C-HV AG
Ursensollen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
189.129,97 |
193.652,91 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
181.069,83 |
186.540,83 |
| III.
Finanzanlagen |
8.055,14 |
7.107,08 |
| B.
Umlaufvermögen |
365.208,89 |
226.233,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
127.435,46 |
107.618,81 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
237.773,43 |
118.614,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.754,27 |
2.361,15 |
| Aktiva |
560.093,13 |
422.247,77 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
379.684,56 |
267.927,65 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
324.684,56 |
212.927,65 |
| davon
Gewinnvortrag |
212.927,65 |
31.440,89 |
| B.
Rückstellungen |
119.279,00 |
123.872,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
61.129,57 |
30.448,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
61.129,57 |
30.448,02 |
| Passiva |
560.093,13 |
422.247,77 |
Anhang
Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des Aktien-Gesetzes
aufgestellt. Die Regelungen des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen wurden
bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Zugänge zu den
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden
die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige
lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der
voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung
der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von
€ 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die in den Vorjahren gebildeten steuerlichen
Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG als auch die
geringwertigen Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2
EStG des laufenden Jahres wurden in die Handelsbilanzen
übernommen, da diese Posten für das Unternehmen von
untergeordneter Bedeutung sind.
Die
Finanzanlagen des Anlagevermögens wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt. Soweit notwendig, wurde auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Bei der Bewertung der
Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr liegen nicht vor.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Das
Guthaben beim Kreditinstitut wurde zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital und der
Gewinnvortrag sind zum Nennwert bewertet.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1
HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Angaben
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
| Firmenname laut
Registergericht: |
C-HV AG |
| Firmensitz laut
Registergericht: |
Ursensollen |
| Registereintrag: |
Handelsregister |
| Registergericht: |
Amberg |
| Register-Nr.: |
Abteilung B Nr. 4265 |
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer:
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 7.
Die Organe der Gesellschaft setzen sich aus folgenden
Personen zusammen:
Vorstand
Andreas Reindl, Bankkaufmann
Herbert Kremser, Kaufmann
Marco Haneder, Techniker
Aufsichtsrat
Markus Döllinger, Kaufmann
Daniela Reindl
Annemarie Kremser
Ursensollen, 19.07.2024
.........................................Andreas Reindl
.........................................Herbert
Kremser
.........................................Marco Haneder
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2024
festgestellt. |