Nohl Eisenach GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sascha Wenzel seit 1.6.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
| 20.45% | |
Mainova AG | 15.77% |
| 7.61% | |
Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG | 4.65% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EVB Netze GmbHEisenachJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023I. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS Die EVB Netze GmbH, ist eine 100%-ige Beteiligung der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (evb). Die Gesellschaft fungiert als Netzbetreiberin im Sinne des EnWG eigenständig und ist somit zivilrechtliche Eigentümerin der lokalen Verteilnetze für Strom und Gas innerhalb des Gebietes der Stadt Eisenach und den eingemeindeten Ortsteilen von Eisenach wie Berteroda, Göringen, Hörschel, Hötzelsroda, Madelungen, Neuenhof, Neukirchen, Stedtfeld, Stockhausen, Stregda und Wartha. Die Geschäftsgrundlage der EVB Netze GmbH ist mit Blick auf die Verteilungsanlagen für Strom und Erdgas einschließlich der Wahrnehmung aller dazugehöriger Aufgaben sowie der Erbringung von Dienstleistungen zu sehen. Die wesentlichen Geschäftstätigkeiten umfassen insbesondere die Aufgabenbereiche Netzbetrieb, Netzmanagement, Netzdienstleistungen, Messwesen, Energiedatenmanagement sowie die operative Durchführung des Vertragsmanagements zur Netznutzung. Die EVB Netze GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber. Zwischen der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH als herrschende und der EVB Netze GmbH als beherrschte Gesellschaft besteht weiterhin ein Ergebnisabführungsvertrag, der eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft zur Folge hat. Eine umsatzsteuerliche Organschaft besteht nicht. II. WIRTSCHAFTSBERICHT 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war im Jahr 2023 nach wie vor durch die Folgewirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine beeinflusst. Zusätzlich wirken sich die hohen Preise, ungünstige Finanzierungsbedingungen aufgrund von steigenden Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland negativ auf die Entwicklung der deutschen Wirtschaft aus. 2. Energiepolitische Rahmenbedingungen Zur Umsetzung der energiepolitischen Rahmenbedingungen orientiert sich die EVB Netze GmbH auch im Jahr 2023 an der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie herausgegebenen Gesetzeskarte. 3. Geschäftsbetrieb Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die EVB Netze GmbH für die sichere, effiziente und diskriminierungsfreie Bereitstellung des Elektrizitäts- und Gasverteilungsnetzes gesorgt. Das belegen unter anderem die SAIDI-Werte, welche bereits seit einigen Jahren deutlich unter dem Bundesdurchschnitt und auch den Angaben zu den Ausfallzeiten für das Bundesland Thüringen liegen. Im Geschäftsjahr 2023 hat die EVB Netze GmbH erfolgreich das Zertifikat im technischen Sicherheitsmanagement TSM in den Bereichen Strom und Gas erlangt. Die Verbände VDE und DVGW bescheinigen der EVB Netze GmbH die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, berufsgenossenschaftlicher Vorschriften und allgemein anerkannter Regeln der Technik. Ebenso hat die EVB Netze GmbH erstmalig ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) aufgebaut und integriert und ist dafür zertifiziert worden. Damit erfüllt die EVB Netze GmbH die gesetzliche Vorgabe für Sicherheit in der Informationstechnik kritischer Infrastrukturen nach § 8a BSIG und § 11 EnWG. Die Vorgaben nach TSM und ISMS sind fester Bestandteil der EVB Netze GmbH und werden kontinuierlich angewandt, weiter integriert und verbessert. Die nachfolgend genannten Tätigkeitsbereiche sind wie folgt aufgestellt. • Stromverteilung Die Verteilnetze Strom werden in den Spannungsebenen Mittel- und Niederspannung betrieben. Die EVB Netze GmbH leitete im Geschäftsjahr 2023 vom vorgelagerten Netzbetreiber für Netzkunden 170 Mio. kWh (Vorjahr 174 Mio. kWh) Strom durch. Aus Erzeugungsanlagen wurden davon insgesamt 16,2 Mio. kWh (Vorjahr 17,5 Mio. kWh) Netto aufgenommen. Die Netzverluste lagen im Betrachtungszeitraum bei 3,9 Mio. kWh (Vorjahr 3,5 Mio. kWh). Die Aufwendungen für Netznutzung des vorgelagerten Netzes, Kostenwälzung nach KWKG, StromNEV-Umlage und Offshore-Haftungsumlage, Einspeisevergütung für dezentrale Erzeugeranlagen, Verlustenergie und Eigenbedarf betrugen T€ 9.226 (Vorjahr T€ 9.077). Durch das Netz der EVB Netze GmbH wurden gesamt 165,6 Mio. kWh (Vorjahr 170,6 Mio. kWh) transportiert. Die Erlöse aus Netznutzung auf Basis der im Berichtszeitraum gültigen Entgelte betrugen inkl. Umlagen und Rückvergütung für dezentrale Erzeugung T€ 15.373 (Vorjahr T€ 14.712). • Gasverteilung Der Betrieb des Verteilnetzes Gas erfolgt in den Druckstufen Hoch-, Mittel- und Niederdruck. Für Gas-Netzkunden bezog die EVB Netze GmbH im Geschäftsjahr 2023 von den vorgelagerten Netzbetreibern 276 Mio. kWh (Vorjahr 293 Mio. kWh). Der Aufwand aus Netznutzung für vorgelagertes Netz (inkl. der Berücksichtigung von Mehr-/Mindermengen Abrechnungen) und Eigenbedarf beliefen sich auf T€ 1.427 (Vorjahr T€ 1.100). Im Gasnetz wurden 276 Mio. kWh (Vorjahr 294 Mio. kWh) transportiert. Die Erlöse aus Netznutzung auf Basis der ermittelten Netzentgelte betrugen T€ 5.291 (Vorjahr T€ 4.771). • Messstellenbetrieb Die EVB Netze GmbH nimmt auch weiterhin den grundzuständigen Messstellenbetrieb als Betreiber des Energieversorgungsnetzes im Netzgebiet wahr und ist für die Installation der modernen Messeinrichtungen und der intelligenten Messsysteme verantwortlich. Die Höhe der Messentgelte im Jahr 2023 beruhen auf den durch die Bundesnetzagentur festgelegten kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die jeweilige Regulierungsperiode. Im Bereich des Messstellenbetriebs erzielt die EVB Netze GmbH einen Umsatz in Höhe von T€ 377 (Vorjahr T€ 310). • Mitarbeiterstruktur Die EVB Netze GmbH beschäftigte zum 31. Dezember 2023 37 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inkl. eines passives ATZ-Mitarbeiters), einschließlich des Geschäftsführers. Das durchschnittliche Lebensalter der Belegschaft lag am Bilanzstichtag bei 47 Jahren. Die Maßnahmen zum Personal-Recruiting im Jahr 2023 sind durchaus positiv zu bewerten. Dennoch ist der Fachkräftemangel, insbesondere bei der Ausprägung von spartenneutralen bzw. spartenübergreifenden Themen deutlich spürbar. • Prognose-Ist-Vergleich In der Stromverteilung liegen die Durchleitungsmengen unter den prognostizierten Werten. Hauptursache für diese Entwicklung ist das Sparverhalten von leistungsgemessenen Kunden und auch der Kunden im Segment der Standardlastprofile. Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Energiepreise und einer drohenden Energieknappheit hat sich das Energieabnahmeverhalten der Kunden signifikant verändert. Diese Mengenabweichungen führen im Ergebnis dazu, dass zum einen die Erlöse Netznutzung Strom und parallel dazu die vorgelagerten Stromnetznutzungskosten unter dem Plan liegen. In der Sparte Gasverteilung liegen die Durchleitungsmengen durch witterungsbedingte Einflüsse und das Sparverhalten der Kunden ebenfalls unter der Planung. Mit den gesunkenen Durchleitungsmengen sind ebenfalls die Erlöse aus Gasverteilung und Gasnetzkosten rückläufig. Zusammen mit periodenfremden Effekten in den Aufwendungen ergab sich ein Ergebnis vor Gewinnabführung in Höhe von T€ 681, dass dennoch leicht über den Planwerten lag. III. Lage des Unternehmens 1. Vermögenslage Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 weist eine Bilanzsumme in Höhe von T€ 27.440 (Vorjahr T€ 26.610) aus. Infolge von Investitionen in das Strom- und Gasnetz umfasst das Anlagevermögen T€ 23.493 (Vorjahr T€ 22.581). Die Investitionen im Geschäftsjahr 2023 in das Anlagevermögen und in die immateriellen Vermögensgegenstände beliefen sich auf T€ 3.176.
Damit liegen die Investitionen T€ 912 über den Abschreibungen und umfassen im Wesentlichen Investitionen in das Strom- und Gasnetz. Insbesondere wurde in Hochwasserschutzmaßnahmen und Ortsnetzstationen im Stadtgebiet von Eisenach investiert. Für die Investitionen zum Hochwasserschutz stellte das Land Thüringen Investitionszulagen zur Verfügung. Das Umlaufvermögen setzt sich aus Vorräten in Höhe von T€ 150 (Vorjahr T€ 123), Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von T€ 2.785 (Vorjahr T€ 2.267) sowie flüssigen Mitteln in Höhe von T€ 1.007 (Vorjahr T€ 1.634) zusammen. Zum Bilanzstichtag bestehen offene Forderungen gegen Gesellschafter i. H. v. T€ 1.362. Die Forderungen wurden mit Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 989 saldiert. Die Verbindlichkeiten resultieren dabei in Höhe von T€ 681 aus der Ergebnisabführung an die evb. Auf der Passivseite spiegelt sich das Anlagevermögen überwiegend im Eigenkapital wider. Das Eigenkapital betrifft das Stammkapital T€ 6.600, die Gewinnrücklagen T€ 361 und die Kapitalrücklagen T€ 6.666. Die Passivseite der Bilanz zeigt weiterhin erhaltene Baukostenzuschüsse/ Hausanschlusskostenbeiträge in Höhe von T€ 467 (Vorjahr T€ 466) sowie Sonderposten für Zuschüsse T€ 573 (Vorjahr T€ 658). Die Verminderung dieser Posten um T€ 85 resultiert aus der ertragswirksamen Auflösung. Die darüber hinaus zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Bilanzpositionen auf der Passivseite betreffen Rückstellungen T€ 1.258 (Vorjahr T€ 1.992) und Verbindlichkeiten T€ 11.515 (Vorjahr T€ 9.867). Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten resultieren aus dem laufenden Geschäft. Die Eigenkapitalquote der EVB Netze GmbH beträgt zum Bilanzstichtag 49,7% (Vorjahr 51,2%). Die Bilanzrelationen sind nahezu ausgewogen. Das Eigenkapital deckt zu 58,0% (Vorjahr: 60,3%) das Anlagevermögen. 2. Finanzlage Im Geschäftsjahr war die Gesellschaft stets in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen betrags- und termingerecht zu erfüllen. Ausschlaggebend hierfür ist der mit der evb bestehende Ergebnisabführungsvertrag und der existierende Darlehensrahmenvertrag, so dass unterjährig Liquidität insbesondere durch kurzfristige Darlehensgewährung zur Verfügung gestellt werden kann. Damit hat die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der evb direkten Einfluss auf die Lage der Gesellschaft. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit liegt mit T€ 1.200 (Vorjahr T€ 3.910) deutlich unter Vorjahresniveau. Aus Investitionstätigkeit resultierte ein Mittelabfluss von T€ 3.102 (Vorjahr T€ 3.090). Der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit beträgt T€ 1.274 (Vorjahr Mittelzufluss von T€ 729) und ergibt sich im Wesentlichen durch die Aufnahme von Krediten in Höhe von T€ 3.500, denen die planmäßige Tilgung der Darlehen (T€ 1.339) und die Ergebnisabführung an die evb T€ 681 gegenüberstehen. Der Finanzmittelfonds verringerte sich damit von T€ 1.634 auf T€ 1.007. 3. Ertragslage
Von den Umsatzerlösen in Höhe von T€ 21.983 (Vorjahr T€ 20.397) entfielen auf den Stromnetzumsatz T€ 15.373 und den Gasnetzumsatz T€ 5.291. Die Umsatzerlöse beinhalten Erlöse aus Vergütungen nach dem EEG und dem KWKG in Höhe von T€ 1.744 (Vorjahr T€ 1.756). Die Umsatzerlöse aus dem Stromgeschäft sowie aus dem Gasgeschäft liegen über dem Vorjahresniveau, was auf die erhöhten Netzentgelte zurückgeführt werden kann. Der Materialaufwand, der sich überwiegend aus der Netznutzung der vorgelagerten Strom- und Gasnetze, dem Bezug der Strom- und Verlustenergie, der Einspeisevergütung für EEG- und KWK-Anlagen sowie Fremdleistungen für die Instandhaltung der Strom- und Gasnetze zusammensetzt, betrug im Geschäftsjahr T€ 15.995. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Materialaufwand um T€ 566 gestiegen. Wesentliche Ursache für diese Veränderung ist der Anstieg der Netzentgelte im Strom- und Gasbereich. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um T€ 122 im Vergleich zum Vorjahr, insbesondere aufgrund der Inflation vor allem im Bereich der Dienst- und Fremdleistungen. Insgesamt enthält das Jahresergebnis periodenfremde und neutrale Erträge in Höhe von T€ 477 (Vorjahr T€ 757). Dem stehen periodenfremde und neutrale Aufwendungen in Höhe von T€ 268 (Vorjahr T€ 442) gegenüber. Die periodenfremden Aufwendungen und Erträge setzen sich im Wesentlichen aus Mehr-/Mindermengen Strom und Gas aus dem Vorjahr und Hochrechnungskorrekturen für das Abrechnungsjahr 2022 zusammen. Infolge dieser Entwicklungen erwirtschaftet die EVB Netze GmbH ein Ergebnis in Höhe von T€ 681. Das Ergebnis wird gemäß des im Juli 2007 abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages an den Organträger evb ausgeschüttet. 4. Angaben gemäß § 6b Abs. 7 EnWG Die EVB Netze GmbH hat auch im Geschäftsjahr 2023 nach § 6b Abs. 3 EnWG jeweils eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Anlagenspiegel für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb aufgestellt. Die Zuordnung der Aktiva und Passiva sowie der Aufwendungen und Erträge auf die Tätigkeitsbereiche Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung und den Messstellenbetrieb erfolgte weitestgehend direkt über die Darstellung auf getrennten Konten. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich war, wurden für die entsprechenden Posten sachgerechte Verteilungsschlüssel angewandt. 5. Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs durch die Geschäftsführung Nach den Erkenntnissen aus dem Jahresabschluss und dem Geschäftsverlauf sieht sich die EVB Netze GmbH, bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen, auf einem finanziell und operativ guten und reellen Ausgangspunkt. Die Entwicklung des operativen Geschäfts entspricht nicht vollumfänglich den Erwartungen der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2023. Die Einschätzung zum geplanten Netzergebnis ist aufgrund der beschriebenen Rahmenbedingungen nicht vollumfänglich eingetroffen. Wesentliche Ursache sind die Abweichungen aufgrund geringerer Strom- und Gasdurchleitungsmengen durch das Netz der Gesellschaft. IV. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 1. Prognosebericht Mit § 14a EnWG soll erreicht werden, dass steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbare Netzanschlüsse zeitnah in das Niederspannungsnetz integriert werden ohne das es zu Netzengpässen bzw. netzkritischen Zuständen kommt. Das Ziel ist die Förderung der Mobilitäts- und Wärmewende in Deutschland und damit das Erreichen des Klimazieles 2045. Kurzfristig und vorrübergehend können präventive Netzsteuerungsmaßnahmen netzkritische Zustände vermeiden helfen. Dies ist aber nur bis zum 31.12.2028 zulässig. Langfristig bedarf es daher der gesetzlich auch vorgesehenen netzorientierte Leistungslimitierung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Für die EVB Netze GmbH ergeben sich daraus mehrere Aufgabenfelder. Rollout der intelligenten Messsysteme inkl. der zur Steuerung notwendigen Komponenten, Ausstattung von Ortsnetzstationen und -verteilern mit geeigneter Mess- und Datenübertragungstechnik sowie sammeln und verarbeiten aller eingehenden Netzzustandsdaten und generieren und versenden notwendiger Leistungsreduzierungsanweisungen. Hierfür werden Investitionen in geeignete Hard- und Software und weitere Mitarbeiterkapazitäten notwendig werden. Auch das Wärmeplanungsgesetz (WBG) verfolgt das Ziel die Klimaziele für 2045 zu erreichen. Es verpflichtet Städte und Gemeinden bis Mitte 2028 zu einer kommunalen Wärmeplanung. Diese soll Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber geben, ob und mit welcher zentralen Wärmeversorgung sie vor Ort rechnen können. Für die EVB Netze GmbH bedeutet das im ersten Schritt das Bereitstellen von Daten über die Energiebedarfe zur Wärmeerzeugung. Darauffolgend wird die kommunale Wärmeplanung aber gewaltige Auswirkung auf die bestehende Netzstruktur und die Verteilung der Energieträger zur Wärmeversorgung haben. Auch die kommunale Wärmeplanung dem nach Wärmeplanungsgesetz wird zusätzliche Investitionen, aber sicher auch einen personellen Zuwachs zur Folge haben. Für das Gasverteilnetz ist die weitere Entwicklung des lokalen Wärmemarktes bedeutungsvoll. Zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 liegt der Fokus auf dem Einsatz von elektrischen Wärmepumpen und grüner Fernwärme. Derzeit ist davon auszugehen, dass der Wärmemarkt auch in einem erheblichen Maß auf klimaneutralen Wasserstoff setzen wird. Damit kann eine weitere Nutzung von Teilen des auf Wasserstoff umgerüsteten Gasverteilnetzen ermöglicht werden. Die für die Zukunft notwendigen Investitions- und Desinvestitionsstrategien für Gasverteilnetze der EVB Netze GmbH sind derzeit in der Bearbeitung und werden sich an der durch die Stadt zu erstellenden Wärmeleitplanung sowie der wasserstoff- und biogasbasierten Wärmenachfrage der Kunden ausrichten. Für das kommende Geschäftsjahr wird ein niedrigeres Ergebnis i.H.v. 253 TEUR auf dem Niveau des Jahres 2022 erwartet. Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass das Ergebnis für das Jahr 2024 wieder maßgeblich durch einmalige Effekte beeinflusst wird. 2. Risikobericht Die EVB Netze GmbH ist nach wie vor in das Risikofrüherkennungssystem der evb integriert. Um dem Ziel der Risikoerkennung gerecht zu werden und im Bedarfsfall entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können, werden interne Berichts- und Steuerungssysteme vorgehalten. Die bestehende Organisation unterliegt dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Wesentliche Bestandteile des Risikomanagementsystems sind neben dem Controlling-Prozess sowie der Berichterstattung an die Geschäftsführung und den Gesellschafter auch die Betrachtungen zur Auswirkung der Marktrolle als Netzbetreiber und zur Marktrolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Grundsätzlich schützt sich die EVB Netze GmbH gegen Risiken, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen, durch adäquate Versicherungen. Haftungsrisiken werden durch eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Über den jährlich stattfindenden Versicherungscheck werden die notwendigen Versicherungsleistungen geprüft. • Politik Auch wenn aktuell von sinkenden Energiepreisen ausgegangen wird, geht von deren Entwicklung eine hohe Unsicherheit aus, welche maßgeblich durch geopolitische Umstände beeinflusst werden. So haben die Ukrainekrise und die anderen globalen Konflikte, aber auch die anstehenden Wahlen und politischen Veränderungen, durchaus das Potential zu schwer zu prognostizierenden Auswirkungen auf die Sicherheit der Versorgungsnetze. Auch von der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzpolitik geht ein Risiko aus. Mit Hinblick auf die weiterhin schleppenden Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2025 ist es nicht unwahrscheinlich, dass dieser Stillstand und die Unsicherheit über wichtige wirtschaftspolitische Weichenstellungen sich lähmend auf Konjunktur und langfristiges Wachstum auswirken. Für die EVB Netze GmbH birgt dies unter anderem das Risiko, dass dies auf lange Sicht nicht zu einer Verbesserung der aktuellen Liefersituation führen wird. Materialbestellungen für Projekte bedingen schon heute Lieferzeiten von 50 und mehr Wochen. Zeitkritische bzw. kurzfristige Projekte sind somit nur mit mehr Voraussicht bzw. gar nicht mehr möglich. Auch können geplante Vorhaben bei solch langen Wartezeiten durchaus auch projektkritische Änderungen erfahren. Zusätzlich wird das Thema Lagerhaltung und Bevorratung bei längeren Lieferzeiten zunehmend relevanter. Insgesamt bedeutet das für die EVB Netze GmbH mehr Aufwand und die Gefahr, dass Projekte nicht im Planjahr umgesetzt werden bzw. gänzlich wegfallen können. • Energiepolitik - §14a EnWG und kommunale Wärmeplanung Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtrollout bis 2033 für intelligente Messsysteme gibt es nach §14a EnWG seit 01.01.2024 die Möglichkeit zum agilen Rollout. Jeder Anschlussnehmer hat damit sofort das Recht auf den Einbau eines intelligenten Messsystems und die Reduzierung der Netzentgelte. Da die Entscheidung beim Anschlussnehmer liegt und keiner prognostizieren kann wie viele Anschlussnehmer sofort ein iMSys benötigen, ist es für die EVB Netze GmbH nicht möglich einen Bedarf an iMSys neben dem des regulären Pflichtrollouts zu planen. Ein iMSys ist ein geeichtes Messsystem, welches Eichfristen unterliegt. Diese laufen unabhängig davon ob ein iMSys eingebaut oder gelagert wird ab. Somit ist es unwirtschaftlich diese übermäßig zu bevorraten. Das Risiko für die EVB Netze liegt darin, dass keine Prognose zum tatsächlichen Bedarf an iMSys für den agilen Rollout möglich ist und somit weder die Kosten für die benötigten iMSys selbst noch der Aufwand für den Einbau kalkuliert und geplant werden können. Das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung und die daraus resultierenden Veränderungen der Wärmeversorgung in Eisenach sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu benennen. Dennoch müssen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen unter Umständen schon heute entscheiden, wie sie sich mit Wärme versorgen. Dies kann dazu führen, dass die EVB Netze GmbH, mit dem Ziel ihre Kunden auch heute mit Energie für Wärme zu versorgen, Maßnahmen umsetzt welche später mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung als unnötig, aber auch unzureichend betrachtet werden könnten. 3. Chancenbericht • Einführung von Netzberechnung Die Einführung eines Netzberechnungsprogramms, die Integration vorhandener Daten sowie das Schaffen neuer Datenquellen und der Aufbau von Fachwissen wird der EVB Netze GmbH ermöglichen die Auslastung der Netze exakter zu bewerten und die Netzplanung und somit Investitionen zielorientierter und langfristiger zu planen und Fehlinvestitionen zu vermeiden. Zusätzlich bieten die frühere Entscheidung der EVB Netze GmbH ihre neuen Ortsnetzstationen messtechnisch erschlossen zu errichten nun die Möglichkeit, die gewonnenen Daten sowohl für die Bewertung der Netzauslastung und Investitionsplanung als auch für die nach §14a notwendige Netzzustandsermittlung zu nutzen. • Kommunale Wärmeplanung Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verpflichtet Gemeinden zu einer kommunalen Wärmeplanung, um die Wärmeversorgung in eine treibhausneutrale Wärmeversorgung zu wandeln. Die Stadt Eisenach ist sich dieser Pflicht bewusst und hat mit der Erstellung begonnen. Die EVB Netze GmbH ist einerseits einer der entscheidenden Datenlieferanten für eine kommunale Wärmeplanung und damit maßgeblich für die Qualität des Planungsergebnisses. Andererseits ist die EVB Netze GmbH und deren mittelfristige bzw. langfristige Planung von den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung abhängig und durchaus stark beeinflusst. Eine Unterstützung bzw. Mitwirkung an der kommunalen Wärmeplanung ist somit nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine Chance zukünftigen Netzplanungen, aber auch Investitionen in die Dekarbonisierung der Wärmenetze eine Grundlage zu geben. • DIGITALISIERUNG und Einsatz Robotic Process Automation (RPA) Der Transformationsdruck auf die Energiewirtschaft ist seit Jahren ungebrochen hoch. Der Einsatz von Robotergesteuerter Prozessautomatisierung (RPA) bietet hohe Chancen geeignete Prozesse zu automatisieren und somit Zeit und Ressourcen zu gewinnen. Dabei geht es vorrangig um die Automatisierung von Abrechnungsprozessen wie zum Beispiel der automatischen Verbuchung von Netznutzungsrechnungen. Auch mit der Weiterführung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses im Rahmen der Prozessdokumentation werden positive Optimierungseffekte erkannt und können mittelfristig zu einer Effizienzsteigerung und damit zu einer positiven Ausrichtung beitragen, was die Wettbewerbsfähigkeit der EVB Netze GmbH stärken kann.
Eisenach, den 19.04.2024 Geschäftsführung Sascha Wenzel Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Die EVB Netze GmbH (ENG) hat ihren Sitz in Eisenach und wird unter der HRB-Nummer 500794 beim Amtsgericht Jena geführt. Der Jahresabschluss der ENG wurde zum 31. Dezember 2023 entsprechend § 11 des Gesellschaftsvertrages nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Ergänzend wurden die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) berücksichtigt. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 265 ff HGB. Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt. Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit weitgehend Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft ist ein Energieversorgungsunternehmen im Sinne von § 3 Nr. 18 EnWG und gehört zu einer Gruppe vertikal integrierter Energieversorgungsunternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG. Damit hat sie die Vorschriften zur Rechnungslegung und Buchführung gemäß § 6b Abs. 3 EnWG, insbesondere zur vollständigen buchhalterischen Trennung der Tätigkeiten sowie zur Erstellung getrennter Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für die einzelnen Tätigkeitsbereiche (Tätigkeitsabschluss), zu beachten. Bei der ENG liegen die Aktivitäten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung sowie Messstellenbetrieb vor. Im Geschäftsjahr 2023 war die Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (evb), Eisenach, zu 100 % an der ENG beteiligt. Die Sportbad Eisenach GmbH (SEG), Eisenach, hält als Konzernmutterunternehmen 51 % der Anteile an der evb. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 1. Aktiva Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, ausgewiesen. Die Sachanlagen wurden mit fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungen erfolgen sowohl nach der linearen als auch nach der degressiven Methode. Die Nutzungsdauern lagen zwischen einem Jahr und fünfzig Jahren. Erläuterung Herstellungskosten Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden i. H. der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die handelsrechtlichen Nutzungsdauern der technischen Anlagen und Maschinen orientieren sich an den tatsächlichen voraussichtlichen Nutzungsdauern. Die Nutzungsdauern im Stromnetzbereich lagen im Durchschnitt bei 20,70 Jahren und im Gasnetzbereich im Durchschnitt bei 24,28 Jahren. Auf nach § 4 FördGG förderfähige Abschreibungen wurden in Vorjahren Sonderabschreibungen in Höhe von insgesamt T€ 17.235 vorgenommen, zum Bilanzstichtag belaufen sich diese auf T€ 432. Für die nach § 4 FördGG förderfähigen Abschreibungen ergab sich für das Geschäftsjahr 2023 hieraus eine Entlastung der laufenden Abschreibung in Höhe von T€ 245. Ab dem Geschäftsjahr 2016 erhaltene Netzanschlusskostenerstattungen wurden von dem begünstigten Vermögensgegenstand abgesetzt und mindern insofern die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Zugänge des Geschäftsjahres werden linear mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 19,69 Jahren (technischen Anlagen und Maschinen) bzw. von 3,86 Jahren (Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 800,00 € werden bei Zugang in voller Höhe abgeschrieben. Zugänge für moderne, digitale Messzähler werden linear über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Erläuterung Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden nach der Durchschnittsmethode (§ 240 Abs. 4 HGB i. V. m. § 256 Satz 2 HGB) bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, bilanziert. Die Forderungen aus Netznutzung beruhen ausschließlich auf Stichtagsablesungen. Zweifelhafte Forderungen wurden wertberichtigt oder ausgebucht. Forderungen mit einer Fälligkeit zwischen 181 und 360 Tagen wurden analog dem Vorjahr pauschal mit 80 % und alle Forderungen mit einer Fälligkeit zwischen 361 und 720 Tagen zu 100 % pauschal einzelwertberichtigt. Die Forderungen mit einer Fälligkeit größer als 720 Tage wurden zu 100 % einzelwertberichtigt. Zur Berücksichtigung eines allgemeinen Forderungsausfallrisikos wurden darüber hinaus Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Die erhaltenen Anzahlungen wurden in Höhe von T€ 186 im Geschäftsjahr von den Forderungen aus der Verbrauchsabgrenzung (Hochrechnung) abgesetzt. Die Hochrechnung erfolgt dabei auf Basis von Vorjahresschätzungen linear auf den Bilanzstichtag. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, die erst Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellen. 2. Passiva Die Eigenkapitalposten sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Der " Sonderposten für Zuschüsse" enthält Fördermittel des Freistaates Thüringen und Zuschüsse aus öffentlicher und privater Hand sowie ab dem Geschäftsjahr 2003/2004 vereinnahmte Baukostenzuschüsse. Die erfolgswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt entsprechend der abschreibungsseitig hinterlegten Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter bzw. pauschal über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren. Die " Empfangenen Ertragszuschüsse" umfassen erhaltene Baukostenzuschüsse, die ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren zugunsten der Umsatzerlöse linear aufgelöst werden. Die Pensionsrückstellungen wurden mit einem Rechnungszinssatz von 1,82 % p. a. bewertet und auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Die Bewertung der Pensionsrückstellung, der Rückstellung für Sterbegelder und der Rückstellungen für Jubiläumsleistungen erfolgte nach der Projected-Unit-Credit-Methode unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Heubeck. Als Gehaltstrend wurden bei der Sterbegeldbewertung 2,00 % p. a. unterstellt. Für die Bewertung der Pensionsrückstellung wird ein 10-Jahres-Durchschnittszinssatz angewandt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen bei Anwendung des sieben- und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes (§ 253 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 6 Satz 1 HGB) in Höhe von 207 € unterliegt einer Ausschüttungssperre. Die unter den sonstigen Rückstellungen erfassten Rückstellungen für Jubiläen, Sterbegelder und Altersteilzeitverpflichtungen wurden mit einem Rechnungszinssatz von 1,74 % p. a. bewertet und auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtungen (T€ 60) wurde mit dem Zeitwert des Deckungsvermögens (T€ 42) saldiert. Dabei bemisst sich der Zeitwert des Deckungsvermögens infolge des geringen Zinssatzes auf den Wert der Anschaffungskosten des Deckungsvermögens. Infolgedessen ergaben sich aus der Aufzinsung der Rückstellung ausschließlich Zinsaufwendungen (T€ 1). Sonstige Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegen Gesellschafter i. H. v. T€ 1.362. Die Forderungen wurden mit Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 989 saldiert. Die Verbindlichkeiten resultieren dabei in Höhe von T€ 681 aus der Ergebnisabführung an die evb und darüber hinaus aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Die Forderungen umfassen im Wesentlichen Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen und Hochrechnungen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus Umsatzsteuer (T€ 423) erfasst, die teilweise steuerrechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen. Des Weiteren bestehen unter anderem Forderungen aus der Überzahlungen von Verbindlichkeiten (449 T€). Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich u.a. aus energiespezifischen Sachverhalten (T€ 742), dem Regulierungskonto Gas (T€ 107), Regulierungskonto Strom (166 T€), Verpflichtungen im Personalbereich (T€ 151), Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung (T€ 12) sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (T€ 60) zusammen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind in nachfolgender Übersicht unter Angabe der Restlaufzeit dargestellt:
Besicherte Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. III. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Umsatzlöse
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt. Von den sonstigen Umsatzerlösen betreffen T€ 272 (Vorjahr T€ 100) Vorperioden. Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus Rückstellungsauflösungen (T€ 94), Auflösungen von Baukostenzuschüssen (T€ 66), Auflösungen von Sonderposten (T€ 1), ausgebuchte Guthaben (T€ 42) sowie Erträge aus der Schadenregulierung durch Versicherungen (T€ 35) enthalten. Materialaufwand
Der Materialaufwand enthält periodenfremde Aufwendungen von T€ 191 (Vorjahr T€ 392). Diese umfassen im Wesentlichen Abrechnungen für Mehr-/Mindermengen sowie Abrechnungen von Tarifkunden Strom der Vorjahre. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde bzw. neutrale Aufwendungen von T€ 77 erfasst, die im Wesentlichen aus der Zuführung zu Wertberichtigungen resultieren. IV. GESCHÄFTE GRÖßEREN UMFANGS MIT VERBUNDENEN ODER ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN (ANGABEN GEM. § 6b ABS. 2 EnWG) Die ENG hat im Geschäftsjahr 2023 mit verbundenen Unternehmen folgende Geschäfte außerhalb der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit erbracht: - Geschäftsbesorgung (Shared Services) der evb für die ENG (T€ 2.546) Zudem besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der evb. Im Geschäftsjahr 2023 hat die ENG im Rahmen eines Darlehensvertrags mit der evb den dort vereinbarten Kreditrahmen in Anspruch genommen. Das Darlehen valutiert zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 0. Die Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Zinssätzen. Aus der Darlehensgewährung fielen Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 5 an. Für die Gesellschaft bestehen per anno sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 5.466 davon gegenüber verbundenen Unternehmen (Gesellschafter) aus der Geschäftsbesorgung T€ 2.546. Die Verpflichtung aus der Geschäftsbesorgung hat eine Laufzeit bis zu einem Jahr, da der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr kündbar ist. V. SONSTIGE ANGABEN Zudem bestehen mittelbare Pensionsverpflichtungen aufgrund der betrieblichen Vereinbarung zur Altersversorgung zur Pensionskasse. Die Versorgungskasse erbringt Leistungen der Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung an die Beschäftigten ihrer Mitglieder, die Umlagen zu leisten haben. Zur Deckung von Fehlbeträgen kann die Versorgungskasse von den Arbeitgebern pauschale Sanierungsgelder erheben. Die Gesellschaft hat keine Informationen, inwieweit bei der Versorgungskasse möglicherweise (rechnerische) Unterdeckungen bestehen. Aufgrund der möglichen Umverteilung einer Unterdeckung durch entsprechende Beitragsanpassungen durch die Versorgungskasse wird davon ausgegangen, dass (rechnerische) Unterdeckungen allerdings nicht bestehen. Die erforderlichen Angaben zum Abschlussprüferhonorar nach § 285 Nr. 17 HGB erfolgen im Konzernabschluss des Mutterunternehmens. Latente Steuern waren aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft mit der SEG als Organträger nicht zu berücksichtigen. Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen liegen nicht vor. Die Sportbad Eisenach GmbH, Eisenach, stellt als Mutterunternehmen des größten und kleinsten Konsolidierungskreises den Konzernabschluss auf, in den die ENG einbezogen wird. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht. Angaben zu Organen Geschäftsführer der Gesellschaft ist ab 10.5.2023 Sascha Wenzel, Bachelor of Engineering, Ruhla (bis 9.5.2023 Silke Kreißler, Gotha). Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird unter Inanspruchnahme der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Belegschaft Zum Bilanzstichtag waren vierzehn kaufmännische und einundzwanzig gewerbliche Mitarbeiter beschäftigt, davon einer in Altersteilzeit. Ergebnisverwendung Am 25. Juli 2007 wurde zwischen der evb als herrschender und der ENG als beherrschter Gesellschaft zum Zwecke der ertragsteuerlichen Organschaft ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen.
Eisenach, den 28. März 2024 Geschäftsführung Sascha Wenzel Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 (Anlagenspiegel)
Tätigkeitsabschluss gem. § 6b ABs. Nr. 2 EnWGBilanz zum 31.12.2023ElektrizitätsverteilungAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023Elektrizitätsverteilung
Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Elektrizitätsverteilung
Bilanz zum 31.12.2023GasverteilungAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023Gasverteilung
Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Gasverteilung
Bilanz zum 31.12.2023MesstellenbetriebAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023Messstellenbetrieb
Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2023 bis 31.12.20223Messstellenbetrieb
Erläuterung zum Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Energieversorgungsunternehmen gem. § 3 Nr. 18 EnWG und vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen nach § 3 Nr. 38 EnWG sind gemäß § 6b Abs. 3 EnWG verpflichtet, für die Tätigkeitsbereiche jeweils getrennte Konten in der internen Rechnungslegung zu führen und Tätigkeitsabschlüsse zu erstellen. Als Tätigkeitsbereiche werden die unter § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG genannten Bereiche verstanden. Für andere Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors sind ebenfalls getrennte Konten zu führen. Die Erstellung eines Tätigkeitsabschlusses ist nicht vorgeschrieben. Die EVB Netze GmbH (ENG) hat Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung erstellt und in diesem Bericht erläutert. Für den Bereich grundzuständiger Messstellenbetrieb führt die Gesellschaft seit 2019 ebenfalls nach § 3 Abs. 4 MsbG einen eigenständigen Tätigkeitsbereich mit separaten Konten und erstellt einen entsprechenden Tätigkeitsabschluss. 2. Zuordnungsregeln Die Tätigkeitsabschlüsse der ENG zum 31. Dezember 2023 sind nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren verwendet. Für die Gliederung und Bewertung der Tätigkeitsabschlüsse werden die gleichen Grundsätze wie für den Gesamtabschluss angewandt. Aufgrund der Kostenstellenstruktur der EVB Netze GmbH werden auf der Basis von Einzelkonten mit detaillierten Zusatzkontierungen die wesentlichen Aktiv- und Passivposten sowie Umsätze, Erträge und Aufwendungen den Unternehmenstätigkeiten direkt zugeordnet. In den wenigen Fällen, in denen eine direkte Zuordnung nicht möglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, erfolgt eine sachgerechte Zuordnung unter Verwendung folgender Schlüssel: Personalschlüssel nach Mitarbeitern, Zähler-, Umsatz-, Kfz-, Ergebnis- und Verwaltungsschlüssel (Mischschlüssel aus Umsatz-, Personal- und Zählerschlüssel). Die Schlüssel wurden entsprechend der jeweiligen Zuordnung zu den Tätigkeiten auf der Grundlage der aus der Bezeichnung hervorgehenden Merkmale gebildet. Miteinander korrespondierende Posteninhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden den Tätigkeiten unter Berücksichtigung dieser Zusammenhänge entsprechend zugeordnet. Innerbetriebliche Leistungsverrechnungen gemäß IDW RS ÖFA 2 Tz 49 bis 51 liegen nicht vor. 3. Erläuterungen zur Tätigkeitsbilanz Tätigkeitsabschluss ENG - Bilanz zum 31. Dezember 2023 Zuordnung der Bilanzpositionen
4. Erläuterungen zur Tätigkeiten-Gewinn- und Verlustrechnung
5. Sonstige Angaben Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus Umsatzsteuer enthalten, die teilweise rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag bestehen. Diese belaufen sich für die Tätigkeiten der Elektrizitätsverteilung auf T€ 553 (Vorjahr T€ 320). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben folgende Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurden mit den Forderungen gegen verbundene Unternehmen saldiert und resultieren im Wesentlichen aus der Ergebnisabführung, davon für Elektrizitätsverteilung T€ 362 (Vorjahr T€ 38), die Gasverteilung T€ 136 (Vorjahr T€ 176) und den Messstellenbetrieb T€ 183 (Vorjahr T€ 2). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer enthalten, die teilweise rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag bestehen. Diese belaufen sich für die Tätigkeiten Gasverteilung auf T€ 60 (im Vorjahr Umsatzsteuerforderung in Höhe von T€ 208) und für den Messstellenbetrieb auf T€ 65 (Vorjahr T€ 0). Darüber hinaus umfassen die Verbindlichkeiten und Forderungen Ansprüche und Verpflichtungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Unter den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlöse in Höhe von T€ 174 aus der Elektrizitätsverteilung, T€ 96 aus der Gasverteilung und T€ 3 aus dem Messstellenbetrieb enthalten. Die Materialaufwendungen weisen periodenfremde Aufwendungen von T€ 96 aus der Elektrizitätsverteilung und T€ 95 aus der Gasverteilung auf. Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen u.a. die Auflösungen von Rückstellungen (Elektrizitätsverteilung T€ 86, Gasverteilung T€ 7) sowie die Auflösung von Einzelwertberichtigungen und ausgebuchten Guthaben (Elektrizitätsverteilung T€ 27, Gasverteilung T€ 73). Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind u. a neutrale Effekte aus der Zuführung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen (Elektrizitätsverteilung T€ 30, Gasverteilung T€ 41) erfasst.
Eisenach, den 19.4.2024 Geschäftsführung Sascha Wenzel BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die EVB Netze GmbH, Eisenach Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EVB Netze GmbH, Eisenach - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EVB Netze GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mitm Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6B ABS. 3 ENWG und § 3 ABS. 4 SATZ 2 MSBG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. • Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. • Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDWQS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats bzw. der Gesellschafterversammlung des Gesellschafters für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung des Gesellschafters ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, • ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und • ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Erfurt, 10. Mai 2024 BBH
AG
Jürgen Gold, Wirtschaftsprüfer Bianca Engel, Wirtschaftsprüferin Sonstiger BerichtsteilProtokoll zur 41. Gesellschafterversammlung am 13.06.2024 der EVB Netze GmbH Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 EVB Netze GmbH Beschluss GV 24/ 02/ 2: Die Gesellschafterversammlung stimmt der vorgeschlagenen Beschlussfassung der ENG zur Festestellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 27.440.533,20 € und einem Jahresergebnis in Höhe von 0 € zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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