Schmiegel
GmbH
Werl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
126,00 |
3.085,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
122,00 |
3.081,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
235.581,96 |
374.821,40 |
| I.
Vorräte |
6.516,03 |
25.019,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
168.890,38 |
166.574,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
60.175,55 |
183.227,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
235.707,96 |
377.906,40 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
226.453,86 |
315.995,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.700,00 |
25.700,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
290.295,26 |
260.412,97 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
89.541,40 |
-29.882,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
235.707,96 |
377.906,40 |
sonstige Berichtsbestandteile
zum
Jahresabschluss
der Firma
Allgemeines
Bei der Firma Schmiegel GmbH handelt es sich um eine
Gesellschaft, die nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet
ist, einen Anhang zu erstellen.
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dieser
Kapitalgesellschaft.
Es handelt sich um die Erstellung des
Jahresabschlusses unter Anwendung eines Vergleiches
mit den wirtschaftlichen Geschäftszahlen des
Vorjahres im Sinne des § 265 Abs. 1 und 2 HGB.
Es ist nur ein Geschäftszweig vorhanden, sodass
eine ergänzende Gliederung der Bilanz bzw. Gewinn- u.
Verlustrechnung entfällt.
Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in
den Erläuterungen zur Bilanz hinreichend dargestellt
beruht auf ausschließlicher Anwendung linearer
Abschreibungsmethoden und wird daher im Anhang nicht weiter
erläutert.
In der Bilanz wurde weder ein Sonderposten mit
Rücklageanteil noch eine Rückstellung für
latente Steuern gebildet.
Es wurden weder Teilwertabschreibungen noch
Absetzungen für außergewöhnliche
Abnutzungen vorgenommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn und
Verlust- Rechnung wurden
folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
angewandt:
Entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände
werden entsprechend der
steuerlichen Handhabung aktiviert
und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Bei Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
wurden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Plan
hat die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die
Geschäftsjahre zu verteilen, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Die planmäßige Abschreibungen werden
innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume
grundsätzlich linear vorgenommen.
Forderungen wurden grundsätzlich einzeln
bewertet und zu ihrem Nennwert erfasst.
Gemäß der handelsrechtlichen Vorschrift,
dass vorsichtig zu bewerten ist, und allen erkennbaren
Risiken Rechnung getragen werden muss wurde ein
Passivposten "Einzelwertberichtigung auf Forderungen"
gebildet, welcher die Summe aller Geldforderungen an
Schuldner umfasst, deren Unternehmen einen Antrag auf
Insolvenzverfahren gestellt haben, über den bis zum
Bilanzerstellungstag noch nicht endgültig entschieden
wurde.
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Rückzahlungsbetrag und Rückstellungen nur in
Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Es bestehen keine nicht in der Bilanz ausgewiesenen
oder vermerkten finanziellen Verpflichtungen die für
die Finanzanlagen von Bedeutung wären.
Werl, den 18.02.2016
Schmiegel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.02.2016 festgestellt.
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