H. Fischer
GmbH
Bayreuth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.114.596,11 |
2.149.821,11 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
101.591,00 |
86.108,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.381.058,39 |
1.431.766,39 |
| III.
Finanzanlagen |
631.946,72 |
631.946,72 |
| B.
Umlaufvermögen |
856.397,61 |
970.502,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
681.948,54 |
694.078,04 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
174.449,07 |
276.424,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.970.993,72 |
3.120.323,76 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.784.500,10 |
1.454.509,69 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
550.000,00 |
550.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
34.399,81 |
34.399,81 |
| III.
Gewinnvortrag |
770.110,17 |
407.927,20 |
| IV.
Jahresüberschuss |
429.990,12 |
462.182,68 |
| B.
Rückstellungen |
342.000,00 |
481.869,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
844.493,62 |
1.183.944,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.970.993,72 |
3.120.323,76 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 2018
der Firma
H. Fischer GmbH, Bayreuth
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember
2018 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend wurden die Vorschriften des
GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach den Vorschriften der §§ 265 ff. und 275 f.
HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden (§ 275
Abs. 2 HGB).
Die H. Fischer GmbH hat ihren Sitz Bayreuth und
ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Bayreuth unter HRB 1790.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang.
Die Gewinn und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis 256a
HGB.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibung bewertet.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet und, soweit sie einer Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen werden unter Zugrundelegung
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 1 bis 15
Jahren vorgenommen.
Finanzanlagen werden bei Zugang mit den
Anschaffungskosten erfasst.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
zum Nennwert angesetzt.
Die übrigen Forderungen sowie die flüssigen
Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen decken in angemessenen Umfang
die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ab;
sie wurden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
vorliegenden Erkenntnissen in Höhe der
Erfüllungsbeträge gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
sind.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen, die nach Saldierung
wechselseitiger Ansprüche ausgewiesen werden,
betreffen die Gewinnabführung des Tochterunternehmens,
Beträge aus der umsatzsteuerlichen Organschaft sowie
aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.
III. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind alle innerhalb eines
Jahres fällig.
Die Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen betragen 414.882,81 € (VJ: 543.666,23
€).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen 779.391,29 €
(VJ: 437.686,91 €).
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von
mehr als einem Jahr in Höhe von 164.389,58 €.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betragen 300.000,00 €.
IV. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Geschäftsführer Stefan Brozat und Herrn
Geschäftsführer Dietmar Fischer geführt.
Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung wurde nach § 285 Nr. 9a und
9b HGB
i. V. m. § 288 HGB verzichtet. Im
Jahresdurchschnitt wurden 13 MA beschäftigt.
Die H. Fischer GmbH ist alleinige Gesellschafterin
der Fischer Optik-Akustik GmbH, Plauen (Amtsgericht
Chemnitz HRB 1735) und der Fischer Optik-Akustik GmbH,
Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 481).
Beteiligung
|
Anteil
|
Eigenkapital
|
Jahresergebnis
|
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|
31.12.2018
|
31.12.2018
|
Fischer Optik-Akustik
|
100%
|
158.474,69 €
|
0,00
€
|
GmbH, Bayreuth
|
|
|
|
Fischer Optik-Akustik
GmbH, Plauen
|
100%
|
541,197,87€
|
6.035,54 €
|
Bayreuth, 02.04.2019
gez. Dietmar Fischer, Stefan Brozat
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.04.2019 festgestellt.
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