Block
Schmierstoff GmbH
Geesthacht
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.596,00 |
33.505,00 |
| I.
Sachanlagen |
22.596,00 |
33.505,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
949.001,83 |
854.699,81 |
| I.
Vorräte |
635.736,27 |
667.270,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
120.827,17 |
113.186,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
192.438,39 |
74.242,51 |
| Summe
Aktiva |
971.597,83 |
888.204,81 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
870.416,20 |
842.472,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
816.472,27 |
795.144,73 |
| III.
Jahresüberschuss |
27.943,93 |
21.327,54 |
| B.
Rückstellungen |
39.145,49 |
18.335,57 |
| C.
Verbindlichkeiten |
62.036,14 |
27.396,97 |
| Summe
Passiva |
971.597,83 |
888.204,81 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Block
Schmierstoff GmbH mit Sitz in Geesthacht (Amtsgericht
Lübeck, 410) wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
wurde gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen
unverändert beibehalten (§ 265 Abs. 1 Sätze
1 und 2 HGB).
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, wurden überwiegend im Anhang dargestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten
250,00 EUR aber nicht 800,00 EUR
übersteigen, wurden im Jahr der Anschaffung gem.
§ 252 Abs. 2 HGB (Wesentlichkeit) voll
abgeschrieben.
Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung
zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw.
zu Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
bewertet. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Bildung von
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzins der
letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von
62.036,14 EUR. Sie entfallen auf die folgenden
Bilanzpositionen:
-
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 46.693,17
EUR (Vj. 17.867,52 EUR)
-
Sonstige Verbindlichkeiten: 15.342,97 EUR (Vj. 9.529,45
EUR)
Erläuterungen zu den Posten der GuV
Die Geschäftsjahresabschreibung ist dem
Anlagenspiegel zu entnehmen, der dem Jahresabschluss
beigefügt ist.
Sonstige Pflichtangaben
Im Berichtsjahr beschäftigte das Unternehmen
durchschnittlich vier Arbeitnehmer im Sinne des
§ 267 Abs. 5 HGB (§ 285
Nr. 7 HGB).
Geesthacht, den 08.07.2024
Block
Schmierstoff GmbH
Vertreten durch den Geschäftsführer
Kristian Block
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 8.7.2024.
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