):

IV. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten den betrieblichen Steueraufwand des laufenden Geschäftsjahres.
V. SONSTIGE ANGABEN
Im Jahresdurchschnitt 2022 wurden 67 Mitarbeiter, Arbeiter und Angestellte  (ohne Geschäftsführer) beschäftigt.
Zum 31. Dezember 2022 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von T€ 155,0 für den Zeitraum 2022 bis 2024. Aus Mietverträgen bestehen jährliche Verpflichtungen in Höhe von T€ 336,0.

Die Geschäftsführung schlägt vor, 50% des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2022 an die Gesellschafter auszuschütten und den Rest auf neue Rechnung vorzutragen.

Wiesloch, den


LAE Engineering GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

 

gez Werner Rensch

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.06.2023 festgestellt.

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