Bono GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Alexander Lorenz seit 28.7.2025 | Geschäftsführer |
Christian Lorenz seit 17.4.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PROCOM Logistics GmbHMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Abschreibungen wurden nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 Euro wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurde beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert aktiviert. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden gem. § 256a HGB zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem Devisenkassenmittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen wurden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt.
Münster, den 9. September 2024 gez. Christian Lorenz sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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