Architekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
LAE Engineering GmbHLiquidiert
In den Weinäckern 14, 69168 Wiesloch, DEUStammdaten
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LAE Engineering GmbHWieslochJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Handelsbilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
der
II. ANGABEN ZU BIIANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) angesetzt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis €800) im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bilanziert, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist (§ 253 IV HGB) und mit einem gleichgroßen Betrag der erhaltenen Anzahlungen verrechnet. Unfertige Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten berücksichtigt wurden. Soweit erforderlich, erfolgte eine verlustfreie Bewertung, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Auftragswerten Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen. Die unfertigen Leistungen wurden mit einem gleichgroßen Betrag der erhaltenen Anzahlungen verrechnet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Teil für Anzahlungen erstellt wurden und diese Beträge noch nicht erhalten waren, wurde der nämliche Betrag offen von den Forderungen abgesetzt und mit der Position erhaltene Anzahlungen verrechnet. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Rückstellungen für Pensionen der Gesellschafter und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) i. S. d. lAS 19 unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren, basierend auf dem Jahresdurchschnitt von 10 Jahren, von 1,78 % der Rückstellungsabzinsungsverordnung verwendet. Die Annahmen bezüglich erwarteter Gehaltssteigerungen und erwarteter Rentensteigerungen werden nachfolgend dargelegt. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. §246 Abs. 2Satz 2HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den entsprechenden Rückstellungen verrechnet. Die Rückstellungen für Pensionen für Angestellte wurden ebenfalls unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die laufende Versorgungsleitungen und unverfallbare Versorgungsanwartschaften wurde die Beitragsbemessungsgrundlage gemäß §10 Abs.3 Ziff. 1 i.V.m. § 11 Abs. 2 BetrAVG (Teilwert der Pensionsverpflichtungen gemäß § 6a Abs. 3 EStG) nach den gleichen Grundsätzen und Beständen errechnet, die ggfs. auch der Rückstellungsberechnung für die Ertragsteuerbilanz zum angegebenen Bilanzstichtag zugrunde lagen. Der angesetzte Rechnungszins ist hier 6%. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Gesellschaft verfügt zum Geschäftsjahresende nur über aktive latente Steueransprüche. Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. III. ANGABEN ZUR BILANZ Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 0,0 (Vorjahr: T€ 0,0) enthalten. Passiver Unterschiedsbetrag Der passive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung resultiert aus der Saldierung nach §246 Abs. 2Satz 2HGB von Altersversorgungsverpflichtungen mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der jeweiligen Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen i. S. d.§ 246 Abs. 2Satz 2 HGB). Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich um Rückdeckungsversicherungen Zum Geschäftsjahresende übersteigen die Pensionsverpflichtungen die dazugehörigen Rückdeckungsversicherungen. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte analog der nachfolgenden, unter Punkt "Pensionsverpflichtungen" dargelegten Grundannahmen. Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB: [vgl. §285 Nr. 25 HGB]
Pensionsverpflichtungen
Der Unterschiedsbetrag zwischen den Rückstellungen, die sich auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und die sich aus der Berechnung auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vorangegangenen sieben Geschäftsjahren ergibt, beträgt T€ 256,8. Saldierung von Aufwendungen und Erträge An Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen/ Lebensarbeitszeitkonten und dem dazugehörigen Deckungsvermögen wurden folgende Aufwendungen und Erträge saldiert.
Die Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB beträgt insgesamt 131.804,00€ Der Gewinnvortrag umfasst auch einen BP-Ausgleichposten in Höhe von 6.744,80€, der durch Änderungen der letzten Betriebsprüfung entstanden ist.
IV. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten den betrieblichen Steueraufwand des laufenden Geschäftsjahres. V. SONSTIGE ANGABEN Im Jahresdurchschnitt 2022 wurden 67 Mitarbeiter, Arbeiter und Angestellte (ohne Geschäftsführer) beschäftigt. Zum 31. Dezember 2022 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von T€ 155,0 für den Zeitraum 2022 bis 2024. Aus Mietverträgen bestehen jährliche Verpflichtungen in Höhe von T€ 336,0. Die Geschäftsführung schlägt vor, 50% des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2022 an die Gesellschafter auszuschütten und den Rest auf neue Rechnung vorzutragen. Wiesloch, den LAE Engineering GmbH, vertreten durch den
Geschäftsführer
gez Werner Rensch sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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