METALLBAU
SCHAAF GMBH
Rastatt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.928,26 |
6.065,26 |
| I.
Sachanlagen |
5.398,26 |
5.535,26 |
| II.
Finanzanlagen |
530,00 |
530,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
410.263,83 |
544.602,75 |
| I.
Vorräte |
109.714,00 |
162.586,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
300.278,73 |
381.092,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
271,10 |
923,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.708,32 |
2.146,38 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
47.806,94 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
465.707,35 |
552.814,39 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
20.826,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
4.737,84 |
-86.212,80 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
68.633,69 |
90.950,64 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
47.806,94 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
15.625,20 |
17.762,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
450.082,15 |
514.225,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
465.707,35 |
552.814,39 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der
Jahresabschluss ist auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften nach § 238 ff. HGB erstellt.
Die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB werden
beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
des § 288 HGB wird Gebrauch gemacht.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich nach den
handelsrechtlichen Bestimmungen. Im Einzelnen betrifft dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Aktivposten
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die
Nutzungsdauerschätzung bei den einzelnen
Anlagegegenständen erfolgt auf der Basis der
steuerlichen Abschreibungstabellen, wobei die jeweiligen
Mindestwerte zum Ansatz kommen.
Zur Darstellung der Entwicklung des
Anlagevermögens wurden für bis zum 01. Januar
2000 angeschaffte Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens die jeweiligen Restbuchwerte
angesetzt.
Die Abschreibung wird bei Zugängen ab dem Monat
des Zugangs monatsgenau berechnet. Bei Abgängen wird
die Abschreibung ebenfalls monatsgenau bis zum Zeitpunkt
des Verkaufs angesetzt.
Geringwertige Anlagegüter der
Geschäftsjahre 2008 und 2009 im Einzelwert bis EUR
150,00 Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurden im
jeweiligen Geschäftsjahr in voller Höhe nach
§ 6 Abs. 2 EStG (ab 2010: § 6 Abs. 2a EStG)
abgeschrieben. Dabei wird von der Fiktion ausgegangen, dass
im Jahr des Zugangs gleichzeitig ein Abgang erfolgt.
Für Anlagegüter der Geschäftsjahre 2008 und
2009 im Einzelwert über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00
Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurde der
jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten nach
§ 6 Abs. 2 a EStG aus Vereinfachungsgründen in
die Handelsbilanz übernommen und pauschalierend
jeweils 20 % im Zugangsjahr und in den darauf folgenden
vier Jahren aufgelöst.
Ab dem Geschäftsjahr 2010 angeschaffte
geringwertige Anlagegüter im Einzelwert bis EUR 410,00
Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden im
Geschäftsjahr in voller Höhe gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben. Dabei wurde von der
Fiktion ausgegangen, dass im Jahr des Zugangs gleichzeitig
ein Abgang erfolgt.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden im Übrigen
zeitanteilig vorgenommen.
Die
Finanzanlagen sind ebenfalls mit den
Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen bei
dauerhafter Wertminderung, angesetzt.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips.
Bei den
unfertigen Leistungen fand der Fertigstellungsgrad
Berücksichtigung. Die Bewertung erfolgt zu
Herstellungskosten. Diese umfassen die nach § 255 Abs.
2 Satz 2 HGB aktivierungspflichtigen Einzelkosten sowie die
aktivierungspflichtigen Gemeinkosten. Ist der beizulegende
Wert nach § 253 Abs. 4 HGB niedriger, wird dieser
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen. Bereits
erkennbare Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Für das allgemeine Ausfallrisiko
bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht eine
angemessene Pauschalwertberichtigung.
Die
liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume, die
zeitanteilig abgegrenzt werden.
Passivposten
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden nach dem Teilwertverfahren unter
Verwendung der "Richttafeln 2005 G" ermittelt. Für die
Abzinsung wird pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz
bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 5,04
% gemäß § 253 Abs. 2 HGB verwendet.
Erwartete Gehaltssteigerungen werden mit 0 % und erwartete
Rentensteigerungen mit 0 % berücksichtigt. Die
Fluktuation wird mit einer Rate von 0 % angenommen (feste
Einzelzusage).
Die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger
entzogene Vermögensgegenstände
(Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2
HGB), die ausschließlich der Erfüllung der
Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder
vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen,
werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den
Pensionsrückstellungen verrechnet.
Bei den
sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen
Rechnung getragen. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Sämtliche
Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Die Gliederung der
Bilanz erfolgt in Kontoform gemäß §
266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die
Forderungen gegen Gesellschafter betragen TEUR 218
(Vorjahr: TEUR 278).
Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis ein
Jahr betragen TEUR 354 (Vorjahr: TEUR 406).
Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer fünf Jahre betragen TEUR 48
(Vorjahr: TEUR 58).
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden gemäß § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wie folgt verrechnet:
|
TEUR
|
Erfüllungsbetrag
Pensionsrückstellung
|
97
|
Anteil der verrechneten
Vermögensgegenstände
|
./. 94
|
Auszuweisende
Pensionsverpflichtung
|
3
|
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
gefertigt. Im Übrigen sind Saldierungen von
Aufwendungen und Erträgen nicht vorgenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Gewährte Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführung
Die gewährten Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführung betragen zum 31. Dezember 2012
TEUR 218 (Vorjahr: TEUR 278).
Die Kredite sind mit 4,5 % zu verzinsen, Tilgungen
können jederzeit erfolgen. Im Geschäftsjahr
wurden TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 27) ausbezahlt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die
Geschäftsführung durch die nachfolgend
aufgeführten Personen wahrgenommen:
Herr Hermann Schaaf, Schlossermeister
Frau Cornelia Schaaf kfm. Angestellte
Rastatt, den 18. März 2014
Die Geschäftsführung
gez. Cornelia Schaaf
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2014 festgestellt.
Die Offelegung erfolgt im Auftrag und in der
Eigenverantwortung der Geschäftsleitung.
Rastatt, den 18. März 2014
Die Geschäftsführung
gez. Cornelia Schaaf
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