Geothermie Isartal GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helmut Michael Mangold seit 27.12.2018 | Geschäftsführer |
Thomas Fuß seit 7.12.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gemeinde Pullach i. Isartal | 51.00% |
| 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stromnetz Pullach GmbHPullach i.IsartalJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens Die Stromnetz Pullach GmbH wurde am 05.03.2018 von der Bayernwerk Netz GmbH (BAGE), Regensburg gegründet. Zwischen der Innovative Energie für Pullach GmbH (IEP) und BAGE wurde am 12.07.2018 ein Konsortialvertrag geschlossen, in dem die weiteren Schritte zur Zusammenarbeit in der Stromverteilung im Gebiet der Gemeinde Pullach i. Isartal vereinbart wurden. Mit dem Einbringungsvertrag vom 29.11.2018 hat BAGE das Stromverteilnetz und die zugehörigen Trafostationen im Gebiet der Gemeinde Pullach mit Wirkung zum 01.01.2019 zum Buchwert von 755 TEUR in die Stromnetz Pullach GmbH eingebracht. Am 28.06.2018 wurde mit Wirkung zum 01.01.2019 zwischen der Stromnetz Pullach GmbH und BAGE Verträge über die technische Betriebsführung sowie die kaufmännische Betriebsführung des Stromverteilnetzes geschlossen. Der Konzessionsvertrag zwischen IEP und der Gemeinde Pullach wurde mit Übertragungsvereinbarung vom 20.04.2020 mit Wirkung zum 01.01.2019 auf die Gesellschaft übertragen. Gemäß dem zwischen IEP und BAGE geschlossenen Anteilskauf und -abtretungsvertrag vom 24.01.2019 hat IEP mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2019 einen Anteil von 51,0 % der Stromnetz Pullach GmbH erworben. Unternehmenszweck der Stromnetz Pullach GmbH ist das Haben und Halten, der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau des örtlichen Stromverteilnetzes in der Gemeinde Pullach sowie eng damit verbundene Aktivitäten der Energieerzeugung und -versorgung. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Zuge der Nachwirkungen der vorangegangenen Krisen hält die wirtschaftlicheSchwächephase des Jahres 2023 auch über den Jahreswechsel an. Aktuelle Indikatorendeuten nicht auf eine rasche konjunkturelle Erholung hin. Für 2023 ergibt sich ein um 0,3 %rückläufiges BIP bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 5,9 %. Die Unsicherheiten wachsen zudem durch den seit Ende Februar 2022 laufenden Angriff Russlands auf die Ukraine. Die kriegerischen Ereignisse können erhebliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringen. 2. Tätigkeitsabschluss Die Stromnetz Pullach GmbH ist gemäß § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen und hat die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen des § 6b Abs. 3 EnWG zu beachten. Neben der Tätigkeit des Netzbetriebs wird von der Stromnetz Pullach GmbH auch die Tätigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs ausgeführt. Für die Tätigkeit "grundzuständiger Messstellenbetrieb" hat die Stromnetz Pullach GmbH im Jahr 2023 einen separaten Tätigkeitsabschluss aufgestellt. 3. Geschäftsverlauf Die Gesellschaft orientiert sich im Rahmen ihrer Tätigkeit am von der Gesellschafterversammlung genehmigten Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Investitions-, Finanz-, Ergebnis- und Personalplan. Die zentrale Steuerungsgröße stellt dabei das Ergebnis nach Steuern (Jahresüberschuss) dar. Darüber hinaus wird das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) als weitere Kenngröße betrachtet. Der Geschäftsverlauf in 2023 war zufriedenstellend. Stromdurchleitung Da die Stromnetz Pullach GmbH keinen eigenen Energievertrieb unterhält, wird ausschließlich von dritten Vertrieben gelieferte elektrische Energie an die an das Stromnetz Pullach angeschlossen Kunden durchgeleitet. Die gesamte Durchleitungsmenge betrug im Jahr 2023 82.185 GWh (2022 115.032 GWh) und verteilt sich mit 17.493 GWh (2022 18.087 GWh) auf Kunden mit Standardlastprofil sowie mit 64.692 GWh (2022 96.945 GWh) auf Kunden mit registrierter Lastgangmessung. Netzbetrieb Der technische und kaufmännische Netzbetrieb wird seit dem 1. November 2021 von der Bayernwerk Energieservice GmbH & Co. KG (vormals Bayernwerk Netz GmbH) durchgeführt. Die Innovative Energie für Pullach GmbH erbringt Leistungen für den Messtellenbetrieb. Messstellenbetrieb Auch im Geschäftsjahr 2023 wurde nicht mit dem Rollout der intelligenten Messsystemen (iMSys) nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes in der Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) begonnen. Da die hierfür erforderliche Markterklärung (Zertifizierung) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Mai 2022 zurückgezogen wurde. Der Beginn des Rollouts ist für das erste Quartal 2025 geplant. 4. Lage der Gesellschaft Finanzielle Leistungsindikatoren Als wesentliche Kenngröße für die Ertragslage wird das Ergebnis nach Steuern (Jahresüberschuss) herangezogen. Darüber hinaus wird das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) als weitere Kenngröße betrachtet. Ertragslage
Die Umsatzerlöse betrugen 5.485 TEUR und wurden wesentlich durch die Netzentgelte (4.119 TEUR; 2022 4.159 TEUR) erzielt. Der Rückgang der Erlöse aus Netzentgelten resultiert hauptsächlich aus dem Rückgang der durchgeleiteten Menge bei Kunden mit registrierter Lastgangmessung. Gegenläufig sind die Entgelte zum 01.01.2023 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Des Weiteren sind die sonstigen Umsatzerlöse vor allem aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr niedrigen Erlöse aus der Bilanzkreisabrechnung zurückgegangen. Gegenläufig sind die Erlöse aus dem Ausgleichsmechanismus EEG/KWKG angestiegen, da aufgrund der niedrigen Monatsmarktwerte wieder eine Vergütung an die EEG-Einspeiser ausbezahlt worden ist. In gleichem Maße sind auch die Aufwendungen aus dem Ausgleichmechanismus EEG/KWKG angestiegen und bewirken einen Anstieg des Materialaufwands. Des Weiteren sind die Aufwendungen für die Mehr- und Mindermengenabrechnung im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Gegenläufig haben sich die Aufwendungen für vorgelagerte Netznutzung deutlich reduziert (2.047 TEUR; 2022 2.314 TEUR). Die Gesellschaft erwirtschaftete ein operatives Ergebnis (EBITDA) in Höhe von 323 TEUR (Vorjahr: 956 TEUR), das somit über dem Planwert von 281 TEUR liegt. Das Jahresergebnis lag mit 92 TEUR unter dem Vorjahresniveau. Dies ist im Wesentlichen auf einen Sondereffekt aus der Abrechnung von Bilanzkreisdifferenzen im Vorjahr zurückzuführen. Finanzlage In 2023 wurden insgesamt 43 TEUR in Abnehmeranschlüsse sowie moderne Messeinrichtungen investiert. Die Investitionen wurden im Wesentlichen mit Eigenmitteln finanziert. Zum Stichtag hat die Gesellschaft einen Finanzmittelbestand von 1.378 TEUR (Vorjahr: 1.429 TEUR). Die Gesellschafterdarlehen von IEP betragen zum Jahresende 1.500 TEUR (Vorjahr: 1.731 TEUR). Die Liquidität war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gewährleistet. Vermögenslage
Das Anlagevermögen spiegelt das eingebrachte Stromverteilungsnetz sowie die durch die Gesellschaft in 2023 und in Vorjahren getätigten Investitionen wider. Im Geschäftsjahr stehen Investitionen von 43 TEUR Abschreibungen von 195 TEUR gegenüber. Der Buchwert des Anlagevermögens betrug 2.397 TEUR. Die Anlagenintensität, d. h. das Verhältnis von Anlagevermögen zu Gesamtvermögen lag bei 46,3 % (Vorjahr 45,9 %). Der Deckungsgrad des Anlagevermögens durch Eigenkapital betrug 60,6 % (Vorjahr 56,5 %). Die Eigenkapitalquote beträgt 28,0 % (Vorjahr 25,9 %). Der Rückgang der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind auf die um 200 TEUR gesunkenen Forderungen gegen Gesellschafter aus Bilanzkreisdifferenzen zurückführen. Entsprechend sind die die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 98 TEUR gesunken. Die Veränderung bei den Verbindlichkeiten resultiert aus den um 176 TEUR gesunkenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind ebenfalls um 68 TEUR gesunken. III. Berichterstattung über die Tätigkeitsbereiche nach § 6b Abs. 3 Satz 1EnWG: Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung und grundzuständiger Messtellenbetrieb
VI. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. V. Chancen- und Risikobericht Die Risikoidentifikation und deren strukturierte Erfassung erfolgt der Unternehmensgröße angemessen auf Ebene der Geschäftsführung. Die Maßnahmen und Instrumente reichen in Anbetracht der Unternehmensgröße aus und sind ausreichend dokumentiert. Die erkannten Risiken und eingeleiteten Maßnahmen sind mit den aktuellen Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst, sodass die Beachtung und Durchführung sichergestellt werden. Chancen für die Gesellschaft bestehen in der Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen und damit der Erhöhung der Netznutzungsentgelte. Da sich die Gesellschaft bei der Abwicklung des Geschäftsbetriebs eines Betriebsführers bedient, begrenzen sich die Risiken aus dem operativen Geschäftsbetrieb im Wesentlichen auf regulatorische und technische Risiken. Aufgrund der anhaltenden Eintrübung der gesamtwirtschaftlichen Lage sieht sich die Gesellschaft weiterhin unmittelbar dem Risiko eines merklich rückläufigen Stromabsatzes an Endkunden sowie im Stromnetz merklich rückläufiger transportierter Mengen ausgesetzt. Daneben ist möglicherweise mit verstärkten Forderungsausfällen oder zeitweise mit Forderungsstundungen zu rechnen. Der operative Betrieb der Stromverteilungsanlagen ist weiterhin gesichert. Wesentliche Risiken können sich zudem in Zusammenhang mit gesetzgeberischen und regulatorischen Entscheidungen zu den Netzentgelten ergeben. Die Kostenprüfung für die vierte Regulierungsperiode (2024 bis 2028) ist noch nicht abgeschlossen. Mit dem ab 2019 neu eingeführten Kapitalkostenabgleich wird die Wertveränderung des Anlagevermögens, bedingt durch Abschreibungen und Neuinvestitionen, bei der jährlichen Netzentgeltanpassung berücksichtigt. Neuinvestitionen müssen der Regulierungsbehörde in einem "Antrag auf Kapitalkostenaufschlag" angezeigt werden, um höhere Kapitalkosten bei den Erlösobergrenzen ansetzen zu können. Die Bundesnetzagentur hat für die 4. Regulierungsperiode Strom (2024 - 2028) die neuen Eigenkapitalzinssätze festgelegt. Für Strom- und Gasnetzbetreiber gilt einheitlich der Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen von 5,07 % (vorher: 6,91 %) vor Körperschaftsteuer und für Altanlagen von 3,51 % (vorher: 5,12 %) vor Körperschaftsteuer. Die reduzierten Zinssätze für die 4. Regulierungsperiode ab 2024 sind im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Für Neuinvestitionen ab 2024 avisiert die Bundesnetzagentur einen Eigenkapitalzinssatz von rund 7 %. Als Betreiber von kritischer Infrastruktur besteht das Risiko, Ziel von gezielten Cyberangriffen zu werden. Cybersicherheit sowie die kontinuierliche Sicherung der IT-Systeme werden in allen Unternehmensbereichen durch zahlreiche Maßnahmen sichergestellt. VI. Prognosebericht Vor dem Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Abschwächung und des Ukraine-Kriegs lässt sich das Ausmaß der Gesamtauswirkungen aufgrund der aktuell sehr dynamischen Weiterentwicklung der Situation auf die Prognose für das Jahr 2024 noch nicht hinreichend quantifizieren. Die Auswirkungen sind daher noch nicht in der Planung für 2024 berücksichtigt. Wir gehen davon aus, dass für das Geschäftsjahr 2024 trotz der von der Bundesnetzagentur neu festgelegten Zinssätze für das regulatorische Eigen- und Fremdkapital die vereinnahmten Netznutzungsentgelte auch wegen der zukünftig von der Gesellschaft geplanten Investitionen in Ersatz und Ausbau des Stromverteilnetzes geringfügig steigen werden. Die Gesellschaft plant für das Geschäftsjahr 2024 ein EBITDA in Höhe von rd. 340 TEUR zu erwirtschaften, das um 17 TEUR über dem Wert des Geschäftsjahres liegt. Infolge der Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen werden jedoch höhere Abschreibungen und leicht rückläufige Erträge aus der Auflösung von Ertragszuschüssen das Jahresergebnis im Vergleich zum Jahresabschluss 2023 leicht belasten. Für das Jahr 2024 plant die Gesellschaft mit einem im Vergleich zum Jahresergebnis 2023 rd. 53 TEUR niedrigen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 39 TEUR. Die Geschäftsführung erwartet, dass die Investitionen in Höhe von 798 TEUR für das Geschäftsjahr 2024 ausschließlich aus erwirtschafteten Mitteln finanziert werden können und deshalb keine weiteren Darlehensaufnahmen von Gesellschaftern notwendig sind.
Pullach i. Isartal, 03.07.2024 Stromnetz Pullach GmbH Helmut Mangold, Geschäftsführer Thomas Fuß, Geschäftsführer Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Firma Stromnetz Pullach GmbH (SNP), mit Sitz in Pullach i. Isartal, wird unter der Handelsregisternummer HRB 240851 im Handelsregister B des Amtsgerichts München geführt. Mit Einbringungsvertrag vom 29. November 2018 wurde mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2019 das Netzvermögen der Bayernwerk Netz GmbH, Regensburg, (übertragende Gesellschaft) für die Gemeinde Pullach i. Isartal in die Stromnetz Pullach GmbH (aufnehmende Gesellschaft) eingebracht. Das Netzvermögen besteht aus immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, Sachanlagen und liquide Mittel sowie aus den dazugehörigen Ertragszuschüssen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde gemäß dem Gesellschaftsvertrag um einen Lagebericht erweitert und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften erstellt. Zusätzlich wurden die Rechnungslegungsvorschriften des GmbH-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes beachtet. Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß dem Gliederungsschema des § 266 Abs. 2 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gemäß § 275 Abs.1 HGB unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Der Jahresabschluss ist in Tausend Euro (TEUR) aufgestellt. Der Anhang als verbindlicher Bestandteil des Jahresabschlusses enthält insgesamt die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke sowie Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen sind. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches und der Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der eingebrachten Vermögensgegenstände werden gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB fortgeführt. Die immateriellen Vermögensgegenstände sind entgeltlich erworben und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen anhand der tatsächlichen Nutzungsdauern. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen gem. §253 Abs.3 HGB bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear. Zugänge beim beweglichen Sachanlagevermögen werden zeitanteilig abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam berücksichtigt. Den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zu Grunde:
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennbeträgen bilanziert. Möglichen Ausfallrisiken haben wir durch angemessene Abwertungen Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Latente Steuern resultieren aus Unterschieden zwischen der Handels- und Steuerbilanz bei Posten, deren Aufwandsbelastung erst in Zukunft steuerlich verrechenbar sein wird. Ein Ansatz nach § 274 Abs. 1 HGB erfolgt in der Bilanz nicht. Die Differenzen zwischen Handels- u. Steuerbilanz betreffen im Wesentlichen den Wertansatz des Anlagevermögens, der Forderungen sowie der Rückstellungen. Der zugrunde gelegte Steuersatz beläuft sich dabei auf 24,9 %. Dieser berücksichtigt sowohl die Körperschaftsteuer von 15 % und den darauf zu entrichtenden Solidaritätszuschlag von 5,5 % sowie den Gewerbesteuersatz von 9,1 %. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert. Die empfangenen Ertragszuschüsse, welche ausschließlich Baukostenzuschüsse enthalten, werden über 20 Jahre zu Gunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreihend Rechnung und werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagengitter dargestellt. Dieses ist integraler Bestandteil des Anhangs. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten überwiegend Forderungen aus der Netznutzung, die deutlich gesunken sind. Die erhaltenen Abschlagszahlungen mit 89 TEUR (Vorjahr 88 TEUR) sind unter den Forderungen ausgewiesen. Die Forderungen gegen Gesellschafter resultieren in voller Höhe aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten neben Umsatzsteuererstattungsansprüchen (28 TEUR), Körperschafts- und Gewerbesteuerüberzahlungen (149 TEUR) und einem Erstattungsanspruch gegenüber der Gemeinde Pullach (51 TEUR), debitorischen Kreditoren (48 TEUR) sowie noch nicht abzugsfähiger Vorsteuer (40 TEUR). Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel betreffen ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten. Eigenkapital Die Kapitalrücklage entfällt vollständig auf die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4. Ertragszuschüsse Die Auflösung der hier ausgewiesenen Baukostenzuschüsse beträgt 81 TEUR. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für das Regulierungskonto und für ausstehende Rechnungen gebildet. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen mit 1.665 TEUR Verbindlichkeiten aus Messstellenbetriebsdienstleistung sowie aus Darlehen einschließlich der Zinsabgrenzung gegenüber der Innovative Energie für Pullach GmbH. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen in Höhe von insgesamt 753 EUR. Davon entfallen auf die Bayernwerk Energieservice GmbH 531 TEUR, auf Bayernwerk Netz GmbH 1 TEUR und die Innovative Energie für Pullach GmbH 221 TEUR. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die innerdeutsch erzielten Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus der Netznutzung mit 4.119 TEUR (Vorjahr 4.159 TEUR), Erlöse aus dem Ausgleichsmechanismus EEG/KWKG mit 400 TEUR (Vorjahr 267 TEUR), Erlöse aus der Auflösung der Baukostenzuschüsse mit 81 TEUR (Vorjahr 86 TEUR) sowie sonstige Erlöse mit 885 TEUR (Vorjahr 1.509 TEUR). In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlöskürzungen von 124 TEUR (Vorjahr 144 TEUR) enthalten, die im Wesentlichen aus der Abrechnung von Netzumlagen resultieren. In den sonstigen Erlösen sind mit 449 TEUR (Vorjahr 330 TEUR) periodenfremde Erlöse aus Mehr-/Mindermengen enthalten. Sonstige betriebliche Erträge Der Posten enthält im Wesentlichen mit 2 TEUR (Vorjahr 1 TEUR) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie periodenfremde Erträge mit 2 TEUR (Vorjahr 3 TEUR). Materialaufwand
Der Materialaufwand enthält 603 TEUR (Vorjahr 236 TEUR) periodenfremde Aufwendungen, im Wesentlichen aus der Abrechnung von vermiedenen Netzentgelten, Mehr-/Mindermengen, Bilanzkreisdifferenzen sowie Umlagen aus dem Vorjahr. Sonstige betriebliche Aufwendungen In dieser Position sind vor allem Aufwendungen für Konzessionsabgaben (218 TEUR; Vorjahr 248 TEUR) und für die kaufmännische Betriebsführung (324 TEUR; Vorjahr 325 TEUR) enthalten. Es sind periodenfremde Aufwandskürzungen in Höhe von 64 TEUR (Vorjahr 71 TEUR) enthalten, die aus einem Rückerstattungsanspruch für Konzessionsabgabe resultieren. Finanzergebnis
Sonstige AngabenOrgane der Gesellschaft Die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sind in der Anlage als Bestandteil des Anhangs aufgeführt. Von der Befreiung zur Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird gem. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr 2023 wurden an den Aufsichtsrat Bezüge in Höhe 6 TEUR gewährt. Angaben zu Leistungen der Jahresabschlussprüfer Im Abschlussprüferhonorar von insgesamt 11 TEUR sind Abschlussprüfungsleistungen (5 TEUR) und andere Bestätigungsleistungen (6 TEUR) enthalten. Angaben zu Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. Gewinnverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 (92 TEUR) einen Betrag von 80 TEUR an die Gesellschafter auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Angabe nach § 6b Abs. 2 EnWG Es bestehen Dienstleistungsverträge mit der Bayernwerk Energieservice GmbH & Co.KG für die kaufmännische und technische Betriebsführung, für die 507 TEUR aufgewendet wurden. Für die Geschäftsführungsüberlassung aus dem Dienstleistungsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH wurden 15 TEUR aufgewendet. Mit der Innovative Energie für Pullach GmbH besteht ein Dienstleistungsvertrag zum Messtellenbetrieb, für den 80 TEUR aufgewendet wurden. Für kaufmännische Dienstleistungen und für die Geschäftsführungsüberlassung wurden 27 TEUR aufgewendet. Des Weiteren ist ein Darlehensvertrag mit einem Gesamtstand zum Jahresende in Höhe von 1.500 TEUR abgeschlossen, die Verzinsung im Jahr 2023 beträgt 42 TEUR.
Pullach i. Isartal, den 03.07.2024 Stromnetz Pullach GmbH Die Geschäftsführung Helmut Mangold Thomas Fuß Organe der GesellschaftAufsichtsrat
Geschäftsführung
Anlagenspiegel zum Jahresabschluss für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stromnetz Pullach GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stromnetz Pullach GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stromnetz Pullach GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1 Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", und "Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. - Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob die gesetzlichen Vertreter ihren Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und - ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Nürnberg, den 3. Juli 2024 PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte Jahn, Wirtschaftsprüfer Sommer, Wirtschaftsprüfer Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023Tätigkeiten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG der Stromnetz Pullach GmbH 1. Erläuterungen gemäß § 6b Abs. 3 EnWG der Stromnetz Pullach GmbH für das Geschäftsjahr 2023 2. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeitsbereiche nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG für das Geschäftsjahr 2023 3. Anlagespiegel der Tätigkeitsbereiche nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG für das Geschäftsjahr 2023 1. Erläuterungen gemäß § 6b Abs. 3 EnWG der Stromnetz Pullach GmbH für das Geschäftsjahr 2023a) Grundlage Als Betreiber eines Stromverteilnetzes führt die Stromnetz Pullach GmbH gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG von den genannten Tätigkeiten die Elektrizitätsverteilung mit den entsprechenden Netzerlösen und Netzaufwendungen durch. Neben der Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" wird von der Stromnetz Pullach GmbH auch die Tätigkeit "grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" (nachfolgend als "grundzuständiger Messstellenbetrieb" bezeichnet) ausgeführt. Gemäß § 3 Abs. 4 MsbG sind Messstellenbetreiber zur Gewährleistung von Transparenz sowie diskriminierungsfreier Ausgestaltung und Abwicklung des Messstellenbetriebs verpflichtet. Um die buchhalterische Entflechtung sicherzustellen, sind die §§ 6b, 6c und 54 EnWG entsprechend anzuwenden. Für die Tätigkeit "grundzuständiger Messstellenbetrieb" hat die Stromnetz Pullach GmbH erstmals im Jahr 2020 einen separaten Tätigkeitsabschluss aufgestellt. Die Gesellschaft hat für die Tätigkeit gemäß § 6b Abs. 1 Satz 1 EnWG (Elektrizitätsverteilung und grundzuständiger Messstellenbetrieb) jeweils einen Tätigkeitsabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Erläuterungen) erstellt. Die Systematik zur Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse ist im Folgenden erläutert. Im Anschluss an die Erläuterungen findet sich eine Darstellung der jeweiligen Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anlagenspiegels nach Tätigkeitsbereichen. Die Tätigkeitsabschlüsse wurden unter Berücksichtigung der im Anhang der Gesellschaft dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der eingebrachten Vermögensgegenstände werden gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB fortgeführt. Die immateriellen Vermögensgegenstände sind entgeltlich erworben und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen anhand der tatsächlichen Nutzungsdauer. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen gem. §253 Abs.3 HGB bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear. Zugänge beim beweglichen Sachanlagevermögen werden zeitanteilig abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam berücksichtigt. Den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zu Grunde:
Ausgangspunkt für die Kontentrennung aller Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG und die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse bildet der Jahresabschluss der Stromnetz Pullach GmbH. b) Erläuterungen zur Bilanz Ausgehend von der handelsrechtlichen Bilanz wird die Kontentrennung der Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "grundzuständiger Messstellenbetrieb" durchgeführt. Das Vermögen und die Schulden sowie die Aufwendungen und Erträge wurden größtenteils den Aktivitäten aufgrund getrennter Kontenführung und entsprechender Geschäftsbereichszuordnung bzw. auf Basis aktivitätsbezogener Zusatzkontierungen (Kostenstellen) zugewiesen. Soweit eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich war, erfolgte eine nachträgliche Zuordnung auf die Sparten geschlüsselt nach den Anschaffungskosten des Anlagevermögens. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden 89 T€ (Vorjahr 88 T€) erhaltene Abschlagszahlungen abgesetzt. Diese wurden der Elektrizitätsverteilung zugeordnet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen in der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung 429 T€ (Vorjahr 535 T€) und in der Tätigkeit grundzuständiger Messstellenbetrieb 37 T€ (Vorjahr 28 T€). Die Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen 621 T€ (Vorjahr 821 T€) und wurden fast ausschließlich der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung zugeordnet. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen mit 315 T€ (Vorjahr 187 T€) die Elektrizitätsverteilung und mit 1 T€ (Vorjahr 1 T€) den grundzuständigen Messstellenbetrieb; sie enthalten noch nicht abzugsfähige Vorsteuer im Bereich Elektrizitätsverteilung (39 T€) und im Bereich grundzuständiger Messstellenbetrieb (1 T€), Umsatzsteuererstattungsansprüche für die Elektrizitätsverteilung (28 T€), Körperschaft- und Gewerbesteuer Erstattungsansprüche, die mit 148 T€ auf die Elektrizitätsverteilung und mit 1 T€ auf Messstellenbetrieb entfallen, sowie Konzessionsabgabenerstattungsanspruch (51 T€), der komplett der Tätigkeit Elektrizitäts-verteilung zugeordnet ist. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit unter einem Jahr. Die flüssigen Mittel enthalten neben den direkt zugeordneten laufenden Guthaben die Residualgröße (Bilanzausgleich). Beim Eigenkapital werden der Stammkapital und die Kapitalrücklage vollständig der Tätigkeit der Elektrizitätsverteilung zugewiesen. Der Posten Ertragszuschüsse enthält die direkt der Elektrizitätsverteilung zugeordneten Baukostenzuschüsse. Bei den Rückstellungen in Höhe von 784 T€ handelt es sich größtenteils um die Rückstellung Regulierungskonto mit 759 T€, welche ausschließlich die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung betrifft sowie die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (13 T€). Die Rückstellungen konnten fast ausschließlich direkt zugeordnet werden. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen in Höhe von 4 T€ (Vorjahr 172 T€) die Tätigkeit Elektrizitätsversorgung und von 0 T€ (Vorjahr 8 T€) den grundzuständigen Messstellenbetrieb. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 1.618 T€ (Vorjahr 1.799 T€) in der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung und betreffen Verbindlichkeiten aus Darlehen einschließlich der Zinsabgrenzung sowie die Verbindlichkeiten für Messtellenbetrieb, Kundenservice und Geschäftsführer-abstellung gegenüber der Innovative Energie für Pullach GmbH. Auf den Bereich grundzuständigen Messstellenbetrieb entfallen die direkt zuordenbaren Verbindlichkeiten i. H. von 47 T€ (Vorjahr 22 T€) gegenüber der Innovative Energie für Pullach GmbH. Die Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind direkt zugeordnet und vollständig die Tätigkeit Elektrizitätsversorgung. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Innerbetriebliche Leistungsverrechnungen gemäß ERS ÖFA 2 Tz 47-49 liegen nicht vor. c) Erläuterungen der Kontentrennung zu der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung Im Finanzergebnis sind fast ausschließlich Zinsaufwendungen der Elektrizitäts-verteilung ausgewiesen. Tätigkeitsbilanz Elektrizitätsverteilung zum 31.12.2023Aktiva
Passiva
Tätigkeitsbilanz grundzuständiger Messstellenbetrieb zum 31.12.2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung Elektrizitätsverteilung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung grundzuständiger Messstellenbetrieb vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anlagenspiegel für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 - Elektrizitätsverteilung
Anlagenspiegel für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 - grundzuständiger Messstellenbetrieb
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 17. Juli 2024 festgestellt. |
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