REMONDIS Service International GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Gelath seit 8.9.2025 | Prokura |
Rainer Bucken seit 8.9.2025 | Prokura |
Florian Gollin seit 2.3.2023 | Geschäftsführer |
Nicolas Rottmann seit 29.12.2022 | Geschäftsführer |
Axel Munderloh seit 29.12.2022 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
TotalEnergies Raffinage Chimie S.A.S. | 49.90% |
| 45.09% | |
Daka Denmark A/S | 5.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ecoMotion GmbHLünenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 1. Bilanz zum 31. Dezember 2023 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 20231. Grundlagen des Unternehmens 1.1. Unternehmensprofil Als einer der Pioniere der europäischen Biodieselindustrie produziert und vertreibt ecoMotion Biodiesel bereits seit 2001. ecoMotion verfügt über innovative Technologien, die es ermöglichen, Biodiesel aus tierischen Fetten, Altspeisefetten (Used Cooking Oil (UCO)) und pflanzlichen Ölen herzustellen. Die ecoMotion GmbH betreibt zwei Biodieselanlagen an Standorten in Malchin und Lünen. Am Standort Malchin wurde im Jahr 2001 das Verfahren für die Verarbeitung tierischer Fette zu Tierfettbiodiesel (TME) als Pilotanlage konzipiert und in Betrieb genommen. Der Standort Lünen wurde im Geschäftsjahr 2006 mit zwei Produktionslinien errichtet. ecoMotion beliefert die europäische Mineralölindustrie, die Biodiesel als Beimischungskomponente zur Erfüllung der Klimaschutzziele der Europäischen Union einsetzt. Im kleinen Rahmen werden auch Betriebstankstellen mit reinem Biodieselkraftstoff beliefert. 1.2. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Wesentliche finanz- und betriebswirtschaftliche Steuerungsgrößen der ecoMotion GmbH im Sinne von Key Performance Indicators (sogenannte "KPI") sind neben den Umsatzerlösen und dem Rohertrag insbesondere das operative Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA). Die Umsatz- und die Ergebnisentwicklung werden mittels eines Monatsreports überwacht. Hierbei werden die wichtigsten Kennzahlen den Plan- und den Vorjahreswerten gegen- übergestellt. Im Bereich der nicht finanziellen Steuerungsgrößen sind Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle sowie die Ausbeute Biodiesel die zentralen Leistungsindikatoren. Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall ist ein Unfall, welcher eine Todesfolge oder einen Unfall mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen verursacht und somit der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen ist. Diese Kennzahl ist die Summe aller meldepflichtigen Unfälle. Ausbeute Biodiesel: Diese Kennzahl beschreibt das Verhältnis zwischen realisierter Produktionsmenge Biodiesel zu eingesetzter Rohwarenmenge. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die politische und wirtschaftliche Lage in Europa und in der Welt wurden im Berichtszeitraum weiterhin signifikant von den Folgen des Ukraine-Konflikts mit sehr hoher Inflation sowie den Energieversorgungsproblemen beeinflusst. Anhaltende Verunsicherungen bei Energiepreisen und Vorproduktverfügbarkeiten belasteten die gesamtwirtschaftliche Produktion in Deutschland und in Europa im Berichtszeitraum des Jahres 2023 und führten zu einer anhaltend hohen Inflation. Das deutsche BIP ist im Jahr 2023 um 0,3 % gesunken. Dies reflektiert sich in einer negativen spürbar rückläufigen Nachfrage und einer deutlich unterkühlten Stimmung in den Unternehmen. 2.2. Branchenbezogene Entwicklung Die Entwicklungen auf dem Biodieselmarkt waren im Kalenderjahr 2023 von starken Preisschwankungen geprägt. Während die Preise im Januar 2023 im Vergleich zum Dezember 2022 noch auf ähnlichem Niveau lagen, fielen diese sukzessive bis Ende Mai 2023. Der Preisfall beim FAME (Fatty Acid Methyl Ester) und RME (Raps Methyl Ester) lag in diesem Zeitraum bei mehr als 380 €/t. Dieser Rückgang von über 24 % hat sich wiederrum im Zeitraum von Juni bis Ende September 2023 ausgeglichen. Jedoch haben die Marktpreisnotierungen für Biodiesel im vierten Quartal 2023 wieder deutlich nachgegeben. Im Berichtszeitraum Januar bis Dezember 2023 waren die Märkte von hohen Unsicherheiten und täglichen Preisschwankungen von bis zu 100 €/t geprägt. Zum Jahresende lagen die Preisniveaus somit über 25 % unterhalb des Biodieselnotierungen zum Jahresanfang. Der wesentliche Treiber für diesen Preisverfall lag in den ungewöhnlich hohen Importmengen aus China nach Europa. Diese Importmengen führten zu wesentlichen Marktverwerfungen. Es besteht der Verdacht, dass auf Grundlage von Schiffsbewegegungen eine ungewöhnliche hohe Menge von potenziell falsch deklariertem "advanced biodiesel" (fortschrittlicher Biodiesel) ausgewiesen wurde. Insbesondere in Deutschland hat dieser mutmaßliche Falschdeklaration der Ware aus China einen hohen Wert, da dieser durch die aktuellen Anreizsysteme besonders gefördert wird. So notierte am Schlusstag des Jahres 2023 FAME bei leicht über 930 €/t und RME bei etwa 1.080 €/t. Die Beimischung von Biodiesel und hydriertem Pflanzenöl (HVO) in Deutschland betrug von Januar bis November 2023 rund 2,378 Mio. Tonnen und von Januar bis November 2022 rund 2,301 Mio. Tonnen. Dennoch nahm der Dieselverkauf insgesamt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,7 % auf 28,332 Mio. Tonnen ab. Die Beimischungsquoten für Deutschland kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Vergleich Inlandsverbrauch Biokraftstoffe 2023 vorläufig in 1.000 t
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, UFOP Die gestiegene Beimischung von Biodiesel und HVO ist im Wesentlichen durch die angesprochenen "advanced" Biodieselimporte aus China und deren besondere Anrechnung für die deutsche Quotenerfüllung begründet. Dieses führte zugleich zu einer Marktverwerfung und dem Preisverfall der Treibhausgasquoten. Damit lösten die potentiell falsch gekennzeichneter Biodieselimporte aus China mit vermeintlich günstigen CO 2 -Einsparungen den Preisdruck aus. Die entsprechende Preisentwicklung kann der nachfolgenden Grafik entnommen werden:
Die Treibhausgasquote ist um fast 70 % von 425 €/to CO 2 auf 130 €/to CO 2 gesunken. Damit ist für das Kalenderjahr 2023 von einem Anstieg des Quotenüberhangs auszugehen. Laut allgemeinen Markteinschätzungen ist dieser Quotenübertragungseffekt mit 30 % der geforderten CO 2 - Einsparungen für das Folgejahr 2024 zu bewerten. Wie in den meisten Industriebranchen hatte die Entwicklung der Energiepreise im Gesamtjahr 2023 weiterhin eine bedeutende Auswirkung auf die Herstellungskosten und somit auf die Ergebnissituation der Biodieselhersteller. Jedoch ist das gesamte Preisniveau gesunken. Dies wirkte sich ebenso auf die Preisentwicklung bei den für die Produktion essenziellen Hilfsstoffen (u.a. Kaliumhydroxid, Natronlauge, Schwefelsäure) aus. 2.3. Geschäftsverlauf Obwohl die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Berichtsperiode herausfordernd waren, konnte die ecoMotion GmbH im Geschäftsjahr insgesamt ein positives Ergebnis erzielen. Im Geschäftsjahr 2023 hatte ecoMotion zwei meldepflichtige Unfälle. Damit wurde das angestrebte Ziel von einem unfallfreien Betriebsablauf nicht erreicht. ecoMotion konnte an das vorangegangene Geschäftsjahr anknüpfen und die spezifische Ausbeute von über 92 % erreichen. Insgesamt lag die tatsächliche realisierte Ausbeute 2023 sogar leicht über der des Vorjahres. 2.4. Mitarbeiter Zum 31. Dezember 2023 waren bei der ecoMotion insgesamt 43 Mitarbeiter beschäftigt, davon 30 gewerbliche Arbeitnehmer und 12 Angestellte. Außerdem befand sich eine Nachwuchskraft in der Ausbildung. 2.5. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage 2.5.1. Ertragslage Da es sich bei der Vorjahresperiode um ein Rumpfgeschäftsjahr von 5 Monaten handelt, ist eine Vergleichbarkeit mit der Berichtsperiode nur bedingt möglich. Die Umsatzerlöse betragen im Geschäftsjahr T€ 93.139. Dieser starke Rückgang kommt zum einen durch den Wegfall der Umsatzerlöse unseres ehemaligen Standortes in Sternberg (Umsatzanteil Vorperiode 55 %), zum anderen reduzierten sich die Umsatzerlöse durch den in Punkt 2.2. Branchenbezogene Entwicklung genannten Preisverfall. Gleichzeitig reduzierten sich der Materialaufwand um 36,3 % auf T€ 76.560. Die Aufwendungen betreffen vor allem den Einkauf von Rohstoffen wie Tierfett und Diesel. Insgesamt verbesserte sich die Rohertragsquote auf 18,2 % (Vorjahr 13,7 %). Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich auf T€ 191 (Vorjahr T€ 7.023). Im Vorjahr war ein Buchgewinn von T€ 5.932 aus den Verkäufen der Niederlassung Sternberg, des Grundbesitzes am Standort Malchin sowie der Beteiligung an der RVM Logistik GmbH, sowie mit T€ 885 die Auflösung des Sonderpostens Sternberg enthalten. Die Personalaufwendungen betragen im Geschäftsjahr T€ 2.603 (Vorjahr T€ 1.413). Die planmäßigen Abschreibungen belaufen sich auf T€ 324 (Vorjahr T€ 410). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen T€ 5.181 (Vorjahr T€ 4.683) und beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Instandhaltung, Ausgangsfrachten und Verwaltungskosten. Die ecoMotion GmbH hat im Geschäftsjahr ein EBITDA von T€ 9.226 erzielt, nach T€ 11.927 in der Vorperiode, die aus fünf Monaten bestand. Nach Berücksichtigung von Ertragsteuern in Höhe von T€ 2.831 beträgt der Jahresüberschuss T€ 6.057. 2.5.2. Vermögenslage Die Bilanzsumme verringerte sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag von T€ 43.829 um T€ 21.642 oder 49,3 % auf T€ 22.186. Das Anlagevermögen erhöhte sich im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahresstichtag von T€ 2.589 auf T€ 3.210, im Wesentlichen durch die Einbringung der Daka ecoMotion A/S (siehe Erläuterung zum Eigenkapital). Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme ist um 6 % auf 14 % gestiegen. Das Umlaufvermögen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag von T€ 40.917 auf T€ 18.703. Der Rückgang der Vorräte um T€ 480 auf T€ 4.697 ist im Wesentlichen auf den Bestandsabbau und rückläufige Einkaufspreise für Tierfett und rückläufige Herstellungskosten für Biodiesel zurückzuführen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich um T€ 276 auf T€ 2.409. Der Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um T€ 26.274 auf T€ 573 ist im Wesentlichen auf den Eingang der restlichen Forderungen aus dem Asset Deal (T€ 15.787), (Verkauf der Niederlassung Sternberg und des Grundbesitzes am Standort Malchin), bei gleichzeitig nicht mehr vorhandenen Forderungen aus dem Cash Pool mit der SARIA SE & Co. zurückzuführen. Die Verminderung der sonstigen Vermögensgegenstände um T€ 5.407 auf T€ 1.354 ist insbesondere durch die Auflösung der umsatzsteuerlichen Organschaft mit dem Gesellschafter bedingt. Das Eigenkapital erhöhte sich sowohl aufgrund des für das Geschäftsjahr ausgewiesenen Jahresüberschusses (T€ 6.057), als auch durch die Erhöhung des gezeichneten Kapitals (T€ 554). Die Stammeinlage des neuen Geschäftsanteils erfolgte durch die Einbringung von 306.000 Gesellschaftsanteilen an der Daka ecoMotion A/S, Dänemark durch die Daka Denmark A/S, Dänemark. Nach einer Gewinnausschüttung von T€ 1.023 erhöhte sich das Eigenkapital insgesamt auf T€ 13.025. Dies entspricht einem Anteil von 59,0 % der Bilanzsumme (Vorjahr 17,0 %). Der Gesamtbetrag der sonstigen Rückstellungen sank am Bilanzstichtag auf T€ 818 und lag damit um T€ 886 unter dem Vorjahreswert von T€ 1.703. Dieser Rückgang ergab sich vor allem aus den verminderten Rückstellungen für Rechnungsnachläufe. Die Verbindlichkeiten verringerten sich um T€ 25.386 oder 77,8 % auf T€ 7.225 (Vorjahr T€ 32.611). Dieser Rückgang ist insbesondere auf zurückgegangene Verbindlichkeiten gegen- über dem Gesellschafter durch Auszahlung gemäß Gewinnabführungsvertrag in Höhe von T€ 18.173 zurückzuführen. 2.5.3. Finanzlage Im Oktober 2023 wurde das Cash-Managements mit der SARIA SE & Co. KG beendet. Die Gesellschaft hat im Gegenzug einen ausreichenden Kontokorrentrahmen bei der Sparkasse Westmünsterland erhalten. Die Gesellschaft hat erneut einen deutlich positiven Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit erzielt. 2.6. Gesamtbeurteilung der Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr Insgesamt konnte trotz der teilweisen gegenläufigen Entwicklungen zwischen Rohstoff- und Biodieselpreisen, Nebenprodukterlösen und Energiekosten, ein positives und insgesamt moderates Ergebnis erzielt werden. Aufgrund des rückläufigen Preisniveaus wurde der im Budget berücksichtigte Biodieselumsatz nicht erreicht. Die überproportional gefallenen Biodieselpreise führten zu einem Margenrückgang gegenüber dem Plan und zu einem Rückgang des operativen Rohertrags. Zusätzlich hatte sich die hohe Inflation in gestiegenen Kostenpositionen niedergeschlagen. In Summe konnte das geplante operative EBITDA nicht erreicht werden. 3. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken 3.1. Chancen- und Risikobericht Risiken und Chancen sind Teil unternehmerischen Handelns. Um den langfristigen Fortbestand und ein nachhaltiges Wachstum der ecoMotion sicherzustellen, wurden Instrumente und Prozesse eingerichtet, um Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen und zu steuern. Hierbei wird ein gesundes Verhältnis von Chancen und Risiken angestrebt. 3.1.1. Risikobericht Risikomanagement Die ecoMotion GmbH ist in das konzernweite Risikofrüherkennungssystem der RETHMANN SE & Co. KG einbezogen. Die RETHMANN SE & Co. KG hat das von ihr angewandte Risikofrüherkennungssystem dokumentiert und formalisiert. Risiken werden nach Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Soweit sie nicht quantitativ messbar sind, werden sie hinsichtlich ihrer Auswirkungen qualitativ abgeschätzt. ecoMotion betrachtet und beurteilt regelmäßig ihre Geschäftstätigkeit hinsichtlich der Geschäftsrisiken. Vierteljährlich werden die dem Geschäftsmodell inhärenten Bestandsrisiken auf Schadenshöhe überprüft und entsprechende Maßnahmen zur Verringerung der Risikoposition eingeleitet. Unter Risiken werden in diesem Zusammenhang negative Abweichungen von der Budgetplanung verstanden. Der Fokus in der Berichterstattung wird auf die Nettorisiken gelegt. Die Risikoberichte beziehen sich sowohl auf das aktuelle Budgetjahr als auch auf den Mittelfristzeitraum. Nachfolgend werden die mit den Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft verbundenen Risiken in Reihenfolge der abnehmenden Bedeutung dargestellt. Risiken aus Beschaffungsgeschäften Die globale Wirtschaft zeigte sich im Berichtszeitraum trotz erhöhter Inflation und restriktiver Geldpolitik in dem meisten Volkswirtschaften widerstandsfähig. Dies ist stark durch die positive US- Wirtschaft getrieben worden. Jedoch konnte sich die EU nur wesentlich langsamer von den Auswirkungen der Coronakrise erholen, welches durch ein stagnierendes Wirtschaftswachstum geprägt ist. Darüber hinaus ist ein weiterer Treiber die zunehmende Eskalation der Situation in Osteuropa, welches eine deutliche Zunahme der Inflation und Versorgungsunsicherheit hervorgebracht hat. Hohe Unsicherheiten in der Energiebeschaffung können einen erheblichen Einfluss auf die Profitabilität und Produktivität der ecoMotion haben. Die Beschaffung und der Verbrauch von Energie wird eng gesteuert und dort, wo möglich, auf Alternativen zum Gas umgestellt. ecoMotion ist, wie andere Gesellschaften der SARIA Gruppe in die langfristige Gruppenstrategie zu Reduktion des Verbrauchs über energieeffiziente Technologien und alternative Energieträger eingebunden. Auch die Entwicklung der Preise an den für die ecoMotion relevanten Rohstoff- und Absatzmärkten stellt ein bedeutsames Risiko dar und wird laufend überwacht und bewertet. Basierend auf den Erfahrungen der Vergangenheit wurde das Risikomanagement im Bereich der Rohstoffe weiter ausgebaut, um jederzeit Transparenz über die Wertrisiken aus offenen Positionen zu haben und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Das Risiko von steigenden (auf der Beschaffungsseite) und sinkenden (auf der Absatzseite) Preisen kann in der Regel mit einer Verzögerung an die Kunden weitergegeben werden. Dem aus der Volatilität der Rohstoff- und Biodieselmärkte resultierenden Risiko wird konsequent durch aktive "Back-to-Back"-Geschäfte begegnet. Die weiterhin bestehenden, und in den kommenden Jahren weiter ansteigenden Überkapazitäten am Markt und die steigende Wettbewerbssituation mit anderen Biokraftstofftechnologien um Rohstoffe lassen eine sich verschlechternde Marge zwischen Rohstoff und Fertigprodukt erwarten. Vor diesem Hintergrund gilt es weiterhin, sich ergebende Chancen durch enge Marktbeobachtung frühzeitig zu erkennen und konsequent zu nutzen. Risiken aus Produktvermarktung Als wesentlichster Bestandteil der THG-Einsparung im Straßenverkehrssegment wird zunehmend auf die Elektromobilität gesetzt und diese gezielt gefördert. Hält dieser Trend an, wird mittel- und langfristig der Bedarf an Biodiesel im Straßenverkehrssegment sinken. Kraftstoffe werden auf EU-Ebene unter anderem durch die Renewable Energy Directive (RED) geregelt. Der Deutsche Bundestag hat im Mai 2021 die Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes, mit der die Vorgaben der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED II) im Verkehr umgesetzt werden, beschlossen. Deutschland hat damit die sogenannte Treibhausgasminderungs-Quote ("THG-Quote") verschärft und die Vorgaben für den Erneuerbaren-Anteil im Verkehrssektor bis 2030 auf 25 % erhöht. Der Anteil an besonders förderungswürdigen Biokraftstoffen, welche aus Rest- und Abfallstoffen gewonnen werden, soll bis 2030 ausgebaut werden. Auch Biodiesel aus Altspeiseölen und erstmals auch aus tierischen Fetten der Kategorie 1 und 2 werden ab 2022 auf die Quote angerechnet. Derzeit wird nahezu das gesamte europäische Tierfett der Kategorie 1 für die Biodieselherstellung (FAME) genutzt. Aufgrund der zukünftigen Anrechenbarkeit abfallbasierter Rohstoffe gem. Anhang 9 Teil B der RED II (Tierfett Kat. 1 und Kat. 2 sowie UCO) für SAF (Sustainable Aviation Fuel), kann davon ausgegangen werden, dass diese Rohstoffe ab 2025 für die Produktion von HVO und SAF genutzt und somit als Biodiesel für die Nutzung im Straßenverkehr entzogen werden. Finanzwirtschaftliche Risiken Die finanzwirtschaftlichen Risiken für die ecoMotion bestehen aus Finanzierungs- und Forderungsausfallrisiken. Die Gesellschaft hat in den letzten Jahren nachhaltig positive Ergebnisse und Zahlungsmittelüberschüsse erwirtschaftet. Nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen volkswirtschaftlichen Entwicklungen in den einzelnen Ländern besteht das Risiko von Insolvenzen und Forderungsausfällen auf der Kundenseite. Diesem Risiko treten wir durch ein intensives Debitorenmanagement gepaart mit Absicherung durch Warenkreditversicherungen entgegen. Grundsätzlich verfolgen wir das Ziel, dass alle Forderungen größer als T€ 10 warenkreditversichert sind. Sonstige Risiken Die SARIA-Gruppe hält für die gesamte Unternehmensgruppe übergeordnete Masterpolicen für die Sachrisiken inkl. Feuerschäden, Betriebsunterbrechungsschäden und Haftpflichtrisiken. eco- Motion ist als Teil der Unternehmensgruppe in diese Masterpolicen einbezogen. Die Masterpolicen werden zentral von Deutschland aus mit Unterstützung eines internationalen Maklerhauses mit Konsortien namhafter, international tätiger Versicherungsunternehmen mit erstklassiger Bonität verhandelt und stellen einen Versicherungsschutz nach gleichem, branchenüblichem Standard für die gesamte Unternehmensgruppe an allen Standorten sicher. Die Masterpolice für Sachrisiken deckte im Jahr 2023 Sachschäden und Betriebsunterbrechungsschäden als Allgefahrenversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu T€ 150.000 pro Schadensfall ab. Die Masterpolice für Haftpflichtrisiken deckt die betrieblichen Haftpflichtrisiken einschließlich der Produktschadensrisiken, Rückrufkosten sowie die Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenrisiken ab. 3.1.2. Chancenbericht Unter Chancen verstehen wir positive Abweichungen von unserer Budgetplanung, die auf zukünftigen Ereignissen und Entwicklungen basieren. Die Identifikation und Ergreifung von Chancen leisten einen bedeutenden Beitrag zum Unternehmenswachstum. Das operative Management identifiziert Chancen, indem es kontinuierlich die Entwicklung in den Kerngeschäftsfeldern und - regionen eng verfolgt und Zielmärkte intensiv analysiert. Um den oben beschriebenen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sind in den letzten Monaten unterschiedliche Projektideen gestartet, die das Ziel verfolgen, weitere Rest- und Abfallstoffe verarbeiten zu können. Die Europäische Union möchte bis 2050 Treibhausgasneutralität erlangen und gleichzeitig eine autarke Rohstoffsicherung vorantreiben - ambitionierte Ziele, die eine schnelle und drastische Senkung von Treibhausgas-Emissionen im Verkehrs- und Transportsektor unumgänglich machen und den Bedarf an alternativen Brennstoffen ansteigen lässt. Um diesen Zielvorstellungen Rechnung zu tragen, wird dem Einsatz und der Verwendung von Biokraftstoffen auch in Zukunft eine entscheidende Rolle bei der Mobilitätswende zukommen. Neben den Landverkehrsträgern wird in den kommenden Jahren vor allem im Luft- und Schiffsverkehr ein vermehrter Handlungsdruck zur Emissionseinsparung aufkommen, sodass sich hier bereits größere Einsatzfelder von Biodieselprodukten abzeichnen. Insbesondere in der Binnenschifffahrt könnte Biodiesel (FAME) als Kraftstoff an Bedeutung gewinnen. Für die Luftfahrt hingegen ist FAME aus technischen Gründen nicht einsatzfähig. Hier wird eine andere Art Biokraftstoff zum Einsatz kommen: Sustainable Aviation Fuel (SAF). Die EU-Kommission hat im Juli 2021 die ReFuel Aviation Richtlinie als Teil des "Fit for 55"-Pakets vorgelegt. Sie beinhaltet eine Beimischungsverpflichtung für die Inverkehrbringer von Flugzeugkraftstoffen. Ab 2025 soll das Flugbenzin auf den EU-Flughäfen mind. 2 % SAF enthalten. Dieser Anteil soll bis 2030 auf 5 %, 2040 bis auf 32 % und 2050 bis auf 63 % steigen. Mineralöl- und Biokraftstoffhersteller beschäftigen sich bereits mit der Planung und dem Aufbau von Produktionskapazitäten für HVO und SAF. Die Produktion von HVO und SAF basiert im Wesentlichen auf den gleichen Rohstoffen wie auch Biodiesel (FAME). Da gleichzeitig der Auslauf von Palmöl als Rohstoff für Biokraftstoffe ab 2023 beschlossen ist und abfallbasierte Rohstoffe nur begrenzt verfügbar sind, stehen die HVO und SAF-Produktion in Konkurrenz um die Rohstoffe mit Biodiesel. Gebrauchte Speisefette lassen sich aufgrund ihrer Qualität und dem Abfall- bzw. Kategorie 3-Status leichter bei der Produktion von HVO/SAF mitverarbeiten als Tierfett der Kategorie 1 und Kategorie 2. Darüber hinaus sind gebrauchte Speisefette bei entsprechender Anrechenbarkeit ebenfalls teilweise für die Produktion von HVO und SAF einsatzfähig und können somit dem FAME-Markt entzogen werden. Die SARIA Gruppe und das französische Energieunternehmen TotalEnergies wollen zukünftig gemeinsam SAF herstellen. Im Rahmen der im September 2022 unterzeichneten Vereinbarung werden tierische Fettsäureester und andere Materialien an eine neue Produktionsanlage am Standort von TotalEnergies in Grandpuits (Frankreich) geliefert, wo diese zukünftig als Ausgangsstoff für die SAF-Produktion verwendet werden. Die SARIA Gruppe ergreift angesichts der bevorstehenden Änderung der Rechtsvorschriften einen proaktiven Schritt mit dieser strategisch wichtigen Vereinbarung zur Fortsetzung der Geschäftsaktivitäten trotz der sich verändernden Marktsituation. ecoMotion wird ein strategisch wichtiger Teil der künftigen Zusammenarbeit. 3.1.3. Gesamtbild der Risikolage Die oben dargestellten Risiken bestehen im Rahmen unserer üblichen Geschäftstätigkeit. Die Chancen und Risiken haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Der Geschäftsführung sind keine Anhaltspunkte für Risiken bekannt, die zu einer Entwicklungsbeeinträchtigung oder Bestandsgefährdung der ecoMotion führen können. 3.2. Prognosebericht Für das Jahr 2024 erwartet die Bundesregierung, dass aufgrund der Zinswende und hohen Inflation die wirtschaftliche Entwicklung aufgrund der Kaufzurückhaltung der privaten Haushalte gebremst wird. Trotzdem wird für die deutsche Wirtschaft eine Steigerungsrate von 0,2 % erwartet. Die Preise für Biodiesel sind im ersten Quartal 2024 gegenüber dem vierten Quartal 2023 gefallen. Wir erwarten, dass sich die Preise ab dem zweiten Quartal 2024 erholen und leicht steigen werden. Im ersten Quartal 2024 haben sich die Rohstoffpreise nicht wesentlich verändert und verzeichnen eine preisliche Seitwärtsbewegung. Auf Grund der aktuell stagnierenden Marktsituation ist nur von einer geringen Preissteigerung für das zweite Quartal 2024 auszugehen. Aufgrund des andauernden Ukraine-Konfliktes und der resultierenden politischen und handelsrechtlichen Maßnahmen seitens der EU und deren Mitgliedsstaaten gegenüber Russland ist von andauernden erhöhten Preisvolatilitäten in den Energie- und Biodieselmärkten zu erwarten. Aufgrund des "double counting" von TME in einzelnen Mitgliedstaaten, wie den Niederlanden, Belgien, Frankreich oder Italien, ist grundsätzlich von einer weiterhin guten Absatzsituation für TME im Geschäftsjahr 2024 auszugehen, da in diesen Ländern die Einsparung von Treibhausgasen bei der Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehr doppelt angerechnet werden können. Vor dem Hintergrund der dargestellten Marktbedingungen einerseits und der neu eingegangenen strategischen Kooperation andererseits, erwarten wir für das gesamte Geschäftsjahr 2024 insgesamt eine moderate Verbesserung von Umsatz und EBITDA, sowie eine wesentliche Steigerung des Rohertrags im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023.
Lünen, den 12. April 2024 ecoMotion GmbH Florian Gollin Nicolas Rottmann Amtsgericht Dortmund, HRB 34689Bilanz für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023ecoMotion GmbH, LünenRegistergericht DortmundHandelsregister-Nummer HRB 34689I. GRUNDLAGEN Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 erfolgte gemäß § 267 Abs. 3 und 4 HGB nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften, den weiteren rechtsformspezifischen Vorgaben, den relevanten Vorgaben des Gesellschaftsvertrages sowie den Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien. Mit geändertem Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2023 wurde das Geschäftsjahr der Gesellschaft auf das Kalenderjahr umgestellt, für die Zeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2022 bestand ein Rumpfgeschäftsjahr. Die Vorjahreswerte sind insofern nur bedingt vergleichbar. II. BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEISMETHODEN Die Gliederungsschemata gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Positionen geändert: In der Bilanz:
In der Gewinn- und Verlustrechnung:
Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an international übliche Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Position nach dem Ergebnis nach Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, sondern sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Energiewirtschaftsgesetz: Die Gesellschaft liefert Energie an andere. Mangels Netzbetrieb ist keine buchhalterische Entflechtung nach dem Energiewirtschaftsgesetz erforderlich. Aktiva: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Der Zeitraum der planmäßigen Abschreibung für bis einschließlich 2009 entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte beträgt wie bisher 15 Jahre, im Zugangsjahr zeitanteilig. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- und Herstellkosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Bei vor dem 1. Januar 2010 angeschafften Sachanlagen werden die planmäßigen Abschreibungen - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Bei Anlagegütern, die nach dem 1. Januar 2010 angeschafft oder hergestellt wurden, erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:
Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht. Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € (bis 2017: 150 €) werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Als Ausnahme sind die Behälter bis 250 € (bis 2017: 150 €) zu nennen, die weiterhin aktiviert und im selben Jahr voll abgeschrieben werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € (bis 2017: 150 €) und 800 € (bis 2017: 410 €) werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bewertet, in Einzelfällen mit dauerhafter Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Werten. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren sind mit Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen bewertet. Als Bewertungsvereinfachungsverfahren wird die Durchschnittsmethode angewandt. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten, in die neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten einbezogen sind, bewertet. Verwaltungskosten und Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Ergibt sich zum Abschlussstichtag ein niedrigerer Marktpreis, wird gemäß dem strengen Niederstwertprinzip der niedrigere Wert angesetzt. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusätzlich eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Ausgaben bzw. Einnahmen, die Aufwendungen bzw. Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind im aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter den aktiven latenten Steuern. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Vereinnahmte Investitionszuschüsse werden nicht direkt beim Sachanlagevermögen abgezogen, sondern passivisch als Wertberichtigungsposten zum Anlagevermögen über den nach § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB zulässigen Sonderposten ausgewiesen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur handelsrechtlichen Abschreibung der entsprechenden Vermögensgegenstände. Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Einnahmen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind im passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Währungsumrechnung: Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr sowie Kassenbestände und Bankguthaben in fremder Währung werden mit dem Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Höchstwertprinzips mit dem Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Entstehende Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen: Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang beigefügt. Eine Übersicht über die Anteile an verbundenen Unternehmen (Anteilsbesitz) nach § 271 Abs. 1 HGB, ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 4.336 T€ (Vorjahr: 35.740 T€) haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 571 T€ (Vorjahr: 604 T€). Die Forderungen gegen Gesellschafter, die zugleich Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind, resultierten im Vorjahr (4.738 T€) aus der umsatzsteuerlichen Organschaft. Die Organschaft bestand bis zum 31.03.2023. Aktive Latente Steuern: Der in der Bilanz gem. § 274 Abs. 1 HGB gesondert ausgewiesene aktive Abgrenzungsposten für latente Steuern setzt sich im Wesentlichen aus temporären Differenzen im Bereich des Sachanlagevermögens, des Finanzanlagevermögens und der sonstigen Rückstellungen zusammen. Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden kombinierten Steuersatz für Körperschaftsteuer von 15,825 % und Gewerbesteuer von 16,3079 %. Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 5.554 T€. In der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2023 wurde die Erhöhung des Stammkapitels der ecoMotion GmbH von 5.000 T€ um 554 T€ auf 5.554 T€ gegen die Einlage der Anteile an der Daka ecoMotion A/S mit Sitz in 8722 Hedensted, Dänemark, beschlossen. Die Einbringung erfolgte mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2023. Der ausschüttungsgesperrte Betrag i. S. d. § 268 Abs. 8 S. 2 HGB aus der Aktivierung latenter Steuern beläuft sich auf 216 T€ (Vorjahr: 320 T€). Mit Gesellschafterbeschluss vom 17.07.2023 wurde eine Gewinnausschüttung aus dem Gewinnvortrag in Höhe von 1.023 T€ mit Zahlung zum 31.07.2023 beschlossen. Sonderposten: Der Sonderposten für Investitionszuschüsse enthält gewährte öffentliche Zuschüsse für Investitionen ins Anlagevermögen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur handelsrechtlichen Abschreibung der entsprechenden Vermögensgegenstände. Rückstellungen: Die Bildung der sonstigen Rückstellungen erfolgte vor allem für Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen. Verbindlichkeiten: Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen 3.960 T€ (Vorjahr: 6.096 T€) und beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3.958 T€ (Vorjahr: 5.868 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen ausschließlich aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 5 T€ (Vorjahr: 18.218 T€) aus der geänderten Kapitalertragsteuer-Anmeldung aus 2022. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Umsatzerlöse: Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt auf:
Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt nach den geografischen Märkten auf:
Periodenfremde Erträge/ Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung: Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von 128 T€ (Vorjahr: 34 T€) betreffen im wesentlichen Beihilfen zur Vermeidung von Carbon-Leakage für die Jahre 2021 und 2022 des Umweltbundesamtes. Periodenfremde Aufwendungen: Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 93 T€ (Vorjahr: 75 T€). IV. ERGÄNZENDE ANGABEN Arbeitnehmerzahlen: Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich beschäftigt:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Als wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB sind nach Art und Betrag zu nennen:
Gesamthonorar des Abschlussprüfers: Das im Aufwand erfasste Gesamthonorar des Abschlussprüfers im Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 teilt sich wie folgt auf:
V. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH DEM SCHLUSS DES GESCHÄFTSJAHRES Zwischen Bilanzstichtag und Erstellung des Jahresabschlusses sind keine wertbegründenden Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. VI. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN Die Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der SARIA SE & Co. KG mit Sitz in Selm, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie in den Konzernabschluss der Rethmann SE & Co. KG mit Sitz in Selm, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der Rethmann SE & Co. KG ist beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen zu lassen. Die Aufstellung der Konzernabschlüsse erfolgt per 31.12.2023. VII. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANEN Der Geschäftsführung der ecoMotion GmbH gehörten an: Nicolas Rottmann Vorstand der SARIA Beteiligungs SE, Selm Florian Gollin Geschäftsführer der ecoMotion GmbH, Lünen Auf die Angabe der Vergütung für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Lünen, den 12.04.2024 ecoMotion GmbH Florian Gollin Nicolas Rottmann Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2023
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ecoMotion GmbH, Lünen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ecoMotion GmbH, Lünen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ecoMotion GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, den 12. April 2024 PricewaterCoopers
GmbH
Stefan Wienands, Wirtschaftsprüfer ppa. Holger Brauner, Wirtschaftsprüfer |
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