Geling - SPP GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen Artikeln, Krankenhaus-, Dental- und Altenpflegebedarf
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Georg Nolden seit 13.5.2020 | Geschäftsführer |
Hermann Wegelt seit 13.5.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Edith Sanfleber | 25.14% |
| 25.14% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WEGUSTA GmbHHilden (vormals: Düsseldorf)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz zum 31. Dezember 2018(Fassung für Zwecke der Offenlegung gemäß §§ 325 ff. HGB)AKTIVA
PASSIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 01.01.2018 - 31.12.2018WEGUSTA GmbH, HildenI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS, BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Firma WEGUSTA GmbH hat Ihren Sitz laut Gesellschafterbeschluss vom 04.12.2018 nach Hilden verlegt und ist im Handelsregister B beim Amtsgericht Düsseldorf mit der Nummer HRB 298 eingetragen. Nach den in § 267 HGB vorgegebenen Größenklassen gehört die Gesellschaft unter Zugrundelegung der Daten für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 zu den kleinen Gesellschaften im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde nach den Regeln des HGB und des GmbHG aufgestellt. Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages wurden beachtet. Die Firma WEGUSTA GmbH hat das Handelsgeschäft laut Gesellschafterbeschluss vom 25.04.2018 zum 31.12.2018 aufgegeben. Bei der Bewertung der einzelnen Bilanzposten wurde dies berücksichtigt. Bei Zugrundelegung dieses Aspektes kann nicht mehr die Fortführung des Unternehmens angenommen werden. Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Das bedeutet jedoch nicht notwendigerweise, dass auch Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt. Die Gesellschaft verfügt über ausreichend liquide Mittel und stille Reserven. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Abschreibungen nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bilanziert. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Abschreibungsmethode planmäßig bemessen. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten € 150,00, aber nicht € 1.000,00 übersteigen, wurde in der Vergangenheit ein Sammelposten gebildet, der gemäß § 6 Abs. 2 a EStG im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben wird. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde die Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG in Anspruch genommen. Die Finanzanlagen (Beteiligungen) wurden im Hinblick auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte wurden unter Beachtung des Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzips verlustfrei bewertet. Aufgrund der Aufgabe des Handelsgeschäftes wurde eine pauschale Abschreibung vorgenommen. Die Forderungen wurden zum Nennwert bilanziert. Soweit erforderlich wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Dem allgemeinen Kreditrisiko sowie dem Aspekt der Aufgabe wurde durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Eventuelle Wertminderungen sind durch den Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes berücksichtigt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag wurden mit Hilfe von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Pensionsrückstellungen wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen Zins von 3,21 % abgezinst. Dem Ansatz der Pensionsrückstellung liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung aus dem Übergang der Bewertung von HGB (a.F.) auf das HGB (n.F.) auf den 01.01.2010 wurde unter Anwendung des Bilanzierungswahlrechts lediglich zu einem Fünfzehntel bilanziert (Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB), so dass in den folgenden Geschäftsjahren die Ansammlung wenigstens in Höhe des Mindestbetrages zu erfolgen hat. Der Zeitraum für die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses für die Pensionsrückstellungen wurde von 7 auf 10 Jahre ausgedehnt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und erkennbare Risiken auf der Grundlage des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Sach- und Finanzanlagen Das Anlagevermögen wurde in Form eines Brutto-Anlagegitters aufbereitet. Die Entwicklung des Anlagevermögens und der kumulierten Abschreibungen sind dort gesondert dargestellt. Vorräte Bei den Vorräten handelt es sich im Wesentlichen um Handelswaren aus dem Bereich Guss- und Schmiedestücke für Großbaggergeräte und Zementmaschinen sowie Gießereierzeugnisse für den allgemeinen Maschinenbau, die teilweise von Subunternehmern weiterverarbeitet werden. Des Weiteren sind unter den Vorräten geleistete Anzahlungen ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennwerten angesetzt. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben grundsätzlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Dem Ansatz der Pensionsrückstellungen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten vom 14.01.19 zugrunde. Bei der Ermittlung der Rückstellungshöhe wurden die Richttafeln 2005 G von Herrn Dr. Klaus Heubeck mit einem Zinsfuß von 3,21 % verwendet. Der Rententrend wurde mit 1,25 % angesetzt. Es wurde kein Gehaltstrend angesetzt. Der Unterschiedsbetrag aus dem Übergang der Bewertung von HGB (a.F.) auf das HGB (n.F.) betrug am 01.01.2010 Euro 350.906,00. Gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ist der Unterschiedsbetrag bis spätestens zum 31.12.2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel anzusammeln, d.s. Euro 23.393,74.
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. Es handelt sich sämtlich um Verbindlichkeiten, deren Restlaufzeiten - wie im Vorjahr - unter einem Jahr liegen. Die am Abschlussstichtag bilanzierten Verbindlichkeiten sind ungesichert. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
IV. SONSTIGE ANGABEN Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2018 durchschnittlich 4 Arbeitnehmer. Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Zusammenhang mit dem Anmieten der Büroräume und dem Leasing von Kraftfahrzeugen, der Telefonanlage und dem Kopierer ist die Gesellschaft finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt Euro 23.723,88 (Vj. 135.284,58) eingegangen, die im Folgejahr fällig sind. Die Geschäftsführung und die Vertretung des Unternehmens obliegt dem Geschäftsführer
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 01.01.2018 bis 31.12.2018 in Höhe von Euro -161.370,19 unter Verrechnung des Verlustvortrages auf neue Rechnung vorzutragen.
Hilden, den 25. März 2019 gez. Geschäftsführer Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde am 24. Juni 2019 festgestellt. |
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