Orga-Log GmbH
Selbe AdresseErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Björn Börjesson seit 13.2.2023 | Prokura |
Dieter Loewe seit 21.1.2021 | Geschäftsführer |
Olaf Schumann seit 21.1.2021 | Prokura |
Imke Aschemann seit 26.8.2016 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
itsc GmbHEigenbeteiligung | 48.05% |
BKK Verkehrsbau Union | 16.67% |
pronova BKK | 13.66% |
energie-BKK | 1.90% |
BKK Pfalz | 0.19% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
45 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 45 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ITSC GmbHHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie ITSC GmbH hat ihren Sitz in Hannover und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hannover (HR B-Nr. 57585). Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine große Kapitalgesellschaft i. S d. § 267 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. II. Angaben zu Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden1. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Im aktuellen Geschäftsjahr wurde das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 248 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen. Bei dem Bilanzansatz handelt es sich um eine selbst entwickelte Software. Diese wurde gem. § 255 Abs. 2a HGB mit den, bei deren Entwicklung anfallenden, Herstellungskosten bewertet und wird planmäßig linear über 3 Jahre abgeschrieben. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- und Herstellkosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear, im Zugangsjahr zeitanteilig vorgenommen. Dabei werden betriebsübliche Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Entgeltlich erworbene EDV-Programme werden über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis vier Jahren abgeschrieben. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu den historischen Anschaffungs-/Herstellkosten, vermindert um die kumulierten planmäßigen Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer, in der Regel über einen Zeitraum von 3 bis 12 Jahren. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen werden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die in den Vorräten ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen werden mit dem Nennbetrag bewertet. Die Forderungen sind mit dem Nennbetrag angesetzt und haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Bei den Forderungen wurde eine Einzelwertberichtigung vorgenommen. Hierbei handelt es sich um strittige Forderungen aufgrund von unterschiedlichen Vertragsauslegungen. Die Verhandlungen waren zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses noch nicht beendet. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt und haben in Höhe von T€ 412 (Vj: T€ 488) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. 2. Bilanzierung und Bewertung von Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden in Anwendung des IDW RH FAB 1.021 nach dem Aktivprimat bewertet. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung wird, der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte, durchschnittliche Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, verwendet (2023: 1,82 %; Vorjahr: 1,74 %). Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0,0 % und Rentensteigerungen von jährlich 0,0 % bzw. 1,0 % zugrunde gelegt, sowie eine Fluktuation in Höhe von 0,00 % p.a. unterstellt. Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden, wie im Vorjahr, mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger gemäß Verpfändungserklärung entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Aufgrund der Anwendung des IDW RH FAB 1.021 werden die Pensionsrückstellung und ein Aktivwert auch bei nicht vollständig versicherungsgebundenen, leistungskongruenten Pensionszusagen nach dem Aktivprimat in gleicher Höhe bilanziert und miteinander saldiert. Daher entfällt der Posten des aktiven Unterschiedsbetrages aus der Vermögensverrechnung. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Kosten- und Preissteigerungen einbezogen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem kombinierten Steuersatz von 32,50 %. Dieser setzt sich aus dem Körperschaftsteuersatz (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % sowie einem Gewerbesteuersatz von 16,67 % zusammen und betrifft die sonstigen Rückstellungen, Pensionsrückstellungen sowie selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände. Soweit sich aus dem Saldo von passiven und aktiven latenten Steuern insgesamt ein Aktivüberhang ergibt, wird gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB auf den Ansatz von latenten Steuern verzichtet. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag angesetzt, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. III. Erläuterung zu BilanzpostenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an Beteiligungsunternehmen (Anteilsbesitz) setzen sich wie folgt zusammen:
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 6.184 bestehen T€ 5.986 T€ gegenüber Gesellschaftern. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, setzen sich aus Beteiligungserträgen in Höhe von T€ 52 zusammen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten antizipative Posten aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer 2023 in Höhe von T€ 399. Im Jahr 2023 wurden eigene Anteile im Nennwert von € 100 für insgesamt T€ 17,8 veräußert. Davon betreffen T€ 17,7 die Zunahme der Kapitalrücklage. Aufgrund des Ausweises selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 105 (Vj: T€ 0) ist dieser Betrag gem. § 268 Abs. 8 HGB für Ausschüttungen gesperrt. Die frei verfügbaren Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 1.116 übersteigen diesen Betrag, so dass eine Ausschüttungssperre nicht zum Tragen kommt. Gemäß der Bewertungsmethode Aktivprimat unter IDW RH FAB 1.021 sind die rückstellungspflichtigen Pensionsverpflichtungen mit dem Wert des Aktivvermögens angesetzt und mit dem Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen wurden Rückdeckungsversicherungen klassifiziert, die zweckexklusiven, verpfändeten und insolvenzgeschützt sind. Nach dem Aktivprimat bewertete rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 712. Diese wurden mit Deckungsvermögen in Höhe von T€ 488 verrechnet. Darüber hinaus wurden die Aufwendungen in Höhe von T€ 15 und Erträge in Höhe von T€ 34 im Zusammenhang mit den Pensionsrückstellungen und dem Deckungsvermögen miteinander verrechnet. Daneben bestehen Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 224 T€, die mangels Verpfändung nicht saldiert werden. Der beizulegende Zeitwert der saldierten Rückdeckungsversicherungsansprüche entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) gemäß versicherungsmathematischem Gutachten bzw. den Mitteilungen der Versicherer. Eine Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Aufstellung der Rückstellungen zum 31.12.2023
Verbindlichkeitsspiegel:
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr betreffen Zahlungen für Backup & Recovery-Service. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Umsatzerlöse des ITSC setzen sich aus den Umsätzen der Geschäftsbereiche Operations in Höhe von 24.153 T€ (Vorjahr 18.543 T€), Service-Management in Höhe von 17.657 T€ (Vorjahr 17.133 T€) und Digital Services in Höhe von 8.962 T€ (Vorjahr 6.115 T€) zusammen. Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt. Im Geschäftsjahr betrugen die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten T€ 144. Davon entfallen auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens T€ 125. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 116 T€ (Vorjahr 148 T€) sowie Erträge aus Anlagenverkäufen (83 T€; Vorjahr: 0 T€). Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen aus der Zuführung zu einer Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von 364 T€ und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämien in Höhe von 272 T€. Dabei handelt es sich um Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung. Eine Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie erfolgte im Jahr 2024. VI. Sonstige Angaben1. sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
Die Miet- und Pachtverträge betreffen Verwaltungsgebäude in Hannover, Hamburg und Essen. Die Wartungsverträge beziehen sich auf diverse in der Gesellschaft eingesetzte Software-Applikationen. In allen Fällen handelt es sich um sog. Operating-Lease Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft führen. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken können sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden können, wozu es derzeit allerdings keine Anzeichen gibt. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren neben mittelbaren Pensionsverpflichtungen keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung sind. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen nicht. 2. Beschäftigte Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 298 (Vorjahr 276) Angestellte beschäftigt. Aufteilung der Mitarbeiter nach Gruppen
3. Mitglieder der Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Gesellschaft bestand im Geschäftsjahr 2023 und danach aus:
Die nach § 285 Nr. 9 HGB verlangten Angaben der Gesamtbezüge der Geschäftsführer sind nach § 286 Abs. 4 HGB unterblieben. Für ehemalige Geschäftsführer ist zum Stichtag eine Pensionsrückstellung vor Verrechnung mit saldierungsfähigem Deckungsvermögen und bewertet nach dem Aktivprimat in Höhe von 643 T€ (Vorjahr 638 T€) gebildet. 4. Aufsichtsratsmitglieder
Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben für ihre Tätigkeit, wie auch im Vorjahr, keine Vergütung erhalten. 5. Abschlussprüferhonorar Für den Abschlussprüfer wurden für das Geschäftsjahr folgende Honorare im Aufwand erfasst:
6. Nachtragsbericht Ereignisse nach dem Bilanzstichtag mit wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht eingetreten. 7. Ergebnisverwendung Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 105.740,44 € ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. 8. Mittelbare Pensionsverpflichtung Die Gesellschaft ist Mitglied in der kommunalen Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Karlsruhe (VBL). Kann die VBL ihren Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern der Gesellschaft nicht mehr nachkommen, so besteht eine subsidiäre Einstandspflicht der Gesellschaft. Die Höhe der mittelbaren Pensionsverpflichtung gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB kann aufgrund fehlender Angaben der VBL nicht angegeben werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgrund des geltenden Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes bei der kommunalen Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Karlsruhe (VBL) pflichtversichert. Die Versorgung bemisst sich seit dem 1.1.2002 nach dem Betriebsrentengesetz. Der Gesamtumlagesatz der VBL beträgt 7,30 % des versorgungsfähigen Entgeltes. Durch tarifvertragliche Regelung beträgt der Umlageanteil des Arbeitgebers 5,49 %, der des Arbeitnehmers 1,81 %. Die Summe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter betrug T€ 16.348. Bei Beendigung der Mitgliedschaft bestünde eine Ausgleichsverpflichtung von T€ 25.127 (Stand 01.01.2024). Die Wahrscheinlichkeit der Beendigung der Mitgliedschaft wird als sehr gering eingeschätzt.
Hannover, den 28. März 2024 Dieter Loewe Entwicklung des Anlagevermögens per 31.12.2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023I. Grundlagen des Unternehmens1. Geschäftsmodell des Unternehmens Das ITSC ist ein führender IT-Dienstleister für gesetzliche Krankenkassen mit besonderem Fokus auf zukunftsfähige Digitalisierungslösungen. Dabei versteht sich das Unternehmen als langfristiger Partner seiner Kunden - als Ideengeber, als Berater, als rechte Hand und als Sicherheitsnetz. Das ITSC verfolgt stets das Ziel, durch seine E2E-Lösungen mit einem Höchstmaß an Dunkelverarbeitung eine ökonomische Prozessgestaltung für Krankenkassen und ein optimales Nutzererlebnis für Versicherte zu realisieren. Die Basis aller angebotenen Services bildet die stabile und sichere IT-Infrastruktur, die das ITSC seinen Kunden zuverlässig zur Verfügung stellt. Diese gewährleistet einerseits die Erreichbarkeit und Arbeitsfähigkeit der Krankenkassen und schützt andererseits die Daten der Versicherten vor unbefugten Zugriffen. Dazu gehören Betriebsleistungen sowie Datacenter- und Applikationssupport in verschiedenen Fertigungstiefen. Ergänzend bietet das ITSC innovative Lösungen aus den Bereichen Core Workplace, Hosting-Services und Managed Workplace an und unterstützt die Digitalisierung auf Kundenseite mit modernen Technologien für Unified Communications sowie Network- & Security-Services. Darüber hinaus setzt sich das ITSC als produkt- und herstellerunabhängiger Berater - rund um die Branchensoftware BITMARCK_21 c|ng und ihrer Umsysteme - dafür ein, für seine Kunden durch individuelle, gezielte Handlungsempfehlungen ein Höchstmaß an Prozessoptimierung durch Automatisierung und Digitalisierung zu realisieren (s. Abbildung 1: Das Reifegradmodell der Digitalisierung als Grundlage unserer Beratung und Services). Dabei umfasst das Leistungsspektrum von der Strategie- und Einsatzberatung über funktionalen Anwendersupport bis zu BPO-Angeboten (Business Process Outsourcing) sämtliche Wertschöpfungsstufen. Das Reifegradmodell der Digitalisierung als Grundlage unserer Beratung und Services
Als Treiber für Innovation in der GKV befasst sich das ITSC intensiv mit der Identifikation von neuen Trends und Technologien. Dies geschieht insbesondere im unternehmenseigenen Zukunftslabor FutureTech, in dem systematisch wertschöpfende und strukturierte Zukunftsforschung im Sinne der Krankenkassen betrieben wird. Dabei verfolgt das ITSC das Ziel, IT-Innovationen für die Herausforderungen der GKV sowie zur kunden- und bedarfszentrierten Umsetzung von digitalen Lösungsangeboten zu identifizieren und in der Folge zu realisieren. Eine wesentliche Rolle nehmen dabei Leistungen zur Digitalisierung des kundenindividuellen Workloads, KI-basierte Kommunikationslösungen und Services im Bereich Data Science ein. Die Leistungserbringung erfolgt in den drei Geschäftsbereichen Operations (IT-Operations), Service-Management (GKV-Services) und Digital Services (s. Abbildung 2: Die Services des ITSC): Die Services des ITSC
Das Unternehmen mit Hauptsitz in Hannover wurde 1999 gegründet und beschäftigt über 300 Mitarbeitende. 1.1. Personal Der wirtschaftliche Erfolg des ITSC beruht wesentlich auf dem Engagement und der fachlichen Kompetenz seiner Mitarbeitenden. Vor diesem Hintergrund legt das Unternehmen, speziell in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels, großen Wert darauf, sich als Arbeitgeber attraktiv aufzustellen. Dabei stehen insbesondere die folgenden Aspekte im Vordergrund: Eine offene, von Vertrauen und Wertschätzung geprägte Unternehmenskultur und gemeinsame Werte (Glaubwürdigkeit, Innovationskraft, Mut, Teamspirit, Verantwortung, Verlässlichkeit), die nicht nur dokumentiert sind, sondern aktiv in der Praxis gelebt werden. Dies wird durch vielfältige Maßnahmen unterstützt, u. a. durch Veranstaltungen, regelmäßigen, transparenten Austausch z. B. im wöchentlichen Stand-up sowie die aktive Begleitung im Alltag (Team der Wertebegleiter*innen, Aktionen wie den unternehmensweiten "Sommer der Verlässlichkeit", Wertepass, Thematisierung der Werte im Rahmen des Bewerbungsprozesses sowie des Onboardings). Zielgerichtete und individuelle Personalentwicklung. Im Rahmen der jährlich stattfindenden Mitarbeitenden-Orientierungsgespräche (MOG) werden basierend auf einem strukturierten Feedbackgespräch zwischen allen Mitarbeitenden und ihren jeweiligen Führungskräften neben individuellen Zielvereinbarungen für das kommende Jahr auch konkrete Entwicklungsziele definiert. Daraus leiten sich ggf. Kompetenzentwicklungsmaßnahmen ab. Diese können entweder direkt am Arbeitsplatz / im Arbeitsalltag oder in entsprechenden Schulungen bzw. Seminaren stattfinden. Aus den unternehmensweiten Gesprächsergebnissen leitet der Bereich Human Resources (HR) den Gesamtbedarf an Weiterbildungsmaßnahmen ab und stellt ein entsprechendes Angebot an Inhouse-Schulungen zur Verfügung. Darüber hinaus können individuelle Maßnahmen zwischen Mitarbeitenden, ihrer Führungskraft und HR vereinbart und organisiert werden. Für Führungskräfte wurde 2023 ein eigenes Entwicklungskonzept erarbeitet und in Umsetzung gebracht. Arbeitsbedingungen und Infrastruktur. Als modernes, familienfreundliches IT- Unternehmen bietet das ITSC seinen Mitarbeitenden große Flexibilität im Hinblick auf die Gestaltung der eigenen Arbeitszeit, sofern sich dies mit dem individuellen Aufgabengebiet vereinbaren lässt. So besteht einerseits die Möglichkeit, die attraktiv gestaltete Arbeitsumgebung an den drei Standorten des ITSC zu nutzen, die zum kollaborativen Arbeiten einlädt, aber auch Rückzugsorte für konzentrierte Stillarbeit bietet. Andererseits wird Mitarbeitenden die notwendige Infrastruktur gestellt, um auch standortunabhängig sicher und stabil arbeiten zu können. Mitarbeiterzufriedenheit. Die Identifikation der Mitarbeitenden sowie ihre Zufriedenheit mit ihren Arbeitsbedingungen steht in direktem Zusammenhang mit der Bereitschaft, sich für das ITSC, seine Kunden und gemeinsame Ziele zu engagieren. 2023 fiel die Entscheidung, die unternehmensweite Mitarbeiterzufriedenheit ab sofort gemeinsam mit dem anerkannten und unabhängigen Great Place To Work® Institute zu erheben und auszuwerten. Die Umfrage wurde erstmalig im November 2023 durchgeführt. Basierend auf den unternehmensweiten Umfrageergebnissen wurde das ITSC für das Jahr 2024 als Great Place to Work® zertifiziert und darf das entsprechende Arbeitgebersiegel nutzen. Eine Fortführung des jährlichen Zertifizierungsprozesses ist geplant. Auf dieser Grundlage ist es gelungen, der kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Leistungen des ITSC mit einem entsprechenden Ausbau des Personalbestands zu begegnen. Dabei war das Jahr 2023 besonders intensiv (s. Abbildung 3: Umsatzsteigerung 2020-2024 sowie Abbildung 4: Personalaufbau 2020-2024).
1.2. Externe Zertifizierungen Das ITSC stellt Bestehendes nicht nur intern regelmäßig auf den Prüfstand. Das Unternehmen lässt sich zudem jährlich durch externe Prüfdienste in den Bereichen Qualitätsmanagement sowie Informationssicherheitsmanagement und Datenschutz (vollständiges, integriertes Managementsystem) auditieren. Dabei erfolgt jeweils ein ganzheitlicher, neutraler Blick von außen auf Prozesse, Systeme, Services und Ergebnisse. Auch die Wirksamkeit von Führungs- und Verbesserungsprozessen ist Teil der Zertifizierungen. Bereits seit 16 Jahren in Folge bestätigt die Zertifizierung nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) die kontinuierliche Umsetzung der hohen Qualitätsstandards des ITSC. Auch im Bereich Informationssicherheit blickt das ITSC auf eine lange Erfolgsgeschichte zurück und wurde im Jahr 2023 zum 15. Mal gemäß ISO 27001 zertifiziert. Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses wird das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) des Unternehmens eingehend analysiert und auf potenzielle Schwachstellen hin geprüft. Dabei beschränkt sich die Prüfung nicht auf IT-Prozesse, sondern berücksichtigt darüber hinaus Aspekte wie Organisation, Personal und Gebäude, die sich auf die Informations-/Datensi- cherheit direkt auswirken können. 2. Forschung und Entwicklung Im dynamischen Umfeld der Digitalisierung sind Forschung und Entwicklung für das ITSC von zentraler Bedeutung. Das Markenversprechen "Wir erweitern Horizonte" beschreibt das Selbstverständnis des Unternehmens, Bestehendes immer wieder auf den Prüfstand zu stellen, Möglichkeiten zur Verbesserung frühzeitig zu erkennen und diese im Sinne der Kunden zu realisieren. Dafür werden technisch hochkomplexe neue Technologien mit relevantem fachlichem Know-how gekoppelt. Die Ideengewinnung und -umsetzung erfolgt dabei integriert, zum einen in der Forschungsplattform FutureTech und zum anderen in den leistungserbringenden Geschäftsbereichen. Im Jahr 2023 wurden in folgenden Services relevante Veränderungen zum Vorjahr realisiert: FutureTech Das FutureTech-Team initiiert quartalsweise gemeinsam mit seinen strategischen Partnerkassen einen strukturierten Innovationsprozess nach der ISO-Norm 56002. Hierbei werden relevante Themen identifiziert, verschiedene Lösungsansätze beleuchtet und Handlungsempfehlungen vor dem Hintergrund der Trendentwicklung im Gesundheitswesen abgeleitet. Diese werden im Folgenden von einzelnen Krankenkassen der FutureTech-Gemeinschaft umgesetzt und in Betrieb genommen. 2023 wurden Themen erstmals in Kooperation mit verschiedenen Universitäten bearbeitet. Die Krankenkassen profitieren hierbei von den ergänzenden Perspektiven und der wissenschaftlichen Expertise, die durch die Kooperationen in die Ergebnisse mit einfließen. DigitalPlatform Die DigitalPlatform ist eine moderne Softwarelösung, die im ITSC entwickelt und betrieben wird. Sie fungiert als Drehscheibe für den Dokumenten- und Informationsaustausch zwischen den unterschiedlichen IT-Systemen der Krankenkassen. Darüber hinaus bietet sie Microservices, die eine Dunkelverarbeitung für Krankenkassen ermöglichen und diese somit von zeitaufwändigen Routine-Aufgaben entlasten. 2023 erfolgte eine intensivere Vernetzung von Bestandskunden (über 20 Krankenkassen), sodass gemeinsame Synergien bei der Kreation neuer digitaler Prozessketten gehoben werden konnten. Prozessautomatisierung Die Automatisierung von Prozessen gewinnt für gesetzliche Krankenkassen seit Jahren zunehmend an Bedeutung. Das ITSC unterstützt seine Kunden in diesem Bereich von der Identifikation geeigneter Prozesse über die Modellierung bis hin zur Integration in die bestehende Software. Seit 2023 bietet das ITSC als Beratungsleistung erstmalig auf Robotic-Process-Automation (RPA) basierende Lösungen für Geschäftsprozesse der Krankenkassen an, die mit applikationsnahen Tools nicht erreicht werden können. GKV-GPT Gemeinsam mit einer großen gesetzlichen Krankenkasse hat sich das ITSC mit der Frage beschäftigt, ob auch im hochgradig sensiblen und reglementierten Markt der GKV durch den Einsatz eines GPT-Modells Mehrwerte für Versicherte geschaffen werden können. Der PoC konnte mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden und hat gezeigt, dass entsprechend vortrainierte Transformer-Modelle genutzt werden können, um E-Mails von Versicherten in geeigneter Qualität zu beantworten. Auf diese Weise können sowohl die Bearbeitungszeiten (die Zeit, die vergeht, bis Versicherte eine Rückmeldung seitens der Krankenkasse erhalten) als auch die Arbeitsaufwände im Kundenservice der Krankenkassen erheblich reduziert werden. Versichertenhelpdesk für digitale Services Seit Anfang 2021 sind gesetzliche Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) einen Versichertenhelpdesk zur Verfügung zu stellen. Das ITSC bietet seinen Kunden diesen Service seit diesem Zeitpunkt als klassisches Business Process Outsourcing an. Im Zuge der regulatorischen Veränderungen im Bereich Telematik hat sich der Fokus von der ePA auf weitere Anwendungen in diesem Themenfeld erweitert, die perspektivisch in die ePA integriert werden könnten. Entsprechend wurde das Angebot des ITSC angepasst und zu einem modularen Versichertenhelpdesk für diverse digitale Services, wie z. B. das E-Rezept, ausgebaut. Data Driven Services Maschinelles Lernen kann in vielen Bereichen, in denen es um das Erkennen von Mustern und Anomalien in großen Datenmengen geht, echte Mehrwerte für Versicherte und Krankenkassen erwirken. Eine Herausforderung liegt bei der Entwicklung entsprechender Lösungen insbesondere in der Sensibilität der Gesundheitsdaten und den damit einhergehenden regulatorischen Anforderungen, die beispielsweise ein Datenpooling mehrerer Krankenkassen nicht zulassen. 2023 ist es dem ITSC gelungen, durch den Einsatz von Federated Learning einen Lösungsansatz zu entwickeln, der durch die entsprechende Aufsicht als bedenkenlos eingestuft wurde und somit in den Praxiseinsatz bei Krankenkassen überführt werden konnte. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Markt der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) befindet sich in einem kontinuierlichen Veränderungsprozess. Dies betrifft den gesetzlichen Auftrag, den organisatorischen Rahmen sowie Gestaltungsmöglichkeiten und Wettbewerbsbedingungen. Die Chancen der Digitalisierung, die von jeder gesetzlichen Krankenkasse unterschiedlich bewertet und genutzt werden, führen zu einer weiteren Beschleunigung der Transformation. Das ITSC unterliegt als Dienstleister in seinem Kernmarkt GKV mittelbar auch diesen Veränderungen, die sich in geänderten Anforderungen und Unterstützungsbedarfen seiner Kunden widerspiegeln. Darüber hinaus unterliegt das ITSC auch der gesundheitspolitischen Gesetzgebung, die seitens des Unternehmens weder mittel- noch unmittelbar beeinflusst werden kann. Das Geschäftsjahr 2023 war insbesondere durch folgende Sachverhalte geprägt:
Im Laufe der vergangenen Jahre ist die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland durch eine zunehmende Konsolidierung kontinuierlich zurückgegangen. Während es im Jahr 2010 noch 169 gesetzliche Krankenkassen gab, hatte sich deren Anzahl 2020 bereits auf 105 reduziert und lag 2023 bei 96. Gleichzeitig steigt die Anzahl der gesetzlich Versicherten tendenziell an (2010: 69,8 Mio. Versicherte, 2020: 73,3 Mio. Versicherte, 2022: 73,6 Mio. Versicherte; für 2023: 74,3 Mio. Versicherte). Im Zuge der Fusionen werden einzelne Krankenkassen somit zunehmend größer und einflussreicher. Entsprechend verändert sich auch die Wirkung, die der Weggang einzelner Krankenkassen auf den Umsatz bzw. Ertrag des ITSC ausübt. Ein Ausgleich über die Gewinnung weiterer Krankenkassen wird durch die Konzentration der Kassenlandschaft schwieriger, gelingt dem ITSC aber durch seine in den letzten Jahren verbesserte Positionierung zunehmend. Zusätzlich eröffnen ein steigender strategischer und operativer Beratungsbedarf in Bezug auf die Digitalisierung und neue IT-Outsourcing-Vorhaben von Krankenkassen neue Chancen für das ITSC. 2. Geschäftsverlauf Das ITSC nutzt seit dem Jahr 2021 die Leistungsindikatoren Umsatz, Neugeschäftsquote und Ergebnis vor Steuern.
Der Umsatz im Jahr 2023 fällt deutlich höher aus als der Prognosewert und der Vorjahreswert. Das starke Wachstum resultiert aus einer kontinuierlichen Ausweitung des Kundenportfolios und der Entwicklung weiterer Services. Die Umsätze aus Einmaldienstleitungen sind gegenüber dem Vorjahr von 4,2 Mio. € um ca. 26% auf 5,3 Mio. € gestiegen. Die Neugeschäftsquote ist entsprechend der Entwicklung der Einmalleistungen und des Neugeschäfts aufgrund der hohen Zugänge in den Dienstleistungsverträgen wesentlich höher als prognostiziert. Das Ergebnis vor Steuern liegt mit 364T€ um 136 T€ unter der Prognose. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultiert auch aus den Aufwänden für die Vorbereitung der Cloud-Migration, die im Ergebnis berücksichtigt sind und aus eigenen Mitteln getragen werden. Geschäftsbereich Operations Das Jahr 2023 war geprägt durch die Themen Cloud-Ausschreibung sowie IT-Sicherheit. Im Geschäftsbereich Operations lag der Fokus der strategischen Arbeit auf der Ausschreibung der Cloud-Infrastruktur und im Q4 auf der Validierung des Ausschreibungssiegers OVHCloud. Operativ wurde das im Jahr 2022 ausgeschriebene Managed SIEM (Security Information & Event Management) und SOC (Security Operations Center) ausgerollt. Dabei wurden unter Einsatz der Produkte entsprechende Kundenwünsche umgesetzt. Anfang des Jahres waren aufgrund eines Sicherheitsvorfalls bei einem Marktbegleiter und Hersteller der Kernsoftware umfangreiche Analysen der Sicherheitseinstellungen zu dem betreffenden Unternehmen erforderlich. Beim Wiederanlauf wurden die Verbindungen mit hohem Aufwand neu hergestellt und zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen besonders im EMail-Bereich umgesetzt. Ein eigener Sicherheitsvorfall im Mai hat sich als wenig gefährdend herausgestellt und konnte an einem Wochenende umfassend bewältigt und abgeschlossen werden. Dieser hat jedoch die Notwendigkeit aufgezeigt, dass ITSC-eigene Notfall- und Krisenmanagement zu verbessern. In der Folge wurde 2023 ein entsprechendes Projekt aufgesetzt, das im Jahr 2024 abgeschlossen wird. Ein technisch verursachter und größerer Systemausfall hat im Spätsommer Anlass geboten, die Stabilität und Resilienz der Bestandsarchitektur zu prüfen und Maßnahmen zur besseren Ausfallsicherung zu ergreifen. Im Geschäftsjahr 2023 haben drei neue Kunden ihre IT-Infrastruktur zum ITSC migriert. Zusätzlich konnten insbesondere die Umsätze für Sicherheitsleistungen, Lizenzen und Managed Workplace gesteigert werden. Für einen einzelnen Kunden hat das ITSC im Jahr 2023 über 1.500 Arbeitsplätze mit dem Service Managed Workplace versorgt. Geschäftsbereich Service-Management Im Geschäftsbereich Service-Management lag der Schwerpunkt der Projektaktivitäten 2023 auf der Ablösung bisheriger Applikationen für das eGK-Kartenmanagement bei sämtlichen Kunden. Zudem konnten Kundenprojekte insbesondere in den Bereichen Business-Intelligence und ERP (Workflow-Lösungen) umgesetzt werden. Im Fokus stand darüber hinaus auch in diesem Jahr wieder die Automatisierung von Prozessen in diversen Krankenkassen. Neu in diesem Bereich sind Angebote zu Process-Monitoring und -mining sowie RPA. In Summe nimmt der Anteil der Projektumsätze am Gesamtumsatz weiterhin zu. Geschäftsbereich Digital Services Mit der zunehmenden Verbreiterung der haiSUITE konnten im Bereich Digital Services relevante Umsetzungsprojekte realisiert werden. Im Zusammenspiel mit der Omnichannel- Lösung zur Beleglesung konnten für die Versicherten spürbare Beschleunigungen im Prozessablauf ihrer Krankenkassen erzeugt werden. Entsprechend konnten die Umsätze in diesen Bereichen stark gesteigert werden. Neben der Einführung von Neuprodukten und der Erweiterung der Bestandsprodukte ist es im Jahr 2023 gelungen, bestehende Verträge mit Kunden zu verlängern. 3. Darstellung der Lage 3.1. Ertragslage Die Umsatzerlöse des ITSC setzen sich im Wesentlichen aus den Umsätzen der Geschäftsbereiche Operations in Höhe von 24.153 T€ (Vorjahr 18.543 T€), Service-Management in Höhe von 17.657 T€ (Vorjahr 17.133 T€) und Digital Services in Höhe von 8.962 T€ (Vorjahr 6.115 T€) zusammen (s. Abbildung 5, Umsatzverteilung nach Geschäftsbereich 2023). Umsatzverteilung nach Geschäftsbereichen 2023
Die Steigerung der Umsatzerlöse resultiert aus der Ausweitung des Bestandsgeschäfts sowie aus der Neukundengewinnung. Sondereffekte im Rahmen der Implementierungsprojekte neuer Gesellschafter haben ebenfalls zur Steigerung der Umsätze beigetragen. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 234 T€ betreffen im Wesentlichen Erträge aus Anlagenverkäufen (83 T€; Vorjahr: 0 T€) und der Auflösung von Rückstellungen (116 T€; Vorjahr: 148 T€). Die Materialaufwendungen in Höhe von 20.309 T€ (Vorjahr 15.574 T€) sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch höhere Aufwendungen für Handelsware um + 2.169 T€ (Vorjahr + 1.353 T€), Softwarelizenzen um +1.010 T€ (Vorjahr: + 1.236 T€) und Leasing Hardware um +754 T€ (Vorjahr -104 T€) gestiegen. Die Entwicklung der Personalaufwendungen auf 22.377 T€ (Vorjahr 19.225 T€) ist geprägt durch die Aufstockung um 36 FTE (Vorjahr: 13 FTE) sowie Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen. Die Verringerung der Abschreibungen um 134 T€ (Vorjahr: -82 T€) ist im Wesentlichen auf niedrigere Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter (-196 T€) zurückzuführen, denen die Erhöhung der Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände (+49 T€) gegenüberstehen. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um ca. 1.217 T€ auf 6.965 T€ (Vorjahr 5.748 T€) ist im Wesentlichen auf die Zunahme der Aufwendungen für Fremdarbeiten +473 (Vorjahr: +527 T€), Wartungskosten +175 T€ (Vorjahr: +45 T€), Stellenanzeigen +318 T€ (Vorjahr: +105 T€) zurückzuführen; demgegenüber sind die Rechts- und Beratungskosten -246 T€ (Vorjahr: +181 T€) gesunken. Das ITSC schließt das Geschäftsjahr 2023 - unter Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 259 T€ (Vorjahr 170 T€) - mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 106 T€ (Vorjahr 683 T€) ab. 3.2. Finanzlage Für das Geschäftsjahr 2023 weist das ITSC ein Eigenkapital von 7.829 T€ (Vorjahr 7.705 T€) bei einer Bilanzsumme von 15.567 T€ (Vorjahr 16.399 T€) aus. Die Eigenkapitalquote beträgt 50,29 % (Vorjahr 46,98 %). Daneben bestehen im Wesentlichen sonstige Rückstellungen, die 18,28 % (Vorjahr 15,24 %) der Bilanzsumme ausmachen, und Verbindlichkeiten aus Lieferungen, die wiederum 21,39% (Vorjahr 28,62 %) ausmachen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich um 1.363 T€ (ca. 29%) auf 3.330 T€ verringert. Die Investitionen belaufen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 330 T€ (Vorjahr 2.537 T€). Sie wurden vollständig aus dem laufenden Cashflow finanziert. Davon betreffen 126 T€ (Vorjahr: 517 T€) Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen und 204 T€ (Vorjahr: 2.020 T€) Investitionen in das Sachanlagevermögen. Die zukünftigen Investitionen sind für die Weiterentwicklung der KI-Produkte, Ersatz im Sachanlagenbereich sowie für die Einrichtung und Entwicklung der Cloud geplant. Neben den Investitionen, die aus dem laufenden Cashflow finanziert werden, tätigt das ITSC Investitionen, die durch Leasing finanziert werden. In allen Fällen handelt es sich um Operating-Lease Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte beim ITSC führen. Die Gesamtsumme der finanziellen Verpflichtungen bis 5 Jahre ist gegenüber dem Vorjahr aufgrund neuer Leasing- und Wartungsverträgen um ca. 10 Mio. € gestiegen. Mit Stichtag 31.12.2023 verfügt das ITSC über einen Bestand an liquiden Mitteln von 3.067 T€ (Vorjahr 5.173 T€).
Der positive Cash-Flow aus Investitionen im Jahr 2023 ist auf einen Sale & Lease BackVorgang zurückzuführen. Die Zahlungsfähigkeit des ITSC war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gegeben. 3.3. Vermögenslage Das Anlagevermögen hat sich um 1.361 T€ auf 1.460 T€ reduziert. Dies resultiert im Wesentlichen aus einem Rückgang um -1.180 T€ bei der Hardware (u.a. Sale & Lease-Back) und -158 T€ bei der EDV-Software. Die Anlagenintensität (das Verhältnis zwischen Anlagevermögen und Gesamtvermögen) ist in der Folge auf 9,38 % gefallen (Vorjahr 17,20 %). Der Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen vor Wertberichtigungen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 40,05 % auf 6.184 T€ (Vorjahr 4.415 T€) erhöht. Dies ist u.a. durch den Anstieg der Endabrechnungen von Projekten zum Jahresende begründet. Der Rückgang der Finanzmittel von 5.173 T€ um 2.106 T€ auf 3.067 T€ ist, wie auch der Kapitalflussrechnungen entnommen werden kann, im Wesentlichen auf die Auszahlungen im laufenden Geschäftsbetrieb zurückzuführen (Abbau der Verbindlichkeiten 1.411 T€). 3.4. Zusammengefasste Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Die Entwicklung des Geschäftsjahres 2023 wird von der Geschäftsführung des ITSC als erfolgreich bewertet. Ausgehend von der Ausweitung des Kunden- und Serviceportfolios sowie dem Personalaufbau konnte der Umsatz gegenüber der Prognose deutlich übertroffen werden. Die Liquiditätssituation unterliegt einer engen Steuerung, um die geplanten Investitionen in die Cloud-Migration aus eigenen Mitteln finanzieren zu können. Die Ertragssituation ist den Vorgaben der Gesellschafter angemessen. III. Chancen- und Risikobericht1. Risikobericht 1.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Risiken Das ITSC hat ein Chancen- und Risikomanagementsystem (CRMS) als kontinuierlichen Prozess etabliert. Risiken können dabei im definierten Format von allen Mitarbeitenden identifiziert und gemeldet werden. Der CRMS-Manager sorgt im Weiteren dafür, dass die Risiken einer verantwortlichen Person zugeordnet, bewertet und im Risikokataster geführt werden sowie, dass durch die Verantwortlichen eine entsprechende Risikobehandlung auf Basis der Bewertung durchgeführt wird. Im Marktumfeld der gesetzlichen Krankenkassen unterliegt das ITSC den unter II. 1. erläuterten branchenbezogenen Rahmenbedingungen und den damit einhergehenden Risiken. Sowohl das Risiko der Auswirkungen gesundheitspolitischer Gesetzgebung als auch das Risiko des Fusions- und Konzentrationsprozesses der gesetzlichen Krankenkassen werden als wahrscheinlich und die Auswirkungen als hoch eingeschätzt. Das Risiko kann jedoch in Abhängigkeit der Richtung der Gesetzgebung und Fusion gleichzeitig auch als eine Chance gesehen werden. Es besteht ein hohes Risiko mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit durch Cybercrime-Aktivitäten. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung, komplexer werdenden IT-Systemen und zunehmender Internet-Kriminalität hat dieses Risiko an Bedeutung gewonnen. Ein erfolgreicher Cyberangriff könnte umfangreiche Störungen des Geschäftsbetriebs oder Betriebsunterbrechungen verursachen. Die genannte Wahrscheinlichkeit wird nicht angehoben. Sie ist jedoch im Jahr 2023 durch einige Angriffe im Marktumfeld (Hersteller und Partner), teils mit Auswirkungen auf Kunden des ITSC, bestätigt worden. Um etwaigen Risiken vorzubeugen und den Reifegrad der Informationssicherheit in der Organisation weiter zu erhöhen, wurden gezielt Projekte zur Erhöhung des Sicherheitsstandards fortgeführt (hier insbesondere die Weiterentwicklung von Managed Security (SIEM/SOC)) sowie das bestehende Notfall- und Krisenmanagement optimiert. Diese Aktivitäten werden fortgesetzt und vertieft zur Erreichung der Vorgaben des NIS2UmsuCG-Entwurfs. Die aktuellen makroökonomischen Rahmenbedingungen (steigende Einkaufs- und Energiepreise, Inflation, Zinserhöhungen) bleiben herausfordernd. Im Jahr 2023 konnten relevante Auswirkungen auf das Jahresergebnis durch geeignete Maßnahmen vermieden werden. 1.2. Ertragsorientierte Risiken Zum Ende des Jahres bestehen weiterhin Rückstellungen für den geschlossenen Geschäftsbereich Payment-Service bzw. die ehemalige itsc Payment Service GmbH & Co. KG. Das aus diesem Geschäft resultierende Restrisiko ist in abnehmender Höhe auch in den Folgejahren vorhanden. Es besteht darin, dass für übergebene und bisher nicht abgeschlossene Fälle der Insolvenzbearbeitung noch nachlaufende vertragliche Verpflichtungen bestehen. Bezüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Höhe unterliegt die Bildung der Rückstellung verschiedener Unsicherheitsfaktoren. Bis zur sozialversicherungsrechtlich abschließenden Bearbeitung der Fälle werden Zuarbeiten durch Dritte benötigt, die durch das ITSC bestenfalls mittelbar beeinflusst werden können. Juristische Unabwägbarkeiten beeinflussen die Dauer der Fallbearbeitung darüber hinaus signifikant. Als Maßnahme zur Risikominimierung und Risikokontrolle für das ITSC hat die vitaserv AG seit dem 01.01.2022 die Bearbeitung der Insolvenz- und Vollstreckungsfälle bis zum kompletten Fallabschluss übernommen. Mit der vollständigen Zahlung des Gesamtbetrages sind alle Vergütungsansprüche der Auftragnehmerin zur vollständigen Abarbeitung aller Fälle abgegolten. Hierfür wurde die bestehende Rückstellung im Vorjahr angepasst. Im Berichtsjahr ergaben sich entsprechende Verbräuche auf Basis der vereinbarten Vergütung. Aufgrund ermittelter Risiken durch angemeldete und zu erwartende Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der Abwicklung der itsc Payment Service GmbH & Co. KG wurden in den Vorjahren entsprechende Rückstellungen gebildet, die weiterhin Bestand haben. Das Risiko, dass weitere Schadensersatzansprüche gelten gemacht werden, wird als gering eingeschätzt. Mögliche Schadensersatzansprüche, die die gebildeten Rückstellungen überschreiten, würden die Ertragslage der Gesellschaft reduzieren. 1.3. Finanzwirtschaftliche Risiken Die Eigenkapitalausstattung befindet sich weiterhin auf einem erfreulichen Niveau. Das ITSC finanziert sich ausschließlich über Eigenkapital. Eine Kreditlinie / Kontokorrentlinie bei der Hausbank existiert aus gesetzlichen Gründen nicht. Zu den im ITSC bestehenden Finanzinstrumenten zählen Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Guthaben bei Kreditinstituten. Das ITSC ist von allgemeinen Ausfall- und Liquiditätsrisken bislang nicht betroffen. Eine gesonderte Absicherung dieser Risiken erfolgt nicht, da die Forderungen gegenüber Körperschaften des öffentlichen Rechts bestehen. Da es nur selten zu Ausfällen kommt, wird das Risiko als gering eingestuft. Um dieses Risiko weiter zu mindern, führt das ITSC liquiditätsverbessernde Maßnahmen, u. a. die Prüfung und Anpassung der Zahlungsmodalitäten der Kunden, durch. Forderungsausfälle würden die Finanzlage der Gesellschaft negativ beeinflussen. Zum 31.12.2023 wurde eine Einzelwertberichtigung auf eine Forderung gebildet, bei der es Fragen zur Vertragsauslegung und Abrechnung der Leistung gibt. 2. Chancenbericht Das Jahr 2024 ist für das ITSC mit einer differenzierten Wahrnehmung durch die Bestandskunden und einem wachsenden Interesse der Neukunden verbunden. Die Positionierung als Innovationstreiber und Berater (u. a. für Prozessautomatisierung und Software-Auswahl) steigert das Interesse bei bestehenden und neuen Kunden am Austausch und an Angeboten des ITSC für die kommenden Jahre. Gleichzeitig hat das ITSC aus eigener Investitionskraft einzigartige Lösungen (z. B. Digitaler Posteingang inkl. Omnichannel-Management sowie haiSUITE) entwickelt, die konsequent ausgebaut werden und mit zunehmender Reife für alle Kassengrößen von Interesse sind. Die 2021 eingeführten neuen Formate der Kundenkommunikation (Servicekatalog, Jahresplanungsgespräche, Strategie-Workshops) wurden weiter etabliert. Mit dem ITSC-Innovationstag wurde 2022 ein weiteres Format zur Positionierung als Innovationstreiber erfolgreich gestartet. Der 2. ITSC-Innovationstag im Jahr 2023 war ein großer Erfolg, der 3. Innovationstag ist für den 10.09.2024 bereits geplant und wird einen weiteren Beitrag zur Wahrnehmung und Positionierung des ITSC leisten. Die erhöhte Attraktivität des ITSC als Arbeitgeber wird durch die Steigerung der Neueinstellungen im Jahr 2023 (78 Neueinstellungen) unterstrichen. In diesem Zusammenhang sind die Gestaltung der ITSC-Arbeitswelt 2022, die explizite Schaffung einer ITSC-Wertewelt (einem Kanon von sechs Unternehmenswerten) sowie der Purpose "mit Digitalisierung einen Beitrag zur besseren Gesundheitsversorgung der Versicherten durch die Krankenkassen zu ermöglichen" zu nennen. 3. Gesamtaussage Die wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung sieht das ITSC in der Gesundheitspolitik sowie der Fusions-/ Konzentrationsprozesse in der GKV. Dem gegenüber stehen vielfältige Wachstumschancen aufgrund der gestiegenen Kundennachfrage und der verbesserten Wahrnehmung des ITSC. Vor dem Hintergrund der genannten Chancen und Risiken sowie unter Berücksichtigung der gegenwärtigen finanziellen Stabilität der Gesellschaft sieht sich das ITSC für die Bewältigung zukünftiger Risiken gut aufgestellt. Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft im Prognosezeitraum 2024 gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. IV. PrognoseberichtFür das Geschäftsjahr 2024 erwartet das ITSC aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach digitalen Lösungen und Produkten eine weitere Steigerung des Umsatzes um ca. 3 % auf 52,0 Mio. €. Diese Größenordnung wurde vom Aufsichtsrat genehmigt. In der weiteren Validierung der Planung 2024 ist in einem Forecast 0+12 ein Umsatz von 53,66 Mio. € als Zielgröße festgelegt worden. Das ITSC wird 2024 als Jahr der Fokussierung nutzen, um laufende Projekte erfolgreich abzuschließen sowie die laufenden Services in ihrer Qualität und Stabilität zu steigern. Das Neugeschäft wird an die vorhandenen Kapazitäten angepasst mit der Konsequenz, dass Kundenvorhaben nur mit entsprechender Vorausplanung geliefert werden. Das im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 für das Geschäftsjahr 2024 prognostizierte verringerte Ergebnis vor Steuern in Höhe von -1.609 T€ resultiert aus den geplanten Investitionen für die Cloud-Migration, die in Abstimmung mit den Gesellschaftern aus eigenen Mitteln finanziert wird. Bezogen auf die finanziellen Leistungsindikatoren plant das ITSC für das Geschäftsjahr 2024 mit folgenden Kennzahlen:
* Inkl. 2,0 Mio. € Aufwand Cloud
Vertragsverlängerungen werden dabei nicht als Neugeschäft bewertet. Das ITSC wird auch im Jahr 2024 den eingeschlagenen Weg fortsetzen, als Innovationstreiber, Berater und IT-Service-Partner aktueller und potenzieller Kunden und Gesellschafter zu agieren.
Hannover, den 28. März 2024 Dieter Loewe BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ITSC GmbH, Hannover PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der ITSC GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ITSC GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 5. April 2024 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Michael Esser, Wirtschaftsprüfer Jana Lübben, Wirtschaftsprüferin |
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