LEANTEC Motor GmbH
Selbe AdresseHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Hüttmann seit 12.10.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 76.92% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Thüringer Industriebeteiligungs-GmbH & Co. KGEigenbeteiligung | 20.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SAMAG Machine Tools GmbHSaalfeld/SaaleJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Anhang für das Geschäftsjahr 2021I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld/Saale (nachfolgend auch SAMAG), zum 31. Dezember 2021 ist auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften finden die Regelungen des GmbH-Gesetzes Beachtung. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Saalfeld/Saale, sie wurde mit Vertrag vom 12. November 2019, Urkunden-Nr. 2194/2019, Notar Dr. Tobias Genske, gegründet und wird im Handelsregister unter HRB 516361 beim Amtsgericht Jena geführt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Bilanz ist vor Verwendung des Periodenergebnisses aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 2 HGB i.V.m. § 267 Abs. 4 HGB. Sie nimmt für die Aufstellung des Jahresabschlusses die größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß §§ 276 und 288 Abs. 2 HGB ganz überwiegend in Anspruch. Mit notariellem Vertrag vom 17. Dezember 2019 wurden alle Aktiva und Passiva der Business Unit Machine Tools, einschließlich aller sonstigen mit der Business Unit verbundenen Rechte und Pflichten der SAMAG Saalfelder Werkzeugmaschinen GmbH, Saalfeld, mit Wirkung auf den Spaltungsstichtag 1. Januar 2020 auf die SAMAG Machine Tools GmbH ausgegliedert. Die SAMAG hat somit erst im Geschäftsjahr 2020 ihren operativen Geschäftsbetrieb aufgenommen. Zum vorliegenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 können daher erstmals konkrete Vorjahreswerte abgebildet werden. Die im Rahmen der Business Unit übernommenen Aktiva und Passiva wurden zu Buchwerten übernommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss ist unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Hinsichtlich des Vorliegens von bestandsgefährdenden Tatsachen (wesentliche Unsicherheit) verweisen wir auf die Darstellungen im Lagebericht unter den Angaben im Abschnitt IV. Chancen- und Risikobericht, Finanzielle Risiken. Gemäß bzw. analog § 265 Abs. 5 und 6 HGB werden einige Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zwecks Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses hinzugefügt bzw. deren Bezeichnung an ihren tatsächlichen Inhalt angepasst. Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Vom Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird Gebrauch gemacht. Die Aktivierung erfolgt mit den bei der Entwicklung des Vermögensgegenstandes angefallenen Aufwendungen gemäß § 255 Abs. 2a HGB i.V.m. § 255 Abs. 2 S. 2 HGB. Abgeschlossene Entwicklungsleistungen werden über deren unternehmensindividuelle Nutzungsdauer, entsprechend dem erwarteten Technologiezyklus, abgeschrieben. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Sachanlagen werden zum Bilanzstichtag mit den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB, vermindert um planmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 HGB, bewertet. Die beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern abgeschrieben. Die Abschreibungen werden grundsätzlich linear und pro rata temporis vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter/ Vermögensgegenstände im Sinne von § 6 Abs. 2 EstG mit Anschaffungskosten unter EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss wird analog verfahren. Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern:
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips nach § 253 Abs. 4 HGB. Die Ermittlung erfolgt auf Basis gewogener Durchschnittspreise oder zu einem niedrigeren anzusetzenden Marktpreis (Einkaufspreis) am Bilanzstichtag. Auf überalterte und schwergängige Vermögensgegenstände werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 S. 2 HGB unter Berücksichtigung von § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten sowie Fertigungs- und Materialgemeinkosten auch den durch die Fertigung verursachten Werteverzehr des Anlagevermögens. Auf überalterte und schwergängige Vermögensgegenstände werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Die geleisteten Anzahlungen auf das Vorratsvermögen sind zu Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt und entsprechend dem Wahlrecht gemäß § 268 Abs. 5 S.2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert, ggf. unter Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen, angesetzt. Zur Erfassung des allgemeinen Kredit- und Zinsrisikos wurde von dem Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine angemessene Pauschalwertberichtigung (ca. 1,0 %) der nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungen abgesetzt. Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden entsprechend § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Da die Restlaufzeiten der betroffenen Salden unter einem Jahr betragen, werden alle Umrechnungsdifferenzen ergebniswirksam erfasst. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet vorausgezahlte Beträge bzw. fällige Ausgaben, die gemäß § 250 Abs. 1 HGB Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert angesetzt. Die Einlagen der stillen Gesellschafter werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert und stellen handelsrechtliches Fremdkapital und wirtschaftliches Eigenkapital dar. Rückstellungen werden gemäß § 249 HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei dessen Ermittlung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Hierzu werden die von der Deutschen Bundesbank herausgegebenen Abzinsungssätze genutzt. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden zu Vollkosten passiviert. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die latenten Steuern werden auf temporäre Differenzen von Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz gemäß § 274 HGB gebildet. Steuerliche Verlustvorträge werden bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern mit einbezogen. Eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern ist möglich. Ergibt sich insgesamt ein passiver Überhang, ist dieser gemäß § 274 Abs. 1 S.1 HGB zu bilden. Ein aktiver Überhang kann gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB bilanziert werden. Der Berechnung liegen die zum Realisationszeitpunkt erwarteten Steuersätze zu Grunde, die am Bilanzstichtag gültig bzw. gesetzlich verabschiedet sind. Das Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wird nicht ausgeübt. III. Angaben zur Bilanz 1. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Die Entwicklung des Anlagevermögens, ausgehend von den historischen Anschaffungskosten und der Entwicklung der Abschreibungen, ist in der Anlage des Anhangs dargestellt. Die Werthaltigkeit der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens korreliert direkt mit der Realisierung des Businessplanes 2022 ff. und den damit verbundenen Leistungs- und Rentabilitätszielen (siehe auch Abschnitt II. des Anhangs). In Höhe der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens von TEUR 1.580 (Vorjahr TEUR 532) besteht eine Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB. 2. Vorräte Zum Bilanzstichtag waren Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei den unfertigen Erzeugnissen in Höhe von 1,1 Mio. EUR im Zusammenhang mit dem Verwertungsrisiko bei sogenannten Dispomaschinen notwendig. Diese Abschreibungen, welche auf das Umlaufvermögen vorgenommen wurden, überschreiten das übliche Maß bei der Kapitalgesellschaft. Sie stellen Aufwendungen gemäß § 285 Nr. 31 HGB dar. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4. Guthaben bei Kreditinstituten Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 300 sind als Barsicherheit für Avale abgetreten; insoweit liegt eine Verfügungsbeschränkung vor. 5. Eigenkapital Mit notariellem Beschluss vom 17. Dezember 2019 wurde das Stammkapital von EUR 25.000 um EUR 1.000 auf EUR 26.000 erhöht. Die Stammeinlage wurde im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß §§ 123 Abs. 3 Nr. 1, 126 UmwG durch Übertragung aller Vermögensgegenstände und Schulden der Business Unit Machine Tools der SAMAG Saalfelder Werkzeugmaschinen GmbH auf die SAMAG Machine Tools GmbH als übernehmender Rechtsträger erbracht. Der den Nennbetrag der neuen Stammeinlage übersteigende Anteil der Sacheinlage von TEUR 4.584 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Darüber hinaus konnte durch Forderungsabtretung in 2020 ein Betrag von TEUR 4.983 in die Kapitalrücklage der SAMAG eingestellt werden. Des Weiteren wurden weitere Zuzahlungen von Gesellschaftern in Höhe von TEUR 312 im Geschäftsjahr 2020 ebenfalls in die Kapitalrücklage eingestellt. 6. Stille Beteiligungen Zum Bilanzstichtag bestehen zwei stille Beteiligungen: • Stille Beteiligung der TIB in Höhe von TEUR 1.937,5 • Stille Beteiligung des TZF in Höhe von TEUR 1.400,0 Beide mit einer festen Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Die Gesellschaft ist berechtigt, vor Ende der stillen Gesellschaft die stille Einlage ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Die stille Beteiligung der TIB besteht mit der Gesellschafterin. 7. Rückstellungen Für Gewährleistungsrisiken wird ein Erfüllungsbetrag in Höhe von 1,0 % bis 2,6 % je verkaufte Maschine passiviert. 8. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten im Wesentlichen einen Kontokorrentkredit mit einer Laufzeit bis zum 31. Oktober 2025. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 962 durch • Globalzession der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, • Sicherungsübereignung von Gegenständen des Anlagevermögens (Prototypmaschinen) und • Sicherungsübereignung des Warenlagers/ der Vorräte nebst Abtretung aller Ansprüche aus bereits bestehenden und künftig abgeschlossenen Schadensversicherungen besichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten ein zum 31. Dezember 2025 endfälliges Darlehen in Höhe von TEUR 2.500. Das Darlehen ist durch Sicherungsübereignung sämtlicher Maschinen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung und durch nachrangige (Vorrang zu Gunsten der finanzierenden Kreditinstitute) Sicherungsübereignung der halbfertigen sowie fertigen Erzeugnisse besichert. 9. Latente Steuern Die passiven latenten Steuern aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge saldiert. Zum 31. Dezember 2021 wurde das Wahlrecht zur Bilanzierung eines aktiven Überhangs an latenten Steuern nicht ausgeübt. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten die Kostenübernahme der SAMAG Group für die Kosten einer Personalmaßnahme in 2021: TEUR 706 (Vorjahr TEUR 0), Erträge aus Corona-Beihilfen: Überbrückungshilfe III (TEUR 423) und III+ (TEUR 462), mithin TEUR 885 (Vorjahr TEUR 100), Erträge aus Anlagenabgängen (TEUR 150, Vorjahr TEUR 0) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 131, Vorjahr TEUR 24). Diese Positionen stellen zum Teil Erträge gemäß § 285 Nr. 31 HGB dar. 2. Personalaufwendungen Der Posten enthält saldierte Beträge im Zusammenhang mit Erstattungen von Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit in Höhe von TEUR 1.086 (Vorjahr TEUR 987). Hierbei handelt es sich um Erträge gemäß § 285 Nr. 31 HGB. Darüber hinaus sind die Kosten einer Personalabbaumaßnahme in Höhe von TEUR 706 (Vorjahr TEUR 0) enthalten. Diese stellen Aufwendungen gemäß § 285 Nr. 31 HGB dar. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen im Zusammenhang mit Restrukturierungskosten in Höhe von TEUR 159 (Vorjahr TEUR 374), Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 80 (Vorjahr TEUR 0) und Aufwendungen aus Anlagenabgängen von TEUR 48 (Vorjahr TEUR 0) enthalten, diese stellen teilweise Aufwendungen gemäß § 285 Nr. 31 HGB dar. 4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsen für die stillen Beteiligungen mit Fremdkapitalcharakter in Höhe von TEUR 137 (Vorjahr TEUR 4) enthalten. V. Sonstige Angaben 1. Personal Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) bemisst sich auf den Durchschnitt der Mitarbeiterzahlen je Quartalsende und betrug:
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Mietverträgen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von TEUR 289 und über 2021 hinaus von TEUR 318. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen im Jahr 2021 in Höhe von TEUR 150 und über 2021 hinaus von TEUR 123. 3. Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2021 die folgenden Personen an: • (hauptberuflich) Herr Martin Hüttmann, CEO, Wedemark • (hauptberuflich) Herr Christian Bier, CFO, Hamburg (bis 30. September 2021) • (hauptberuflich) Dr. Friedrich Wenzel-Lux, COO/CFO, Frankfurt (ab 1. September 2021) Hinsichtlich der Gesamtbezüge der Geschäftsführung gemäß § 285 Nr. 9 a und b HGB wird von § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Angaben verzichtet. 4. Angaben gemäß § 285 Nr. 22 HGB Die SAMAG investierte in 2021 in Entwicklungsleistungen in Höhe von TEUR 1.048 (Vorjahr TEUR 532). Diese wurden als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert. Forschungsaufwendungen fielen in 2021 nicht an. 5. Nachtragsbericht Im April 2022 konnte ein Großauftrag in Höhe 5,4 Mio. EUR gewonnen werden. Hierdurch konnte die für das Jahr 2022 geplante Betriebsleistung deutlich gestützt werden. Bis Juni 2022 erfolgen weitere Zahlungen im Zusammenhang mit einer weiteren stillen Beteiligung in Höhe von 1,6 Millionen EUR. Aktuell befindet sich die SAMAG in einer weiteren Welle der Corona-Pandemie und analysiert die Auswirkungen des Ukraine Krieges auf die benötigten Lieferketten. Die Auswirkungen hieraus sind aktuell nicht abschließend zu verifizieren. Allerdings ist aktuell zu konstatieren, dass sich die avisierte Marktdurchdringung verzögert und sich generell eine Erhöhung der Einstandskosten abzeichnet. Weitere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag und im Zeitraum der Aufstellung des Jahresabschlusses, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können, haben sich nicht ereignet.
Saalfeld/ Saale, den 09. August 2022 Martin Hüttmann, Geschäftsführer, CEO Dr. Friedrich Wenzel-Lux, Geschäftsführer, COO/CFO Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021I. Grundlagen der Gesellschaft 1. GeschäftsmodellDie SAMAG Saalfelder Werkzeugmaschinen GmbH, Saalfeld, wurde 1873 als Maschinenbaufabrik Auerbach & Scheibe gegründet und fertigte Bohr-, Biege- und Sondermaschinen. Im Zuge der Entstaatlichung der Volkseigenen Betriebe auf dem Gebiet der ehemaligen DDR nach 1990 wurde das Unternehmen 1993 wieder privatisiert. Bis zur Wende war der VEB Werkzeugmaschinenfabrik Saalfeld Teil des Werkzeugmaschinenkombinats "Fritz Heckert", das unter der VVB Werkzeugmaschinen und Werkzeuge organisiert war. Während der Werkzeugmaschinenbauer in der DDR rund 1800 Beschäftigte zählte, sank die Mitarbeiterzahl nach der Wende stark ab. Der Geschäftsbetrieb der Business Unit Machine Tools (sortenreiner Werkzeugmaschinenhersteller) wurde zum 1. Januar 2020 aus der SAMAG Saalfelder Werkzeugmaschinen GmbH, Saalfeld (nachfolgend auch "SAMAG-Group"), herausgelöst und auf die SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld, ausgegliedert. Vor Ausgliederung war die SAMAG Machine Tools GmbH als sogenannte Vorratsgesellschaft zu qualifizieren. Der ausgegliederte Geschäftsbereich ist defizitär. Wir arbeiten an der Neustrukturierung, welche sich durch die Corona-Pandemie und die Ukraine-Krise verzögert bzw. belastet wird. Der Hauptgeschäftszweck der SAMAG Machine Tools GmbH (im Folgenden auch kurz SAMAG oder Gesellschaft) ist die Erarbeitung von Prozesslösungen für Werkzeugmaschinen weltweit. Die SAMAG Machine Tools GmbH fertigt und vertreibt Mehrspindel-, Tiefbohr- und Fräsbearbeitungszentren in nahezu beliebig komplexen Ausführungen, sowohl in Klein- als auch in Großserien. Weiterhin wird die Entwicklung und Fertigung von Sondermaschinen und Fertigungslinien für eine verkettete Produktion angeboten. Zielbranchen unserer Mehrspindel-, Tiefbohr- und Fräsbearbeitungszentren sind die Automobilindustrie, der Werkzeug- und Formenbau sowie die allgemeine Fräsbearbeitung. Neue Branchen erschließen sich in den Bereichen Agrarwirtschaft, Medizintechnik sowie Luft- und Raumfahrt. Zu den zu bearbeiteten Produkten zählen Achsschenkel, Differentialgehäuse und Kurbelwellenlagerdeckel für Personen- und Nutzfahrzeuge. Diese Maschinen haben Anlage-Charakter und implizieren die Entwicklung eines auf den Kunden abgestimmten Produktionsprozesses. Im Mittelpunkt der Tätigkeiten standen im Geschäftsjahr 2021, neben der Umsetzung der Neustrukturierung und dem Carve-out aus der vorherigen Struktur, die Fertigstellung der bereits im Bau befindlichen Bestandsmaschinen sowie die Neuausrichtung des Produktportfolios. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 lieferte die SAMAG sieben Maschinen aus. Hierbei handelte es sich bei drei Maschinen um so genannte Retrofit, also generalüberholte Gebrauchtmaschinen. Im Herbst 2021 konnte ein Prototyp der neuen SFZ Produktfamilie fertig gestellt werden Die SFZ sollen die Abhängigkeit zur Automotive-Branche reduzieren. 2. Forschung und EntwicklungDie SAMAG wird sich neben den bereits etablierten Maschinen mit der Entwicklung neuer Maschinen mit Seriencharakter befassen und seinen Wirkungskreis auch auf Branchen außerhalb des Automobilsektors ausdehnen. Dafür arbeitet man zurzeit an der Weiterentwicklung der SFZ Baureihe, zum Ausbau als neue Produktfamilie, zusammen mit dem Ingenieurbüro OPAL, die Fahrständermaschinen in mehreren Größenklassen weiterentwickeln. Darüber hinaus hat ein Gesellschafter ein Patent für eine innovative Maschinenkinematik aus zwei gegenüber liegenden Torque-Motoren, daher der Name "Double Torque", in die SAMAG eingebracht. Dieses Patent wird derzeit von den Konstrukteuren der Firma weiterentwickelt. Insgesamt trug die Gesellschaft in 2021 Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 1.048. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDas Jahr 2021 war geprägt von der weltweiten Corona-Pandemie. Den Aufschwung in der ersten Jahreshälfte bremste das Auftreten von Virusvarianten etwas ab. Die globale Wirtschaftsleistung erhöhte sich in 2021 um 5,9 % (Vorjahr -3,1 %). In der Eurozone stieg das reale BIP um 5,2 % (Vorjahr -6,4 %), in den USA um 5,6 % (Vorjahr -3,4 %). Ein höheres Wachstum im Vergleich zur Eurozone sowie den USA weisen die Schwellen- und Entwicklungsländer mit 6,5 % (Vorjahr -2,0 %) auf. Trotz der Corona-Pandemie erwirtschaftete China auch in 2021 ein Wachstum i.H.v. 8,1 % (Vorjahr +2,3 %). Mit rund 64.000 Beschäftigten und einem Produktionsvolumen von 12,9 Milliarden Euro im Jahr 2021 gehört die deutsche Werkzeugmaschinenindustrie zu den fünf größten Fachzweigen im Maschinenbau. Obwohl sie damit insgesamt nur einen vergleichsweisen kleinen Industriezweig darstellt, spielt sie für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung weltweit eine bedeutende Rolle. Sie liefert Produktionstechnologie für die Metallbearbeitung in allen Branchen und trägt maßgeblich zu Innovation und Produktivitätsfortschritt in der Industrie bei. Der Erfolg der Werkzeugmaschinenindustrie ist damit ein wichtiger Indikator für Dynamik und Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, ein unverzichtbarer Motor für die konjunkturelle Entwicklung und ein bedeutender Impulsgeber für Fortschritt und technische Innovation. Auch im internationalen Vergleich - sowohl bei der Produktion als auch im Export - belegt die deutsche Werkzeugmaschinenindustrie seit Jahrzehnten Spitzenplätze. Mit einem Weltmarktanteil von 13,4 % lag Deutschland 2021 an dritter Position hinter China und Japan. Rund 62 % der Produktion, also Erzeugnisse im Wert von ca. 7,9 Milliarden Euro, wurden ins Ausland verkauft. Ihre Leistungsfähigkeit verdankt die Branche nicht zuletzt der Entscheidungsfreude und der Flexibilität mittelständischer Unternehmer. Knapp über ein Zehntel der Hersteller hat mehr als 1.000 Beschäftigte, rund 51 % der Unternehmen beschäftigen weniger als 250 Mitarbeiter. Laut Angaben des Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V. (VDW) brachen im Corona-Jahr 2020 die Aufträge um 30 % und die Produktion um 28 % ein. Allerdings war schon 2019 ein konjunkturell schwaches Jahr. Im Jahr 2021 stiegen die Aufträge um 59 % und die Verluste des Vorjahres konnten überkompensiert werden. Das Auftragsvolumen lag 2021 sogar 11 % über dem Vorkrisenniveau 2019. (Vgl.VDW_Marktbericht_2021, S.8) Seit 2021 befindet sich die Branche in einem starken Aufschwung, der bezogen auf Märkte und Abnehmerbranchen breit aufgestellt ist. "Die Werkzeugmaschinenindustrie hat gute Chancen auf ein erfolgreiches Jahr 2022" sagte Franz-Xaver Bernhard, Vorsitzender des VDW (Verband Deutscher Werkzeugmaschinenfabrik). Für 2022 wird ein Produktionsplus von 14 Prozent prognostiziert. Die Kapazitätsauslastung lag im Januar 2022 bei 87,2 Prozent im Vergleich zu 72,7 Prozent ein Jahr zuvor. Mit 64.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern notierte die Beschäftigung im Dezember 6,1 Prozent unter Vorjahr. Nach Schätzungen des VDW hat sie 2021 Maschinen und Dienstleistungen im Wert von rund 12,7 Mrd. Euro produziert. Das entsprach einem Zuwachs von 4 Prozent. Fast alle Werkzeugmaschinenunternehmen sehen den Fachkräftemangel ähnlich gravierend wie die Lieferengpässe. Über zwei Drittel der Hersteller wollen nach einer Umfrage im laufenden Jahr ihre Stammbelegschaft aufstocken. (Vgl.VDW_Pressemitteilung v.15.02.2022) Geschäftsverlauf und Lage a) Finanzielle Leistungsindikatoren und PrognoseerfüllungUnsere wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren sind die Gesamtleistung, das EBITDA und der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. Für 2021 planten wir eine Gesamtleistung auf dem Niveau des Vorjahres bei rückläufigen Umsatzerlösen und einem leicht verbesserten EBITDA. Die Gesamtleistung lag in 2021 unter dem Planniveau, das operative EBITDA hingegen lag deutlich über dem geplanten Niveau. Der Rückgang der Gesamtleistung ist vor allem Corona-bedingt und korreliert jedoch nicht mit den o.g. Branchenentwicklungen. Da insbesondere zum Einen die seit 2020 offenen Projekte in China aufgrund von Reisebeschränkungen auch in 2021 nicht fertig gestellt werden konnten und andererseits die Nachfrage eingeschränkt war. Dies liegt auch an der notwendigen Neupositionierung nach Carve-Out aus der SAMAG-Group. Die Kurzarbeitergelderstattungen von ca. 1,1 Mio. EUR sowie Erträge aus Überbrückungshilfe III und III+ in Höhe von TEUR 885 trugen zu dem Ergebnisanstieg bei. Abweichend zur Planung konnte ein leicht positiver Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erzielt werden. Dies liegt vor allem an working capital Effekten. Die weitere Finanzierung erfolgte wie im Vorjahr durch Banken und Gesellschafter. Darüber hinaus haben auch die Coronabeihilfen (Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeld) nicht unerheblich zur Finanzierung beigetragen. Im Allgemeinen konnten wir gegenüber dem Vorjahr bereits Erfolge u.a. bei der Neustrukturierung erzielen und unsere finanziellen Leistungsindikatoren EBITDA und Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit verbessern. b) ErtragslageDer Vergleich der Ertragslage 2021 mit dem Vorjahr zeigt einerseits die Unsicherheiten im Rahmen der Corona-Pandemie - Rückgang der Gesamtleistung - aber auch Neustrukturierungserfolge im Zusammenhang mit effizienten Planungs- und Produktionsprozessen. Darüber hinaus spürten wir bereits gegen Ende 2021 den angespannten Beschaffungsmarkt. Die SAMAG konnte in ihrem zweiten Geschäftsjahr erneut den Jahresfehlbetrag zum Vorjahr deutlich reduzieren. Lag das "pro-forma" Spartenergebnis innerhalb der SAMAG Group in 2019 noch bei einem EBITDA von -7,8 Millionen € konnte dies in 2020 auf -3,9 Millionen € sowie in 2021 auf -1,4 Millionen € innerhalb von 2 Jahren jeweils mehr als halbiert werden.
Der Rückgang der Gesamtleistung ist Corona-bedingt und der Neuausrichtung der Gesellschaft geschuldet. Darüber hinaus wirken sich auch die geplanten Restriktionen für Verbrennermotoren negativ aus. Die aktivierten Eigenleistungen stehen im Zusammenhang mit als Entwicklungsleistungen aktivierten Personalkosten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Überbrückungshilfen in Höhe von TEUR 885 (Vorjahr TEUR 100) enthalten. Diese konnten den coronabedingten Rückgang der Gesamtleistung jedoch nicht kompensieren. Die Materialaufwandsquote hat sich um Vergleich zum Vorjahr aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen und dem Druck auf die Absatzpreise verschlechtert. Gerade zum Jahresende war die Anspannung auf dem Beschaffungsmarkt zu spüren. In den Personalaufwendungen sind Erstattungsbeträge aus Kurzarbeitergeld von ca. 1,1 Millionen EUR (Vorjahr 1,0 Millionen EUR) enthalten. Darüber hinaus wurden Ressourcen angepasst. Die in der Position erhaltenen Aufwendungen für die in 2021 erfolgte Umstrukturierung in der Belegschaft werden von der SAMAG-Group übernommen (als sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen). Hierbei wurde eine Personalmaßnahme zum Mitarbeiterabbau mit Hilfe einer Transfergesellschaft durchgeführt. Die Kosten in Höhe von TEUR 706 wurden vertragsgemäß noch von der Verkäuferseite (SAMAG Group) übernommen. In den Abschreibungen sind außerplanmäßige Abschreibungen auf Vorratsvermögen aufgrund von Verwertungsrisiken auf sogenannte Dispomaschinen in Höhe von TEUR 1.149 (Vorjahr TEUR 0) enthalten. Beim Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen machen sich prozessuale Umstellungen bemerkbar. Insbesondere sind die Vertriebskosten deutlich gegenüber zum Vorjahr zurückgegangen. Darüber hinaus wurde der Verbrauch von Rückstellungen für die operative Tätigkeit pauschal dieser Kostenposition zugeordnet. Trotz geringerem Deckungsbeitrags in Höhe von 4,8 Millionen EUR (Vorjahr 6,4 Millionen EUR) konnte der Verlust zum Vorjahr erneut reduziert werden, was im Wesentlichen auf die Coronabeihilfen (Überbrückungshilfen, Kurzarbeitergeld) und Kosteneinsparungen im Jahr 2021 sowie erhöhte Einmalaufwendungen im Jahr 2020 zurückzuführen ist. Weitere Ergebnisverbesserungen wären bei einer schnelleren Marktdurchdringung auch mit unseren aktualisierten Produktportfolio möglich gewesen. c) FinanzlageDie finanzwirksamen Vorgänge der Gesellschaft sind in der nachfolgenden Kapitalflussrechnung für das Berichtsjahr dargestellt. Dabei wurde für den Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit die indirekte Darstellungsmethode gewählt.
Der negative operative Cashflow in Höhe von 2,1 Millionen EUR ist ergebnisbedingt. Bei den Aktiva verminderte sich die Kapitalbindung ohne Berücksichtigung der außerplanmäßigen Abschreibungen auf Umlaufvermögen um 3,8 Millionen EUR. Insbesondere die Erhöhung der erhaltenen Anzahlungen führte zu diesem positiven Cash Effekt. Insgesamt waren positive Working-Capital-Effekte von 2,2 Millionen EUR zu verzeichnen. Folglich wurde ein positiver Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von 0,1 Millionen EUR erzielt. Im Geschäftsjahr 2021 wurden insgesamt Investitionen in Höhe von 1,4 Millionen EUR getätigt. Den größten Anteil daran nehmen die Entwicklungsleistungen für neue Projekte sowie das in 2021 implementierte ERP-System mit der entsprechenden Hardware ein. Dem stehen Einzahlungen aus Anlagenabgängen von TEUR 150 gegenüber. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit, welcher durch Einzahlungen aus zwei stillen Beteiligungen geprägt ist, beträgt 2,1 Millionen EUR, sodass im Geschäftsjahr 2021 - nach Berücksichtigung des Cashflows aus Investitionstätigkeit von -1,2 Millionen EUR - insgesamt ein Mittelzufluss in Höhe von 1,0 Millionen EUR ausgewiesen wird. Inklusive der Projekt- sowie der KK-Linie der Commerzbank AG verfügte die SAMAG zum 31. Dezember 2021 über 4,0 Millionen EUR freie Liquidität. Sofern notwendig, sind weitere Mittel durch die Gesellschafter avisiert. Die SAMAG war im Geschäftsjahr 2021 jederzeit in der Lage ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. d) Vermögens- und KapitalstrukturIn der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31. Dezember 2021 nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst. Zur Darstellung der Vermögensstruktur werden die Bilanzposten der Aktivseite dem langfristig bzw. dem kurzfristig gebundenen Vermögen zugeordnet. Zur Darstellung der Kapitalstruktur werden die Bilanzposten der Passivseite dem Eigen- bzw. Fremdkapital zugeordnet, wobei innerhalb des Fremdkapitals eine Zuordnung nach langfristiger / mittelfristiger und kurzfristiger Verfügbarkeit (Fälligkeit bis zu einem Jahr) erfolgt. Vermögensstruktur
*Werte nach Ausgliederung zum 01.01.2020 Das langfristig gebundene Vermögen ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.090 gestiegen. Investitionen erfolgten im Wesentlichen für Entwicklungsleistungen für die Double Torque Technologie, SFZ Baureihe sowie die MFZ 570 Baureihe. Die planmäßigen Abschreibungen betragen TEUR 244. Die Vorräte sind insgesamt um 5,1 Millionen EUR im Geschäftsjahr 2021 gesunken. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der erhaltenen Anzahlungen um 3,3 Millionen EUR gegenüber dem Vorjahr. Der Bestand an Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffen konnte um 1,1 Millionen EUR gegenüber dem Vorjahr gesenkt werden. Bei den unfertigen Erzeugnissen wurden außerplanmäßige Abschreibungen im Geschäftsjahr in Höhe von 1,1 Millionen EUR auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die unfertigen Erzeugnisse enthalten neben den Chinaaufträgen in Höhe von 2,4 Millionen EUR, die coronabedingt nicht fertig gestellt werden konnten, auch Dispomaschinen in Höhe von 1,4 Millionen EUR. Der Abbau der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist stichtagsbedingt. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Forderungen im Zusammenhang mit der Überbrückungshilfe III+ in Höhe von TEUR 463 (Vorjahr Überbrückungshilfe II TEUR 100) ausgewiesen. Die liquiden Mittel beinhalten zum Stichtag im Wesentlichen die hinterlegte Barsicherheit für den Aval-Rahmen der R+V Versicherung in Höhe von TEUR 300. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind vor allem Provisionen für einen Vermittler enthalten, die mit Fertigstellung der Aufträge in 2022 ergebniswirksam werden. Den liquiden Mitteln in Höhe von TEUR 327 steht eine gezogene KK-Linie in Höhe von 1,0 Millionen EUR zum Bilanzstichtag gegenüber. Zur Veränderung der liquiden Mittel verweisen wir auf die Ausführungen zur Finanzlage. Kapitalstruktur
Das bilanzielle Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2021 2,5 Millionen EUR. Die Eigenkapitalquote beträgt 23,1 %. Die wirtschaftliche Eigenmittelquote beträgt zum Stichtag (bilanzielles Eigenkapital zuzüglich Stiller Beteiligung) 53,9 %. Die Rückstellungen beinhalten zum Stichtag u.a. Einzel- und Pauschalgewährleistungsrückstellungen in Höhe von TEUR 28,0, welche eher längerfristigen Charakter haben, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen TEUR 662,9, Provisionsrückstellungen TEUR 56,7, Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 104,5 sowie Rückstellungen für die Wirtschaftsprüfung in Höhe von TEUR 18,0. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 962,3 bestehen ausschließlich gegenüber der Commerzbank AG und berücksichtigen die Inanspruchnahme des Kontokorrentdarlehens (Rahmen: 2,6 Millionen EUR). Darüber hinaus besteht auch ein Projektfinanzierungsvolumen bei der Commerzbank AG von weiteren 2,0 Millionen EUR. Bei den lang- und mittelfristigen sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um ein Verkäuferdarlehen, dass zum 31. Dezember 2025 endfällig ist. 2. GesamtaussageDas Geschäftsjahr 2021 verlief unter Berücksichtigung der anhaltenden Restrukturierung grundsätzlich erwartungsgemäß. Die Corona Pandemie führte allerdings auch in 2021 zu erheblichen Verzögerungen bei der Marktdurchdringung sowie der Neustrukturierung unseres Geschäftsbetriebs im Allgemeinen. Darüber hinaus realisierten wir auch die Neupositionierung der Gesellschaft nach Carve-Out zu langsam. Fortschritte konnten wir bei Produkt-Neuentwicklungen und bei effizienteren Planungs- und Produktionsprozessen in 2021 erzielen. Diese strategischen Überlegungen gilt es zukünftig weiter zu forcieren. III. Prognosebericht Die aktuelle Situation stellt eine Herausforderung dar, welche die SAMAG durch Modernisierung interner Prozesse sowie der Neuentwicklung vielversprechender Produkte bewältigen wird. Neben bekannten Produkten, den Mehrspindelfräszentren, Tieflochbohrmaschinen und Serien-Tieflochbohrmaschinen, setzt die SAMAG zukünftig auf universell einsetzbare Bearbeitungszentren. Wesentliche Bausteine des Erfolges werden die neue Maschinengruppen "SFZ" und "Double Torque" sein. Für die SFZ Familie konnten in 2021 größere Auftragseingänge verzeichnet werden. Double Torque bietet Vorsprung durch Rotation und überzeugt mit kürzesten Bearbeitungszeiten und damit niedrigsten Stückkosten (Cost per part) am Markt. Aufgrund der aktuellen Lieferengpässe ist es zu befürchten, dass sich die Fertigstellung des Prototypen Double Torque ins Jahr 2023 verschieben wird. Mit der SFZ möchte die SAMAG ihren Wirkungskreis weiter auf Branchen außerhalb des Automobilsektors ausdehnen. Dies hat ebenso die Generierung neuer Kunden und neuer Kundenstrukturen zum Ziel. Die SFZ nutzt Potentiale und optimiert Schwächen im Bereich der Fahrständerbearbeitungszentren und kann so am Markt überzeugen. Die Projektentwicklung erweist sich als vielversprechend. Der Prototyp wurde 2021 fertiggestellt. Die SAMAG verfügt aktuell über ein Angebotsvolumen von 79,1 Millionen EUR. Davon befinden sich 8 Maschinen mit einem Gesamtvolumen von 13,7 Millionen EUR (entspricht 17,3 % des Angebotsvolumens) in der Endverhandlung mit dem Kunden. Davon besteht für einen Gesamtwert in Höhe von ca. 2,0 Millionen EUR eine über 50 %-ige Auftragseingangswahrscheinlichkeit. 14,7 Millionen EUR wurden bereits als Aufträge akquiriert. Zuletzt konnte im April 2022 ein Großauftrag über zwei MFZ 8 in Höhe von 5,4 Millionen EUR akquiriert werden. Damit ist die für 2022 geplante Gesamtleistung aus Maschinenverkäufen aktuell zu großen Teilen, durch den Auftragsbestand, gedeckt. Darüber hinaus gehen wir davon aus, unsere geplante Leistung bei den Service-Leistungen zu erreichen. Dies wird insbesondere durch einen vorhandenen Großauftrag in Höhe von rund TEUR 750, eines großen deutschen Automobilherstellers, gestützt. Für 2022 erwarten wir grundsätzliche Verbesserung der Ertragslage. In diesem Zusammenhang planen wir eine Gesamtleistung im Jahr 2022 von 20,8 Millionen EUR. Hierin sind entsprechende Nachholeffekte aus den Vorjahren enthalten. Das Jahresergebnis 2022 wird sich demnach gegenüber 2021 deutlich verbessern. Für das Geschäftsjahr 2022 wird ein fast ausgeglichenes EBITDA erwartet. Die erfolgreich durchgeführte Restrukturierung und der in 2021 durchgeführte Personalabbau sowie eine geplante Verbesserung der Materialaufwandsquote sind hierbei, neben dem oben genannten Anstieg der Gesamtleistung, die wesentlichen Faktoren der erwarteten Ergebnisverbesserung. Auch im Geschäftsjahr 2022 wird die Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie fortgeführt. Die angespannten Beschaffungsmärkte stellen eine große Herausforderung für die geplante Margeneinhaltung dar. Für 2022 gehen wir dennoch von einem negativen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit aus, der wiederum durch Banken und Gesellschafter finanziert wird. Die Investitionstätigkeit 2022 soll auf dem hohen Niveau von 2021 bleiben. Investitionen sind insbesondere in Vorführmaschinen sowie in neue Hard- und Software geplant. Trotz verzögerter Marktdurchdringung und den aktuellen Risiken auf den Beschaffungsmärkten werden wir, aufgrund von bereitgestellten Finanzierungsquellen (Gesellschafter und Banken), im Geschäftsjahr 2022 in der Lage sein, unseren finanziellen Verpflichtungen jederzeit fristgerecht nachzukommen. IV. Chancen- und Risikobericht Geschäftsaktivitäten eines Unternehmens unterliegen stets Risiken und Chancen. Um Entwicklungen, die den Fortbestand unseres Unternehmens gefährden, aber auch Chancen früh zu erkennen, bedienen wir uns einer Reihe von Kontrollsystemen. Hauptsächlich sind dies Planungs-, Kontroll- und Berichtssysteme. Neben den konjunkturellen und marktausgelösten Risiken sind technologische Risiken, Qualitäts- und Beschaffungsrisiken sowie Liquiditäts-, Währungs- und Zinsrisiken zu nennen. Ergänzend ist auf die im Personalbereich liegenden Risiken sowie Risiken aus Veränderungen der politischen und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen hinzuweisen. Im Zusammenhang mit dem weltweiten Fortschreiten der Corona-Pandemie sowie der aktuellen Entwicklung in der Ukraine ist auch im Jahr 2022 mit einer Belastung der gesamtwirtschaftlichen Konjunktur zu rechnen. Es besteht das Risiko einer negativen Umsatz- und Leistungsentwicklung als Folge von Verzögerungen bei Bestellungen und aufgrund der Entwicklung auf den Beschaffungsmärkten, aber auch aufgrund von Lockdown-Beschränkungen und nicht termingerechter Lieferung und Versand der Maschinen. Darüber hinaus besteht das Risiko, aufgrund von Betriebsunterbrechungen und anhaltender Kurzarbeit, Mitarbeiter zu verlieren. Diese Risiken können gegenwärtig hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts sowie liquiditäts- und ergebniswirksamer Größenordnung nicht abschließend abgeschätzt werden. Risiken aus operativer Tätigkeit / Marktrisiken Verzögerungen bei Montage und Versand der Maschinen können sich unter anderem aufgrund langer Wiederbeschaffungszeiten von Einkaufsteilen, nicht termingetreuer Lieferung oder Versand- sowie Einreisebeschränkungen der Zielländer ergeben. Durch ein umfangreiches Projektcontrolling sowie durch intensive Einkaufs- und Montageplanung versucht die SAMAG diesen komplexen Anforderungen zeitgerecht Rechnung zu tragen. Marktrisiken liegen im stetigen Wettbewerb der Unternehmen der Werkzeugmaschinenindustrie und dem dadurch ausgelösten Preisdruck. Auch die technologische Entwicklung kann bei mangelnder Anpassungsgeschwindigkeit die Vermarktung eigener Produkte erschweren und die Marktposition schwächen. Dem Risiko wird durch die stetige Weiterentwicklung unserer Produkte sowie durch Prozessoptimierung Rechnung getragen. SAMAG unterliegt den im Projektgeschäft üblichen Risiken, dass Angebote unzureichend kalkuliert werden oder sich die Abwicklung ungeplant verzögert. Die Gesellschaft erfasst und analysiert permanent entscheidungsrelevante Daten abgeschlossener Projekte und wertet diese nach Kundengruppen und Auftrags- und Projektkriterien aus. Zusammen mit den kundenbezogenen Informationen unterstützen diese Auswertungen eine evidenzbasierte Akquisition von Aufträgen. Auch die zum Einsatz kommenden Kalkulationsgrundlagen werden regelmäßig im Hinblick auf ihre Aktualität überprüft und bei Bedarf entsprechend angepasst. Das Risiko unzureichender Auftragseingänge ist stark abhängig vom Markt des Werkzeugmaschinenbaus. Die aktuelle Corona-Krise hat zu deutlichen Einbrüchen der Auftragslage im Werkzeugmaschinenbau geführt. Derzeit ist die Gesellschaft in Verhandlungen bezüglich eines Großprojekts. Darüber hinaus erhofft sich die SAMAG, mit ihren Produktinnovationen Double Torque und SFZ, deutliche Chancen am Markt bei Kunden der Zielabnehmerbranchen. Unkalkulierbare Risiken können auch von außen in den Markt getragen werden und Prognosen und Planungen gestalten sich als schwierig, wenn exogene Einflussfaktoren, wie die Corona-Pandemie, oder die weitere Entwicklung in der Ukraine eine große Rolle spielen. Daher werden regelmäßig, neben den Einschätzungen des Vertriebes, auch Analysen des Vereins Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken (VDW) sowie allgemeine Wirtschaftsprognosen herangezogen und die Planungen dahingehend angepasst. Die SAMAG ist typischen Patentrisiken ausgesetzt. Dazu gehört ein unzureichender Schutz der von uns entwickelten Technologien und Produkte durch Patente. Unsere neu entwickelten Produkte und Technologien könnten durch Wettbewerber kopiert werden, ohne dass diese entsprechende Entwicklungskosten zu tragen haben. Weiterhin werden Wettbewerbsvorteile und Vermarktungschancen geschmälert. Finanzielle Risiken Weiterhin ist die Gesellschaft grundsätzlich finanziellen Risiken ausgesetzt. Die Geschäftsführung geht von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aus. Die Unternehmensplanungen 2022 ff. stützen diese Annahme. Hierbei konnte die Gesellschaft in 2020 bis 2021 externe Finanzierungsquellen (Gesellschafter, Bank) akquirieren und in 2022 bereits weitere entsprechende Mittel vereinnahmen. Die externen finanziellen Mittel sind notwendig, da die Gesellschaft die Neustrukturierung des übernommenen, defizitären Geschäftsbetriebs noch nicht beendet hat. Die aktuelle Umsetzung der Neustrukturierung und die hierzu notwendige Marktdurchdringung und Margeneinhaltung sind durch die anhaltende Corona-Pandemie und die Ukraine-Krise verzögert bzw. belastet. Die aktuellen Vertriebsanstrengungen sind sehr engagiert und forciert. Gelingt es der Gesellschaft jedoch nicht ihren Businessplan für 2022 und 2023 - u.a. durch Erreichung der geplanten Gesamtleistung inkl. Nachholeffekte und avisierte wesentliche Verbesserung der Materialaufwandsquote - zu erzielen und dann ggf. in 2023 keine weiteren externen Finanzquellen zu akquirieren, wäre aufgrund dieser wesentlichen Unsicherheit der Bestand der Gesellschaft gefährdet. Risiken liegen auch im Bereich der Finanzierung größerer Maschinenprojekte und der Liquidität für die unterjährige Finanzierung des operativen Geschäfts. Um dem zu begegnen, steht der SAMAG mittlerweile eine Projektlinie der Commerzbank AG über 2,0 Millionen EUR zur Verfügung, die auch für Avale und Importakkreditive genutzt werden kann. Eine zusätzliche KK-Linie der Commerzbank über 2,6 Millionen EUR (zum 31. Dezember 2021 mit 1,0 Millionen EUR ausgenutzt) und ein Avalrahmen der R+V über 4,5 Millionen EUR bieten zusätzliche Liquiditätssicherheiten. Die genannten Kreditrahmen enthalten übliche Regelungen, wie z.B. Verpflichtungen zur Einhaltung von Covenants und Kündigungsrechte. Auch zukünftig bestehen Risiken, gerade auch aufgrund des Stichtagsbezuges, financial covenants nicht einhalten zu können. Die der SAMAG zur Verfügung gestellten KK- und Projektlinien unterliegen einer variablen Verzinsung, die an den Monatsdurchschnittssatz für EURIBOR-Dreimonatsgeld gekoppelt ist. Die SAMAG hat sich gegen steigende kurzfristige Zinsen nicht abgesichert, geht aber, aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage, auch nicht von drastisch steigenden Zinsen innerhalb der kommenden Jahre aus. Neben den Zinsrisiken bestehen auch generell Risiken aus Währungsverlusten aufgrund von Beschaffungs- und Absatzverträgen mit unseren globalen Partnern. Die SAMAG hat für das Geschäftsjahr 2020 und 2021 Corona-bedingte Fördermittel aus der Überbrückungshilfe II, III und III+ in Höhe von insgesamt TEUR 985 beantragt, die im Jahr 2021 in Höhe von TEUR 522 ausgezahlt wurden. Sollten die Fördervoraussetzungen, insbesondere bezüglich des anspruchsberechtigten Unternehmens (wirtschaftliche Neugründung vor dem 1. November 2019), vom Fördermittelgeber abweichend beurteilt werden, ergeben sich hieraus für die SAMAG Rückzahlungsrisiken und damit einhergehend, ein kurzfristiger, ungeplanter Abfluss von liquiden Mitteln. Darüber hinaus hat die SAMAG zum 31. Dezember 2021 Mittel des Thüringer Zukunftsfonds und der Thüringer Industriebeteiligungs- GmbH & Co. KG als stille Beteiligungen in Höhe von 3,3 Millionen EUR erhalten. Diese sind ebenfalls als staatliche Beihilfen anzusehen. Sollten die Förderbedingungen zukünftig nicht eingehalten werden, besteht das Risiko der Rückzahlung und damit einhergehend der kurzfristige Abfluss von erheblichen liquiden Mitteln. Chancen Als Werkzeugmaschinenhersteller mit über 140 Jahren Geschäftserfahrung und einem internationalen Kundenstamm kann die SAMAG am Markt gegenüber der Konkurrenz überzeugen. Die Erweiterung des Produktportfolios der SAMAG durch SFZ und Double Torque wird neue Absatzmärkte und Abnehmerbranchen als Kunden gewinnen. Darüber hinaus bietet die erfolgte Herauslösung aus der SAMAG Saalfelder Werkzeugmaschinen GmbH nun mehr die Möglichkeit der vollen Konzentration auf das Kern- und Kompetenzgeschäft des Werkzeugmaschinenbaus. Aktuelle Marktchancen sehen wir in unserer vermehrten Präsenz in China und Nordamerika. Zum einen werden in diesen beiden Regionen nahezu 50% aller Fahrzeuge weltweit produziert und zum anderen sind dies laut VDW bzw. Oxford Economics die Märkte mit den höchsten Wachstumsprognosen, hinsichtlich Auftragseingängen, für Werkzeugmaschinen in den kommenden Jahren. Um unsere Marktposition in China vor allem bei den Produktionsmaschinen (MFZ und TBM) zu stärken und auszubauen, haben wir mit einem anderen mittelständischen deutschen Werkzeugmaschinenbauer eine Partnerschaftsvereinbarung abgeschlossen. Diese sieht u.a. vor, dass wir, basierend auf dem bereits vorhandenen Netz, weitere lokale Vertriebspartner generieren, um China dann flächendeckend bearbeiten zu können. Wir wollen dadurch erreichen, dass wir unsere bestehenden Kunden noch besser betreuen und zum anderen auch neue Kunden dazu gewinnen können. Die Ausgangsbasis dafür wird das gemeinsame Office in einer der wichtigsten Regionen Chinas, in Shanghai sein. Ein zweiter Schwerpunkt der Vereinbarung ist der Ausbau der Serviceaktivitäten, was uns die Möglichkeit eröffnen wird, entsprechende Umsätze im After-Sales-Geschäft zu generieren. Weiterhin planen wir speziell für die MFZ-Maschinen, gemeinsam mit unserem Partner, zukünftig Teile der Wertschöpfungskette nach China zu verlagern, um zum einen näher an unseren Kunden und deren Anforderungen zu sein und zum anderen kostengünstiger und damit noch wettbewerbsfähiger unsere Maschinen für den chinesischen Markt produzieren zu können. Ein weiterer, sehr wichtiger Markt für die SAMAG, der in der Vergangenheit nicht in entsprechendem Maße repräsentiert war, ist der Werkzeug- und Formenbau in den NAFTA-Staaten USA, Kanada und Mexiko. Hier wollen wir an die europäische Erfolgsstory der TFZ-Baureihe anknüpfen. Weit über 100 verkaufte Maschinen dieser Baureihe in Europa zeigen, dass wir hier ein absolut wettbewerbsfähiges Produkt haben. Für eine entsprechende Bearbeitung des "Mold & Die" - Marktes in dieser Region ist die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen zwingend notwendig. Aktuell laufen Gespräche mit potenziellen Partnern, die über eine entsprechende Marktpräsenz verfügen und vor allem eine "Vor-Ort-Betreuung" unserer Kunden im After-Sales Bereich absichern können. Wir erwarten hier im 3. Quartal 2022 den Abschluss der Gespräche und Verhandlungen und gehen davon aus, dass wir dann in diesem Markt auch sehr schnell erste Erfolge erzielen werden. Ein Bestandskunde aus Michigan hat uns bereits signalisiert, mehrere Maschinen der TFZ-Baureihe bei SAMAG zu bestellen, sobald eine entsprechende Serviceorganisation vor Ort vorhanden ist. Einschätzung Die SAMAG ist angemessen und gut aufgestellt, um die Herausforderungen der Zukunft zu realisieren und ihre Marktposition gegenüber den Wettbewerbern auszubauen. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie die Auswirkungen des Ukraine-Konflikts für unsere Branche oder die Weltwirtschaft lassen sich nur mit großer Unsicherheit prognostizieren. Hier bestehen Ergebnisrisiken. Die anderen potentiellen Risiken sind erkannt, so dass ihnen mit geeigneten Maßnahmen entgegnet werden kann bzw. die Ertragspotentiale, der sich ergebenden Chancen die Auswirkungen kompensieren können. Oberste Priorität haben die Umsetzung der notwendigen Marktdurchdringung inkl. der Erschließung neuer Märkte und die Stabilisierung unseres Produktionsprozesses einhergehend mit der geplanten Steigerung der Produktivität bei gleichzeitigen sukzessiven Kosteneinsparungen und Margeneinhaltung. Aus Sicht der Geschäftsführung sind mit dem Aufbau, und vor allem der bisherigen Resonanz der neuen Produktfamilien bei unseren Kunden sowie der positiven Marktsignale im ersten Halbjahr 2022 (im April konnte ein Auftrag über 5,4 Millionen EUR gewonnen werden), die zukünftigen Perspektiven für die Entwicklung des Unternehmens als gut zu bewerten. Der notwendige Markterfolg steht noch aus. Auf die finanziellen Risiken haben wir insoweit hingewiesen.
Saalfeld/ Saale, den 09. August 2022 Martin Hüttmann, Geschäftsführer, CEO Dr. Friedrich Wenzel-Lux, Geschäftsführer, COO/CFO Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld/ Saale Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld/ Saale, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld/ Saale, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben im Anhang unter II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Angaben in Abschnitt IV. Chancen- und Risikobericht, Finanzielle Risiken des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Neustrukturierung der Gesellschaft und die hierzu notwendige Marktdurchdringung sowie Margeneinhaltung aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise verzögert bzw. belastet ist. Wie im Anhang und Lagebericht dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt, wenn es der Gesellschaft nicht gelingt, ihren Businessplan für 2022 und 2023 zu erzielen und dann ggf. in 2023 keine weiteren externen Finanzquellen akquirieren kann. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebricht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, den 9. August 2022 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Werner Remme, Wirtschaftsprüfer Stefan Schmidt, Wirtschaftsprüfer Angabe gemäß § 328 Abs. 1a S. 1 HGBIn der Gesellschafterversammlung am 27. Oktober 2022 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festgestellt. |
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