Techlogic GmbHLiquidiert

70839 Gerlingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 206333
Eingetragen
5.7.1990
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von elektrischen HaushaltsgerätenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Übernahme von Handelsvertretungen im Sinne des § 84 HGB. Die Gesellschaft ist berechtigt, Vertretungen für in- und ausländische Zulieferer zu übernehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Latza
seit 8.10.2024
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
66.67%
33.33%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

52.500 €
66.67%
26.250 €
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

TechLogic GmbH

Gerlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 214.434,98 177.807,63
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 124.735,00 88.574,00
III. Finanzanlagen 89.698,98 89.232,63
B. Umlaufvermögen 909.195,97 208.306,59
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 824.759,11 120.847,94
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 84.436,86 87.458,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.006,50 1.646,49
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.126.637,45 387.760,71

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 531.491,73 97.992,34
I. gezeichnetes Kapital 78.750,00 78.750,00
II. Bilanzgewinn 452.741,73 19.242,34
B. Rückstellungen 453.216,00 272.806,00
C. Verbindlichkeiten 141.929,72 16.962,37
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.126.637,45 387.760,71

Anhang


 
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


 I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanz-Posten


  I. Rückstellung für Pensionen
 II. Verbindlichkeiten
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG
IV. Eigenkapital
 V. Außerordentliche Erträge
VI. Haftungsverhältnisse

D. Sonstige Angaben

Geschäftsführungsorgane

A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


1) Die Gliederung der Bilanz entspricht der Bestimmung des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt.


2) In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.


3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.


4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.


5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.


6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen.


7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.


8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.


9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


I.  Bilanzierungsmethoden


1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.


5) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3 Satz 1 HGB).

II.  Bewertungsmethoden


1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde sowohl von der linearen als auch von der degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Zugänge von Vermögensgegenständen im Einzelwert bis 410,00 EUR werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.


9) Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 253 HGB. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus versicherungsmathematischen Gutachten.


10) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

11) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
12) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten
I. Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Beachtung der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften (insbesondere § 253 HGB) bewertet.
Als Bewertungsverfahren wurde bei einer Pension das ratierlich degressive Anwartschaftsverfahren (PUC-Methode) verwendet. Diese Pensionsrückstellung wurde auf Grundlage der "Richttafeln 2005 G" ermittelt. Als Rechnungszinsfuß war gemäß RückAbzinsV (Stand 11/2009) ein Zinssatz von 4,91 % anzusetzen. Es wurde ein Rententrend mit 1,00 % berücksichtigt.
Als Bewertungsverfahren wurde bei der anderen Pension ebenfalls das ratierlich degressive Anwartschaftsverfahren (PUC-Methode) verwendet. Diese Pensionsrückstellung wurde auf Grundlage der "Richttafeln 2005 G" ermittelt. Als Rechnungszinsfuß war gemäß RückAbzinsV (Stand 11/2009) ein Zinssatz von 4,88 % anzusetzen. Es wurde eine Rentensteigerung mit 2,0 % berücksichtigt.
Der Zuführungsbetrag aus der Umstellung der Berechnungsmethoden wurde entsprechend Art. 67 Abs. 1 EGHGB in Höhe von 1/10 aufwandswirksam im Geschäftsjahr zugeführt. Der Restbetrag in Höhe von 42.660,00 EUR wird bis spätestens 31.12.2024 aufwandswirksam aufgelöst.
Zur Rückdeckung der Ansprüche aus einer Altersversorgungsverpflichtung hat die Gesellschaft eine Lebensversicherung abgeschlossen. Diese ist zur Absicherung an den Pensionsberechtigten abgetreten. Die Voraussetungen des § 7 e Abs. 2 SGB IV liegen vor. Daher war der Aktivwert der Lebensversicherung in Höhe von 69.970,00 EUR nach § 246 Abs. 2 HGB mit der Pensionsverpflichtung zu saldieren. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden Erträge aus dem Rückdeckungsvermögen in Höhe von 7.459,00 EUR mit den Zuführungsbeträgen zur Pensionsverpflichtung verrechnet.

II. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sicherheiten waren für die Verbindlichkeiten nicht bestellt.
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

1) Die Gesellschaft schuldete den Gesellschaftern aus erhaltenen Darlehen insgesamt 986,00 EUR.
2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht.
IV. Eigenkapital

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 1.242,34 EUR (Vorjahr: 546,92 EUR) enthalten.

V. Außerordentliche Erträge
Es sind außerordentliche Erträge aus einem Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter nach § 89b HGB in Höhe von 581.360,00 EUR entstanden.

V. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben

Geschäftsführungsorgane

Geschäftsführer:    Michael Latza, Betriebswirt (VWA)           
Geschäftsführer:    Helmfried Schwarz, Diplom-Wirtschaftsingenieur.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2014 festgestellt.

Gerlingen, den 10.04.2014

Geschäftsführer
gez. Michael Latza
gez. Helmfried Schwarz

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