REX-Humboldthafen Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Haschtschek seit 18.4.2024 | Prokura |
Sebastian Spielmann seit 16.3.2023 | Prokura |
Jan Lorenz seit 13.10.2020 | Prokura |
Horst Nussbaumer seit 3.1.2020 | Vorstandsmitglied |
Anita Vargiu seit 3.1.2020 | Prokura |
Nina Isabelle Dr. Schlierenkämper seit 3.1.2020 | Prokura |
Hendrik Germann seit 3.1.2020 | Prokura |
Ulrich Dech seit 3.1.2020 | Prokura |
Bernd O. Engelien seit 3.1.2020 | Prokura |
Volker Brexendorf seit 3.1.2020 | Prokura |
Charsten Dr. Schildknecht seit 3.1.2020 | Vorsitzender des Vorstands |
Torsten Dr. Utecht seit 3.1.2020 | Vorstandsmitglied |
Uwe Schöpe seit 3.1.2020 | Prokura |
Michael Reuter seit 3.1.2020 | Prokura |
Marion Casper seit 3.1.2020 | Prokura |
Birgit Bleistein seit 3.1.2020 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 22.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Deutscher Herold AktiengesellschaftKölnJahresabschluss zum 31.12.2023Geschäftsbericht 2023Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir
verallgemeinernd das generische Maskulinum. Damit sind
selbstverständlich alle gleichberechtigt angesprochen.
Verwaltungsorgane der GesellschaftAufsichtsrat
Vorstand
Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangAngaben zur Bilanzierung und BewertungDie Angaben im Geschäftsbericht erfolgen generell
auf Euro gerundet. Rundungsdifferenzen werden billigend in
Kauf genommen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB
und des Aktiengesetzes aufgestellt.
Die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken wurden gemäß § 253 Abs. 1
Satz 1, Abs. 3 HGB nach den Vorschriften für das
Anlagevermögen mit den fortgeführten
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Danach
sind außerplanmäßige Abschreibungen nur
dann durchzuführen, wenn es sich um voraussichtlich
dauernde Wertminderungen handelte. Bei keiner Immobilie lag
eine voraussichtlich dauernde Wertminderung
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vor.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden
gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HGB nach
den Vorschriften für das Anlagevermögen zu
fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung wird
grundsätzlich auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben. Das Wertaufholungsgebot gemäß
§ 253 Abs. 5 HGB wurde beachtet. In keinem Fall lag
eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen und die
Beteiligungen wurden gemäß § 253 Abs. 1
Satz 1, Abs. 3 HGB nach den Vorschriften für das
Anlagevermögen mit den Anschaffungskosten aktiviert.
Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung wird
grundsätzlich auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben. Das Wertaufholungsgebot gemäß
§ 253 Abs. 5 HGB wurde beachtet. Die sich zum
Bilanzstichtag ergebenden Wertansätze wurden als
nachhaltig angesehen.
Die DEUTSCHER HEROLD AG sichert vertraglich den
Kapitalstock im Tarif "Vario Invest" und "Vario Invest
Riester" der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG
gegen stärkere Kapitalverluste ab. Eine Garantie
über den Kapitalerhalt während der Ansparphase
gegenüber dem Versicherungsnehmer gibt die Zurich
Deutscher Herold Lebensversicherung AG nicht ab. Auch die
DEUTSCHER HEROLD AG gibt ausdrücklich keine Garantie
gegenüber den Versicherungsnehmern ab. Die DEUTSCHER
HEROLD AG erhielt hierfür eine Vergütung, deren
Preis nach einem Optionspreismodell ermittelt wird.
Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nennwert
angesetzt. Im Geschäftsjahr wurde von dem Wahlrecht
nach § 274 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und eine aktive
latente Steuer aus den Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen
von Vermögensgegenständen in Höhe der zu
erwartenden zukünftigen Steuerentlastung gebildet,
dabei wurden zuvor die aktiven latenten Steuern mit den
passiven latenten Steuern verrechnet. Der Berechnung lag
ein Steuersatz in Höhe von 32,5 % zugrunde.
Das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage und
die Gewinnrücklagen im Eigenkapital wurden zum
Nennwert angesetzt.
In der Bilanzposition Pensionsrückstellungen sind
nach § 246 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB die
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen dienen, mit diesen
Altersvorsorgeverpflichtungen verrechnet auszuweisen. Die
darin enthaltenen gemischten ZDV-Fonds wurden nach §
253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten aktiviert.
Die ZDV-Fonds, die ausschließlich zur Erfüllung
der Pensionsverpflichtungen im Rahmen eines Contractual
Trust Arrangements dienten, wurden gemäß §
253 Abs. 1 Satz 4 HGB i. V. m. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
nachfolgend mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei
handelte es sich um den Marktwert der Fondsanteile. Der
unter der Bilanzposition Pensionsrückstellungen
ausgewiesene Aktivwert zu den
Rückdeckungsversicherungen wurde nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Bei Rückstellungen, deren Höhe sich
ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines
Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, ergibt
sich der Wertansatz gem. § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB aus
dem Maximum von Mindestleistung und Aktivwert der
Rückdeckungsversicherung.
Für die Beendigung der Dienstverhältnisse ohne
Versorgungsfall wurde eine unternehmensspezifische
Fluktuationswahrscheinlichkeit angesetzt, die sich nach dem
Alter und der im jeweiligen Alter abgeleisteten Dienstzeit
richtet.
Für die Ermittlung der Pensionsverpflichtung wird
gemäß § 253 Abs. 2 HGB grundsätzlich
der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte
Zinssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren der
Bewertung zugrunde gelegt. In diesem Jahr wurde für
die Bewertung ein prognostizierter Jahresendzins von 1,82 %
verwendet, der den von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichte Zinssatz exakt entspricht.
Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen
wurde nach der Projected Unit Credit Method (Projizierte
Einmalbeiträge) unter Verwendung der Richttafeln 2018
G von Heubeck berechnet. Folgende
versicherungsmathematische Parameter wurden verwendet:
Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei wurden
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr gemäß § 253 Abs. 2 HGB
abgezinst.
Vorstehend nicht einzeln aufgeführte Aktiva und
Passiva wurden mit dem Nominalwert bzw.
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Alle Bestände in fremden Währungen
außerhalb des Euroraums wurden grundsätzlich mit
dem Devisenkassamittelkurs zum 31. Dezember 2023 angesetzt.
Erträge und Aufwendungen sind zum Tageskurs in der
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Um der Holding-Funktion der Gesellschaft Rechnung zu
tragen, wurde von der Gliederung des § 275 HGB
abgewichen.
Die Zurich Gruppe ist aktuell dabei, die
steuerrechtlichen Auswirkungen infolge der Umsetzung der
OECD-Initiative zur globalen Mindestbesteuerung (BEPS 2.0
Pillar 2; Umsetzung in Deutschland durch das Inkrafttreten
des am 27. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt
veröffentlichten Mindeststeuergesetzes; "MinStG") auf
allen Ebenen zu prüfen und zu analysieren.
Die Zurich Gruppe fällt in den Geltungsbereich der
erlassenen oder materiell-rechtlich umgesetzten
Rechtsvorschriften. Die in Deutschland belegenen
Geschäftseinheiten sind Teil der Mindeststeuergruppe
gemäß § 3 Abs. 1 MinStG. Die
Geschäftseinheiten der deutschen Mindeststeuergruppe
unterliegen der deutschen nationalen Ergänzungssteuer
gemäß der §§ 90 ff. MinStG. Eine
erstmalige Steuerentstehung ist frühestens im
Geschäftsjahr 2024 möglich. Aktuell gehen wir
nicht davon aus, dass für die Zurich Gruppe in
Deutschland eine Ergänzungssteuer entsteht. Die
Regelungen des § 274 Abs. 3 HGB, wonach Differenzen
aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes und
entsprechender ausländischer Mindeststeuergesetze bei
dem Ansatz und der Bewertung latenter Steuern nicht zu
berücksichtigen sind, werden bei der Ermittlung
angewendet.
Angaben zur BilanzA. AnlagevermögenEntwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
III. FinanzanlagenAnteilsbesitz
* vor Ergebnisabführung
B. UmlaufvermögenII. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" bestehen
im Wesentlichen aus Forderungen aus dem
Ergebnisabführungsvertrag mit der Zurich Deutscher
Herold Lebensversicherung AG in Höhe von 130.725.850
EUR. Es ist anzumerken, dass für das laufende Jahr
keine Forderungen aus dem Liquiditätshilfeabkommen
bestehen. Unter den "Sonstigen
Vermögensgegenständen" werden
Steuererstattungsansprüche aus KSt- und
GewSt-Forderungen in Höhe von 103.572.699 EUR
ausgewiesen.
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Es wurden im Geschäftsjahr ausschließlich
vorausgezahlte Betriebsrenten abgegrenzt.
D. Aktive latente Steuern
Im Jahr 2015 wurden erstmals aktive latente Steuern
aufgrund des ertragsteuerlichen
Organschaftsverhältnisses mit der Zurich Deutscher
Herold Lebensversicherung AG in der Handelsbilanz gebucht.
Zum 31.12.2023 betrugen die aktiven latenten Steuern
92.080.508 EUR für das berichtende Unternehmen als
Organträger und 51.145.435 EUR aktive latente Steuern
für die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG
als Organgesellschaft.
Die aktiven latenten Steuern, soweit sie der Besteuerung
der Deutscher Herold AG zuzurechnen sind, ergeben sich im
Wesentlichen aus einer unterschiedlichen Bewertung der
Pensionsrückstellungen. Die sich aus der Besteuerung
der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG ergebenen
latenten Steuern sind im Wesentlichen auf thesaurierte
Gewinne der Spezialfonds und Bewertungsunterschiede jeweils
bei Grundstücken und Beteiligungen an verbundenen
Unternehmen sowie aus Verlustvorträgen
zurückzuführen.
Gemäß § 274 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB i.
V. m. § 268 Abs. 8 HGB ist der Betrag von 143.225.943
EUR (Vorjahr: 153.919.947 EUR) ausschüttungsgesperrt.
A. EigenkapitalI. Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital ist eingeteilt in 72.000 auf den Namen
lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von 256 je Stückaktie. Sämtliche
Aktien werden von der Zürich Beteiligungs-AG
(Deutschland), Frankfurt am Main, gehalten.
III. Gewinnrücklagen
IV. Bilanzgewinn
Bei einem Gewinnvortrag von 886.169 EUR und einem
Jahresverlust von 108.733.793 EUR beläuft sich der
Bilanzgewinn zum 31.12.2023 auf 109.619.962 EUR.
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenIn der Position "Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen" weisen wir
treuhänderisch durch den Zurich Deutschland Vorsorge
Trust e. V. verwaltetes Vermögen aus.
Dieses Vermögen dient ausschließlich der
Sicherung eingegangener Pensionsverpflichtungen im Rahmen
eines Contractual Trust Arrangements (CTA).
Zusätzlich enthält die Position den Aktivwert
der Rückdeckungsversicherung für die
Gehaltsumwandlung in Höhe von 4.096.201 EUR (Vorjahr:
4.424.840 EUR) und die Pensionsrückstellung in
Höhe von 549.569.069 EUR (Vorjahr: 532.099.910 EUR).
Die Position ergibt sich somit nach Verrechnung der
Verpflichtungen aus Pensionszusagen mit dem Zeitwert der zu
verrechnenden Vermögensgegenstände.
Der Betrag aus der Bewertung der
Vermögensgegenstände des Deckungsvermögens
i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu ihrem
beizulegenden Zeitwert, sofern dieser die
Anschaffungskosten der jeweiligen
Vermögensgegenstände übersteigt, unterliegt
dieser einer Ausschüttungssperre in Höhe von
38.537.716 EUR (Vorjahr: 12.170.525 EUR) nach § 268
Abs. 8 HGB.
2016 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass bei der
Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen
zukünftig anstelle des
7-Jahres-Durchschnittszinssatzes ein
10-Jahres-Durch-schnittszinssatz verwendet wird. Der
Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Pensionsrückstellung nach Maßgabe des
10-Jahres-Durchschnittszinssatzes und dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des
7-Jahres-Durchschnittszinssatzes beträgt 6.359.230
EUR. Gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ist dieser
Unterschiedsbetrag ausschüttungsgesperrt.
2. Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten 10.384.632 EUR
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie
10.942.416 EUR Gewerbesteuer. Der verbleibende Teil von
249.132 EUR entfällt auf erwartete Steuernachzahlungen
für Vorjahre.
3. Sonstige Rückstellungen
Die Verpflichtungen beinhalten eine sonstige
Rückstellung im Zusammenhang mit übernommenen
Verpflichtungen aus Pensionszusagen der zum 01.01.2016
geschlossenen Gesellschaften Zurich IT Service AG
Niederlassung für Deutschland, Zurich Leben Service AG
Niederlassung für Deutschland sowie der zum 01.01.2017
auf die Zurich Service GmbH verschmolzenen Gesellschaft
Bonner Akademie Gesellschaft für DV- und Management
Training, Bildung und Beratung mit beschränkter
Haftung.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Zeitwert und der
Bewertung folgend § 253 Abs. 2 HGB bei Übergang
der Pensionsverpflichtung wird unter den sonstigen
Rückstellungen erfasst und grundsätzlich
über die angenommene Laufzeit der übernommenen
Verpflichtung abgeschrieben. Sollte die Bewertung nach
§ 253 Abs. 2 HGB zum jeweiligen Jahresende über
dem Zeitwert bei Übergang liegen, wird die
Rückstellung aufgelöst.
Die Rückstellung für drohende Verluste aus
schwebendem Geschäft resultieren aus der Absicherung
des Kapitalstocks im Tarif "Vario Invest" der Zurich
Deutscher Herold Lebensversicherung AG gegen stärkere
Kapitalverluste.
C. Verbindlichkeiten
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung1. Erträge aus BeteiligungenIn der Position "Erträge aus Beteiligungen" ist im
Wesentlichen die Ergebnisabführung der Zurich
Deutscher Herold Lebensversicherung AG in Höhe von
130.725.850 EUR (Vorjahr: 56.100.000 EUR) enthalten.
3. Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeIn der Position "Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge" werden 6.293.484 EUR Zinsaufwendungen
für Pensionsrückstellungen (Vorjahr: 9.377.281
EUR) und 34.504.779 Ertrag aus CTA-Vermögen (Vorjahr:
Aufwand 149.951.311 EUR) saldiert ausgewiesen.
6. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen
Erlöse aus Dienstleistungen an verbundenen Unternehmen
und durch Tätigkeiten für "Die Deutsche
Betriebsrente".
7. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im
Wesentlichen aus der Auflösung von
Drohverlustrückstellungen in Höhe von EUR 28.664
(Vj. TEUR 1.993 Aufwand).
9. Personalaufwand
10. Sonstiger betrieblicher AufwandUnter den sonstigen Aufwendungen werden Aufwendungen
für das Projekt Sander (Verkauf von
Versicherungsverträgen des Tochterunternehmens Zurich
Deutscher Herold Lebensversicherung AG) in Höhe von
8.063.797 EUR (Vorjahr 20.845.591 EUR) sowie für die
Absicherung des Tarifs "Vario Invest" und "Vario Invest
Riester" der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG
in Höhe von 334.722 EUR (Vorjahr: 221.728 EUR)
ausgewiesen.
Honorar des Abschlussprüfers
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Der laufende Körperschaft- und Gewerbesteueraufwand
beinhaltet Steuern für Vorjahre. Der latente
Steuerertrag basiert im Wesentlichen aus den
Bewertungsunterschieden der Pensionen.
Allgemeine AngabenIdentifikation der GesellschaftDEUTSCHER HEROLD Aktiengesellschaft, Deutzer Allee 1,
50679 Köln
Sitz der Gesellschaft: Köln; Handelsregister:
Amtsgericht Köln HRB 100290
OrganeDie Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des
Vorstands sind auf den Seiten 1 und 2 aufgeführt.
Vorschlag für die Verwendung des BilanzgewinnsDer Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den
Bilanzgewinn 2023 wie folgt zu verwenden:
Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs besteht eine Nachzahlungsverpflichtung aus
teileingezahlten Aktien in Höhe von 20.451.675 EUR
gegenüber der Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung AG.
Da die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG
keine Aufforderung zur Einzahlung der ausstehenden Einlagen
ausgesprochen hat, gehen wir nicht von einer
Inanspruchnahme aus.
Es besteht eine Nachzahlungsverpflichtung aus
teileingezahlten Aktien in Höhe von 16,9 Mio. EUR
gegenüber der Zurich Life Legacy Versicherung AG
(Deutschland). Da die Zurich Life Legacy Versicherung AG
(Deutschland) keine Aufforderung zur Einzahlung der
ausstehenden Einlagen ausgesprochen hat, gehen wir nicht
von einer Inanspruchnahme aus.
Die Beitragsgarantie aus VarioInvest beläuft sich
zum Stichtag auf 420.171.027 EUR. Die Garantie greift, wenn
zum Fälligkeitszeitpunkt das gebildete Kapital aus
einem VarioInvest-Vertrag nicht ausreicht, um die
garantierte Mindestleistung zu erfüllen.
Verbundene Unternehmen und KonzernzugehörigkeitDie Zürich Beteiligungs-AG (Deutschland), Frankfurt
am Main, hat uns gemäß § 20 Absatz 4 AktG
mitgeteilt, dass sie mit Mehrheit am Grundkapital unserer
Gesellschaft beteiligt ist.
Die DEUTSCHER HEROLD AG gehört unmittelbar zu 100 %
der Zürich Beteiligungs-AG (Deutschland). Die
Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Zürich, und
die Zurich Insurance Group Ltd., Zürich, halten
jeweils mittelbar eine hundertprozentige Beteiligung an
unserer Gesellschaft.
Der Jahresabschluss der Zürich Beteiligungs-AG
(Deutschland) und die Jahresabschlüsse ihrer
Tochterunternehmen, zu denen auch die DEUTSCHER HEROLD AG
gehört, werden in den Konzernabschluss der Zürich
Versicherungs-Gesellschaft AG, Zürich, einbezogen. Es
handelt sich hierbei um den kleinsten Kreis von
Unternehmen, in den unsere Gesellschaft einbezogen ist.
Die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG,
Zürich, wird einschließlich ihrer
Tochterunternehmen, zu denen auch unsere Gesellschaft
gehört, in den Konzernabschluss der Zurich Insurance
Group Ltd., Zürich, einbezogen; es handelt sich
hierbei um den größten Kreis von Unternehmen, in
den unsere Gesellschaft einbezogen ist.
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der
Zurich Insurance Group Ltd., Zürich, werden in
Übereinstimmung mit den International Financial
Reporting Standards (IFRS) erstellt. Soweit in den IFRS
dafür noch keine versicherungsspezifischen Richtlinien
bestehen, werden die amerikanischen Generally Accepted
Accounting Principles (US-GAAP) angewandt. Dabei werden
insbesondere wesentliche Teile der Kapitalanlagen mit den
meist höheren Marktwerten angesetzt, die
Abschlusskosten der Versicherungsverträge aktiviert
und über die Vertragslaufzeiten verteilt und die
Schadenrückstellungen mit dem wahrscheinlichen
künftigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Schwankungs- und Großrisikenrückstellungen
entfallen. Bei den Pensionsrückstellungen werden
künftige Gehalts- und Rentenentwicklungen
berücksichtigt. Dies zusammen führt
gewöhnlich zu einem verstärkten Eigenkapital. Der
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Zurich
Insurance Group Ltd., Zürich, werden geprüft und
zusammen mit dem Bestätigungsvermerk gemäß
§ 325 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Beide Konzernabschlüsse sind zudem bei der Zurich
Insurance Group Ltd., Mythenquai 2, CH-8022 Zürich,
erhältlich. In Anwendung der §§ 291, 292 HGB
ist die DEUTSCHER HEROLD AG daher von der Aufstellung eines
eigenen Konzernabschlusses und eines eigenen
Konzernlageberichtes befreit. Geschäfte mit
nahestehenden Unternehmen und Personen wurden zu
marktüblichen Bedingungen vorgenommen.
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie ertragsteuerlicher UmlagevertragZwischen der Gesellschaft - als empfangendes Unternehmen
(Organträgerin) -und der Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung AG - als abführendes Unternehmen
(Organgesellschaft) - besteht ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag.
Zwischen der Gesellschaft als Organträgerin und der
Organgesellschaft bestand ein ertragsteuerlicher
Umlagevertrag, um eine verursachungsgerechte
Steuerbelastung innerhalb der ertragsteuerlichen
Organschaft herbeizuführen. Nach dieser Vereinbarung
werden sowohl die körperschaft- und
gewerbesteuerlichen Belastungen als auch die latenten
Steuern verursachungsgerecht von der Organträgerin auf
die Organgesellschaft umgelegt. Mit Ablauf vom 31.12.2022
wurde dieser Umlagevertrag aufgekündigt, sodass ab
01.01.2023 keine verursachungsgerechte Umlage der
ertragsteuerlichen und latenten Steuern erfolgt.
HaftungsverhältnisseDie DEUTSCHER HEROLD AG hat vertraglich die Verwaltung
von Pensionsrückstellungen der Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung AG und der Zürich Beteiligungs-AG
(Deutschland), als Rechtsnachfolgerin der Zurich Service
GmbH, gegen Entgelt übernommen.
Es wurden auch Pensionsverpflichtungen in die Deutscher
Pensionsfonds AG ausgelagert, für die die Gesellschaft
die gesamtschuldnerische Haftung für erteilte
Pensionszusagen von der Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung AG und der Zurich Service GmbH
übernommen hatte.
Aus der Übertragung der Pensionsverpflichtungen der
Rentner auf die Deutscher Pensionsfonds AG ergibt sich aus
den Pensionsfondsplänen die Verpflichtung,
Nachschüsse zu leisten, für den Fall, dass das an
die Deutscher Pensionsfonds AG übertragene
Vermögen nicht ausreicht, um die
Pensionsverpflichtungen gemäß dem entsprechenden
Finanzierungplan zu bedecken. Verbindlichkeiten waren zum
Stichtag nicht zu bilanzieren. Zudem besteht für alle
mittelbaren Pensionsverpflichtungen eine subsidiäre
Haftung nach §1 Abs.1 Satz 3 BetrAVG der Gesellschaft
DEUTSCHER HEROLD AG.
Der Zinsrückgang hat im Jahr 2023 zu einem Anstieg
des auf die Deutscher Pensionsfonds AG übertragenen
Vermögens geführt. Auch wenn das vorhandene
Vermögen weiterhin ausreicht, um die auf die Deutscher
Pensionsfonds AG übertragenen Verpflichtungen zu
bedecken, besteht das Risiko, dass es bei weiteren
Zinsanstiegen zu Nachschüssen kommen kann. Es wurden
Maßnahmen ergriffen, dieses Risiko zu mitigieren.
Zum Teil haben ehemalige Mitarbeiter der DEUTSCHER
HEROLD AG Versorgungsansprüche gegen die
Versorgungskasse der Deutscher Herold
Versicherungsgesellschaften, Versicherungsverein a. G
erworben. Für diese Versorgungsansprüche besteht
eine subsidiäre Haftung der DEUTSCHER HEROLD AG als
Arbeitgeberin nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. Wir
sehen derzeit keine Anzeichen dafür, dass das
Vermögen der Versorgungskasse der Deutscher Herold
Versicherungsgesellschaften, Versicherungsverein a. G.
nicht ausreicht, um die Versorgungszusagen zu erfüllen
und daher ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen.
Die DEUTSCHER HEROLD AG hat sich gegenüber der
Bonnfinanz Aktiengesellschaft für
Vermögensberatung und Vermittlung verpflichtet, diese
von Schäden im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten
bezüglich der früheren Vermittlung bestimmter
geschlossener Fonds durch die Bonnfinanz Aktiengesellschaft
für Vermögensberatung und Vermittlung
freizustellen, soweit diese Schäden 0,8 Mio. EUR
übersteigen. Gegenwärtig sehen wir keine
Anhaltspunkte dafür, dass dieser Fall eintritt, so
dass mit einer Inanspruchnahme zurzeit nicht zu rechnen
ist.
Vorgänge nach GeschäftsjahresschlussDie Zurich Insurance Group (Zurich) hat am 30. Januar
2024 mitgeteilt, dass sie darüber informiert wurde,
dass die Viridium Gruppe den Kauf der Zurich Life Legacy
Versicherung AG (Deutschland) nicht wie geplant
abschließen wird. Zurich strebt weiterhin an, eine
Lösung für dieses Portfolio zu finden und wird zu
gegebener Zeit Optionen prüfen.
Sonstige AngabenDer zukünftige Verlauf des Krieges in der Ukraine
und der Nahostkonflikt könnten indirekt Auswirkungen
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben und
die Erreichung unserer geplanten Ziele beeinflussen.
Insbesondere sind die ausgelösten Bewegungen an den
Kapitalmärkten mit Markwertänderungen und
Kostenerhöhungen verbunden. Eine Quantifizierung
dieser Auswirkungen ist aktuell schwierig.
VorstandserklärungÜber die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
wurde gemäß § 312 AktG berichtet. Den
Bericht haben wir mit folgender Schlusserklärung
versehen:
"Nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt
bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen
wurden, hat unsere Gesellschaft bei jedem
Rechtsgeschäft mit verbundenen Unternehmen eine
angemessene Gegenleistung erhalten. Es wurden keine
Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse von
verbundenen Unternehmen, die die Gesellschaft benachteiligt
haben, getroffen oder unterlassen."
Köln, den 15. März 2024 Der Vorstand
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Deutscher Herold Aktiengesellschaft
PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Deutscher Herold
Aktiengesellschaft, Köln - bestehend aus der Bilanz
zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Sonstige InformationenDer Aufsichtsrat ist für den Bericht des
Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die
gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die
folgenden, für den Geschäftsbericht vorgesehenen
Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung
dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben:
aber nicht den Jahresabschluss und nicht unseren
dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt
sich nicht auf die sonstigen Informationen, und
dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil
noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die
Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den JahresabschlussDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des JahresabschlussesUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 26. März 2024
EY GmbH & Co. KG
Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat sich während des
Geschäftsjahres über die wesentlichen
Geschäftsvorgänge, die Lage und die Entwicklung
der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften sowie
über grundlegende Fragen der Unternehmensplanung, die
Risikosituation, das Risikomanagement, das interne
Kontrollsystem und die Compliance durch mündliche und
schriftliche Berichte regelmäßig, zeitnah und
umfassend unterrichten lassen.
Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik
sowie Lage und Entwicklung der Gesellschaft und ihrer
Tochtergesellschaften wurden in vier ordentlichen und vier
außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen
erörtert. Dabei hat der Vorstand über das
Erreichen der geplanten Ziele für das laufende
Geschäftsjahr und über die Planung für die
künftige Periode berichtet. Auf dieser Grundlage hat
der Aufsichtsrat den Vorstand der Gesellschaft laufend
überwacht und war in Entscheidungen von grundlegender
Bedeutung stets eingebunden.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende
haben in Einzelgesprächen mit dem Vorstand
geschäftspolitische Fragen sowie die tagesaktuelle
Lage und die Entwicklung der Gesellschaft und ihrer
Tochtergesellschaften behandelt.
Schwerpunkte der Beratung waren die Fortführung und
Anpassung der langfristigen strategischen Planung,
insbesondere im Hinblick auf die Fokussierung auf das
Kerngeschäft (fondsgebundene Lebensversicherungen und
Protection) im Bereich Leben, vertriebliche Maßnahmen
einschließlich Kooperationen sowie Maßnahmen im
Bereich Informationssicherheit der Zurich Gruppe
Deutschland.
Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats sind keine
Interessenkonflikte aufgetreten.
Die EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, hat den
vom Vorstand nach § 312 des Aktiengesetzes
aufgestellten Abhängigkeitsbericht geprüft und
folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und
Beurteilung bestätigen wir, dass die
tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und
bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften
die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Der Abhängigkeitsbericht und der entsprechende
Bericht des Abschlussprüfers wurden den Mitgliedern
des Aufsichtsrats ausgehändigt und von diesen
geprüft. Der Aufsichtsrat schließt sich der
Beurteilung des Abschlussprüfers an. In der
Bilanzsitzung war der Abschlussprüfer bei der
Besprechung des Abhängigkeitsberichts anwesend, hat
über die Durchführung der Prüfung berichtet
und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende
Auskünfte zur Verfügung. Nach dem
abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung
hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die
Schlusserklärung des Vorstands im
Abhängigkeitsbericht zu erheben.
In der Bilanzsitzung war der Abschlussprüfer bei
der Besprechung des Jahresabschlusses anwesend, hat
über die Durchführung der Prüfung berichtet
und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende
Auskünfte zur Verfügung. Nach dem
abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des
Aufsichtsrats, sind Einwendungen gegen den Jahresabschluss
und den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns nicht zu
erheben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss, der damit festgestellt ist.
Er schließt sich dem Vorschlag des Vorstands
über die Verwendung des Bilanzgewinns an.
Köln, im April 2024
Der Aufsichtsrat
Zurich Gruppe - Gesellschaftsstruktur
Kennzahlen Zurich Gruppe Deutschland
*) Annual Premium Equivalent (Neugeschäft
laufende Beiträge plus 10% der Einmalbeiträge)
ImpressumHerausgeber:
Telefon 0221/7715-0
DEUTSCHER HEROLD
Sitz der Gesellschaft: Köln
Handelsregister:
HRB 100290
Beschluss über die Verwendung des BilanzgewinnsDie Hauptversammlung hat in ihrer ordentlichen Sitzung
am 25. April 2024 beschlossen, den Bilanzgewinn des Jahres
2023 in Höhe von 109.619.962 EUR wie folgt zu
verwenden:
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