Fritz Sanitärtechnik GmbH
Wildunger Straße 47, 70372 Stuttgart, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Fritz seit 18.1.2011 | Geschäftsführer |
Mark Oliver Fritz seit 2.6.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fritz Sanitärtechnik GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangRechtliche Verhältnisse
Anhang für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023 I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Fritz Sanitärtechnik GmbH hat ihren Sitz in Stuttgart und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart, Abteilung B, HRB 15895. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) beachtet. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Darüber hinaus wurde gemäß § 264 Abs. 1 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstätigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst. 2. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. a. Anlagevermögen Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sachanlagen wird auf den Anlagenspiegel verwiesen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu den historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten planmäßigen Abschreibungen. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Den planmäßigen Abschreibungen lagen folgende Nutzungsdauern zugrunde: - Personenkraftwagen gebraucht 3 Jahre - LKW 4 Jahre - Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 5 Jahre Von der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde Gebrauch gemacht. b. Umlaufvermögen Forderungen wurden mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. c. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Ausgewiesen wurden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. d. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Kosten- und Preissteigerungen einbezogen. e. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen bewertet. III. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände i.H. v. 405.886,96 EUR (i.Vj. 319.246,35 EUR) hatten eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Darin enthalten waren Forderungen gegenüber Gesellschafter Geschäftsführer i.H. v. 0,00 EUR (i.Vj. 0,00 EUR), § 42 Abs. 3 GmbHG. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug am 31. Dezember 2023: 26.000 EUR und war in voller Höhe in Geld einbezahlt. Der Gewinnvortrag betrug 372.922,19 EUR (i.Vj. 304.102,40 EUR). Im Jahr 2023 gab es keine Gewinnausschüttung. Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen betrugen 500,00 EUR (i.Vj. 500,00 EUR). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten i.H. v. 1.030.795,24 EUR (i.Vj. 306.682,55 EUR) haben folgende Restlaufzeiten: Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 1.030.795,24 EUR (i.Vj. 306.682,55 EUR) Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahre: 0,00 EUR (i.Vj. 0,00 EUR) Restlaufzeit über fünf Jahre: 0,00 EUR. (i.Vj. 0,00 EUR) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten i.H. v. 250.000,00 EUR (i.Vj. 0,00 EUR). IV. Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. V. Mitarbeiter und Organe Gegenüber den Gesellschafter-Geschäftsführern bestehen keine Tantieme Verpflichtungen im Sinne von § 42 Abs. 3 GmbHG, § 285 Nr. 9c HGB. VI. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestanden keine, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. Zum 31. Dezember 2023 bestehen keine außergewöhnlichen Verpflichtungen aus Leasingverträgen. Es bestehen übliche Leasingverträge für Betriebs- und Geschäftsausstattung. Gegenstand der Leasingverträge sind hauptsächlich Fahrzeuge mit einer Restlaufzeit von 3 Jahren. 2. Arbeitnehmer Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug 23 Personen. 3. Geschäftsführungsorgane (§ 285 Nr. 10 HGB) Als Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtszeitraum bestellt:
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. sonstige Berichtsbestandteile
Stuttgart, den 27.06.2024 gez. Mark Oliver Fritz, (Geschäftsführer) gez. Alexander Fritz, (Geschäftsführer)
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