KALEJA GmbH
Strübelweg 14, 73553 Alfdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Franz Hölsch seit 20.1.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Daniel Franz HölschH Power Tec GmbH | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KALEJA GmbHAlfdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die KALEJA GmbH (kurz: "Gesellschaft") hat ihren Sitz in Alfdorf. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 750441 eingetragen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Bei Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die planmäßigen Abschreibungen nach Maßgabe der jeweiligen steuerlich zulässigen Höchstsätze und unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode ermittelt. Selbständig nutzungsfähige bewegliche Anlagegüter werden bei Anschaffungskosten bis zu € 800,00 gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; der Abgang wird im Folgejahr unterstellt. Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Für ungängige oder technisch veraltete Vorräte werden entsprechende Bewertungsabschläge vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Zweifelhafte Forderungen sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos und der Skontoinanspruchnahme wird eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf den Bestand der nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet, die aktivisch vom Forderungsbestand abgesetzt wurde. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Die auf der Aktivseite ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten entsprechen dem Nominalwert der vor dem Abschlussstichtag angefallenen Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die auf der Passivseite ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten den Nominalwert der vor dem Abschlussstichtag angefallenen Einnahmen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Eigenkapital Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, um alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften abzudecken. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2023 Geschäfts- oder Firmenwert Der im Anlagevermögen ausgewiesene erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer entsprechend der steuerlichen Regelung (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG) mit 15 Jahren angesetzt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Ebenso sind, von branchenüblichen Eigentumsvorbehalten abgesehen, keine Sicherheiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte bestellt. IV. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen betrugen im Geschäftsjahr 2023 rd. T€ 38. Für die Folgejahre ist ebenfalls mit Beträgen in Höhe von ca. T€ 38 zu rechnen. Beschäftigte Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt 16 Arbeitnehmer.
Alfdorf, den 27. Januar 2025 KALEJA GmbH Gez. Daniel Hölsch, Geschäftsführer Der Jahresabschluss 2023 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25. Februar 2025 festgestellt worden. |
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