Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 2659
Eingetragen
30.1.2015
Branche
Zimmerei und IngenieurholzbauHerstellung von Türen und Fenstern aus HolzHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Betrieb einer Zimmerei und einer Dachdeckerei

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Holger Fischer
seit 30.1.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Lappenlied 87A, 36351 Bad Hersfeld
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fischer GmbH

Bad Hersfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz zum 31.12.2022

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 148.241,00 141.291,00
148.241,00 141.291,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 147.831,53 149.224,03
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 124.616,90 105.306,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 59.465,38 96.379,68
331.913,81 350.910,66
C. Aktive RAP 3.741,76 3.647,74
Summe Aktiva 483.896,57 495.849,40

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 39.850,55 62.270,90
III. Jahresüberschuss 4.233,88
IV. Jahresfehlbetrag -22.420,35
Summe Eigenkapital 69.084,43 64.850,55
B. Rückstellungen 7.300,00 7.750,00
C. Verbindlichkeiten 407.512,14 423.248,85
Summe Passiva 483.896,57 495.849,40

Anhang zur Schlussbilanz zum 31.12.2022

1. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Darstellung der Bilanz wurden die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 266 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen.

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgten linear nach § 7 Abs. 1 EStG.

Das Vorratsvermögen wurde mit den Anschaffungskosten aktiviert.

Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft oder hergestellt wurden und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 liegen, wurden je Wirtschaftsjahr in einen Sammelposten aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung mit jeweils 20% abgeschrieben wird. (§ 6 Abs. 2 EStG) Im Wirtschaftsjahr 2022 erfolgte keine Zuführung zum Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2 a EStG. Die angeschafften Wirtschaftsgüter wurden gemäß§ 6 Abs. 2 EStG als geringwertige Wirtschaftsgüter bewertet und voll abgeschrieben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungsabschreibungen oder sonstige Wertberichtigungen sind nicht vorgenommen worden.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten  Forderungen gegenüber dem alleinigen Gesellschafter in Höhe von  0,00 Euro.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses, für die Erstellung der Steuererklärungen sowie für die Mängelansprüche bei Bauprojekten.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten liegen zwischen 1 bis 5 Jahren.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

3. SONSTIGE ANGABEN

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB abgabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses nach § 245 HGB durch den Geschäftsführer

Bad Hersfeld, den 21.12.2023

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.12.2023

 

Bad Hersfeld, den 21.12.2023

Fischer GmbH

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