Bernhard
Kauselmann Verwaltungs GmbH
Pforzheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
259.345,46 |
293.429,92 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.748,06 |
76.104,96 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
247.597,40 |
217.324,96 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
767,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
260.112,46 |
293.429,92 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
63.766,69 |
47.435,02 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
38.766,69 |
22.435,02 |
| B.
Rückstellungen |
190.354,81 |
245.367,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.990,96 |
627,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
260.112,46 |
293.429,92 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
1. Der Jahresabschluss der Bernhard Kauselmann
Verwaltungs GmbH zum 31. Dezember 2010 ist nach
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen des GmbHG aufgestellt.
2. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB
auf.
3. Ausweiswahlrechte werden zu Gunsten des
Anhangs ausgeübt.
4. Die Gesellschaft hat von der
Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB
Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts
verzichtet.
5. Größenabhängige
Erleichterungen der §§ 274 a, 288 Satz 1,
293 Abs. 1 Ziffer 1 und 326 HGB werden in Anspruch
genommen.
6. Die durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes geänderten
Rechnungslegungsvorschriften werden seit dem 1. Januar 2010
angewendet. In Ausübung des Wahlrechts des Art. 67
Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht
angepasst.
7. Die geänderten handelsrechtlichen
Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften haben
sich zum 1. Januar 2010 wie folgt ausgewirkt:
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt.
2. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert
angesetzt.
3. Steuerrückstellungen und Sonstige
Rückstellungen werden gebildet, soweit
abzuschätzende Verpflichtungen gegenüber Dritten
bestehen, die zu einem Vermögensabfluss führen
werden. Sie sind der Höhe nach bemessen, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
4. Seit dem 1. Januar 2010 werden
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von
der Deutschen Bundesbank veröffentlichten,
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
5. Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
6. Latente Steuern werden in Ausübung des
Wahlrechts nach § 274a Satz 1 Nr. 5 HGB nicht
ausgewiesen.
C.
Angaben zur Bilanz
1. Gemäß eines Beschlusses der
Gesellschafterversammlung vom 30. Dezember 2008 war das
Jahresergebnis in vollem Umfang in die anderen
Gewinnrücklagen einzustellen.
2. Die Bilanz ist nach vollständiger
Ergebnisverwendung aufgestellt worden, so dass ein Posten
"Jahresüberschuss" nicht mehr auszuweisen war.
3. Entsprechend den Anforderungen des BilMoG
wurden Rückstellungen zum 1. Januar 2010 neu bewertet.
Der daraus resultierende Auflösungsbetrag von 5.300
EUR Wurde unter Ausnutzung des Wahlrechts gemäß
Art. 67 Abs. 1 EGHGB in die anderen Gewinnrücklagen
eingestellt.
4. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr betragen 5.990,96 EUR (Vorjahr: 337,96 EUR)
D.
Sonstige Angaben
1. Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr die Herren
Torsten Kauselmann, Kaufmann, und Bernhard Kauselmann,
Gießer. Beide Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2. Die Gesellschaft ist unbeschränkt
haftender Gesellschafter der Bernhard Kauselmann GmbH &
Co. KG mit Sitz in Pforzheim.
Pforzheim, den 26. März 2012
Torsten Kauselmann
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Bernhard Kauselmann
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Geschäftsführer
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Geschäftsführer
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Der Jahresabschluss wurde am 26. März 2012
festgestellt.
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