Hofstetter
GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
167.213,67 |
1.402.808,62 |
| I.
Sachanlagen |
156.559,00 |
1.377.153,95 |
| II.
Finanzanlagen |
10.654,67 |
25.654,67 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.856.231,12 |
1.604.749,12 |
| I.
Vorräte |
304.300,12 |
152.725,88 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
555.519,88 |
638.644,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
311.774,58 |
169.863,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.240.156,42 |
1.282.159,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.593,75 |
8.702,75 |
| Aktiva |
2.025.038,54 |
3.016.260,49 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.328.518,01 |
2.331.258,56 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
55.700,00 |
55.700,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
984.085,11 |
2.092.122,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
288.732,90 |
183.436,37 |
| B.
Rückstellungen |
430.653,93 |
369.232,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
265.126,60 |
313.689,93 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
740,00 |
2.080,00 |
| Passiva |
2.025.038,54 |
3.016.260,49 |
Anhang
1.
ALLGEMEINES
Bei der HOFSTETTER GmbH, mit Sitz in Stuttgart,
handelt es sich nach den Kriterien des § 267 HGB um
eine kleine Kapitalgesellschaft, die jedoch die
Größenmerkmale für sog.
Kleinstkapitalgesellschaften
gemäß § 267 a HGB überschreitet. Der
Jahresabschluss ist folglich um einen Anhang zu erweitern
und gemäß §§ 325, 326 HGB beim
elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen.
Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Stuttgart im
Handelsregister unter der Nummer HRB 7487 geführt.
2.
FORM DES JAHRESABSCHLUSSES
Die Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gegenüber
dem Vorjahr nicht geändert. Der Jahresabschluss wurde
unter Beachtung der §§ 242 ff. HGB und der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach § 266 HGB bzw. §
275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Es wurden keine
geschäftszweigtypischen Ergänzungen vorgenommen.
3.
ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG
3.1.
Bilanzierungsmethoden
a. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
b. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
c. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, Schulden und Rechnungs-abgrenzungsposten sind
in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
d. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
e. Rückstellungen im Rahmen des § 249 HGB
wurden, soweit erforderlich, gebildet.
f. Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit
erforderlich, nach den Vorschriften des § 250 HGB
berücksichtigt.
g. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert
ausgewiesen. Das Wahlrecht zum Ausweis aktiver latenter
Steuern wurde nicht ausgeübt.
h. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
3.2.
Bewertungsmethoden
a. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
b. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
c. Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
d. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag bereits realisiert waren.
e. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet
worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der
Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind
die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt
wird. Hierbei wurde generell die lineare
Abschreibungsmethode angewendet.
Bei der Bewertung der im Geschäftsjahr
zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter
wurde von der Vereinfachungsregelung des § 6 Abs. 2
EStG Gebrauch gemacht. Gleichzeitig wurde bei der
Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten
ein Abgang in Höhe des Zugangs unterstellt.
Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgte
zu Anschaffungskosten. Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht erforderlich.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die flüssigen
Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag
unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Pauschalwertberichtigungen wurden mit 1 % (im Vorjahr 1 %)
der nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen (netto)
berücksichtigt.
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt und mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von
der Deutschen Bundesbank veröffentlichten,
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre (bzw. zehn Jahre bei
Pensionsrückstellungen) abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
f. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
4.
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ
4.1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich
auf € 14.293,59 (Vorjahr: € 14.293,59).
4.2.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen
erfolgte zum Bilanzstichtag erstmals unter Anwendung des
Aktivprimats gemäß IDW Rechnungslegungshinweis:
Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen
für Altersversorgungsverpflichtungen aus
rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021). Dabei
wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB
pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Die
Bewertung erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen
der Versicherungsmathematik mittels der sog.
"Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Als
biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln
2018 G" von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Bei der laufenden
Rente wurde eine Rentensteigerung von 2% p.a. in Bezug auf
die Vorjahresrente berücksichtigt.
Als Abzinsungsfaktor wurde der von der Deutschen
Bundesbank für diese Restlaufzeit ermittelte
durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
verwendet. Der Abzinsungssatz auf Basis des
10-Jahresdurchschnitts betrug zum Bilanzstichtag 1,82%. Der
nach Abzinsungssatz auf Basis des 7-Jahresdurchschnitts
betrug zum Bilanzstichtag 1,74%.
Der Unterschiedsbetrag aus der Bewertung der
Pensionsrückstellungen unter Anwendung des
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zum
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre beträgt
€1.440,00. In Höhe dieses Unterschiedsbetrags
sind die passivierten Rückstellungen für
Pensionen und der Zinsaufwand im Vergleich zur Ermittlung
auf Basis des 7-Jahresdurchschnittszinssatzes niedriger
angesetzt. Der abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist
gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB für die
Ausschüttung gesperrt.
Zur Deckung der Verpflichtungen aus Pensionszusagen
wurden teilweise Rückdeckungsversicherungen
abgeschlossen. Diese Vermögensgegenstände dienen
ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger
Gläubiger durch Verpfändung entzogen. Sie wurden
gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den
zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet.
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
Aktiva
|
Passiva
|
Aktiva
|
Passiva
|
Rückdeckungsversicherung
|
283.609,07
|
|
293.853,00
|
|
Pensionsrückstellungen
|
|
490.993,00
|
|
511.085,00
|
Nettowert der
Pensionsrückstellung
(nach IDW RH FAB 1.021)
|
|
207.383,93
|
|
217.232,00
|
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der
Abzinsungsbetrag aus der Bewertung der
Pensionsrückstellungen in Höhe von €
14.443,00 mit dem Zinsertrag bei den
Rückdeckungsversicherungen in Höhe von €
10.695,01 verrechnet und unter der Position "Zinsen und
ähnliche Aufwendungen" gesondert ausgewiesen.
4.3.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr belaufen sich auf € 265.126,60 (Vorjahr:
€ 289.282,30). Die Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich auf
€ 0,00 (Vorjahr: € 24.407,63).
Weiterhin waren am Abschlussstichtag
Verbindlichkeiten in Höhe von € 0,00 (Vorjahr:
€ 50.941,95) durch Pfandrechte und ähnliche
Rechte gesichert. Bei der Art der Sicherheiten handelt es
sich um Grundschulden und Sicherungsübereignungen.
5.
SONSTIGE ANGABEN
5.1.
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen
Aus vertraglichen Verpflichtungen mit einer Laufzeit
bis längstens 2025 bestehen folgende Beträge:
|
T€
|
aus Miet- und
Leasingverträgen
|
|
- fällig in 2023
|
59,1
|
- fällig bis 2025
(Vertragsende)
|
98,4
|
Gesamtbetrag der
Verpflichtungen
|
157,5
|
5.2.
Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Anzahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (ohne
Auszubildende und Mitglieder der Geschäftsorgane)
beläuft sich auf 30.
sonstige Berichtsbestandteile
6.
UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
ZUM 31. DEZEMBER 2023
Stuttgart, den 05. März 2024
______________________________________
Martell Offner
- Geschäftsführer -
_______________________________________
Valentin Offner
-
Geschäftsführer -
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.03.2024
festgestellt.
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