TechLogic
GmbH
Gerlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
214.434,98 |
177.807,63 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
124.735,00 |
88.574,00 |
| III.
Finanzanlagen |
89.698,98 |
89.232,63 |
| B.
Umlaufvermögen |
909.195,97 |
208.306,59 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
824.759,11 |
120.847,94 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
84.436,86 |
87.458,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.006,50 |
1.646,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.126.637,45 |
387.760,71 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
531.491,73 |
97.992,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
78.750,00 |
78.750,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
452.741,73 |
19.242,34 |
| B.
Rückstellungen |
453.216,00 |
272.806,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
141.929,72 |
16.962,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.126.637,45 |
387.760,71 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanz-Posten
I. Rückstellung für Pensionen
II. Verbindlichkeiten
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42 III GmbHG
IV. Eigenkapital
V. Außerordentliche Erträge
VI. Haftungsverhältnisse
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz entspricht der
Bestimmung des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform
aufgestellt.
2) In der Bilanz ist zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen.
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
5) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§
246 Abs. 3 Satz 1 HGB).
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche
Regelungen mitberücksichtigt.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde sowohl von der linearen als auch von der degressiven
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Zugänge von
Vermögensgegenständen im Einzelwert bis
410,00 EUR werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel
als Abgang behandelt.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen
waren nicht erforderlich. Das allgemeine Kreditrisiko wurde
durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die Bewertung der Pensionsrückstellung
erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 253 HGB.
Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus
versicherungsmathematischen Gutachten.
10) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt
und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
11) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
12) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Beachtung der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
(insbesondere § 253 HGB) bewertet.
Als Bewertungsverfahren wurde bei einer Pension das
ratierlich degressive Anwartschaftsverfahren (PUC-Methode)
verwendet. Diese Pensionsrückstellung wurde auf
Grundlage der "Richttafeln 2005 G" ermittelt. Als
Rechnungszinsfuß war gemäß
RückAbzinsV (Stand 11/2009) ein Zinssatz von 4,91 %
anzusetzen. Es wurde ein Rententrend mit 1,00 %
berücksichtigt.
Als Bewertungsverfahren wurde bei der anderen Pension
ebenfalls das ratierlich degressive Anwartschaftsverfahren
(PUC-Methode) verwendet. Diese Pensionsrückstellung
wurde auf Grundlage der "Richttafeln 2005 G" ermittelt. Als
Rechnungszinsfuß war gemäß
RückAbzinsV (Stand 11/2009) ein Zinssatz von
4,88 % anzusetzen. Es wurde eine Rentensteigerung mit
2,0 % berücksichtigt.
Der Zuführungsbetrag aus der Umstellung der
Berechnungsmethoden wurde entsprechend Art. 67 Abs. 1 EGHGB
in Höhe von 1/10 aufwandswirksam im Geschäftsjahr
zugeführt. Der Restbetrag in Höhe von 42.660,00
EUR wird bis spätestens 31.12.2024 aufwandswirksam
aufgelöst.
Zur Rückdeckung der Ansprüche aus einer
Altersversorgungsverpflichtung hat die Gesellschaft eine
Lebensversicherung abgeschlossen. Diese ist zur Absicherung
an den Pensionsberechtigten abgetreten. Die Voraussetungen
des § 7 e Abs. 2 SGB IV liegen vor. Daher war der
Aktivwert der Lebensversicherung in Höhe von
69.970,00 EUR nach § 246 Abs. 2 HGB mit der
Pensionsverpflichtung zu saldieren. In der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden Erträge aus dem
Rückdeckungsvermögen in Höhe von 7.459,00
EUR mit den Zuführungsbeträgen zur
Pensionsverpflichtung verrechnet.
II. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sicherheiten waren
für die Verbindlichkeiten nicht bestellt.
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42 III GmbHG
1) Die Gesellschaft schuldete den Gesellschaftern aus
erhaltenen Darlehen insgesamt 986,00 EUR.
2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten
erfolgte nicht.
IV. Eigenkapital
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von 1.242,34 EUR (Vorjahr: 546,92 EUR) enthalten.
V. Außerordentliche Erträge
Es sind außerordentliche Erträge aus einem
Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter nach §
89b HGB in Höhe von 581.360,00 EUR entstanden.
V. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Geschäftsführer: Michael
Latza, Betriebswirt
(VWA)
Geschäftsführer:
Helmfried Schwarz, Diplom-Wirtschaftsingenieur.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2014 festgestellt.
Gerlingen, den 10.04.2014
Geschäftsführer
gez. Michael Latza
gez. Helmfried Schwarz
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