Daishin Zen Kloster gGmbH

Hölzlers 169, 87474 Buchenberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kempten HRB 17008
Vorher
Daishin Zen Schule Betreibergemeinschaft gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
30.7.2013
Branche
Kirchliche und sonstige religiöse VereinigungenTraditionelle, komplementäre und alternative medizinische TätigkeitenAllgemeine und politische Erwachsenenbildung
Gegenstand
Gegenstand von Amts wegen berichtigend ergänzt: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung o der Religion, insbesondere des Zen-Buddhismus in der Rinzai-Tradition und ihrer Ausprägung als europäische Linie "Daishin Zen", in deren Mittelpunkt der Mensch in der westlichen Welt steht. Die Entwicklung von Mitgefühl für sich und andere ist ein zentraler Bestandteil der Daishin Zen-Lehre. o von Volksbildung und Erziehung auf dem Gebiet von Meditation, Gesundheitsvorsorge, Sport, Selbstführung, und verwandter Gebiete o des öffentlichen Gesundheitswesens insbesondere auf den Gebieten der Prävention und Psychosomatik.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Bösherz
seit 4.5.2023
Geschäftsführer
Daniela Matern
seit 4.5.2023
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

Immenstadt (Allgäu)
13.000 €
52.00%
Germany
6.000 €
24.00%
Daishin Zen Kloster gGmbH
Germany
3.000 €
12.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Daishin Zen Kloster gGmbH

Buchenberg (vormals: Hamburg)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 1.353.801,00 1.413.413,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.990,00 23.101,00
II. Sachanlagen 1.351.811,00 1.390.312,00
B. Umlaufvermögen 578.360,57 324.115,47
I. Vorräte 44.314,59 42.730,89
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 148.404,56 145.028,32
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 385.641,42 136.356,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.350,87 19.287,81
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 687.104,95 863.672,29
Summe Aktiva 2.632.617,39 2.620.488,57

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt 3.000,00  
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 10.250,00 11.750,00
3. eingefordertes Kapital 11.750,00 13.250,00
II. Verlustvortrag 876.922,29 693.336,36
III. Jahresüberschuss 178.067,34 -183.585,93
IV. Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag (Passivausweis) -687.104,95 -863.672,29
B. Sonderposten für Investitionszulagen und für Zuschüsse Dritter 40.590,00 47.537,00
C. Rückstellungen 38.919,91 53.344,86
D. Verbindlichkeiten 2.224.636,62 2.212.974,15
E. Rechnungsabgrenzungsposten 328.470,86 306.632,56
Summe Passiva 2.632.617,39 2.620.488,57

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

I. Allgemeine Angaben zum Rechtsträger
Die Gesellschaft führt die Firma Daishin Zen Kloster gGmbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Buchenberg.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung

der Religion, insbesondere des Zen-Buddhismus in der Rinzai-Tradition und ihrer Ausprägung als europäische Linie "Daishin Zen", in deren Mittelpunkt der Mensch in der westlichen Welt steht. Die Entwicklung von Mitgefühl für sich und andere ist ein zentraler Bestandteil der Daishin Zen-Lehre,

von Volksbildung und Erziehung auf dem Gebiet von Meditation, Gesundheitsvorsorge, Sport, Selbstführung, und verwandter Gebiete,

des öffentlichen Gesundheitswesens insbesondere auf den Gebieten der Prävention und Psychosomatik.


Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch

Bildungs- und Seminararbeit,

Herausgabe und Verbreitung von Büchern und anderen Medien,

geplanten Betrieb eines oder mehrerer noch zu errichtenden Zen-Klöstern.


II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Daishin Zen Kloster gGmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Dabei wurden die gesellschaftsindividuellen Besonderheiten beachtet. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren iSd. § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

III. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Größenklassen
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Sie hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274a, 288 Abs. 1 HGB und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses von den Erleichterungen gemäß § 326 HGB Gebrauch gemacht.
Geschäftszweigtypische Ergänzungen der Gliederung
Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses enthält gegenüber der Gliederung nach HGB folgende Besonderheit: Bei der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde bei der Darstellung der Erträge den Anforderungen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Sphärentheorie Rechnung getragen.
IV. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und die Bewertung der Vermögensgegenstände ist gemäß §§ 238 ff. und §§ 252, 253 ff. HGB vorgenommen worden. Für die Aufstellung des Jahresabschlusseswaren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
·         Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sie wurden, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
·         Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten einbezogen.
Es wurde, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände gemäß den steuerlichen amtlichen AfA-Tabellen und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
·         Sachanlagen (GWG)
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Anlagegütern, die einer selbstständigen Nutzung fähig waren, mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht unter 250 EUR aber nicht über 800 EUR wurden als Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gem. § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.
·         Sachanlagen (Spenden)
Unentgeltlich erworbene, aktivierungspflichtige Vermögensgegenstände (Sachspenden) wurden zum Erwerbszeitpunkt mit fiktiven Anschaffungskosten in Höhe ihres vorsichtig geschätzten beizulegenden Wertes angesetzt [IDW RS HFA 14 RZ 59 iVm. RZ 34].
·         Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
·         Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
·         Schecks, Kassenbestände, Postbank und Bankguthaben
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
·         Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben bzw. Einnahmen angesetzt, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellten.
·         Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Investitionszuschüsse wurden in Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen eingestellt. Sonderposten wurden grundsätzlich entsprechend der Abschreibungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände erfolgswirksam aufgelöst.
·         Rückstellungen
Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.
·         Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

V. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Forderungen
Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eine Abzinsung erfolgte laufzeitbedingt nicht.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Pauschalrisiken wurden durch pauschale Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten TEUR 10,1 Forderungen gegen Gesellschafter.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im für Urlaubsansprüche sowie Abschluss- und Prüfungskosten gebildet. Eine Abzinsung erfolgte laufzeitbedingt nicht.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
·        bis zu 1 Jahr beträgt TEUR 548,8 (Vorjahr: TEUR 223,2),
·        mehr als 1 Jahr beträgt TEUR 973,8 (Vorjahr: TEUR 1.152,5),
·        mehr als 5 Jahren beträgt TEUR 676,7 (Vorjahr: TEUR 837,3).
Die Verbindlichkeiten enthalten TEUR 143,9 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
VI. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge
Die Erträge resultieren im Wesentlichen ausLeistungsentgelten (TEUR 951,2) und nicht öffentlichen Zuwendungen (TEUR 397,0).
Aufwendungen
Die Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Personalaufwendungen (TEUR 494,9), Materialaufwendungen (TEUR 172,2) und Verwaltungsaufwendungen (TEUR 142,1) .
VII. Sonstige Pflichtangaben
Organe der Gesellschaft
- Gesellschafterversammlung
- Geschäftsführung
Organmitglieder
Der Geschäftsführung gehörten während des abgelaufenen Geschäftsjahres folgende Personen an:
- Hinnerk Polenski, Sulzberg,
- Dr. Robert Brcina, Grabenstetten (bis 01.04.2022),
- Michael Bösherz, Heilbronn (ab 01.04.2022).
Organvergütungen
Die Angabe der Aufwendungen für die Organmitglieder wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.
Bilanzielle Überschuldung
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell (zu Buchwerten) überschuldet.
Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden gem. § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 14,00 (VJ 14,00) Arbeitnehmer beschäftigt.

Unterschrift Geschäftsführung

Ort, Datum

Unterschrift

Ort, Datum

Unterschrift

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.9.2023.

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