Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen
Der Buchladen GmbH
Försterstraße 14, 66111 Saarbrücken, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Janne Isabel Oeser seit 15.7.2025 | Geschäftsführer |
Elisabeth Osch seit 5.2.2020 | Geschäftsführer |
Frank Roland Peters seit 2.5.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 33.33% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Der Buchladen GmbHSaarbrückenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Der Buchladen GmbH in 66111 Saarbrücken auf den 31.12.2010 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des
Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Es liegt keine Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG vor, somit stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten waren nach den Vorschriften des § 250 HGB nicht zu bilden. Latente Steuern liegen nicht vor. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Steuererklärungen. 5. Sonstige Angaben
Nicht aus der Bilanz ersichtliche sonstige finanzielle
Verpflichtungen:
Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nach Auskunft der Geschäftsführung nicht zu rechnen. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt zum Stichtag 0,00 € Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt € 1.666,73. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrages in Höhe von € 2.790,13 ergibt sich ein Betrag von € 4.456,86, der zu verwenden ist. Auf neue Rechnung werden € 4.456,86 vorgetragen. Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses Auf der Gesellschaftsversammlung vom 19.11.2010 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. Unternehmensorgane Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt: Frau Anette Mantwill Frau Marika Klein Sie sind alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit. Saarbrücken, den
Anette Mantwill; Marika Klein Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.11.2011 |
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