Menke Objektbau GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fatima Menke seit 2.2.2023 | Prokura |
Alexei Kraft seit 24.10.2022 | Prokura |
Bernold Menke seit 29.8.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stahlbau Menke GmbHHaren (Ems)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Stahlbau Menke GmbH, Haren
Der Jahresabschluss der Stahlbau Menke GmbH wurde nach den §§242 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden daher die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert vorgenommen. Das Wertaufholungsgebot des § 253 Abs. 5 HGB wird beachtet Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für die dauernde Wertminderung nicht mehr bestehen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Abschreibungen auf den niederen beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn der Börsen- oder Marktpreis niedriger war als die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Als solche werden bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren die Wiederbeschaffungskosten, bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten oder niedrigere Wiederherstellungskosten angesetzt. Für unfertige und fertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen und Waren erfolgt eine verlustfreie Bewertung durch Ansatz mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und den retrograd ermittelten beizulegenden Werten. Zudem werden Bestandsrisiken infolge verminderter Verwertbarkeit oder Veralterung durch Gängigkeitsabschläge berücksichtigt. Dem strengen Niederstwertprinzip wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Für einen Teil der Vorräte ist ein Festwert nach § 240 Abs. 3 HGB gebildet. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dem allgemeinen Kredit-, Zins- und Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch eine Pauschalwertberichtigung auf die einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt. Das gezeichnete Kapital ist gemäß § 272 HGB zum Nennbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Ermittlung latenter Steuern werden bestehende Verlustvorträge in Höhe der innerhalb der nächsten 5 Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Bei der Bewertung daraus resultierender latenter Steuern wird ein durchschnittlicher Steuersatz von ca. 30,00 % (15,00 % für KSt, 5,50 % für SolZ und 11,55 % für GewSt) zugrunde gelegt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen Gesellschafter von EUR 919.164,23 (Vorjahr: EUR 922.885,49) resultieren in voller Höhe aus sonstigen Vermögensgegenständen. Die Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht von EUR 197.374,73 (Vorjahr: EUR 190.489,66) bestehen in voller Höhe aus sonstigen Vermögensgegenständen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Latente Steuer Die Gesellschaft hatte im Vorjahr aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet. Die aktive latente Steuer wurde im Jahr 2023 durch Nutzung der Verlustvorträge verbraucht. Im Jahr 2023 erfolgt die Bilanzierung einer passiven latenten Steuer. Die Unterschiedsbeträge zwischen Steuer- und Handelsbilanz basieren auf einer Beteiligung an einer KG. Es wurde wie im Vorjahr bei der Körperschaftsteuer ein Steuersatz von 15,00 % zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % berücksichtigt. Bei der Gewerbesteuer wird ein Gewerbesteuermessbetrag von 3,5 % und ein Hebesatz von 330,00 % für die Stadt Haren (Ems) verwendet. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. Die Vorjahreswerte sind kursiv gedruckt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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