Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 246168
Eingetragen
31.1.2006
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
die Entwicklung und der Vertrieb von Software sowie die Administration von EDV- Systemen als Serviceleistung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Emanuel Geider
seit 16.1.2026
Geschäftsführer
Rolf Straub
seit 25.7.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Rolf Straub
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Rolf Straub
Kurlandstraße 13, 72108 Rottenburg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AST-GmbH

Herrenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 7.383,00 13.122,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 7.379,00 13.118,00
B. Umlaufvermögen 654.625,17 510.555,18
I. Vorräte 950,00 450,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 278.243,77 246.165,35
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 375.431,40 263.939,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.875,00
Summe Aktiva 662.008,17 525.647,28

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 384.810,96 328.298,80
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 303.298,80 212.168,91
III. Jahresüberschuss 56.512,16 91.129,89
B. Rückstellungen 58.531,52 70.877,17
C. Verbindlichkeiten 218.665,69 126.471,31
Summe Passiva 662.008,17 525.647,28

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss auf den 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften ( §§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz erstellt. Die Regelungen des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz wurden angewendet.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft eine Kleine Kapitalgesellschaft. Auf die Aufstellung eines Anhangs wurde gem. § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB nicht verzichtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden ansonsten in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

I. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach den handelsrechtlichen Grundsätzen.

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

Im Jahresabschluss sind keine Verbindlichkeiten enthalten, bei denen es sich um Kapitalersatz handelt.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert ist im Jahresabschluss nicht enthalten.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG überwiegend nach der linearen Methode vorgenommen.

Abschreibungen allein nach steuerlichen Vorschriften wurden im Anlagevermögen vorgenommen. Es wurde ein Sofortabzug von Computerhard- und -Software (Digital-Afa) in Anspruch genommen. Die Abschreibung wurde im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR wurden sofort abgeschrieben.

In 2023 zugegangene Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 EUR bis 800,00 EUR wurden gem. § 6 Abs. 2 S. 1 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt.

Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Bewertungsmaßstab ist der Erfüllungsbetrag. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst worden.

Pensionsverpflichtungen sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

7. Bewertungseinheiten

Bewertungseinheiten wurden im Jahresabschluss nicht gebildet.

IV. Währungsumrechnung

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.

Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Kurs ihres Entstehens eingebucht. Soweit sich wegen sinkender Wechselkurse Abwertungserfordernisse ergeben, werden die Verluste im Jahresabschluss erfasst.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Aktivposten

Forderungen an Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) sind im Jahresabschluss in Höhe von 654,71 EUR enthalten.

Nach dem der nach steuerlichen Vorschriften zu ermittelnde Gewinn gleich hoch war, als das handelsrechtliche Ergebnis, wurde gem. § 274 Abs. 2 HGB ein aktiver Abgrenzungsposten für latente Steuern nicht gebildet.

II. Rückstellungen

Der Gesamtbetrag der in der Bilanz nicht passivierten Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) beträgt 0,00 EUR.

Rückstellungen für latente Steuern (§ 274 Abs. 1 S. 1 HGB) sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

III. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr. 1a HGB) sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

Verbindlichkeiten an Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) sind im Jahresabschluss in Höhe von 0,00 EUR enthalten.

IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Straub Rolf Geschäftsführer Allein

D. Sonstige Verpflichtungen

I. Ergebnisverwendung

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 19.07.2024 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

Der Jahresüberschuss wird dem Gewinnvortrag zugeführt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.7.2024.

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