De Karkhof
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.852,00 |
10.254,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.852,00 |
10.254,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
62.327,00 |
38.294,35 |
| I.
Vorräte |
5.133,54 |
2.201,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.109,83 |
11.599,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
49.083,63 |
24.493,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
68.179,00 |
48.548,35 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
52.796,35 |
41.187,08 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.187,08 |
3.185,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
25.609,27 |
13.001,29 |
| B.
Rückstellungen |
9.272,00 |
3.759,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.110,65 |
3.602,24 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.110,65 |
3.602,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
68.179,00 |
48.548,35 |
Anhang
zum Jahresabschluss per 31.12.2011
der Firma De Karkhof GmbH
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss und der Anhang wurden nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Nach den in § 267 des Handelsgesetzbuchs
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften des
Handelsgesetzbuchs wurden gegebenenfalls angewendet.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 (1) S. 4 des Handelsgesetzbuches
Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts
verzichtet.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen
Bestimmungen, soweit dem handelsrechtliche Vorschriften
nicht entgegenstehen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten in den
Jahren 2008 und 2009 mehr als € 150 und nicht mehr als
€ 1.000 betragen haben, wurden nach den
Vorschriften des § 6 (2a) EStG abgeschrieben. In den
anderen Wirtschaftsjahren wurden geringwertige
Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von € 410 gem.
§ 6 (2) EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Das Warenlager und die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sind mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten bewertet worden. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurde der
niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt.
Die Bildung von Einzel- oder
Pauschalwertberichtigungen war nicht erforderlich, es lagen
keine erkennbaren Risiken als Grundlage vor.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen und sind mit Beträgen angesetzt, die
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig sind.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Rückzahlungsbeträgen passiviert. Sofern die
Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, wurden die Verbind-lichkeiten zum höheren
beizulegenden Wert angesetzt.
III.
Sonstige Angaben
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr 2011 ergibt sich aus dem
beigefügten Inventarverzeichnis.
Zum alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer ist Herr Volker Glawe, Meister im
Garten- und Landschaftsbau bestellt.
Hamburg, den 20. Juli 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.07.2012 festgestellt.
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