MPS
Methanol Power Systems GmbH
Garching b.
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
401,00 |
| I.
Sachanlagen |
401,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.985,59 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
778,49 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.207,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
8.386,59 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.852,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
5.647,50 |
| B.
Rückstellungen |
1.285,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
249,09 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
249,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
8.386,59 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss für Zwecke
der Offenlegung
Grundlage für die Erstellung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2010 der MPS Methanol Power
Systems GmbH sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 ff. unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften §§
264 ff. HGB) sowie des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).
Die MPS Methanol Power Systems GmbH wird in der
Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
betrieben und hat als "Kleine Kapitalgesellschaft" i.S. des
§ 267 Abs.1 HGB den Jahresabschluss nach den
§§ 264 ff.HGB aufzustellen. Die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a, 276 HGB für die Aufstellung sowie
diejenigen für die Offenlegung in den §§
266, 288 und 326 HGB werden in Anspruch genommen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgt nach den allgemeinen
Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB vorgenommen.
Die Sondervorschriften der §§ 265 bis 283 HGB
für Kapitalgesellschaften betreffend Gliederung,
Ansatz und Bewertung wurden berücksichtigt.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden
"BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft
anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB).
AKTIVA
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen erfolgen linear unter Berücksichtigung
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die
Abschreibungen im Geschäftsjahr 2010 auf Sachanlagen
betrugen € 101,99.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten bis zu € 150,00 wurden im Jahre
des Zugangs voll abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände
des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen
€ 150,00 und € 1.000,00 wurden mit 20% der
Anschaffungskosten abgeschrieben (€ 101,99).
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
PASSIVA
Das Gezeichnete Kapital entspricht dem im
Handelsregister als Stammeinlage eingetragenen
Nominalbetrag.
Die Bildung der Rückstellungen erfolgte nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in
Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren sind nicht vorhanden.
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind, sind nicht vorhanden.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft wurde am 11.05.2010 gegründet.
Die Geschäftsführung schlägt folgende
Ergebnisverwendung vor:
Vortrag auf neue Rechnung
Geschäftsführung: Dr. Vineet Rao, Kaufmann
Garching, den 21. Dezember 2011
MPS Methanol Power Systems GmbH
Dr. Vineet Rao
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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