Steuerkanzlei Sylt UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdressePraxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Angelika Angelika Dr. Westerwelle seit 30.9.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LANAX Management GmbHSyltJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
AnhangI. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 264 ff. HGB) sowie des § 42 GmbHG aufgestellt. Bei der Erstellung der Erfolgsrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Die größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 274 a, 276 und 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung des Jahresabschlusses, entspricht der des Vorjahres. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDas Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen ausgewiesen. Die Finanzanlagen sind mit fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen; sie sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. III. Angaben zur BilanzAuf die Aufstellung eines Anlagegitters wurde gem. § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet. Die Gesellschaft hat ausschließlich Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr. IV. Sonstige AngabenZur Geschäftsführerin der Gesellschaft ist bestellt:
Die Geschäftsführerin ist berechtigt, die Gesellschaft einzeln zu vertreten und ist von dem Verbot des Selbstkontrahierens gem. § 181 BGB befreit.
Sylt-Ost, 01.12.2011 gez. Dr. Angelika Westerwelle |
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