HOKETUS
Beratungsgesellschaft mbH
Oer-Erkenschwick
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
62.105,53 |
56.967,93 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,02 |
5,02 |
| II.
Sachanlagen |
3.979,00 |
5.313,00 |
| III.
Finanzanlagen |
58.121,51 |
51.649,91 |
| B.
Umlaufvermögen |
55.600,65 |
45.917,80 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.589,97 |
28.154,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.010,68 |
17.763,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.639,00 |
1.788,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
119.345,18 |
104.673,73 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.567,82 |
37.611,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
12.611,65 |
10.031,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.956,17 |
2.580,35 |
| B.
Rückstellungen |
73.215,58 |
62.828,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.561,78 |
4.233,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.561,78 |
4.233,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
119.345,18 |
104.673,73 |
Anhang
des Geschäftsjahres
01. Januar bis zum 31. Dezember 2010
für die
HOKETUS Beratungsgesellschaft
mit beschränkter Haftung
Oer-Erkenschwick
I. Allgemeine Angaben zum Abschluss
Der Abschluss zum 31. Dezember 2010 der HOKETUS
Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB
und damit zur Einhaltung der Bilanzierungsvorschriften
sowie der Gliederungsvorschriften der §§ 266 und
275 HGB für kleine Kapitalgesellschaften verpflichtet.
Auf die Inanspruchnahme von Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften - insbesondere bei der Gliederung von
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung - hat die
Gesellschaft verzichtet.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht
Recklinghausen unter HRB 4581 eingetragen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2
HGB aufgestellt.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-concern-Prinzip
gemäß § 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB)
ausgegangen.
Im einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
- Die
immateriellen Vermögensgegenstände und die
Gegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und
außerplanmäßige Abschreibungen
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden
linear nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen. Außerplanmäßige
Abschreibungen werden nur bei voraussichtlich dauernden
Wertminderungen vorgenommen. Auf Zugänge beweglicher
Wirtschaftsgüter wird die Abschreibung
"pro rata temporis", d. h.
monatsgenau vorgenommen. Bei Abgängen während des
Geschäftsjahres wird der jährliche
Abschreibungssatz zu demjenigen Bruchteil angewandt, der
der Anzahl der vor dem Abgang abgelaufenen vollen
Kalendermonate entspricht. Geringwertige
Wirtschaftsgüter bis 410 Euro werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
-
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bewertet. Dem Ausfallrisiko wird sofern erforderlich durch
Pauschalabwertungen auf die wertberichtigungsfähigen
Forderungen Rechnung getragen.
-
Forderungen gegen den Gesellschafter werden mit 5%
verzinst.
- Es liegt eine
Pensionszusage an den
Gesellschafter-Geschäftsführer vor. Insoweit
wurde eine Pensionsrückstellung erfasst.
- Sämtliche Banksalden sind durch
Kontoauszüge belegt.
- Wegen der Ausführung steuerfreier
Umsätze, die den
Vorsteuerabzug ausschließen, erfolgte eine
Aufteilung der Vorsteuer gem. § 15 (4) UStG.
Für Kosten, die einzelnen Bereichen direkt zugeordnet
werden konnten, erging keine Aufteilung.
- Die
flüssigen Mittel sind mit dem jeweiligen
Nennwert bilanziert. Devisenguthaben bzw.
-bestände hat die Gesellschaft zum Bilanzstichtag
nicht.
- Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind; sie tragen
somit den erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen angemessen Rechnung.
-
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Rückzahlungs- bzw. Nennbeträgen angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens nach den
Bruttowerten ist in dem beigefügten Anlagenspiegel
dargestellt.
2
. Restlaufzeiten der sonstigen
Vermögensgegenstände
Sämtliche sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter 1 Jahr; dies gilt auch für das Vorjahr.
IV. Sonstige Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige angabepflichtige finanzielle Verpflichtungen
bestehen nicht.
2. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung oblag im Berichtsjahr
Herrn Frank Kusmierz, Oer-Erkenschwick
Recklinghausen, im Juni 2011
HOKETUS Beratungsgesellschaft mbH
________________________
Frank Kusmierz
-Geschäftsführer-
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 4.515,87
EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 563,30 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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