Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 11308
Eingetragen
24.1.2019
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien

Historie

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Management

NameRolle
Ali Ihsan Genc
seit 24.1.2019
Geschäftsführer
Marcus Kleine-Wienker
seit 24.1.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Marcus Kleine-Wienker
33415 Verl
50.00%
Ali Ihsan Genc
33397 Rietberg Neuenkirchen
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ALMA GmbH

Verl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.11.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
7.11.2018
EUR
A. Umlaufvermögen 24.198,49 25.000,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 24.198,49 25.000,00

Passiva

31.12.2018
EUR
7.11.2018
EUR
A. Eigenkapital 23.698,49 25.000,00
B. Rückstellungen 500,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 24.198,49 25.000,00

Anhang



 I.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Firma lautet ALMA GmbH. Zuständiges Registergericht ist das Amtsgericht Gütersloh. Die HR B - Nummer lautet: 11308.

 II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der geänderten Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17.07.2015 (BilRuG), insbesondere den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff HGB.

Zu Vergleichszwecken werden in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung die entsprechenden Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben (§ 265 (2) HGB).

Im Rumpfwirtschaftsjahr 2018 muss auf diesen Ausweis verzichtet werden.

Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine Kleinstkapitalgesellschaft gem. § 267 a HGB. Die damit verbundenen Erleichterungen wurden in vollem Umfange in Anspruch genommen.

Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.

  III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungskosten. Die Abschreibungen wurden in handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear in handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen. Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen sind pro-rata-temporis abgeschrieben worden.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Abschreibungen sind im Brutto-Anlagenspiegel dargestellt.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Teilwerten. In die Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen.

Eine Abweichung vom Niederstwertprinzip war nicht erforderlich, da keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB zu berücksichtigen waren.

Die Forderungen wurden mit dem Nennwert bilanziert. Notwendige Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden berücksichtigt. Die Vorschriften des § 256 a HGB (Währungsumrechnung) waren nicht zu beachten.

Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Nennbetrag bzw. niedrigeren Teilwert angesetzt.

Die Bewertung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennbetrag. Die Vorschriften des § 256 a HGB (Währungsumrechnung) waren nicht zu beachten.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr liegen nicht vor. Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Das Abzinsungsgebot gem. § 253 (2) HGB greift nicht.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Nennbetrag oder zum höheren Erfüllungsbetrag gem.  § 253 (1) HGB.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden liegen nicht vor.

Weitere Bewertungseinheiten gem. § 254 i.V.m. § 285 Satz 1 Nr. 23 HGB liegen nicht vor.

Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB ist nicht zu berücksichtigen.

Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen gem. § 285 Satz 1 Nr. 21 HGB lagen nicht vor.

 IV. Sonstige Angaben

Im Jahresdurchschnitt 2018 wurden keine Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) beschäftigt.

Während des Rumpfgeschäftsjahres 2018 waren die Herren Marcus Kleine-Wienker und Ali Ihsan Genc Geschäftsführer der ALMA GmbH.

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge eingetreten,
die von besonderer Bedeutung und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind.

Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurde weitestgehend Gebrauch gemacht.

Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der Geschäftsführung werden
die Vorschriften der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wird durch Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von insgesamt T€   0 belastet.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Verl, den 04. Juni 2019


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.06.2019 festgestellt.

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