Sanos Clinic GmbH
Selbe AdresseForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Hàna seit 15.10.2021 | Vorstandsmitglied |
Dursun Samed Yilmaz seit 15.10.2021 | Vorstandsmitglied |
Konstantinos Avramis seit 15.10.2021 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FXFlat Bank AGRatingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht 2021BERICHTSZEITRAUM 01.01.2021 BIS 31.12.20211. Grundlagen der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft: Kokkolastraße 1 in 40882 Ratingen Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf: HRB 95171 Aktuell angebotene Dienstleistungen: Finanzkommissionsgeschäft Unterstützungsdienstleistungen (erlaubnisfrei) Erlaubnistatbestände: Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG) Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG) Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG) Eigengeschäft (§ 15 Abs. 3 WpIG) Eigenhandel (§ 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG) Finanzkommissionsgeschäft (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 WpIG) Finanzportfolioverwaltung (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG) Mitgliedschaften: CFD-Verband Geschäftsmodell: Die FXFlat Bank AG ist als CFD-, Forex- sowie Futures-Broker tätig und betreibt hierbei das Finanzkommissionsgeschäft. Sie bietet ihre Kernprodukte sowohl an Privat- als auch an professionelle Kunden aus dem europäischen Raum an. Zur Diversifizierung der Produktpalette bietet Sie die erlaubnisfrei Unterstützungsdienstleistung für die Kontoeröffnung bei Ihrem Kooperationspartner Interactive Brokers an. Am 08 Juni 2021 wurde die Gesellschaft von FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH in FXFlat Bank GmbH umbenannt. Am 15.10.2021 wurde die FXFlat Bank GmbH in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und firmiert seit dem unter FXFlat Bank AG. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes im Jahr 2021 Das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 wurde erneut durch das Coronavirus geprägt. Die FXFlat hat auf die Risiken der Pandemie mit einer Homeofficestrategie für Ihre Mitarbeiter reagiert. Im Schnitt konnten über 70 % der Mitarbeiter aus dem Homeoffice arbeiten. Durch Investitionen in innovative Technik, besteht zum Ende des Geschäftsjahres 2021 die Möglichkeit, dass 100% der Mitarbeiter aus dem Homeoffice uneingeschränkt ihre Tätigkeiten verrichten können. Damit konnte und kann die Gesellschaft die Fortführung des Geschäftsbetriebs jederzeit garantieren. Am 26.06.2021 trat das WpIG in Kraft. Damit haben Wertpapierhandelsbanken als Folge der europäischen Gesetzgebung der IFR (Investment Firm Regulation) und der IFD (Investment Firm Directive) ein eigens Aufsichtsregime erhalten. Die Zulassungen aus dem KWG wurden in das neue WpIG überführt. Mit Einführung des neuen Regimes gelten neue Mindestkapitalanforderungen und ein neues Meldewesen. Die neuen Anforderungen an Eigenkapital und Liquidität waren zu jedem Zeitpunkt, wie auch schon unter den CRR-Vorschriften (Capital Requirements Regulation) deutlich übererfüllt. Seit dem 01.01.2021 gilt eine beschränkte Verlustverrechnung für Termingeschäfte. Für 2021 hat die FXFlat Bank AG die "Nicht-Beanstandungsregelung" angewendet und die Steuer für die Kunden nach dem bisherigen Modell berechnet. Im August 2021 wurde ein Unternehmen damit beauftragt, alle Anforderungen aus der neuen Steuergesetzgebung in unseren Handelsapplikationen umzusetzen. Die Umsetzung ist zum 31.12.2021 erfolgreich implementiert worden. Das Handelsvolumen im Finanzkommissionsgeschäft konnte um 30% auf 300,8 Mrd. USD gegenüber dem Geschäftsjahr 2020 gesteigert werden. Die Anzahl der aktiven Kunden stieg auf durchschnittlicher Monatsbasis um 12%. Die Anzahl der gehandelten Futurekontrakte konnte auf durchschnittlich 29.800 Kontrakte gegenüber dem Berichtszeitraum 2020 gesteigert werden, was einer Steigerung von 144% entspricht. Das erlaubnisfreie Vermittlungsgeschäft zu Interactive Brokers konnte im Jahr 2021 weiter ausgebaut werden. Mit Stand 31 Dezember 2021 wurden 647 Konten eröffnet, was einem Zuwachs von 140% zum 31.12.2021 entspricht. Das Gesamtvolumen an verwaltetem Kundenkapital konnte um 501% auf 35,5 Mio. EUR gesteigert werden. Im Jahr 2021 wurde mit einer französischen Großbank ein Projekt gestartet. Mit diesem Projekt erschließt sich die FXFlat aktiv den französischen Markt. Das Projekt wurde bis zum 31.12.2021 erfolgreich bis zur Pilotphase abgeschlossen. Das Projekt ist ein weiterer Baustein für das organische Wachstum der FXFlat. Im Rahmen dieses Projektes konnten wir einen starken Partner gewinnen und nutzen die Chance das Wachstum in unserem Kernbereich weiter voranzutreiben. Das aktive Wertpapierdienstleistungsgeschäft (Finanzkommissionsgeschäft) soll im Laufe des Jahres 2022 in diesem Zusammenhang beginnen. Im 1 Quartal 2021 wurde die nicht im Fokus der Tätigkeiten bei FXFlat stehende Vermögensverwaltung und die Anlagevermittlung verkauft. Die FXFlat wird weiterhin an ihrer vorsichtigen Planung und Haltung auch für das Jahr 2022 festhalten und gleichwohl versuchen, neben kreativen Ideen durch punktuelle Investitionen weiteres organisches Wachstum in den Kernbereichen zu generieren. Dabei wir die FXFlat Bank AG sich sowohl personell wie organisatorisch verstärken, weiter professionalisieren, bestehende Partnerschaften festigen und ausbauen, um den Anforderungen auch weiterhin gewachsen zu sein. 2.2. Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds für Wertpapierhandelsbanken Da die FXFlat Bank eine von sehr wenigen Banken mit Kernprodukten CFD, FX und Futures ist, bedient sie sich als Vergleichsmaßstab der Ergebnisse aus dem Jahresvergleich der CFin - RESEARCH CENTER FOR FINANCIAL SERVICES München. Hieraus ging hervor, dass bei allen Teilnehmern der CFin ("Research Center for Financial Services", München) - Studie (hierunter z.B. Comdirect, consorsbank (BNP), FXFlat, Flatex Bank, OnVista Bank, SBroker, usw.) die Kontenanzahl im Durchschnitt um 12% gestiegen sind. Die FXFlat konnte jedoch ihre Kontenanzahl im Betrachtungszeitraum um 26% steigern. Die Anzahl der Transaktionen ist bei den Teilnehmern durchschnittlich um 22 % verringert. Bei der FXFlat ist die Transaktionszahl um 21% zurückgegangen. Das durchschnittliche Handelsvolumen der Teilnehmer liegt bei 31.942 EUR pro Transaktion. Bei der FXFlat liegt dieser Wert leicht darüber, bei 33.811 EUR pro Transaktion. 2.3. Kundenstruktur der FXFlat Bank AG
Von der vorgenannten Gesamtkundenanzahl wurden Stand 31.12.2021 8.057 Konten geführt. davon waren:
Hierbei handelt es sich ausschließlich um Kunden aus dem Finanzkommissionsgeschäft. 2.4. Lage der Gesellschaft 2.4.1. Vermögenslage Die Entwicklung der wesentlichen Bilanzposten stellt sich wie folgt dar:
Neben den aus dem guten Geschäftsverlauf (Erhöhung der Erträge im Finanzkommissionsgeschäft) resultierenden Steigerungen der Forderungen an Kreditinstituten hat sich das Treuhandvermögen erhöht; da es keine Auswirkung auf die Vermögenslage der Gesellschaft hat, sind hierfür keine weiteren Angaben zu machen. Der Anstieg des Rechnungsabgrenzungsposten ist auf den Abschluss von neuen Marketing- und Versicherungsverträgen zurückzuführen.
Das Gesellschaftsvermögen bzw. die liquiden Mittel liegen bei der DAB-Bank München, bei der Sparkasse Hilden Ratingen Velbert sowie bei der Commerzbank AG Ratingen. Die treuhänderisch gehaltenen Kundenvermögen in € liegen separat verteilt bei der Sparkasse Hilden Ratingen Velbert, Commerzbank AG Ratingen und den Omnibuskonten der Liquiditätsvendoren StoneX, Finalto, SMCapitalMarkets, Amana sowie Philip Capital Inc. (PCI). Bei PCI wird ein Konto für US-Future in USD geführt. Um das Währungsrisiko zu eliminieren, gibt es eine EUR/USD-Hedge auf einem gesonderten Konto bei Finalto. Da sowohl bei der Commerzbank als auch bei der Sparkasse Treuhandkonten und Firmenkonten geführt werden, sind zeitnahe Überträge zum Ausgleich der Treuhandvermögen jederzeit möglich, sofern Bedarf hierfür vorliegt. Die wertmäßig größte Veränderung ergibt sich aus dem Treuhandbereich, wie für die Aktivseite der Bilanz bereits beschrieben. Der Sonderposten für allgemeine Bankrisiken §340g HGB wurde um 94 TEUR auf 994 TEUR aufgestockt. 730 TEUR entsprechen dabei 5% der Kundeneinlagen. Weitere 264 TEUR wurden aufgrund der ab dem 01.01.2021 geltenden steuerlichen Änderungen hinsichtlich der Verlustabzugsbeschränkung von Termingeschäften (Erweiterung des § 20 Abs. 6 S. 4 EStG) und der daraus möglicherweise resultierenden Veränderungen des Tradingverhaltens der Anleger sowie aufgrund der Dynamik der gesetzlichen Änderungen und Regulierungen und den damit verbundenen Unsicherheiten (Ertrags- und Liquiditätsrisiken) im Rahmen des Finanzkommissionsgeschäfts gebildet. 2.4.2. Ertragslage
Hervorzuheben ist das gestiegene Provisionsergebnis mit +62%. Die gestiegenen Provisionseinnahmen aus dem Bereich Finanzkommissionsgeschäft haben das Ergebnis positiv beeinflusst. Bei einer - im Verhältnis zu den Einnahmen - korrespondierenden Steigerung der Verwaltungsaufwendungen ergibt sich eine Cost-Income-Ratio von 0,67. Die CIR konnte somit von 0,77 auf 0,67 verbessert werden. Die gestiegenen Personalaufwendungen um 518 TEUR sind durch die Einstellung von weiterem hochqualifiziertem Personal sowie aufgrund Tantieme Zahlungen an die Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder als Folge des gesteigerten Jahresergebnisses zu erklären. Die anderen Verwaltungsaufwendungen haben sich insbesondere aufgrund gestiegener Nutzungslizenzentgelte der Handelsplattformen, gestiegener Werbeaufwendungen sowie sonstiger Gebühren und Beiträge erhöht. 2.4.3. Finanzlage Die Liquiditätsausstattung der Gesellschaft war im abgelaufenen Jahr jederzeit hinreichend gut und die Zahlungsfähigkeit jederzeit gewährleistet. Es stehen ausreichende Finanzierungsmittel zur Finanzierung der geschäftlichen Aktivitäten zur Verfügung. Im Geschäftsjahr wurden Investitionen i.H.v. TEUR 49 insbesondere für Anschaffungen im Bereich der IT-Hardware und IT-Software (Plattformen) getätigt. 2.4.4 Gesamtaussage zur Lage Die Vermögens- und Finanzlage beurteilen wir als geordnet. Die Ertrags- und Kostenlage werden wir auch weiterhin wie gewohnt fortlaufend überprüfen. Die verbesserte CIR zeigt den positiven Trend zu steigender Rentabilität. Durch die Einstellung in den Fonds für allgemeine Bankrisiken §340g HGB und der Thesaurierung, wurde das Eigenkapital gestärkt. Risikobericht 2.5. Risikomanagement Die Compliance erstellte eine Anlage zum Compliance Bericht (Stellung und Aufgaben), die eine Risikomatrix bzw. -inventur beinhaltet. Hier wurden Risiken identifiziert, analysiert und beurteilt. Signifikante Änderungen gab es im Bereich des Ertragsrisikos. Hier ist die Eintrittswahrscheinlichkeit aufgrund der Gesetzesänderung des EStG stark gestiegen. Die Gesellschaft reagiert auf diesen Umstand mit der Diversifizierung des Produktportfolios und der Bildung einer Risikoversorge im Jahresabschluss 2021. Darüber hinaus wurden die Aktivitäten im europäischen Ausland verstärkt. So dass sich die Geologische Kundenstruktur weiter diversifiziert und somit das Risiko der Steueränderung minimiert wurde. Darüber hinaus ergibt das Risikoprofil keine neuen Erkenntnisse über erhöhte bzw. neu entstandene Risiken, da aufgrund des Wegfalls der Nachschusspflicht für Privatkunden dieses spezifische, nun bei der Gesellschaft liegende operationelle Risiko bewertet und diesem bereits seit dem Jahr 2019 Rechnung getragen worden ist. Dies geschieht bei Bedarf durch fortlaufende Bildung eines Postens allgemeine Vorsorgerisiken in entsprechender Größenordnung. Parallel hierzu findet auf Einzelkundenbasis eine Value @ Risk Betrachtung statt, die es uns ermöglicht, aufkommende erhöhte Risiken zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen, wie z.B. Positionsreduktionen oder Erhöhung von Margin einzuleiten. Somit sind die Anforderungen an Arbeitsabläufe und Abstimmungstätigkeiten deutlich gestiegen und sind fortlaufend durchzuführen und zu dokumentieren. Weiterhin wird die bereits erwähnte steuerliche Veränderung für Privatkunden maßgeblichen Einfluss auf die Kundengewinnung haben können. Da das neue Steuergesetz zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, aber die FXFlat im Jahr 2021 von der Nicht Beanstandungsregelung Gebrauch gemacht hat, werden die Auswirkungen erst im Jahr 2022 deutlich werden. 2.6. Wesentliche Risiken unter Berücksichtigung der Risikokategorien der MaRisk Ein Risiko für die Gesellschaft besteht - wie für alle Finanzdienstleistungs- bzw. Wertpapierinstitute - in der Inanspruchnahme durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Dieses Risiko hält die Gesellschaft für das vorliegende Jahr jedoch für überschaubar. Folgende Risikobereiche hat die Gesellschaft des Weiteren identifiziert und beurteilt: Operationelle Risiken Das operationelle Risiko im Sinne der MaRisk wird definiert als Gefahr von Verlusten, die in Folge von Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten. Es ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl von Risiken, wie z.B. Personalrisiko, Reputationsrisiko, Rechtsrisiko usw. Die nach Auffassung des Vorstandes wesentlichen Einzelrisiken in diesem Bereich werden nachfolgend erläutert. Personalrisiko Das Personalrisiko versucht die Gesellschaft zu minimieren, indem Sie gut ausgebildete und fachlich kompetente und geeignete Mitarbeiter einstellt und die Qualität durch eine dauerhafte Fortbildung der Mitarbeiter gewährleistet. So wurden auch in 2021 einige Mitarbeiter auf Fortbildungen entsendet. Auszubildende bzw. ausgebildete Mitarbeiter werden nach Möglichkeit gerne übernommen, integriert und entwickelt, neue Auszubildende rücken nach. Das Unternehmen setzt in Sachen Personalzuwachs seinen Schwerpunkt im organischen Wachstum. Reputationsrisiko Die größte Gefahr droht, wenn - wie in der Vergangenheit bereits geschehen - unseriös auftretende Firmen, insbesondere aus dem Ausland, den CFD Markt durch ihr aggressives Marketing und Handeln in Verruf bringen und hieraus Unsicherheit für dieses Segment bis hin zu politisch motivierten rechtlichen Änderungen oder Verboten resultiert. Dieses Risiko ist allerdings seit der CFD-Beschränkung der ESMA im Jahr 2018 deutlich und spürbar gesunken. Rechtsrisiko Ein erhöhtes Risiko sieht die Gesellschaft in einer möglichen Nichtbeachtung rechtlich relevanter Vorschriften, welche aus der hohen Regelungsdichte und der daraus ggf. aufsichtsrechtlichen und/oder haftungsrechtlichen Sanktionierung resultieren kann. Um diese Risiken zu minimieren setzt die Gesellschaft auf ständige rechtliche Fortbildungen und die ständige Beratung u. a. durch fachlich ausgewiesene Rechtsanwälte. In den Bereichen Compliance und Datenschutz wurde in 2021 insbesondere, wie auch bereits im Vorjahr, darauf geachtet, dass sich gerade dieses Personal weiterentwickelt. Hierunter befinden sich Mitarbeiter und Führungskräfte mit akademischem Titel "Master of Laws", "TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter gemäß DSGVO und BDSG-neu", "TÜV geprüfte Geldwäschebeauftragte". Adressausfallrisiko Das Adressausfallrisiko sieht die Gesellschaft weiterhin als gering an. Sämtliche Kundengelder liegen auf segregierten Konten der Partnerbanken. Mit der Commerzbank und der Sparkasse liegen die Kundengelder bei zwei renommierten Adressen der deutschen Bankenlandschaft. Das Adressausfallrisiko ist mit der ESMA Beschränkung bei Privatkunden deutlich gesunken, da der maximale Hebel für CFDs stark beschränkt worden ist. Durch weitere Sicherheitsmechanismen, wie den Margin Watcher, der sämtliche offenen Positionen zwangsliquidiert, wenn ein Schwellenwert unterschritten wird, wird vermieden, dass Kunden ins Soll gelangen. Weiterhin wird mit einer internen VaR-Berechnung das Wochenendrisiko minimiert, indem Kunden aufgefordert werden, Positionen abzubauen oder glattzustellen, die ein hohes Risiko bergen. Liquiditätsrisiko Die Gesellschaft stuft das Liquiditätsrisiko als gering ein, da sie keine Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Kunden aus einem Einlagengeschäft besitzt und die Gesellschaft potenzielle Liquiditätsrisiken aus den operativen Verpflichtungen durch die Steuerung des Ertragsrisikos berücksichtigt. Darüber hinaus ist die Gesellschaft bemüht, nach Möglichkeit weitere Rücklagen aufzubauen. Ertragsrisiko Das Ertragsrisiko wird durch die Gesellschaft als existent angesehen. Dies ist damit zu begründen, dass z.B. durch bereits beschriebene anstehende Steueränderungen der Regierung, Kunden mögliche Alternativen im Ausland suchen könnten. FXFlat hat bereits Maßnahmen ergriffen, und das Produktportfolio um die erlaubnisfreie Unterstützungsdienstleistung erweitert und die Aktivitäten auf dem europäischen Markt vorangetrieben. Damit werden durch die Diversifizierung das Ertragsrisiko weiter gemindert. Die Gesellschaft hat in der Berichtsperiode außerdem - unter anderem als Folge der Beurteilung des Ertragsrisikos - den "Fonds für allgemeine Bankrisiken" um TEUR 94 aufgestockt. Die Gesellschaft reagiert auf das Ertragsrisiko zudem mit einem strikten Kostencontrolling. Als zentrales Steuerungsinstrument sieht die Gesellschaft eine zeitnahe und aussagekräftige Buchführung unter Einbeziehung der offenen Posten an. Hieraus leitet die Gesellschaft eine Finanzplanung ab. In den operationellen Risiken sieht die Gesellschaft das größte vorherrschende Risikopotenzial. Die Gesellschaft sieht die Compliance-Regelungen bzw. die Überprüfung deren Einhaltung als Steuerungsinstrument zur Vermeidung/Verminderung von operationellen Risiken. Hierzu wurden detaillierte Vorgaben bezogen auf das operative Geschäft durch entsprechende Arbeitsanweisungen festgehalten. Die fortlaufenden Kosten bei möglicherweise weiterhin sinkenden Margen bleiben dabei im Fokus der Geschäftsleitung. Aufgrund von aufsichtsrechtlichen Anforderungen bestehen besondere Anforderungen an die Höhe der Eigenmittel. Mit in Kraft treten des WpIG ist dies der höhere Wert aus der permanenten Mindestkapitalanforderung des Unternehmens, seiner fixen Gemeinkostenanforderung und seiner K-Faktor-Anforderung. Diese Anforderung wurde wie in den Vorjahren durchgehend übererfüllt. Ein wichtiger Baustein dabei sind die Fixed Overheads Requirements oder kurz FOR-Anforderungen, die besagen, dass man ein Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres als EK vorhalten muss. Auch hier zeigt sich, dass Kostencontrolling in der Zukunft einen hohen Stellenwert einnehmen wird. Risiken aus dem Geschäftsmodell Durch die weitere Diversifizierung der Produktpalette und der Erschließung neuer geologischer Märkte wird auch das Risiko des Geschäftsmodells weiter gemindert. Der Prozess zur Optimierung des Geschäftsmodells hält unvermindert an. Um das Vertrauensverhältnis zu den Kunden der Gesellschaft weiterhin stabil zu halten, setzt die Gesellschaft auf ein aktives Beschwerdemanagement und verpflichtet sich zur Einhaltung der Compliance-Regelungen. Das Nachschusspflichtverbot hat u. E. die Seriosität der Branche gestärkt und das Produkt CFD für einige Anlegerkreise attraktiver gemacht. Dies zeigt sich auch daran, dass im Privatkundengeschäft die durchschnittliche Einzahlungssumme tendenziell steigt. Des Weiteren liegt der Fokus der Gesellschaft darauf, dass bereits bestehende Produktportfolio weiter zu diversifizieren. Aus diesem Grunde wurde die erlaubnisfreie Unterstützungsdienstleistung 2020 mit ins Portfolio aufgenommen und im Jahr 2021 stark ausgebaut. Hierüber kann die Gesellschaft zum einen indirekt weitere Produkte über die Vermittlung anbieten, zum anderen besteht für die Kunden, die aufgrund der Steueränderung eine alternative im Ausland suchen eine Wechselmöglichkeit. Durch den Wechsel zum Vermittlungsgeschäft verlassen diese Kunden zwar die Gesellschaft, aber die Erträge aus dem Vermittlungsgeschäft fließen der FXFlat zu. 3. Prognosebericht und Chancenbericht 3.1. Ausblick Weltwirtschaft und Kapitalmärkte 2021 war geprägt von der Covid-19-Pandemie. Die rasante Erholung bis hin zu neuen Höchstständen, sorgten für eine extrem hohe Volatilität. Auch 2022 sieht die FXFlat die Märkte im Zeichen von hohen Kursbewegungen. Die Unsicherheiten im Rahmen der Pandemie und der weiteren Zinspolitik der großen Notenbanken sowie die politische Lage in Russland und der Ukraine könnten die Märkte stark belasten. Dagegen könnte eine Aussicht auf das Ende der Corona-Krise die Börsen zu neuen Höchstständen treiben. Die Bundesregierung hat das Einkommenssteuergesetz § 20 geändert, so dass der Kunde auf CFDs und andere Finanzprodukte mit derivativem Charakter bedeutend mehr Steuern zahlen muss, als er es heute bereits tut. Dieses Gesetz ist zu Beginn des Jahres 2021 in Kraft getreten. Nach diesem neuen Gesetz könnte der Kunde sogar Steuern auf Transaktionen zahlen, die netto keine Gewinne erwirtschaftet haben. Dies könnte dazu führen, dass Kunden alternative Produkte wählen, um diese hohen Steuerzahlungen zu vermeiden. 3.2. Voraussichtliche Entwicklung der FXFlat Vorbemerkung: Der Ausblick enthält Aussagen über die erwartete zukünftige Entwicklung. Diese Aussagen trifft FXFlat aufgrund aktueller Einschätzungen, die mit Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. FXFlat verweist aufgrund der zukünftigen Schwankungen der Finanzmärkte auf die Prognoseunsicherheit und weist darauf hin, dass die tatsächlich eintretenden Ergebnisse gravierend von den Schätzungen und Aussagen abweichen können. Der Krieg in der Ukraine und die daraus folgenden Kursvolatilitäten an den Börsenmärkten könnten das Tradingverhalten unserer Kunden im Rahmen des Finanzkommissionsgeschäfts ankurbeln und insoweit positiv zur Ertragslage der Gesellschaft beitragen. Negative Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die zukünftige Vermögens-Finanz und Ertragslage der Gesellschaft sind derzeit nicht erkennbar. Ausblick: Das Unternehmen legt seine Schwerpunkte in die Erweiterung des bestehenden Produktportfolios, die Gestaltung effizienter Prozesse im Backoffice & Accounting sowie der Optimierung der Vertriebsprozesse und Marketingprozesse. Durch die personelle Verstärkung im Bereich Marketing wird dort der Fokus auf den Ausbau der Aktivitäten im Bereich social Media liegen. Der Ausbau der Aktivitäten in weiteren Ländern wird die FXFlat über alle Bereiche hinweg fordern auch deswegen wird der Aufbau von weiterem qualifizierten Personal vorangetrieben. Die FXFlat Bank AG möchte auch zukünftig und bei steigender Kundenanzahl, dass die erbrachte Servicequalität und die damit einhergehende Kundenzufriedenheit und das Kundenvertrauen in Dienstleistungen auf einem konstant hohen Level bleibt und auch zukünftig zufriedene Neukunden beschert. Beschäftigungslage: Im Jahr 2021 beschäftigt die FXFlat 33 Mitarbeiter sowie 2 Vorstände. Es soll weiteres geeignetes Personal (Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten) hinzukommen. Umsatz sowie Soll/Ist Abweichung betreffend die Prognose des Vorjahres: Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass es auch weiterhin gelingen wird die Umsätze im Finanzkommissionsgeschäft zu steigern. Dafür soll die Anzahl der aktiven Kunden weiterhin ausgebaut werden. Ein zielgerichtetes Marketing mit dem Ausbau der bestehenden Kanäle wird dieses Ziel unterstützen. In Abhängigkeit der Anzahl der aktiven Kunden, der Marktvolatilitäten (insbesondere als Folge des Kriegs in der Ukraine) und des Tradingverhaltens der Kunden, wird im Bereich des Finanzkommissionsgeschäftes eine potenzielle Umsatzsteigerung in einer Bandbreite zwischen 5-10% p.a. erwartet. Dabei ist es nicht abzusehen, in wie weit sich das Tradingverhalten der Kunden aufgrund der steuerlichen Änderung negativ auf den Umsatz auswirkt. Die Steigerung von 5-10% ist daher konservativ geschätzt. Die Steigerung beruht auch auf dem Ausbau der Aktivitäten in weiteren europäischen Ländern. Durch den weiteren Ausbau der erlaubnisfreien Unterstützungsdienstleitung plant die FXFlat Bank AG mit einem Anteil von 15% der Gesamterträge für das Geschäftsjahr 2022. Die Prognose für 2021, den Umsatz im Finanzkommissionsgeschäft zwischen 5- 10% zu steigern, konnte mit einer Steigerung von 30% übererfüllt werden. Dazu beigetragen haben insbesondere die weitere Steigerung der aktiven Kunden um 12%, sowie die aufgrund von der Corona-Pandemie weiter anhaltende hohe Volatilität und die Expansion in die Niederlande. Der geplante Anteil der Erträge aus Unterstützungsdienstleistung von 15% am Gesamtertrag konnte mit einem Anteil von 3% nicht erreicht werden. Der Grund hierfür liegt in der Fokussierung und Konzentration eines neuen Großprojektes, welches zu Lasten des Ausbaus der bestehenden Unterstützungsdienstleistung durchgeführt wurde. Geschäftsergebnis: Für 2022 erwartet die FXFlat Bank AG ein gleichbleibendes positives Ergebnis. Auch wenn die Änderungen des Tradingverhaltens der Kunden aufgrund der steuerlichen Änderungen noch nicht vollends abzusehen sind - werden die Rückgänge in diesem Bereich durch den Ausbau von weiteren Erträgen aus der erlaubnisfreien Unterstützungsdienstleistung und die Ausweitung der Aktivitäten auf weiteren EU-Märkten kompensiert. Auch die Erweiterung der Produktpalette sollte einen positiven Effekt haben.
Ratingen, im Februar 2022 Andreas Hana Samed Yilmaz Vorstand Bilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Die Aktiengesellschaft ist entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der FXFlat Bank GmbH, Ratingen ( Amtsgericht Düsseldorf, HRB 44445 ). Nach Maßgabe der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2021 und 27.09.2021. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 15.10.2021. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aufstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der FXFlat Bank AG zum 31.12.2021 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes und den ergänzenden Vorschriften für Kreditinstitute ( §§ 340 ff. HGB ) aufgestellt. Dabei kam insbesondere die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute ( RechKredV ) vom 17.05.2015 zur Anwendung. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Form der Darstellung Die Gesellschaft ist wie eine große Kapitalgesellschaft im Sinne der handelsrechtlichen Vorschriften zu behandeln ( §§ 340 ff. HGB). Der Aufbau der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Formblattvorschrift für Kreditinstitute, die auch für Finanzdienstleistungs- bzw. Wertpapierinstitute anzuwenden ist. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften abweichenden Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit ( § 265 Abs. 1 HGB ) durch Erläuterungen im Anhang entsprochen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Forderungen an Kreditinstitute und die Forderungen an Kunden sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelrisiken waren nicht erkennbar. Eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht gebildet. Das verwaltete Treuhandvermögen ist zum Nennbetrag angesetzt. Zum Bilanzstichtag wurden noch nicht realisierte Verluste berücksichtigt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung entsprechend der steuerlichen Regelung gem. § 6 Abs. 2 EStG direkt als Aufwand abgesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Kunden, sonstige Verbindlichkeiten sowie die Treuhandverbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Nicht realisierte Verluste sind in den Treuhandverbindlichkeiten berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das laufende Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die bestehenden Verpflichtungen bzw. Risiken angemessen abzudecken. Der Ansatz erfolgte zum Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag nach § 256 a HGB in Euro umgerechnet wurden. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. In der Berichtsperiode hat allerdings eine Umgliederung der Depot-Verwahrentgelte stattgefunden. Die Verwahrentgelte werden in 2021 unter den Zinserträgen ausgewiesen. In der Vorperiode erfolgte ein Ausweis unter den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen (dort "andere Verwaltungsaufwendungen"). Angaben zur Bilanz Bei den Forderungen gegenüber Kreditinstituten befinden sich keine Bankkonten in Fremdwährung. Fristengliederung nach Restlaufzeiten gem. § 9 RechKredV (in TEUR)
Das Treuhandvermögen insgesamt beträgt EUR 14.521.273,85. Der Ausweis betrifft ausschließlich Treuhandvermögen gegenüber eigenen Kunden. Im Treuhandvermögen befinden sich Bankkonten in Fremdwährung. Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die immateriellen Anlagewerte werden über drei Jahre abgeschrieben. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 36.266,99 setzen sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Kautionen in Höhe von EUR 19.105,00, Forderungen gegenüber Personal in Höhe von EUR 7.985,83 und Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuer für Vorjahre in Höhe von EUR 5.602,90 zusammen. Fristengliederung nach Restlaufzeiten gem. § 9 RechKredV (in TEUR)
Die Treuhandverbindlichkeiten insgesamt betragen EUR 14.521.273,85. Der Ausweis betrifft ausschließlich Treuhandvermögen gegenüber eigenen Kunden. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 97.776. 80 enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt. Diese betreffen in Höhe von EUR 42.182,60 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer und mit EUR 24.705,26 Umsatzsteuer für das laufende Geschäftsjahr. Des Weiteren werden unter diesem Posten Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 26.465,28 ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen in Höhe von EUR 515.562,92 betreffen die Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer für das laufende Geschäftsjahr. Die anderen Rückstellungen berücksichtigen insbesondere die Kosten für die Erstellung und die Prüfung des Jahresabschlusses, ausstehende Eingangsrechnungen für bereits erhaltene Leistungen, Tantiemen und 13. Gehälter, nicht genommene Urlaubsansprüche der Mitarbeiter, Schwerbehindertenabgabe, Berufsgenossenschaftsbeiträge sowie Aufbewahrungskosten für Geschäftsunterlagen. Rückstellungsspiegel
Der Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB wurde um 94 TEUR auf 994 TEUR aufgestockt. 730 TEUR entsprechen dabei 5% der Kundenequity. Weitere 264 TEUR wurden aufgrund der ab dem 01.01.2021 geltenden steuerlichen Änderungen hinsichtlich der Verlustabzugsbeschränkung von Termingeschäften (Erweiterung des § 20 Abs. 6 S. 4 EStG) und der daraus möglicherweise resultierenden Veränderungen des Tradingverhaltens der Anleger sowie aufgrund der Dynamik der gesetzlichen Änderungen und Regulierungen und den damit verbundenen Unsicherheiten (Ertrags- und Liquiditätsrisiken) im Rahmen des Finanzkommissionsgeschäfts gebildet. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln um EUR 25.000,00 auf EUR 100.000,00 beschlossen Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Berichtsjahr laut Satzung TEUR 100 und ist eingeteilt in 100.000 nennwertlose Stückaktien als Namensaktien. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufschlüsselung der Provisionserträge Die Gesellschaft erzielt aus der Vermögensverwaltung Provisionserträge in Höhe von 0,3 TEUR, aus der Anlagenvermittlung 4 TEUR, aus dem Finanzkommissionsgeschäft 10.091 TEUR und aus erlaubnisfreien Unterstützungs- und sonstigen Dienstleistungen 290 TEUR. In den Erträgen aus dem Finanzkommissionsgeschäft ist ebenso eine Vergütung der Société Générale, Paris für exklusive Geschäftsbeziehungen i.H.v. TEUR 1.500 enthalten. Sonstige betriebliche Erträge Die Position beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus Dienstleistungsvereinbarungen mit der CapTrader GmbH in Höhe von TEUR 114 sowie Erträge aus einer rechtlichen Auseinandersetzung (periodenfremder Ertrag) in Höhe von TEUR 159. Abschreibungen / Zuschreibungen des Geschäftsjahres Angaben zu den Abschreibungen sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Zuschreibungen sind nicht vorgenommen worden. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen mit TEUR 352 die Körperschaftsteuer, mit TEUR 19 den Solidaritätszuschlag und mit TEUR 329 die Gewerbesteuer des laufenden Geschäftsjahres Sonstige Angaben Wesentliche finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz abgebildet sind, in Höhe von TEUR 7 aus Leasingverträgen und in Höhe von TEUR 196 aus Mietverträgen. Es bestehen keine Forderungen bzw. Verbindlichkeiten - mit Ausnahme einer Tantiemerückstellung - gegenüber den Gesellschaftern bzw. Aktionären. Arbeitnehmeranzahl im Jahresdurchschnitt Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 33 angestellte Arbeitnehmer sowie 2 Vorstandsmitglieder. Namen und Bezüge der Organmitglieder Vorstandsmitglieder der FXFlat Bank AG im Geschäftsjahre 2021 waren: Herr Dursun Samed Yilmaz, Bankbetriebswirt, Neuss Herr Andreas Hana, Bankfachwirt, Linnich Die Vorstandsmitglieder sind jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Wahl eines Vorstandsvorsitzenden wurde verzichtet. Der Aufsichtsrat der FXFlat Bank AG setzte sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt zusammen: Herr Rafael Neustadt, Bankkaufmann, Düsseldorf, Vorsitzender des Aufsichtsrates, Gründungsaufsichtsrat seit 27.08.2021 und Vorsitzender des Aufsichtsrates seit 10.09.2021 Herr Dr. Mark Wilhelm, Rechtsanwalt, LLM Master of Insurance Law, Düsseldorf, Gründungsaufsichtsrat seit 27.08.2021 und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates seit 10.09.2021 Herr Vlad Peter Poleacov, Rechtsanwalt, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, Düsseldorf, Gründungsaufsichtsrat seit 27.08.2021 und Mitglied des Aufsichtsrates seit 10.09.2021 Gesamtbezüge Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstandes der FXFlat Bank AG wurde in Anwendung der Schutzklausel in § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates der FXFlat Bank AG bemessen sich nach dem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2021. Insgesamt sind keine Gesamtbezüge für das Geschäftsjahr 2021 angefallen. Der Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2021 ergibt sich wie folgt:
Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von EUR 261.968,33 wurde gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.02.2021 eine Ausschüttung an die Gesellschafter in Höhe von EUR 200.000,00 vorgenommen. Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 61.968,33 wurde in die Gewinnrücklage eingestellt. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für 2021 betrifft mit TEUR 22,6 Abschlussprüfungsleistungen, mit TEUR 12,5 die WpHG-Prüfung und mit TEUR 5 sonstige Beratungsleistungen. ErgebnisverwendungsvorschlagVon dem ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.522.203,63 sollen nach dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands EUR 522.203,63 als Dividende ausgeschüttet und EUR 1.000.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Wir ordnen den Kriegsausbruch in der Ukraine am 24.02.2022 als Vorgang von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres i.S.v. § 285 Nr. 33 HGB ein, der Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben könnte. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten zu den möglichen Auswirkungen verweisen wir auf die entsprechende Darstellung im Lagebericht (dort unter 3.2. voraussichtliche Entwicklungen der FXFlat Bank). Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung erfolgte am 06.04.2022. Unterschrift des Vorstands
Ratingen, Februar 2022 Samed Yilmaz, Vorstand Andreas Hana, Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die FXFlat Bank AG Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss FXFlat Bank AG - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der FXFlat Bank AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Köln, 22.03.2022 Prof. Dr. Rainer Jurowsky, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsratesder FXFlat Bank AGüber die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Vorschlags des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns für das am 31.12.2021 beendete Geschäftsjahr. Der Aufsichtsrat der FXFlat Bank AG erstattet gemäß § 171 Abs. 2 AktG den folgenden Bericht an die Hauptversammlung für die in Bezug auf das Geschäftsjahr 2021 vorzunehmenden Prüfungen. Der Aufsichtsrat hat im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens sorgfältig überwacht und darüber hinaus beratend begleitet. Wir haben uns in der ersten Aufsichtsratssitzung, die am 11.12.2021 stattgefunden hat, vom Vorstand umfassend über die geschäftliche sowie über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der FXFlat Bank AG unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat war in alle für das Unternehmen besonders bedeutenden Entscheidungen unmittelbar eingebunden. Während des Berichtszeitraumes hat der Vorstand den Aufsichtsrat auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen laufend über die Geschäftsentwicklung informiert. Einen Schwerpunkt der Beratung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat bildete neben grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik insbesondere auch die künftige strategische Ausrichtung der FXFlat Bank AG in einem sich stetig ändernden und verschärfenden regulatorischen Umfeld. Der Aufsichtsrat hat den ihm vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss sowie den Lagebericht der FXFlat Bank AG und den Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. An den Beratungen hierzu hat der Abschlussprüfer gemäß § 171 Abs. 1 Satz 2 AktG teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Prüfungsbericht und angrenzende Themen wurden mit dem Aufsichtsrat diskutiert. Der Abschlussprüfer hat ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil erteilt. Dem Ergebnis der Prüfung durch Herrn Prof. Dr. Rainer Jurowsky stimmen wir zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der FXFlat Bank AG für das Geschäftsjahr 2021. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern der FXFlat Bank AG für die sehr erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Ratingen, den 06.04.2022 Rafael Neustadt, Vorsitzender des Aufsichtsrates PROTOKOLL ZUR HAUPTVERSAMMLUNG DER FXFLAT BANK AG Ort: Konferenzraum der Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reichsstraße 43 - 40217 Düsseldorf Zeit: Mittwoch, 06.04.2022, 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr TEILNEHMER Rafael Neustadt - Versammlungsleiter Dr. Mark Wilhelm Peter Poleacov Martin Krüger Samed Yilmaz Andreas Hana - Protokollführer TAGESORDNUNG 1. Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung 2. Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Satzung für die Einberufung, Vorbereitung und Durchführung der HV statuierten Vorschriften über Formen, Fristen, Beschlussvorschläge und Bekanntmachungen durch die Aktionäre. 3. Beschluss der HV zur Gewinnverwendung Von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.522.203,63 sollen nach dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands EUR 522.203,63 als Dividende ausgeschüttet und EUR 1.000.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden. 4. Bericht des Aufsichtsrates 5. Bericht des Vorstandes i. Bericht zu den Projekten "Frankreich", AGS, IFD/IFR, ND-Account ii. Bericht zum laufenden Geschäftsjahr 2022 6. Entlastung des Vorstandes 7. Entlastung des Aufsichtsrates 8. Vorschlag des Aufsichtsrats zur Bestellung von "Jurowsky + Partner" als Prüfer zur Jahresabschlussprüfung und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 9. Wiederwahl des Aufsichtsrates Die Amtszeit der Mitglieder des amtierenden Aufsichtsrats endet gem. Formwechselbeschluss (Ur, Nr. W 2025/2021) sowie § 30 Abs. 3 AktG mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 06.04.2022. Die Wahl erfolgt vom heutigen Tag bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit, also bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt. 10. Sonstiges ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 1 Der Vorsitzende Rafael Neustadt eröffnete die Sitzung um 18:00 Uhr. Er begrüßte alle Anwesenden. Widerspruch gegen die Tagesordnung erfolgte nicht. Der Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Satzung für die Einberufung, Vorbereitung und Durchführung der HV statuierten Vorschriften über Formen, Fristen, Beschlussvorschläge und Bekanntmachungen wurde durch die Aktionäre bestätigt. Es wurden keine Anträge zur Tagesordnung eingereicht. Herr Neustadt erklärte Vorstand Andreas Hana zum Protokollführer. Es sind Anteilseigner für 100% der stimmberechtigten Anteile am Grundkapital anwesend. ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 2 Der durch den Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss und Lagebericht zum Geschäftsjahr 2021 wurde den Aktionären vorgelegt. ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 3 Den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands EUR 522.203,63 als Dividende auszuschütten und EUR 1.000.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen wurde mit 100% Ja -Stimmen angenommen. ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 4 Der Bericht des Aufsichtsrates lag vor. ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 5 Bericht des Vorstandes: "Frankreich": Das Projekt ist nach dem Go-Live gut angelaufen. Bedingt durch das aktive Marketing wurde die erwartete Anzahl von Neukunden akquiriert. AGS: Das Projekt konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die notwendigen technischen Erweiterungen für die gesetzlichen Anforderungen laufen fehlerfrei. IFD/IFR: Die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden zeitgerecht umgesetzt. Unter dem neuen Melderegime wurden sowohl die Eigenkapitalanforderung als auch die Liquiditätsanforderung deutlich übererfüllt. ND-Account: Das Projekt gibt es bereits seit zwei Jahren. Es wird auch weiterhin eine Umsetzung verfolgt. Bericht zum laufenden Geschäftsjahr 2022: Den Aktionären, wurden die Zwischenbilanzen 01-2022 und 02-2022 erläutert. Hierbei wurde explizit auf die Sondereffekt eingegangen. Aufgrund der starken Expansion insbesondere ins europäische Ausland und der Großprojekte rechnet der Vorstand mit einem Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2022. ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 6 Es wird beantragt den Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten. Der Vorschlag wird mit 100% Ja-Stimmen angenommen. ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 7 Es wird beantragt den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten. Die Entlastung erfolgt nach Personen. Als Aktionär stimmt Herr Rafael Neustadt bei seiner Entlastung als Aufsichtsrat nicht mit. Dr. Mark Wilhelm: 100% Ja-Stimmen Peter Vlad Poleacov: 100% Ja-Stimmen Rafael Neustadt: 100% Ja-Stimmen, der der stimmberechtigten Anteile ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 8 Der Aufsichtsrat hat vorgeschlagen, Herrn Professor Dr. Jurowsky von Jurowsky + Partner mbB, Neusser Str. 93 in 50670 Köln als Prüfer für den Jahresabschluss und Lagebericht des Geschäftsjahres 2022 zu bestellen. Der Vorschlag wird mit 100% der Ja-Stimmen angenommen. ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 9 Die Versammlung schlägt eine Wiederwahl des bestehenden Aufsichtsrates vor. Die Wahl erfolgt vom heutigen Tag bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit, also bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt. Die Wahl erfolgte mit 100% der Ja-Stimmen. ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 10 Es wurden Fragen der Aktionäre zu den laufenden Projekten beantwortet. Weitere Themen zur Abstimmung oder Beschlussfassung wurden nicht vorgetragen. Der Versammlungsleiter beendete die Hauptversammlung um 18:45.
Rafael Neustadt, Aufsichtsratsvorsitzender |
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