BFW
Berliner Fleischwaren GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
81.396,00 |
81.442,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11.913,00 |
12.914,00 |
| II.
Sachanlagen |
69.483,00 |
68.528,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
290.957,60 |
207.352,59 |
| I.
Vorräte |
12.502,33 |
18.861,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
239.449,90 |
172.074,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
39.005,37 |
16.416,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
372.353,60 |
288.794,59 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
79.831,13 |
41.377,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
67.331,13 |
28.877,43 |
| B.
Rückstellungen |
12.892,96 |
10.450,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
279.629,51 |
236.967,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
277.788,04 |
234.785,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.841,47 |
2.181,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
372.353,60 |
288.794,59 |
Anhang
zum Jahresabschluss per 31.12.
2019
Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und
Bewertung
Vorjahresabschluss
Jahresabschluss
Buchführung
Bilanzierung
Bewertungsgrundsätze
Steuerrechtlic
he Verhältnisse
Die Kapitalgesellschaft unterlag der
Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1
Abs. 1 Nr. 1 KStG.
Der Gewerbebetrieb unterlag der Gewerbesteuerpflicht
gemäß § 2 Abs. 1 GewStG.
Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die
Berechnung der Körperschaft- und der Gewerbesteuer
vorgenommen.
Das Unternehmen unterlag der Regelbesteuerung
gemäß den §§ 16 - 18 des UStG.
Buchführung
Für das Unternehmen bestand nach § 238 ff
HGB i.V. mit § 140 ff AO Buchführungspflicht.
Die Buchführung wurde vom Auftraggeber erstellt.
Die Kontierung und Datenerfassung erfolgte ebenfalls durch
ihn.
Die Kontierung und die Auswertung erfolgten nach dem
DATEV-Kontenrahmen SKR 03.
Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit
des DATEV-Programms "FIBU"
Vorliegender Jahresabschluss wurde mit Hilfe des
DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms
Kanzlei-Rechnungswesen erstellt.
Die Ordnungsmäßigkeit des
DATEV-Buchführungsprogrammes wurde durch
Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG Deutsche
Allgemeine Treuhand AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg
bestätigt.
C.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag auswiesen, wurden gem. § 265(8)
HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden angewandt:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Der Firmenwert wird entsprechend
den steuerlichen Vorschriften über eine Nutzungsdauer
von 15 Jahren abgeschrieben.
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagegegenstände ist in einer Anlage zum Anhang
(Anlagenspiegel) dargestellt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgte der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führte. Sonderabschreibungen gem.
§ 7g EStG wurden nicht vorgenommen.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis €
800,- (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG) wurden im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Aus
Vereinfachungsgründen werden die im Berichtsjahr
zugegangenen GWG im Anlagenspiegel des Geschäftsjahres
als Abgang ausgewiesen.
Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten bzw. mit
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag,
dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der
Versicherungsgesellschaft angesetzt.
Für das allgemeine Kreditrisiko wurden
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei
zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Diese
wurden aus Vereinfachungsgründen nur gebildet, soweit
der abzugrenzende Einzelposten € 410,- überstieg.
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen erkennbare Risiken
und ungewisse Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in
fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem
Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am
Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem
Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am
Abschlussstichtag.
Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
sonstige Berichtsbestandteile
Nach § 245 HGB
Boucherie
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.06.2021 festgestellt.
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