Daishin Zen
Kloster gGmbH
Buchenberg
(vormals: Hamburg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.353.801,00 |
1.413.413,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.990,00 |
23.101,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.351.811,00 |
1.390.312,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
578.360,57 |
324.115,47 |
| I.
Vorräte |
44.314,59 |
42.730,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
148.404,56 |
145.028,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
385.641,42 |
136.356,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.350,87 |
19.287,81 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
687.104,95 |
863.672,29 |
| Summe
Aktiva |
2.632.617,39 |
2.620.488,57 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
3.000,00 |
|
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
10.250,00 |
11.750,00 |
| 3.
eingefordertes Kapital |
11.750,00 |
13.250,00 |
| II.
Verlustvortrag |
876.922,29 |
693.336,36 |
| III.
Jahresüberschuss |
178.067,34 |
-183.585,93 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
-687.104,95 |
-863.672,29 |
| B.
Sonderposten für Investitionszulagen und
für Zuschüsse Dritter |
40.590,00 |
47.537,00 |
| C.
Rückstellungen |
38.919,91 |
53.344,86 |
| D.
Verbindlichkeiten |
2.224.636,62 |
2.212.974,15 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
328.470,86 |
306.632,56 |
| Summe
Passiva |
2.632.617,39 |
2.620.488,57 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
I.
Allgemeine Angaben zum Rechtsträger
Die Gesellschaft führt die Firma Daishin Zen
Kloster gGmbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in
Buchenberg.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
| • |
der Religion, insbesondere des
Zen-Buddhismus in der Rinzai-Tradition und ihrer
Ausprägung als europäische Linie "Daishin
Zen", in deren Mittelpunkt der Mensch in der
westlichen Welt steht. Die Entwicklung von
Mitgefühl für sich und andere ist ein
zentraler Bestandteil der Daishin Zen-Lehre,
|
| • |
von Volksbildung und Erziehung
auf dem Gebiet von Meditation, Gesundheitsvorsorge,
Sport, Selbstführung, und verwandter
Gebiete,
|
| • |
des öffentlichen
Gesundheitswesens insbesondere auf den Gebieten der
Prävention und Psychosomatik.
|
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere
verwirklicht durch
| • |
Bildungs- und Seminararbeit,
|
| • |
Herausgabe und Verbreitung von
Büchern und anderen Medien,
|
| • |
geplanten Betrieb eines oder
mehrerer noch zu errichtenden Zen-Klöstern.
|
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Daishin Zen Kloster gGmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Dabei wurden die
gesellschaftsindividuellen Besonderheiten beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren iSd. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
III.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Größenklassen
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Sie hat bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 274a, 288 Abs. 1
HGB und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses von den
Erleichterungen gemäß § 326 HGB
Gebrauch gemacht.
Geschäftszweigtypische Ergänzungen der
Gliederung
Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses
enthält gegenüber der Gliederung nach HGB
folgende Besonderheit: Bei der Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde bei der Darstellung der Erträge
den Anforderungen der gemeinnützigkeitsrechtlichen
Sphärentheorie Rechnung getragen.
IV.
Angaben zu Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und die Bewertung der
Vermögensgegenstände ist gemäß
§§ 238 ff. und §§ 252, 253
ff. HGB vorgenommen worden. Für die Aufstellung des
Jahresabschlusseswaren die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
·
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sie wurden, sofern
sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige
lineare Abschreibungen vermindert.
·
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt. In die
Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten
einbezogen.
Es wurde, soweit abnutzbar, um planmäßige
lineare Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände gemäß den
steuerlichen amtlichen AfA-Tabellen und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
·
Sachanlagen (GWG)
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Anlagegütern, die einer
selbstständigen Nutzung fähig waren, mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht unter
250 EUR aber nicht über 800 EUR wurden als
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gem.
§ 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgezogen.
·
Sachanlagen (Spenden)
Unentgeltlich erworbene, aktivierungspflichtige
Vermögensgegenstände (Sachspenden) wurden zum
Erwerbszeitpunkt mit fiktiven Anschaffungskosten in
Höhe ihres vorsichtig geschätzten beizulegenden
Wertes angesetzt [IDW RS HFA 14 RZ 59 iVm. RZ 34].
·
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
·
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt und unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
·
Schecks, Kassenbestände, Postbank und
Bankguthaben
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
·
Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben bzw.
Einnahmen angesetzt, die Aufwand bzw. Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellten.
·
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Investitionszuschüsse wurden in Sonderposten
für Zuschüsse und Zulagen eingestellt.
Sonderposten wurden grundsätzlich entsprechend der
Abschreibungsdauer der bezuschussten
Vermögensgegenstände erfolgswirksam
aufgelöst.
·
Rückstellungen
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt.
·
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
V.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der
Bilanz
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Forderungen
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr. Eine Abzinsung erfolgte laufzeitbedingt
nicht.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Pauschalrisiken wurden durch pauschale
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten TEUR 10,1
Forderungen gegen Gesellschafter.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im für
Urlaubsansprüche sowie Abschluss- und
Prüfungskosten gebildet. Eine Abzinsung erfolgte
laufzeitbedingt nicht.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von
· bis
zu 1 Jahr beträgt TEUR 548,8 (Vorjahr:
TEUR 223,2),
· mehr
als 1 Jahr beträgt TEUR 973,8 (Vorjahr:
TEUR 1.152,5),
· mehr
als 5 Jahren beträgt TEUR 676,7 (Vorjahr:
TEUR 837,3).
Die Verbindlichkeiten enthalten TEUR 143,9
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
VI.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn-
und Verlustrechnung
Erträge
Die Erträge resultieren im Wesentlichen
ausLeistungsentgelten (TEUR 951,2) und nicht
öffentlichen Zuwendungen (TEUR 397,0).
Aufwendungen
Die Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus
Personalaufwendungen (TEUR 494,9),
Materialaufwendungen (TEUR 172,2) und
Verwaltungsaufwendungen (TEUR 142,1) .
VII.
Sonstige Pflichtangaben
Organe der Gesellschaft
- Gesellschafterversammlung
- Geschäftsführung
Organmitglieder
Der Geschäftsführung gehörten
während des abgelaufenen Geschäftsjahres folgende
Personen an:
- Hinnerk Polenski, Sulzberg,
- Dr. Robert Brcina, Grabenstetten (bis 01.04.2022),
- Michael Bösherz, Heilbronn (ab 01.04.2022).
Organvergütungen
Die Angabe der Aufwendungen für die
Organmitglieder wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB
unterlassen.
Bilanzielle Überschuldung
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell
(zu Buchwerten) überschuldet.
Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden gem. § 267
Abs. 5 HGB durchschnittlich 14,00 (VJ 14,00)
Arbeitnehmer beschäftigt.
Unterschrift Geschäftsführung
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 29.9.2023.
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