Rudnick
Ventures GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
586.223,01 |
8.125,00 |
| I.
Finanzanlagen |
586.223,01 |
8.125,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
160.140,76 |
101,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
37.046,99 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
123.093,77 |
101,99 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
4.415,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
746.363,77 |
12.642,74 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
715.893,30 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
1.000,00 |
| II.
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
-4.697,10 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-718,65 |
| IV.
Bilanzgewinn |
690.893,30 |
0,00 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
4.415,75 |
| B.
Rückstellungen |
7.851,53 |
450,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
22.618,94 |
12.192,74 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
22.618,94 |
12.192,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
746.363,77 |
12.642,74 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Rudnick Ventures GmbH hat ihren Sitz in Berlin
und ist eingetragen in das Handelsregister beim:
Registergericht: Berlin (Charlottenburg)
Register-Nr.: HRB 127571
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der
Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs 2 HGB
aufgestellt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierung- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand deshalb nicht statt.
Die Geschäftsleitung geht von der
Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Von
den Erleichterungen des § 288 HGB wurde gebrauch
gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge nthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Bilanzerstellung erfolgte unter
vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nummer 2 HGB)
ausgegangen.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet und über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig
abgeschrieben. Der Anlagespiegel wurde als Anlage zum
Anhang beigefügt. Soweit erforderlich sind die
niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden.
Zugänge wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu
Anschaffungskosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten
bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.
Der Ausweis der flüssigen Mittel am
Bilanzstichtag erfolgte zu Nennwerten. Die ausgewiesenen
Banksalden stimmen mit den Rechnungsabschlüssen der
Kreditinstitute überein. Der Kassenbestand stimmt mit
dem Bilanzansatz überein.
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00.
Der Bilanzgewinn beträgt EUR 690.893,30.
Die Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR
7.851,53.
Die Rückstellungen für die Verpflichtung
zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen mit einer
Restlaufzeit von von mehr als einem Jahr wurde unter
Einbeziehung von künftigen Preis- und
Kostenverhältnissen nach dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der Bundesbank mit dem Erfüllungsbetrag
berechnet.
Die Verbindlichkeiten enthalten sämtliche
Verbindlichkeiten des Unternehmens. Sie wurden in Höhe
des Erfüllungsbetrages bewertet. Eine namentliche
Einzelaufstellung ist vorhanden.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Aufwendungen und Erträge wurden Periodengerecht
zugeordent. Das Realisationsprinzip, wurde beachtet.
Besondere Wahlrechte wurden nicht in Anspruch
genommen.
Die Abschreibung auf das Anlagevermögen wurden
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
vorgenommen. Abschreibungen aufgrund steuerlicher
Sondervorschriften (Sonderabschreibungen) wurden nicht
vorgenommen. Vom Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2
EStG wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge bzw.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten
Erträge und Aufwendungen aus Finanzierungen.
Die Steuern aus Einkommen und Ertrag ergeben sich aus
den steuerlichen Vorschriften. Sie belasten in voller
Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Sonstige Angaben
Allgemeine Angaben
Von den Erleichterungen nach § 288 HGB wurde
gebrauch gemacht. Die Schutzklausel gemäß §
286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB besteht nicht.
Geschäftsführer
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
- Robert Bach
2.5.4 Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Jahresergebnis des laufenden Geschäftsjahres auf neue
Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Rudnick Ventures GmbH
Robert Bach
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.08.2020 festgestellt.
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