Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 52694
Eingetragen
28.1.1993
Branche
Einzelhandel mit Brillen und KontaktlinsenGroßhandel mit FlachglasBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Der Betrieb eines Augenoptikerfachgeschäftes

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

66265 Heusweiler, Dilsburger Straße 2a
30000
60.00%
66322 Lebach, Friedenstraße 17
20000
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Brillen Hess GmbH

Lebach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 50.892,00 46.222,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.124,00 4,00
II. Sachanlagen 48.768,00 46.218,00
B. Umlaufvermögen 123.226,44 121.182,38
I. Vorräte 59.053,26 58.899,12
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.368,81 10.069,34
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 52.804,37 52.213,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 150,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 174.268,44 167.404,38

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 145.349,41 144.390,02
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 108.825,43 118.569,47
III. Jahresüberschuss 10.959,39 255,96
B. Rückstellungen 15.852,00 10.170,00
C. Verbindlichkeiten 13.067,03 12.844,36
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 13.067,03 12.844,36
Bilanzsumme, Summe Passiva 174.268,44 167.404,38

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Brillen Hess GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 01. Januar 2010 anzuwenden. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklasses ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nur insoweit angepasst, wie die Änderungen durch das BilMoG reichen.

Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu 410,00 € (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des Zugangs entsprechend den steuerlichen Vorschriften des § 6 Abs. 2a EstG voll abgeschrieben.

Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens aus 2009, deren Netto-Anschaffungskosten zwischen 150,01 € und 1.000,00 € betragen, wurde ein Sammelposten gebildet, welcher über die planmäßige Laufzeit von 5 Jahren linear abgeschrieben wird.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Detail aus dem als Anlage beigefügten Anlageverzeichnis ersichtlich.

Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Sie wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Der Kassenbestand wird mit dem Nominalwert angesetzt. Der Bankbestand wird mit dem Nennwert bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten erfolgen nach vertretbaren Grundsätzen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Auf den Unterschiedsbetrag von Steuer- und Handelsbilanzgewinn wurden die latenten Steuern berechnet. Zur Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz in Höhe von 30 % zugrunde gelegt (§ 285 Nr. 29 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung (Fremdwährungsposten) lautenden Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden.

Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.

Im Geschäftsjahr liegen keine unterlassenen Zuschreibungen bei Vermögensgegenständen vor, die in der Vergangenheit aufgrund einer außerplanmäßigen Abschreibung mit einem niedrigeren Wert bewertet wurden und bei denen die Wertminderung zum Bilanzstichtag weggefallen ist.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren liegen nicht vor.

Es wurden im Geschäftsjahr keine Entwicklungskosten aktiviert. Weiterhin sind keine Forschungs- und Entwicklungskosten im Geschäftsjahr angefallen.

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus der als Anlage beigefügten Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen.

Im Geschäftsjahr liegen aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte vor, die vor Einführung des BilMoG entgeltlich erworben wurden. Diese sind bereits auf 1,00 € abgeschrieben.

Im vorliegenden Jahresabschluss sind keine Pensionsrückstellungen oder Rückstellungen für ähnliche Verpflichtungen enthalten und es wurden keine Rückstellungen unterlassen.

Im vorliegenden Jahresabschluss sind keine Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet worden.

Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten liegen keine weiteren Haftungsverhältnisse vor. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist als gering zu bewerten (§ 285 Nr. 27 HGB).

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende Ergebnisverwendung vor:

Das Jahresergebnis beläuft sich auf 10.959,39 €. Der Gewinnvortrag beläuft sich auf 108.825,43 €. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags ergibt sich ein Betrag von 119.784,82 €. Der verbleibende Gewinnvortrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

In der Gesellschafterversammlung vom 11. Juni 2015 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Name des Geschäftsführers

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Person geführt:

Herr Bernd Altmeyer

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber dem Gesellschafter bestehen keine Forderungen bzw. Verbindlichkeiten. Die Angaben beinhalten auch die Beträge, die dem Geschäftsführer zuzurechnen sind.

Geschäfte mit nahe stehenden Personen

Im Laufe des Geschäftsjahres führte das Unternehmen keine Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen durch.

 

Lebach, den 11. Juni 2015

Bernd Altmeyer, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 11.06.2015 festgestellt.

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