Buchner Alpenoutdoor GmbH
Selbe AdresseEinzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden Tieren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrike Buzyer seit 24.1.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Blitz-Blank Murnau GmbHMurnauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGAllgemeine Angaben Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Sofern Pflichtangaben nach § 285 HGB im Anhang nicht angegeben werden, kommt § 288 HGB zur Anwendung. Größenabhängige Erleichterungsvorschriften der §§ 266 Abs 1 S. 3 und 274a Nr. 1 HGB werden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. In den Vorjahren wie auch im Wirtschaftsjahr 2023 werden Geringwertige Wirtschaftsgüter in voller Höhe im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Aktive oder passive Rechnungsabgrenzungsposten waren auch 2023 nicht zu bilden. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Steuerrückstellungen betreffen Steuern vom Einkommen und Ertrag für das laufende Jahr und das Vorjahr soweit sie noch nicht bereits durch Vorauszahlungen abgedeckt sind. Für 2023 waren Steuerrückstellungen in Höhe von 16.514 € einzustellen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von 91.788 € eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden am Stichtag nicht. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt und ist in voller Höhe einbezahlt. Angabe zu Verbindlichkeiten:
Ausschüttungssperre: Nach § 268 Abs. 8 HGB gibt es keine Beträge, die einer Ausschüttungssperre unterliegen. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber der Gesellschafterin bestehen weder Ausleihungen und Forderungen noch Verbindlichkeiten. Sonstige Angaben Als Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr bestellt: Frau Ulrike Buzyer
Murnau, den 27. Oktober 2024 Ulrike Buzyer - Geschäftsführerin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. Oktober 2024 |
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