Ecklkofer
Bau GmbH
Neuötting
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.493,50 |
22.952,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
13.341,50 |
22.800,50 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.046.066,18 |
833.442,81 |
| I.
Vorräte |
718.150,73 |
425.343,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
268.575,55 |
308.356,79 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.686,38 |
1.200,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
59.339,90 |
99.742,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.125,00 |
15.889,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
8.178,00 |
8.287,00 |
| Aktiva |
1.078.862,68 |
880.571,31 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
370.849,76 |
395.462,50 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
577,00 |
577,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
344.708,17 |
369.320,91 |
| davon
Gewinnvortrag |
369.320,91 |
371.329,29 |
| B.
Rückstellungen |
71.741,00 |
83.334,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
634.863,99 |
398.410,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
634.863,99 |
398.410,88 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.416,00 |
802,33 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.407,93 |
3.363,93 |
| Passiva |
1.078.862,68 |
880.571,31 |
Anhang
I. Angaben zur Identifikation und zur
Größenklasse
Die Firma der Gesellschaft lautet Ecklkofer Bau GmbH.
Ihr Sitz befindet sich in 84524 Neuötting. Sie ist im
Registergericht des Amtsgerichts Traunstein, Abteilung B
unter der Nummer 1364 eingetragen. Es handelt sich im
Geschäftsjahr 2023 um eine sogenannte kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
a) Grundlagen
Die Gesellschaft beachtet bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses hinsichtlich Bilanzierung, Bewertung und
Ausweis die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes.
b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach der Systematik der
§§ 266, 275 HGB. Vorjahreswerte sind vermerkt.
Für die Offenlegung werden die
größenabhängigen Erleichterungen des §
266 Abs. 1 Satz 3 HGB beansprucht.
Die Bilanzansätze des Anlagevermögens
beruhen auf Einzelnachweisen, bewertet zu den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, von denen
nutzungsdauerentsprechende, planmäßige, linear
verrechnete Abschreibungen vorgenommen werden. Zur
Ermittlung der Nutzungsdauern wird auf die amtlichen
AfA-Tabellen zurückgegriffen, soweit nicht
ausnahmsweise betriebliche Besonderheiten eine abweichende
Nutzungsdauer bedingen. Die Zugänge werden mit den
Rechnungsbeträgen zuzüglich Nebenkosten
abzüglich Nachlässe und eventueller Skonti oder
mit ihren betrieblich dokumentierten Herstellungskosten
aktiviert. Die Abgänge werden mit den Buchwerten im
Zeitpunkt des Ausscheidens erfasst.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis
€ 800 werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind nach
körperlicher Aufnahme angesetzt und auf der Grundlage
der Anschaffungskosten bewertet. Unfertige Leistungen und
in Ausführung befindliche Bauaufträge sind mit
Herstellungskosten entsprechend § 255 Abs. 2 Satz 1
und 2 HGB angesetzt, Fremdkapitalzinsen sind nicht
aktiviert.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bilanziert.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden mit dem
Nominalbetrag bewertet.
Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Bewertung erfolgt mit dem Nennwert.
Latente Steuern wurden unter Zugrundelegung der
für den voraussichtlichen Umkehrungszeitpunkt
angenommenen Steuersätze ermittelt.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
Berücksichtigung der vollständigen
Ergebnisverwendung.
Die Pensionsrückstellung betrifft laufende
Renten und entspricht dem vorliegenden
versicherungs-mathematischen Gutachten. Sie wurde unter
Anwendung des modifizierten Teilwertverfahrens unter
Berücksichtigung des Passivprimats (gem. IDW) und des
10-jährigen Durchschnittsmarktzinssatzes, der sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt
(1,82%), ermittelt. Der Bilanzansatz ergibt sich nach
Verrechnung der dem Zugriff der übrigen Gläubiger
entzogenen, der Erfüllung der Pensionszusage dienenden
Vermögensgegenstände mit den Rückstellungen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und sind mit ihrem voraussichtlichen
Erfüllungsbetrag bewertet. Sonstige
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem laufzeitadäquaten Marktzins
nach Maßgabe des Einzelbewertungsgrundsatzes
abgezinst worden.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Als Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen. Die Bewertung erfolgt mit dem Nennwert.
Änderungen in den Methoden der Bilanzierung
gegenüber dem Vorjahr liegen nicht vor. Die Bewertung
wurde nach den gleichen Methoden wie im Vorjahr
vorgenommen. Die Stetigkeit ist gewahrt.
III. Angaben u. Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
a) Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
wie im Vorjahr alle innerhalb eines Jahres fällig. Die
Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine
Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
(Vorjahr 0,00 €).
b) Rückstellung für Pensionen
Die unverrechneten Beträge von
Pensionsrückstellung und Deckungsvermögen ergeben
sich wie folgt:
Zeitwert des Deckungsvermögens: € 75.093,00
(Aktivwert gem. Passivprimat nach IDW)
Anschaffungskosten des Deckungsvermögens:
€ 83.592,36
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung:
€ 101.668,00
Fehlbetrag nach Art. 67 Abs. 2 EGHGB: € 544,00
Aufwand aus der Abzinsung der
Pensionsrückstellung: € 1.822,00
Ertrag aus verrechneten
Vermögensgegenständen: € 1.787,48
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in
Höhe von € 133. Dieser Unterschiedsbetrag ist
für die Ausschüttung gesperrt.
c) Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von € 634.963,99
(Vorjahr € 398.410,88) vor. Es
bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr (Vorjahr 0,00 €) und keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren (Vorjahr € 0,00).
d) Freiwillige Angabe der Beträge im Sinne des
§ 268 Abs. 8 HGB
Neben dem Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung der
Pensionsrückstellung von € 133 liegen auch
ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 268
Abs. 8 HGB in Höhe von € 8.178 vor.
IV. Sonstige Angaben
a) Angaben über Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 12 Arbeitnehmer.
b) Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und § 285 S.
1 Nr. 9c HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
nachfolgende Rechte und Pflichten:
Forderungen
4.779,84 € (Vorjahr 3.439,85 €),
davon verzinst mit 6%: €1.686,38,
davon in den Steuerforderungen 3.013,71 €
Verbindlichkeiten 1.416,00
€ (Vorjahr 922,16 €)
Die Ansprüche sind ungesichert. Die Forderungen
entsprechen den Ansprüchen gegenüber dem
Geschäftsführer. Es handelt sich um einen
Stundungskredit, dessen Dauer nicht über das
gegenüber Dritten übliche Maß hinausreicht.
c) Angaben nach § 285 Nr. 3a HGB
Zum 31.12.2023 bestehen über die in der Bilanz
enthaltenen Beträge hinaus weitere sonstige
finanzielle Verpflichtungen, die auch nicht nach § 268
Abs. 7 HGB anzugeben sind. Diese ergeben sich in einem
Gesamtbetrag von 25.900 € pro Jahr aus
mehrjährigen Miet- und Leasingverträgen für
Immobilien sowie für bewegliche
Vermögensgegenstände, davon gegenüber
verbundenen Unternehmen in Höhe von 12.240 € pro
Jahr. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen zum
31.12.2023 liegen in Höhe von 28.487 € vor.
Neuötting, den
27.11.2024
gez.
Helmut Ecklkofer, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024
festgestellt.
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