Stadtwerke Verden GmbH
Weserstraße 26, 27283 Verden (Aller), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Olaf Müller seit 24.9.2025 | Prokura |
Dirk Gabriel seit 12.1.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Verden | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Breitband Landkreis Verden GmbHAufgelöst | 4.76% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Verden GmbHVerdenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023Wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen (alle Zahlen gemäß Destatis) Im Jahr 2023 ging das preisbereinigte BIP gegenüber dem Vorjahr um 0,3 % zurück; preis- und kalenderbereinigt betrug der Rückgang 0,1 %. Aufteilung Primärenergieverbrauch Deutschland in 2023
Entwicklung des Strom- und Erdgasbedarfs wie der Stromproduktion: Strom Der Nettostromverbrauch in Deutschland betrug in 2023 467 Mrd. kWh, ein Rückgang um 17 Mrd. kWh (-3,5 %). Hauptgrund für diesen Rückgang ist die schwache Konjunktur und die preis- und konjunkturbedingten Einsparungen der Verbraucher. Die Stromerzeugung in Deutschland im Jahr 2023 betrug 449,8 Mrd. kWh. Dies waren 11,8 % weniger als im Jahr 2022. Gründe für den Rückgang sind insbesondere ein geringerer Strombedarf infolge der konjunkturellen Abschwächung in den energieintensiven Industriezweigen sowie der gestiegene Import von Strom aus dem Ausland. Mit einem Anteil von 56,0 % stammte der im Jahr 2023 erzeugte und ins Netz eingespeiste Strom mehrheitlich aus erneuerbaren Energieträgern. 2022 hatte der Anteil noch 46,3 % betragen. Erneuerbare Energien: Einspeisung aus Windkraft um 13,8 % gestiegen Die Stromeinspeisung aus Windkraft stieg im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2022 um 13,8 %. Windkraft war damit mit einem Anteil von 31,0 % der wichtigste Energieträger für die Stromerzeugung in Deutschland. Im Jahr 2022 war noch Kohle mit 33,2 % der wichtigste Energieträger und der Anteil der Windkraft an der Stromerzeugung mit 24,0 % deutlich niedriger gewesen. Gründe für den deutlichen Anstieg des Anteils waren ein gutes Windjahr 2023 sowie der Leistungszubau um 4,3 % bei gleichzeitig geringerer Gesamtstromerzeugung. Der Anteil der Stromeinspeisung aus Photovoltaik stieg im Jahr 2023 leicht auf 11,9 % (2022: 10,6 %). Dieser Anstieg ist jedoch ausschließlich auf die geringere Gesamtstromerzeugung zurückzuführen. Die eingespeiste Strommenge war mit 53,6 Mrd. kWh trotz eines Zubaus an Photovoltaikleistung von 18,0 % rückläufig (-1,3 %). 2022 hatte die eingespeiste Strommenge aus Photovoltaik bei 54,3 Mrd. kWh gelegen, was vor allem auf ein ungewöhnlich sonnenreiches Jahr zurückzuführen war. Konventionelle Energieträger: Weniger Strom aus Kohle Die Erzeugung und Einspeisung von Strom aus Kohlekraftwerken verzeichnete 2023 einen deutlichen Rückgang (-30,8 %). Der Anteil von Kohlestrom an der Gesamterzeugung sank auf 26,1 % (2022: 33,2 %). Kohle war damit im Jahr 2023 noch der zweitwichtigste Energieträger für die Stromerzeugung in Deutschland. Die Stromeinspeisung aus Erdgas stieg im Jahr 2023 um 3,9 % auf einen Anteil von 13,6 %, nachdem sie 2022 mit einem Anteil von 11,5 % infolge der angespannten Situation auf dem Gasmarkt auf einen mehrjährigen Tiefstand gefallen war. Durch die Abschaltung der letzten Kernkraftwerke am 15. April 2023 ist die Stromeinspeisung aus Kernenergie im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken und machte nur noch 1,5 % an der eingespeisten Strommenge aus (2022: 6,4 %). Importierte Strommenge deutlich gestiegen, exportierte Strommenge rückläufig Die nach Deutschland importierte Strommenge ist im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 um 40,6 % auf 69,3 Mrd. kWh gestiegen. Das Verhältnis der importierten Strommenge zur inländisch produzierten Strommenge betrug im Jahr 2023 damit 15 %. Die aus Deutschland exportierte Strommenge sank 2023 gegenüber dem Vorjahr um 21,5 % auf 60,1 Milliarden kWh. Damit importierte Deutschland mit 9,2 Milliarden kWh erstmals seit 2002 wieder mehr Strom als es exportierte. Damals hatte der Importüberschuss bei 6,6 Milliarden kWh gelegen. Erdgas Der Erdgasverbrauch in Deutschland betrug im Jahr 2023 810,4 Mrd. kWh. Dies bedeutet einen Rückgang um 39,4 Mrd. kWh bzw. 4,6% gegenüber dem Vorjahr. Rund 41 Prozent des gesamten deutschen Gasverbrauchs entfielen dabei auf Haushalte und Gewerbe, 59 Prozent auf die Industrie. Niedrige Temperaturen begünstigen Einsparungen Im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch in den Jahren 2018 bis 2021 ist der Erdgasverbrauch um 17,5 % zurückgegangen. Private Haushalte und Gewerbebetriebe haben dabei 16,4 % gespart. Der Rückgang des Verbrauchs in der Industrie gegenüber den Vorjahren betrug 18,3 %. Einen großen Einfluss auf den Gasverbrauch hatten die Temperaturen. Sie wirkten im Vergleich zu den Vorjahren insgesamt verbrauchsmindernd. Im Mittel lagen die Temperaturen im Jahr 2023 0,58 °C über dem Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021. Importe über LNG-Terminals noch gering Bereits im Dezember 2022 hat das Flüssiggasterminal in Wilhelmshaven als erstes deutsches Terminal den Betrieb aufgenommen. Es folgten dann die Terminals in Lubmin im Januar 2023 und Brunsbüttel im März 2023. Das LNG-Terminal in Stade ist als viertes deutsches Terminal noch im Dezember 2023 in Betrieb gegangen. Die ersten Gasflüsse werden dort im Februar 2024 erwartet. Insgesamt wurden im Jahr 2023 ca. 70 Mrd. kWh Erdgas über deutsche LNG-Terminals nach Deutschland importiert. Dies entspricht einem Anteil von 7 Prozent an den gesamten deutschen Gasimporten. Preisentwicklung an den Handelsmärkten: Sowohl die Strom- als auch der Gaspreise an den Handelsplätzen haben sich in 2023 gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert. Damit scheint die Energiekrise zunächst einmal überwunden. Geschäftsentwicklung Das Jahr war erneut geprägt von der immer noch anhaltenden angespannten Situation auf den Energiemärkten. Allerdings ist seit Jahresbeginn ein deutlicher Rückgang der dort gehandelten Preise für Strom und Gas zu verzeichnen. Anzeichen für eine Gasmangellage gibt es nicht. Im gesamten Jahr hat die Umsetzung der sogenannten Preisbremse intern einen erheblichen administrativen Aufwand verursacht. Ohne die Berücksichtigung von Einmaleffekten aus Drohverlustrückstellungen im Zusammenhang mit einer Beteiligung konnte ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden. Leider führen diese Einmaleffekte zu einem deutlich negativen Ergebnis in Höhe von -6.003.123,88 EUR (-10.990.496,59 EUR ggü. dem Vorjahr). Näheres dazu in dem Bericht zur Ertragslage. Im Strom- und Gasnetz wurde erneut eine Versorgung der Kunden mit Energie ohne nennenswerte Störungen und Ausfallzeiten sichergestellt. Die Absätze der einzelnen Sparten stellen sich wie folgt dar:
Auf Grund von preisbedingten Einsparungen bei den Netzkunden sowie zusätzlich temperaturbedingt geringerem Absatz im Gasbereich sind die transportierten Strom- und Gasmengen merklich niedriger als im Vorjahr.
Im Stromvertrieb lagen die Absatzmengen deutlich niedriger als im Vorjahr. Ursache hierfür ist hauptsächlich der Verlust von Großkunden, die in der turbulenten Marktsituation in 2022 von der Stadtwerken Verden GmbH beliefert wurden. Zum einen lagen einkaufsbedingt die Angebotspreise relativ hoch, zum anderen gab es 2023 im Gegensatz zu 2022 wieder mehrere Anbieter, aus denen die Kunden auswählen konnten. Im Gasbereich konnten wegen der günstigen Preise viele Kunden gewonnen werden. Dies schlägt sich in den deutlich gestiegenen Absatzmengen nieder.
Temperaturbedingt wurde in 2023 gegenüber dem Vorjahr weniger Wasser verbraucht.
Der Wärmeabsatz lag temperaturbedingt in 2023 unter dem Wert des Vorjahres. Im Erlebnisbad Verwell sind die Besucherzahlen nach der Pandemie wieder deutlich gestiegen. Die Eintrittspreise wurden zum 01.01.2023 erhöht.
Ertragslage Das Jahresergebnis beträgt -6.003.123,88 EUR und liegt damit um 10.990.496,59 EUR deutlich unter dem Vorjahreswert. Ursache hierfür sind Einmaleffekte aus Rückstellungen sowie Abschreibungen auf Finanzanlagen. Das operative Geschäft ist dagegen sehr positiv verlaufen. Ursächlich für das negative Ergebnis ist i. W. die Beteiligung an der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG (TKL). Bis zum Jahr 2030 besteht aus dem Engagement eine Beschaffungsverpflichtung bzw. ein Beschaffungsrecht für Strom zu einem definierten Preis. Auf Basis der aktuellen Marktdaten sowie der Einschätzung der zukünftigen Entwicklung werden Ergebnisbelastungen erwartet. Aus diesem Grund war eine Drohverlustrückstellung für die Restlaufzeit zu bilden. Ebenfalls bedeutsam ist die Abschreibung auf die Beteiligung an der Windparkgesellschaft Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG (TWB I bzw. II). Hier sind nach derzeitigem Stand auch mittelfristig keine Erträge zu erwarten. Da Drohverlustrückstellungen sowie die Abwertung der Beteiligung nicht den zu versteuernden Gewinn reduzieren, weicht das handelsrechtliche Ergebnis deutlich von dem zu versteuernden Ergebnis ab. Dieser Effekt gleicht sich aber in den Folgejahren aus. Ohne die genannten Einmaleffekte läge das operative Ergebnis und auch der Jahresüberschuss in einem deutlich positiven Bereich. Im Einzelnen stellt sich die Situation in der GuV 2023 wie folgt dar.
Finanzlage und Investitionen Die Bilanzsumme der Stadtwerke Verden GmbH beträgt 72 Mio. EUR und ist zum Vorjahr um 11,8 Mio. EUR angestiegen. Die Eigenkapitalquote beträgt nach 67,72 % im Vorjahr in 2023 nun 44,43 %. Das Eigenkapital deckt das Anlagevermögen im Geschäftsjahr mit 98,5 %. Ursächlich für den Rückgang der Eigenkapitalquote ist die hohe Drohverlustrückstellung sowie die Abschreibungen auf Finanzanlagen. Das Gesamtinvestitionsvolumen 2023 für das Anlagevermögen fällt gegenüber dem Vorjahr um 102 TEUR geringer aus und beträgt 2.409 TEUR. Sämtliche Investitionen konnten aus dem operativen Cash-Flow getätigt werden. Auch die Tilgungs- und Zinsverpflichtungen konnten im Berichtsjahr planmäßig erfüllt werden. Die Liquidität ist als gut zu bezeichnen. Tätigkeiten nach § 6 b Abs. 3 EnWG Die Stadtwerke Verden GmbH als Energieversorgungsunternehmen betreibt Tätigkeiten im Sinne des § 6 b Abs. 3 EnWG. Diese sind Strom- und Gasverteilung, Strom- und Gasvertrieb sowie sonstige Tätigkeiten. Im Bereich der Strom- und Gasverteilung werden bei der Stadtwerke Verden GmbH der Transport von Strom und Gas über die Leitungsnetze in Verden, einschließlich der Ortsteile, und die Gasverteilung in Kirchlinteln an die Kunden verstanden. Im Bereich Strom- und Gasvertrieb wird der Absatz an die Kunden dargestellt. Die Umsatzerlöse (ohne innerbetriebliche Leistungsverrechnung) gliedern sich wie folgt:
Risikomanagement Die in 2009 überarbeitete Leitlinie zum Risikomanagement hat sich in 2023 bewährt und wird von allen beteiligten Abteilungen intensiv gepflegt. Die frühzeitige Erkennung von möglichen Fehlentwicklungen ist hierdurch gewährleistet. Ein fortlaufendes Liquiditätsmonitoring und -management stellt die Zahlungsfähigkeit der Stadtwerke Verden GmbH jederzeit sicher. Die ständige Marktbeobachtung und ein darauf basierendes Beschaffungsverhalten führen zu wettbewerbsfähigen Konditionen auf der Absatzseite. Verlustrisiken für die Folgejahre aus den Beteilungen an einem Kohlekraftwerk (TKL) und an Windparks (TWB I bzw. II) sind durch entsprechende Abschreibungen und Drohverlustrückstellungen nahezu vollständig in den Jahresabschluss 2023 eingeflossen. Somit sind hieraus für die Zukunft keine wesentlichen Verluste zu erwarten. Darüber hinaus existieren keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Auch für die Zukunft sind bestandsgefährdende Risiken weder bekannt noch zu erwarten. Risiken, die durch politische und rahmenrechtliche Bedingungen beeinflusst werden und für die Ertragslage zunehmend Bedeutung gewinnen, sind durch die Stadtwerke Verden GmbH nur begrenzt zu steuern. Ausblick 2024 Angesichts des Rückgangs der Strom - und Gasnachfrage und den vollen Gasspeichern hat sich die Lage auf den Energiemärkten im Vergleich zu den Vorjahren deutlich entspannt. Seit November 2023 ist ein starker Rückgang der Energiepreise festzustellen. Das Preisniveau liegt etwas oberhalb der Werte vor dem Angriffskrieg von Russland gegen die Ukraine. Das Ziel der Klimaneutralität erfordert die grundlegende Neuausrichtung der Stadtwerke Verden GmbH. Dazu wird der begonnene Strategieprozess unter Einbeziehung des Aufsichtsrats und des Gesellschafters sowie Mitarbeitenden fortgeführt. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wird gemeinsam mit der Stadt Verden ein Konzept für eine klimaneutrale Wärmeversorgung erarbeitet. In der Umsetzung werden erhebliche Investitionen erforderlich sein. Im nächsten Jahr erwartet die Stadtwerke Verden GmbH gemäß Wirtschaftsplan ein operatives Jahresergebnis von 4.935 TEUR. Finanzinstrumente wurden weder in den Vorjahren noch im Berichtsjahr genutzt. Forschungs- und Entwicklungsprozesse haben wir nicht durchgeführt und es bestehen keine Zweigniederlassungen.
Verden, 28. März 2024 Stadtwerke Verden GmbH Dirk Gabriel, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2023
Anhang1. Allgemeine Angaben Die Stadtwerke Verden GmbH, mit Sitz in Verden, ist unter der HRB 122114 im Handelsregister Walsrode eingetragen. Die Stadtwerke Verden GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB und hat die Vorschriften für große Gesellschaften zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung findet das Gesamtkostenverfahren Anwendung. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bilanziert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Sachanlagen sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Absetzung der von den Lieferanten gewährten Skonti und Rabatten angesetzt. Die Abschreibungen der Sparten Strom-, Gas- und Wasserversorgung werden bis 2007 und in 2009 nach der degressiven Abschreibungsmethode berechnet. Seit 2010 werden die Zugänge abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibungen bewertet. Seit 2021 werden Hard- und Software im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden. Seit Januar 2012 werden die Strom-, Gas- und Wasserzähler nach dem Festwertverfahren gem. § 240 Abs. 3 HGB bilanziert. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Bei einer voraussichtlich dauernden (und vorübergehenden) Wertminderung am Bilanzstichtag erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Waren zu den durchschnittlichen Einstandspreisen bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt; mögliche Ausfallrisiken werden berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert aktiviert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit dieser Aufwand für einen bestimmten Zeitraum, nach diesem Stichtag darstellen. Die bis einschließlich 2002 empfangenen Ertragszuschüsse werden weiterhin ratierlich zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Die seit 2003 erhaltenen Baukostenzuschüsse/Hausanschlusskosten sind von den Anschaffungs-/Herstellungskosten des Sachanlagevermögens abgesetzt. Ab 2012 werden die Hausanschlusskosten passiviert und über eine Nutzungsdauer von 25 Jahren ertragswirksam aufgelöst. Empfangene Baukostenzuschüsse werden zur Verbesserung der Darstellung der Vermögens- und Ertragslage ab 2014 unter dem Bilanzposten "Sonderposten" passiviert und entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlage ertragswirksam aufgelöst. Die "Sonstigen Rückstellungen" berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen sind in Höhe des, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind entsprechend ihrer Restlaufzeit mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre gemäß § 253 HGB abgezinst. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit diese, Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Stichtag darstellen. Aus Gründen der Transparenz werden die Forderungen an bzw. die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin im Sinne des § 42 Abs. 3 GmbHG gesondert und unsaldiert ausgewiesen. 3. Erläuterungen zu Positionen der Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens stellen wir in der Anlage zum Anhang dar. Die Finanzanlagen betreffen im Wesentlichen die Beteiligungen an der Trianel GmbH, Aachen (TEUR 74) und der Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG (TEUR 1.899), sowie die Beteiligung an der Projektentwicklungsgesellschaft Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG (TEUR 1), die Beteiligung an der Arcanum BioGas Pool 1 (TEUR 268) und dem Solarpark Verden GmbH (TEUR 963). Unter den Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wird ein Darlehen von TEUR 777 an die Trianel Windkraftwerkwerke Borkum GmbH & Co. KG ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen die üblichen Verbrauchsforderungen mit TEUR 7.757. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (TEUR 1.468) resultieren aus der Darlehenshingabe an die Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG und Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG und betreffen die Zinsforderungen für 2013 bis 2023. Hiervon haben TEUR 1.032 eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter (TEUR 53) enthalten Verbrauchsforderungen und Forderungen für Dienstleistungen, sowie Gewerbesteuerforderungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände (TEUR 2.827) betreffen im Wesentlichen debitorische Kreditoren mit TEUR 2.379, die fiktive Steuer aus Guthaben der Jahresverbrauchsabrechnung (TEUR 308) und weitere Erstattungsansprüche aus der Umsatzsteuer, Körperschaft- und Gewerbesteuer (TEUR 3). Sämtliche vorgenannte Forderungen haben eine Laufzeit von nicht mehr als einem Jahr. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert TEUR 12.500 und die Kapitalrücklage TEUR 5.033. Die Jahresgewinn 2022 wurde gemäß Gesellschafterbeschluss vom 29. Juni 2023 in Höhe von rd. 2,86 Mio. EUR an die Gesellschafterin ausgeschüttet. Der Restbetrag wurde der Gewinnrücklage zugeführt. Die Steuerrückstellungen (TEUR 2.620) enthalten Rückstellungen für Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Jahre 2022 und 2023. Unter den sonstigen Rückstellungen (TEUR 15.008) weisen wir neben den üblichen Abgrenzungsposten (Urlaubs- bzw. Überstundenreste, interne Jahresabschlussarbeiten, Prüfungs- und Beratungskosten und Beiträge an die Berufsgenossenschaft etc.) Drohverlustrückstellungen aus. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nicht gebildet. Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 13.409) werden mit TEUR 10.833 im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus der Verbrauchsabrechnung 2023 ausgewiesen. Auf Steuern entfallen TEUR 2.275 Vj: TEUR 156 auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 76 Vj: TEUR 73. Für Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute ist eine Grundschuld als Sicherheit eingetragen. Für Sonstige Verbindlichkeiten sind keine Sicherheiten gestellt. Der Passive Rechnungsabgrenzungsposten weist einen Betrag von TEUR 210 aus und betrifft die Wertkarten unsers Schwimmbades. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben sich aus der unterschiedlichen Bewertung im Anlagevermögen und bei den Rückstellungen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 29,13 % zugrunde (15,83 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 13,3 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. 4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Sicherheiten in Form einer Bürgschaft im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb "Trianel" (Vereinbarung über die Besicherung von Verpflichtungen für die Stadtwerke Verden GmbH zum möglichen Kapitalersatz bei der Trianel European Energy Trading GmbH, Aachen) wurden in Höhe von TEUR 740 gestellt. Es bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 905. Hiervon entfallen TEUR 614 auf die Erbpacht in Verden-Borstel (Verwell) bis 31. Dezember 2060, TEUR 50 auf den Erbpachtvertrag für das Holzheizwerk in Kirchlinteln bis zum 31. Dezember 2033, TEUR 102 auf die Leasingverträge der Geschäftswagen und TEUR 101 auf Verträge aus dem Job-Rad, sowie TEUR 24 bis zum 31. Dezember 2028 auf den Nutzungsvertrag für die Solaranlagen. Das Risiko der Inanspruchnahme aus den vorgenannten finanziellen Verpflichtungen ist als gering einzuschätzen, da sämtliche potentiellen Verpflichtungen seit Jahren bestehen und es in dieser Zeit keinerlei Hinweise gegeben hat, dass die Stadtwerke in finanzielle Verpflichtungen genommen werden. Dies gilt auch für die mittelfristige Zukunft. 5. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse (ohne innerbetriebliche Leistungsverrechnung) gliedern sich wie folgt:
Die Umsätze wurden gem. § 285 Nr. 4 HGB im Inland erzielt. Die Materialaufwendungen (inkl. innerbetriebliche Leistungsverrechnung) in Höhe von TEUR 79.916 betreffen hauptsächlich Strom- bzw. Gasbezugskosten. Die Personalaufwendungen betragen TEUR 7.894. Unter den Beteiligungserträgen wird eine Gewinnausschüttung für 2022 über TEUR 113 für den Biogas Pool 1 ausgewiesen. TEUR 118 entfallen auf die Gewinnausschüttung 2022 und 2023 der Trianel GmbH. Die Erträge aus den anderen Wertpapieren und anderen Ausleihungen (TEUR 227) resultieren aus der Darlehenshingabe an Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG und Windkraftwerk Borkum II GmbH Co. KG. Die Erträge aus der Abzinsung aus der Rückstellung belaufen sich auf TEUR 650. Darüber hinaus betragen die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen TEUR 0. Unter Berücksichtigung der Abweichungen der Handels- und Steuerbilanz ergibt sich eine Ertragsteuerbelastung für das Berichtsjahr von TEUR 3.304. Das Jahresergebnis 2023 beträgt TEUR -6.003.123,88. 6. Sonstige Angaben Die Bezüge, einschließlich Sachzuwendungen, des Aufsichtsrates betrugen EUR 1.853. Wir beschäftigten 2023 durchschnittlich 44 Lohn- und 68 Gehaltsempfänger. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Verden GmbH ist die Stadt Verden (Aller). Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt nach § 285 Nr. 17 HGB für: - Abschlussprüfungsleistungen TEUR 23, - Steuerberaterleistungen TEUR 6 und - Sonstige Leistungen TEUR 11. Dem Aufsichtsrat gehören an: - Herr Wolf Hertz-Kleptow, Vorsitzender, OStD a. D., Verden - Hönisch - Herr Michael Otten, stellv. Vorsitzender, Jurist, Verden - Herr Lutz Brockmann, Bürgermeister der Stadt Verden (Aller), Verden (Aller) - Herr Dipl.-Pol. Rasmus Grobe, Moderation, Training, Projektentwicklung, Verden - Herr Dipl.-Ing. (FH) Carsten Hauschild, Int. Schweißfachingenieur (SFI), Verden - Herr Sven Sottorff, Gastronom, Verden - Herr Jürgen Moje, Kriminalbeamter a. D., Verden - Borstel - Herr Jan Lettow, Steuerfachangestellter, Verden - Herr Lutz Heinevetter, stellv. Vorsitzender, Elektro-Meister, Dörverden - Herr Matthias Lohmann, Gas-Wasser-Monteur, Kirchlinteln - Frau Tatjana Krüger, Sachbearbeiterin Personalwesen, Sottrum - Herr Arne Lindhorst, Badleiter, Kirchlinteln - Herr Andreas Schreiber, Kämmerer Stadt Verden, Bruchhausen-Vilsen Bis zum 31.12.2023 war Herr Dipl.-Oec. Joachim Weiland Geschäftsführer. Seit dem 01.01.2024 ist der Geschäftsführer Herr Dipl.-Kfm. Dirk Gabriel. Der Geschäftsführer wurde im Jahr 2023 im Rahmen der Gesamtprokura durch die Prokuristen wie folgt vertreten: - Herrn Dipl.-Ing. Michael Knezevic, techn. Leiter, Achim - Herrn Dipl.-Kfm. Ulrich Wiehagen, kfm. Leiter, Dörverden-Hülsen 7. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, liegen nicht vor.
Verden, 28. März 2024 Stadtwerke Verden GmbH Dirk Gabriel, Geschäftsführer Anlagegitter - Handelsrecht 2023 Standard Stadtwerke Verden GmbH
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtwerke Verden GmbH, Verden Vermerk über die Prüfung des Abschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Verden GmbH, Verden - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Verden GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/1-v2-hgb-ja-non-pie/ eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten - Elektrizitätsverteilung und - Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. - Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.(07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und - ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Bremen, 17. Mai 2024 Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Pencereci, Wirtschaftsprüfer Tameling-Meyer, Wirtschaftsprüfer ErgebnisverwendungsbeschlussDer Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von 6.003.123,88 EUR geht zu Lasten des Eigenkapitals der Gesellschaft. Zum 31.10.2024 wird 1 Mio. EUR aus der Gewinnrücklage an die Gesellschafterin ausgeschüttet. Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWGBilanz zum 31. Dezember 2023 ElektrizitätsverteilungAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 Elektrizitätsverteilung
Bilanz zum 31. Dezember 2023 GasverteilungAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 Gasverteilung
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