Smart Press Shop Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Hugo Leiters seit 26.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Vera Roth seit 5.11.2025 | Prokura |
Vera Schalwig seit 1.9.2025 | Vorstandsmitglied |
Joachim Scharnagl seit 1.9.2025 | Vorstandsmitglied |
Christian Pantel seit 13.6.2025 | Prokura |
Matthias Becker seit 12.3.2025 | Vorstandsmitglied |
Jochen Dr. Breckner seit 12.3.2025 | Vorstandsmitglied |
Sajjad Mehboob Khan seit 24.11.2023 | Vorstandsmitglied |
Wolfgang Ratheiser seit 20.4.2020 | Prokura |
Martin Urschel seit 6.6.2017 | Prokura |
Dr. Michael Steiner seit 10.8.2016 | Vorstandsmitglied |
Albrecht Reimold seit 24.3.2016 | Vorstandsmitglied |
Angela Kreitz seit 11.4.2012 | Prokura |
Frank L. Zacharias seit 4.12.2009 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
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| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AktiengesellschaftStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Der Lagebericht der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart und der Konzernlageberichtsind nach § 315 Abs. 5 HGB zusammengefasst und im Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2024 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Dr.Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 sind der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln. Der Jahresabschluss der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft sowie der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht über das Geschäftsjahr 2024 stehen auch im Internet unter https://investorrelations.porsche.com zur Verfügung. BILANZAktiva
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSSERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSSAbschluss nach HandelsrechtDer Jahresabschluss der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (im Folgenden Porsche AG) mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 730623, wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes in Euro aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Zahlen des Jahresabschlusses sind jeweils auf Millionen Euro gerundet; das kann bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen. Die Angaben erfolgen, sofern nicht anders vermerkt, ebenfalls in Millionen Euro. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Volkswagen AG, Wolfsburg, hält über die Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart, mittelbar 75,4 % am Grundkapital der Porsche AG. Die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, hält direkt 12,5 % am Grundkapital. Das übrige Grundkapital befindet sich im Streubesitz. Dementsprechend ist die Beteiligungsstruktur unverändert im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023. Die Porsche AG wird in den Konzernabschluss der Volkswagen AG einbezogen, der im Unternehmensregister offengelegt wird. Dieser Konzernabschluss stellt den größten Konsolidierungskreis, in den die Gesellschaft einbezogen wird, dar. Die Porsche AG stellt darüber hinaus selbst als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf, der ebenfalls im Unternehmensregister offengelegt wird. Dieser Konzernabschluss stellt den kleinsten Konsolidierungskreis, in den die Gesellschaft einbezogen wird, dar. Die Porsche AG ist ein abhängiges Unternehmen i. S. v. § 17 Abs. 1 AktG der Porsche Holding Stuttgart GmbH, der Volkswagen AG, sowie der Porsche Automobil Holding S.E. Im Rahmen eines Konsortialvertrages üben die Familien Porsche und Piëch direkt bzw. indirekt eine Beherrschung auf die Porsche Automobil Holding SE aus. Insofern sind Beziehungen zu Personen und Unternehmen der Familien Porsche und Piëch angabepflichtig. Der Vorstand der Porsche AG hat den nach § 312 AktG vorgeschriebenen Bericht an den Aufsichtsrat erstattet und die im zusammengefassten Lagebericht dargestellte Schlusserklärung abgegeben. Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AKTG / § 285 Nr. 16 HGBDer Vorstand und der Aufsichtsrat der Porsche AG haben im Dezember 2024 die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung ist dauerhaft unter ^ https://investorrelations.porsche.com/de/corporate-governance abrufbar. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEAlle angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten. AnlagevermögenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, planmäßig linear über drei bis neun Jahre abgeschrieben. Das Wahlrecht zur Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen wird nicht ausgeübt. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um Abschreibungen vermindert. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:
In die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen sind neben Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei Vorliegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen vorgenommen; Zuschreibungen erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten, sobald die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind. Geleistete Anzahlungen auf Anlagevermögen werden grundsätzlich zum Nennbetrag bewertet. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten oder bei Vorliegen von voraussichtlich dauernden Wertminderungen mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Zur Ermittlung des beizulegenden Wertes der Anteile wird, sofern kein Marktwert vorliegt, der Ertragswert der Beteiligung herangezogen, der mittels eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt wird. Basis für die Ermittlung ist die vom Management erstellte aktuelle Planung. Diese basiert auf Erwartungen im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Die Planungsperiode erstreckt sich grundsätzlich über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Abzinsung des erwarteten Cashflows erfolgt anhand gewichteter Kapitalkosten "WACC" (Weighted Average Cost of Capital) unter Berücksichtigung der Planung und einer ewigen Rente. Bestehen die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr, erfolgt eine Wertaufholung bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Wertpapiere, die als Deckungsvermögen für Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den entsprechenden Rückstellungen verrechnet. Bei diesen Wertpapieren handelt es sich um Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen. Die im Geschäftsjahr 2024 neu erhaltenen Anteile an der Porsche Investments Management S.A., Luxemburg, sind als Gegenleistung für die Einlage von Anteilen an der MHP Management- und IT-Beratung GmbH, Ludwigsburg, gewährt und in Ausübung des Bilanzierungswahlrechts zum beizulegenden Zeitwert der eingelegten Anteile bewertet worden. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte mittels eines Discounted-Cash-Flow Verfahrens. Basis für die Ermittlung ist die vom Management erstellte aktuelle Planung. Diese basiert auf Erwartungen im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Die Planungsperiode erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren. UmlaufvermögenInnerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren zu durchschnittlichen Anschaffungs- oder zu niedrigeren Wiederbeschaffungskosten bewertet. Der Wertansatz der unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sowie der fertigen Erzeugnisse enthält neben Fertigungsmaterial und Fertigungslohn auch die anteiligen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich fertigungsbedingter Abschreibungen. Durch ausreichend bemessene Wertkorrekturen wird allen erkennbaren Lagerungs- und Bestandsrisiken Rechnung getragen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte werden grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt. Die Porsche AG bilanziert Emissionsrechte im Erwerbszeitpunkt. Eine Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch entsprechende Wertkorrekturen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit Fälligkeiten von mehr als einem Jahr werden unter Anwendung eines laufzeitadäquaten Zinssatzes mit dem Barwert zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Vermögensgegenstände in fremder Währung mit Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung oder dem jeweils niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Sofern durch Devisentermin- oder Devisenoptionsgeschäfte Forderungen kursgesichert werden, werden gemäß der Durchbuchungsmethode die Forderungen ebenfalls zum jeweiligen am Stichtag gültigen Devisenkassamittelkurs bewertet und das entsprechende Kurssicherungsderivat zum Marktwert in den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. in den Drohverlustrückstellungen ausgewiesen. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag bewertet. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag erfasst, die Aufwendungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums danach darstellen. RückstellungenRückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet, wobei das Anwartschaftsbarwertverfahren für leistungsorientierte Zusagen (Projected Unit Credit Method) verwendet wird. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften werden auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten sowie weitere relevante Größen berücksichtigt. Für die Abzinsung wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Geschäftsjahre berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Bei den Pensionsverpflichtungen erfolgt eine Saldierung der Zeitwerte der jeweiligen Planvermögen mit dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen. Der beizulegende Zeitwert der Planvermögen wird anhand des Marktwerts ermittelt. Jubiläums- und Sterbegeldrückstellungen werden unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens bewertet. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung zu erwartender Gehaltssteigerungen sowie aktueller Sterbetafeln bewertet. Für die Abzinsung wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank für den Bilanzstichtag veröffentlichte Zinssatz bei siebenjährigem Durchschnitt und bei einer Restlaufzeit von zwei Jahren verwendet. Für die im Berichtsjahr abgeschlossenen Verträge wird unterstellt, dass die zugesagten Leistungen Entlohnungscharakter haben. Folglich werden die Aufstockungsbeträge pro rata temporis über den Erdienungszeitraum angesammelt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Erwartete künftige Preis- und Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen werden zum Zeitpunkt des Fahrzeugverkaufs unter Schätzung des künftigen Schadensverlaufs ermittelt. Die Schätzung erfolgt auf Basis der angefallenen Kosten der Referenzfahrzeuge und wird jährlich aktualisiert. Zudem werden Rückstellungen für Werkstatt- und Rückrufaktionen gebildet. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden bei ihrer Erfassung mit dem Devisenkassamittelkurs des Tages umgerechnet. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden aufwandswirksam höher angesetzt, wenn der Kurs am Bilanzstichtag höher ist. Erhaltene Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt. In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge innerhalb eines bestimmten Zeitraums danach darstellen. Latente Steuern und ErtragsteuernLatente Steuern erfassen zeitliche Unterschiede für Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen aller Bilanzposten und beziehen sich im Wesentlichen auf die angesetzten Pensionsrückstellungen, Garantierückstellungen sowie Drohverlustrückstellungen im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten. Die Porsche AG ist außerdem als Mitunternehmerin an Personengesellschaften beteiligt. Die latenten Steuern sind, soweit es die Körperschaftsteuer betrifft, ebenfalls bei der Porsche AG auszuweisen. Die Ermittlung der latenten Steuern auf diese Differenzen erfolgt mit einem durchschnittlichen Ertragsteuersatz von 30,2 % bzw. mit 15,8 % bei temporären Differenzen, die auf unterschiedliche Bilanzansätze bei Personengesellschaften zurückgehen, an denen die Porsche AG beteiligt ist. Auf die Aktivierung aktiver Überhänge latenter Steuern wird entsprechend dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet. Die von der OECD veröffentlichten Modellregeln zur Globalen Mindestbesteuerung (Säule 2) wurden in bestimmten Ländern, in denen der Porsche Konzern tätig ist, erlassen oder im Wesentlichen erlassen. Die Gesetzgebung in Deutschland trat für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr des Porsche Konzerns in Kraft. Der Porsche Konzern fällt in den Geltungsbereich der erlassenen oder im Wesentlichen erlassenen Rechtsvorschriften und hat eine Bewertung der voraussichtlichen Steuerbelastung des Porsche Konzerns in Bezug auf die Globale Mindeststeuer vorgenommen. Die Beurteilung des potenziellen Risikos aus der Mindeststeuer basiert auf den aktuellsten länderbezogenen Berichten und Jahresabschlüssen der verbundenen Unternehmen der Porsche AG. In fast allen Ländern, in denen der Porsche Konzern tätig ist, liegen die effektiven Steuersätze der Säule 2 über 15 %. Nur in den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie in Irland gilt die vorübergehende Safe-Harbour-Erleichterung nicht und der effektive Steuersatz der Säule 2 liegt unter 15 %. Insgesamt entstanden im Porsche Konzern im Geschäftsjahr aus der Einführung der Globalen Mindeststeuer (Säule 2) Belastungen in Höhe von 2 Mio. €. Mangels lokaler Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung in den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde davon 1 Mio. € bei der Porsche AG als Steuerschuldnerin erfasst. Derivative FinanzinstrumenteDerivative Finanzinstrumente werden entsprechend § 254 HGB als Bewertungseinheit mit einem Grundgeschäft zusammengefasst, soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen Finanzgeschäft und Grundgeschäft besteht. Diese werden nach der Einfrierungsmethode bilanziert, d. h., in dem Umfang und für den Zeitraum, in dem sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme ausgleichen, findet keine buchmäßige Erfassung der Bewertung statt. In einigen Fällen wird die Durchbuchungsmethode angewendet, d. h., gegenläufige Wertänderungen oder Zahlungsströme werden buchmäßig erfasst und gleichen sich aus. Zur Bewertung von Devisen- und Warentermingeschäften wird jeweils der vereinbarte Kurs mit dem Terminkurs gleicher Fälligkeit zum Bilanzstichtag verglichen. Ein sich daraus ergebender unrealisierter Verlust wird zurückgestellt. Eine positive Differenz (Bewertungsgewinn) wird nicht berücksichtigt. Eine Aufrechnung von Gewinnen und Verlusten erfolgt nicht. Die Bewertung der nicht in Bewertungseinheiten einbezogenen Geschäfte erfolgt einzeln zu Marktwerten. Sich ergebende unrealisierte Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit den jeweiligen Tageskursen oder den dazu vereinbarten Kursen in Ansatz gebracht. Drohende Kursverluste am Bilanzstichtag werden bei der Bewertung berücksichtigt. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ[1] AnlagevermögenDie Zugänge im Geschäftsjahr betragen:
Den Zugängen im Finanzanlagevermögen in Höhe von 2.373 Mio. € (Vorjahr: 3.198 Mio. €) stehen Abgänge in Höhe von 714 Mio. € (Vorjahr: 122 Mio. €) gegenüber. Die Zugänge resultieren im Wesentlichen aus einer Änderung der konzerninternen Beteiligungsstruktur unter Einlage von Anteilen an der MHP Management- und IT-Beratung GmbH, Ludwigsburg gegen Gewährung von neuen Anteilen an der Porsche Investments Management S.A. die zu Zugängen in Höhe von 1.592 Mio. € und Abgängen von Anteilen in Höhe von 266 Mio. € führte. Darüber hinaus kam es zu Umschichtungen im Bereich der Wertpapier-Spezialfonds. Dies führte zu Abgängen von Anteilen am Wertpapierfonds UI-25 in Höhe von 418 Mio. € und Zugängen von Anteilen am Wertpapierfonds UI-356 in Höhe von 420 Mio. €. Abschreibungen wurden vorgenommen auf:
Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen beziehen sich im Wesentlichen auf die Anteile an der Cetitec GmbH, Pforzheim (30 Mio. €), sowie der OOO Porsche Russland, Moskau (3 Mio. €). Darüber hinaus wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (60 Mio. €) getätigt. ANGABEN GEMÄSS § 285 Nr. 26 HGBWertpapierfonds (Werte zum 31. Dezember 2024)
Die Beteiligungen an den Investmentvermögen UI-356-Fonds und UI-SP25-Fonds werden dem Anlagevermögen zugeordnet und zu Anschaffungskosten bewertet. Sie haben das Ziel, eine risikoadäquate Rendite unter Einhaltung festgelegter Anlagerichtlinien und Risikoparameter zu erwirtschaften. Hierzu werden alle gängigen Anlageformen wie Aktien, fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, Derivate, Devisen und sonstige Vermögensgegenstände eingesetzt. Alle Fondsanteile werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft der Fonds bewertet und können täglich zurückgegeben werden. Die Anlagestrategien in den Fonds werden durch mehrere Vermögensverwalter umgesetzt. Entwicklung des Anlagevermögens:
Die Anteilsbesitzliste der Porsche AG ist in Kapitel [29] dargestellt. [2] Vorräte
[3] Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus dem Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von 2.370 Mio. € (Vorjahr: 2.570 Mio. €), Cash-Pooling in Höhe von 2.062 Mio. € (Vorjahr: 1.015 Mio. €) sowie aus Darlehensvergaben in Höhe von 537 Mio. € (Vorjahr: 382 Mio. €) und Ergebnisübernahmen in Höhe von 254 Mio. € (Vorjahr: 1.151 Mio. €). Insoweit bestehen Mitzugehörigkeiten zu dem Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Darlehensforderungen in Höhe von 526 Mio. € (Vorjahr: 367 Mio. €) hatten eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Bezogen auf die Darlehensforderungen gegen die Porsche Erste Beteiligungsgesellschaft mbH, Stuttgart, erfolgte im Geschäftsjahr aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 S. 5 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 40 Mio. €. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten vor allem Forderungen aus Steuern in Höhe von 445 Mio. € (Vorjahr: 517 Mio. €), geleistete Anzahlungen in Höhe von 125 Mio. € (Vorjahr: 88 Mio. €), gezahlte Optionsprämien in Höhe von 112 Mio. € (Vorjahr: 240 Mio. €) sowie CO 2 -Zertifikate für das Neuwagengeschäft in Höhe von 85 Mio. € (Vorjahr: 75 Mio. €). Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben 72 Mio. € (Vorjahr: 101 Mio. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. [4] Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital der Porsche AG beträgt 911 Mio. € und ist in 455.500.000 nennwertlose Stammaktien und 455.500.000 nennwertlose Vorzugsaktien aufgeteilt. Jede Aktie gewährt einen rechnerischen Anteil von 1,00 € am Grundkapital. Die Vorzugsaktien sind mit dem Recht auf eine um 0,01 € höhere Mehrdividende als die Stammaktien, jedoch nicht mit einem Stimmrecht ausgestattet. Entsprechend dem Gewinnverwendungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung wurde aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres gemäß § 58 Abs. 3 AktG ein Teilbetrag in Höhe von 1.320 Mio. € in die Gewinnrücklagen eingestellt. Nach Einstellung in die Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 2 AktG in Höhe von 2.075 Mio. € weist die Gesellschaft einen Bilanzgewinn in Höhe von 2.100 Mio. € (Vorjahr: 3.420 Mio. €) aus. Der ordentlichen Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 2.100 Mio. € (Vorjahr: 3.420 Mio. €) einen Teilbetrag von 1.048 Mio. € (Vorjahr: 1.048 Mio. €) zur Zahlung einer Dividende von 2,30 € je dividendenberechtigte Stammaktie und 1.052 Mio. € (Vorjahr: 1.052 Mio. €) zur Zahlung einer Dividende von 2,31 € je dividendenberechtigte Vorzugsaktie zu verwenden. [5] Rückstellungen
PENSIONSRÜCKSTELLUNGENDie Rückstellungen für Pensionen betreffen überwiegend Zusagen für die Altersversorgung der Mitarbeitenden der Porsche AG. Die Pensionsverpflichtungen sind voll durch Rückstellungen gedeckt. Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Pensionsrückstellungen) werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Diese liegen um 333 Mio. € (Vorjahr: 112 Mio. €; Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB) unter dem Bewertungsansatz für Pensionsrückstellungen, der sich zum 31. Dezember 2024 bei Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergeben hätte. Eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB greift aufgrund von ausreichend verfügbaren freien Rücklagen nicht. Der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen liegen folgende Annahmen zugrunde:
Bei der Ermittlung des Prozentsatzes für den Gehaltstrend wird der Karrieretrend als Zuschlag auf die Regelgehaltserhöhung berücksichtigt. Der zur Abzinsung verwendete Rechnungszins basiert auf dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich aus den vorangegangenen zehn Geschäftsjahren ergibt. Die in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Anschaffungskosten des oben dargestellten Planvermögens bezogen auf den kapitalmarktorientierten Pensionsplan belaufen sich auf 16,5 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €). Die Anschaffungskosten des in 2024 neu geschaffenen Planvermögens bezogen auf die leistungsorientierten Pensionspläne belaufen sich auf 250 Mio. €. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENWesentliche Vorsorgen wurden gebildet für Gewährleistungen (1.351 Mio. €; Vorjahr: 1.234 Mio. €), Personalaufwendungen (867 Mio. €; im Wesentlichen für Boni, Altersteilzeit, Jubiläen und andere Kosten der Belegschaft; Vorjahr: 885 Mio. €), ausstehende Rechnungen (772 Mio. €; Vorjahr: 748 Mio. €), Überschreitungen von Emissionsgrenzen (630 Mio. €; Vorjahr: 464 Mio. €) sowie Rechts- und Prozessrisiken (30 Mio. €; Vorjahr: 37 Mio. €). Ebenfalls sind zum Bilanzstichtag Lieferantenforderungen in Höhe von 382 Mio. € (Vorjahr: 270 Mio. €) enthalten. Die sonstigen Rückstellungen enthalten Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 279 Mio. € (Vorjahr: 289 Mio. €), bestehend aus einem Erfüllungsrückstand in Höhe von 147 Mio. € (Vorjahr: 148 Mio. €) und einem Aufstockungsbetrag in Höhe von 133 Mio. € (Vorjahr: 141 Mio. €). Dem Erfüllungsrückstand steht ein Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 128 Mio. €) gegenüber. Das Deckungsvermögen wird nach §§ 246 Abs. 2 S. 2, 253 Abs. 1 S. 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit dem korrespondierenden Erfüllungsrückstand saldiert. Im Geschäftsjahr 2024 wurde das bisher zur Absicherung der Altersteilzeitverpflichtungen eingesetzte Deckungsvermögen in Höhe von 140 Mio. € für einen Teil der Altersteilzeitverpflichtungen durch eine gleichwertige Bankgarantie ersetzt. Hierdurch ergab sich ein Rückfluss von Zahlungsmitteln in dieser Höhe an die Porsche AG. Ein Verrechnungstatbestand im Sinne des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB liegt diesbezüglich nicht mehr vor. Aus dem Ansatz von Deckungsvermögen nach §§ 246 Abs. 2 S. 2, 253 Abs. 1 S. 4 HGB resultiert ein Unterschiedsbetrag zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag in Höhe von 0 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €). Eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 S. 3 HGB bezogen auf das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Deckungsvermögen in Höhe von 1 Mio. € greift aufgrund von ausreichend verfügbaren freien Rücklagen nicht. [6] Verbindlichkeiten
Mit einem Konsortium aus 21 nationalen und internationalen Banken besteht seit Juni 2023 eine revolvierende Kreditlinie in Höhe von 2.500 Mio. € (Inanspruchnahme 0 Mio. €). In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden überwiegend Schuldscheindarlehen ausgewiesen. Diese wurden in unterschiedlichen Tranchen mit fester und variabler Verzinsung platziert. Die Nominalvolumen der Schuldscheindarlehen gegenüber Kreditinstituten betragen insgesamt 755 Mio. € (Vorjahr: 1.059 Mio. €). Von den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind 0 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) Anzahlungen gegenüber verbundenen Unternehmen. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.366 Mio. € (Vorjahr: 1.134 Mio. €) sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.088 Mio. € (Vorjahr: 1.055 Mio. €) sowie Verlustübernahmen in Höhe von 167 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 25 Mio. € (Vorjahr: 44 Mio. €). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind unter anderem platzierte Schuldscheindarlehen gegenüber Nicht-Kreditinstituten in Höhe von 202 Mio. € (Vorjahr: 202 Mio. €) enthalten sowie erhaltene Optionsprämien in Höhe von 93 Mio. € (Vorjahr: 224 Mio. €) passiviert. [7] Passiver RechnungsabgrenzungspostenDer passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält die vorab erhaltenen Einnahmen für Leistungen künftiger Perioden. Darin enthalten sind abgegrenzte Prämien der Gebrauchtwagengarantie in Höhe von 450 Mio. € (Vorjahr: 413 Mio. €) sowie abgegrenzte Erlöse aus dem Geschäftsfeld Connected Car in Höhe von 152 Mio. € (Vorjahr: 140 Mio. €). ERLÄUTERUNG ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG[8] Umsatzerlöse
[9] Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen
[10] Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Währungsgewinnne in Höhe von 136 Mio. € (Vorjahr: 227 Mio. €) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 179 Mio. € (Vorjahr: 234 Mio. €) enthalten. Aus der zum beizulegenden Zeitwert erfolgten Einlage von Anteilen an der MHP Management- und IT-Beratung GmbH, Ludwigsburg gegen Gewährung von neuen Anteilen an der Porsche Investments Management S.A., Luxemburg resultierten sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 1.326 Mio. €. [11] Materialaufwand
[12] Personalaufwand
[13] Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Währungskursverluste von 131 Mio. € (Vorjahr: 399 Mio. €) enthalten. [14] Beteiligungsergebnis
Die Erträge aus Beteiligungen umfassen im Wesentlichen Dividenden von der Porsche Hong Kong Ltd., Hong Kong (188 Mio. €), der Porsche Cars Australia Pty. Ltd., Collingwood (62 Mio. €), der Porsche Brasil Importadora de Veículos Ltda., São Paulo (38 Mio. €), der Porsche Asia Pacific Pty. Ltd., Singapur (36 Mio. €) und der Porsche Middle East und Africa FZE, Dubai (28 Mio. €). Die Aufwendungen aus Beteiligungen betreffen im Wesentlichen die außerplanmäßigen Abschreibungen der Cetitec GmbH, Pforzheim (30 Mio. €) sowie der OOO Porsche Russland, Moskau (3 Mio. €). Ebenfalls hierin enthalten ist die außerplanmäßige Abschreibung bezogen auf die Darlehensforderungen gegen die Porsche Erste Beteiligungsgesellschaft mbH, Stuttgart (40 Mio. €). Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen - in die weiterberechnete ergebnisabhängige Steuern einbezogen werden - umfassen im Wesentlichen Erträge der Porsche Deutschland GmbH, Bietigheim-Bissingen; Porsche Leipzig GmbH, Leipzig; Porsche Consulting GmbH, Bietigheim-Bissingen; Porsche Engineering Group GmbH, Weissach, und der Porsche Logistik GmbH, Stuttgart. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen - in die weiterberechnete ergebnisabhängige Steuern einbezogen werden - umfassen Aufwendungen gegenüber der Porsche Erste Beteiligungsgesellschaft mbH, Stuttgart, sowie der Porsche Financial Services GmbH, Bietigheim-Bissingen. [15] Zinsergebnis
Die Zinsen und ähnliche Erträge betreffen im Wesentlichen Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen umfassen überwiegend Zinsaufwendungen aus der Verzinsung von langfristigen Rückstellungen sowie Zinsaufwendungen für die ausgegebenen Schuldscheindarlehen. [16] Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Porsche AG ist als Organträgerin auch Steuerschuldnerin für ihre Organgesellschaften. Die Organgesellschaften sind namentlich in der Anteilsbesitzliste gemäß § 285 HGB genannt und mit einer gesonderten Fußnote gekennzeichnet. Der Aufwand aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beläuft sich auf 1.135 (Vorjahr: 1.525) Mio.€. Der im Vergleich zum Vorjahr um 390 Mio. € verminderte Steueraufwand ist im Wesentlichen auf ein rückläufiges operatives Ergebnis zurückzuführen. Latente Steuern sind im Steuerergebnis aufgrund der Nichtausübung des Bilanzierungswahlrechts für aktive latente Steuern nicht enthalten. [17] Sonstige SteuernDie sonstigen Steuern in Höhe von 26 Mio. € (Vorjahr: 37 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen Kraftfahrzeugsteuer und Grundsteuer. [18] BilanzgewinnNach Einstellung in die Gewinnrücklagen von 2.075 Mio. € gemäß § 58 Abs. 2 AktG weist die Gesellschaft einen Bilanzgewinn in Höhe von 2.100 Mio. € (Vorjahr: 3.420 Mio. €) aus. SONSTIGE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS[19] Haftungsverhältnisse und EventualverbindlichkeitenDie Haftungsverhältnisse betreffen potenzielle zukünftige Ereignisse, deren Eintritt zu einer Verpflichtung führen würde. Zum 31. Dezember 2024 bestehen Haftungsverhältnisse von insgesamt 70 Mio. € (Vorjahr: 97 Mio. €), insbesondere aus Bürgschaften und Garantien. Davon entfallen 13 Mio. € (Vorjahr: 35 Mio. €) auf verbundene Unternehmen im In- und Ausland. Zudem ist eine Finanzgarantie an das Gemeinschaftsunternehmen Smart Press Shop GmbH & Co. KG, Halle, in Höhe von 57 Mio. € (Vorjahr: 62 Mio. €) enthalten. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Produkthaftpflichtsachverhalten in Höhe von 45 Mio. € (Vorjahr: 39 Mio. €). Zum Bilanzstichtag wurden die bestehenden Haftungsverhältnisse der Porsche AG unter Berücksichtigung vorhandener Erkenntnisse über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Vertragspartner hinsichtlich der Risikosituation überprüft. Die Porsche AG schätzt basierend auf vergangenen Entwicklungen das Risiko einer möglichen Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein. Die Haftungsverhältnisse zum 31. Dezember 2024 bestehen aus Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Patronatserklärungen zugunsten von verbundenen Unternehmen gegenüber dritten Gläubigern. [20] Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Verpflichtung aus Finanzierungszusagen resultiert ausschließlich aus einer Patronatserklärung gegenüber der Cellforce Group GmbH, Tübingen. Die übrigen finanziellen Verpflichtungen enthalten Verpflichtungen aus Umweltschutzmaßnahmen, Beteiligungszusagen sowie Verpflichtungen aus Sponsoring- und Werbeverträgen. [21] Derivative Finanzinstrumente und BewertungseinheitenDERIVATIVE FINANZINSTRUMENTEBei den derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich bei der Porsche AG im Wesentlichen um Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte, Warentermingeschäfte sowie Zinsderivate. Diese werden zur Sicherung von Zins-, Währungs- und Rohstoffrisiken aus bestehenden Bilanzposten oder hochwahrscheinlichen künftigen Transaktionen eingesetzt.
Anschaffungskosten oder niedrigere beizulegende Zeitwerte in Höhe von 112 Mio. € (Vorjahr: 240 Mio. €) wurden in den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert, für negative Marktwerte wurden Rückstellungen in Höhe von 18 Mio. € (Vorjahr: 29 Mio. €) gebildet. Darüber hinaus wurden 93 Mio. € (Vorjahr: 224 Mio. €) als sonstige Verbindlichkeiten für erhaltene Optionsprämien passiviert. Die Bewertung von Devisenoptionen erfolgt mittels eines anerkannten Optionspreismodells auf Basis aktueller Marktdaten wie Kassakurse, Volatilitäten und Zinsstrukturkurven der relevanten Währungen. Die Bewertung von Devisentermingeschäften basiert auf den jeweils vereinbarten Terminkursen sowie den Zinsstrukturkurven der relevanten Währungen. Die Bewertung von Zinsswaps erfolgt auf Basis der Standard-EUR-Zinsswap-Kurve. Die Bewertung von Warentermingeschäften erfolgt auf Basis aktueller Marktdaten für Rohstoffpreise, des jeweilig vereinbarten Kontraktpreises und Volumens sowie unter Verwendung der Standard-USD-Diskontkurve. BEWERTUNGSEINHEITENIn den derivativen Finanzinstrumenten sind Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen (wesentliche Währungen: US-Dollar, chinesischer Renminbi und britische Pfund) mit einem Nominalvolumen in Höhe von 36.137 Mio. € (Vorjahr: 38.204 Mio. €) und einem Marktwert von -177 Mio. € (Vorjahr: 650 Mio. €) enthalten, die in Form eines Micro Hedge in eine Bewertungseinheit einbezogen wurden und somit gemäß § 254 HGB zu bilanzieren waren. Dabei handelt es sich um Wechselkursabsicherungen von mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Umsätzen der nächsten vier Geschäftsjahre (Nominalvolumen in Höhe von 35.188 Mio. € (Vorjahr: 36.562 Mio. €) und einem Marktwert in Höhe von -200 Mio. € (Vorjahr: 607 Mio. €)) sowie Wechselkursabsicherungen von kurzfristigen Fremdwährungsforderungen (Nominalvolumen in Höhe von 949 Mio. € (Vorjahr: 1.642 Mio. €) und einem Marktwert in Höhe von 23 Mio. € (Vorjahr: 43 Mio. €)). Zusätzlich wurden Warentermingeschäfte (wesentliche Rohstoffe Aluminium, Kupfer, Nickel) mit einem Nominalvolumen von 447 Mio. € (Vorjahr: 477 Mio. €) und einem Marktwert von 15 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €) abgeschlossen. Die Bilanzierung der Bewertungseinheiten zur Kursabsicherung von mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Umsätzen bzw. von Wareneinkäufen erfolgt anhand der sogenannten Einfrierungsmethode. Dazu werden die erwarteten Umsätze bzw. Wareneinkäufe je Währung bzw. Rohstoff und Planungsperiode in wirtschaftlich sinnvolle Portfolios zusammengefasst. Auf Basis der für die Beurteilung herangezogenen Critical-Terms-Match-Methode geht die Porsche AG davon aus, dass mit den verwendeten Sicherungsinstrumenten aufgrund identischer Ausstattungsmerkmale von Sicherungen und geplanten Transaktionen mit Fremdwährungen bzw. Rohstoffen das zukünftige Kursrisiko vollständig kompensiert werden kann. Die retrospektive Effektivitätsmessung wird anhand der Dollar-Offset-Methode gemessen. Bis zum Abschlussstichtag haben sich die prognostizierten gegenläufigen Zahlungsströme aus den zukünftig geplanten Transaktionen mit Fremdwährungen bzw. Rohstoffen sowie den dafür vorgesehenen Sicherungsgeschäften vollständig ausgeglichen. Durch die Bildung der Bewertungseinheit für die Währungsrisiken aus Umsatzsicherung wurde eine negative Wertänderung in Höhe von 834 Mio. € (Vorjahr: 495 Mio. €) bzw. aus Rohstoffsicherung eine negative Wertänderung in Höhe von 11 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €) nicht als Drohverlustrückstellung bilanziert. Dem stehen gegenläufige Wertänderungen des Grundgeschäfts in gleicher Höhe entgegen. Für die Bilanzierung von abgesicherten Währungsrisiken bei Fremdwährungsforderungen wurde die sogenannte Durchbuchungsmethode angewandt. Dabei werden die Forderungen und die Sicherungsgeschäfte zum jeweiligen Stichtagskurs ergebniswirksam umbewertet. Zum Bilanzstichtag wurde eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 17 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €) gebildet. Das zum Stichtagskurs bewertete Nominalvolumen der in die Bewertungseinheit einbezogenen Fremdwährungsforderungen betrug 1.992 Mio. € (Vorjahr: 2.775 Mio. €). [22] Bei der Porsche AG durchschnittlich beschäftigte Mitarbeitende
[23] Honorar des AbschlussprüfersDas Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers in Deutschland findet sich im Porsche AG Konzernabschluss unter dem Kapitel "Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers" [45]. Auf die Veröffentlichung des Honoraraufwands des Abschlussprüfers an dieser Stelle wird aufgrund der befreienden Konzernklausel gemäß § 285 Nr. 17 HGB verzichtet. [24] Angaben zu nahestehenden Unternehmen und PersonenAls nahestehende Personen oder Unternehmen gelten in Anlehnung an IAS 24 natürliche Personen und Unternehmen, die von der Porsche AG beeinflusst werden können, die einen Einfluss auf die Porsche AG ausüben können oder die unter dem Einfluss einer anderen nahestehenden Partei der Porsche AG stehen. Alle Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen und Unternehmen werden regelmäßig zu Bedingungen ausgeführt, wie sie auch mit fremden Dritten üblich sind. Seit dem 1. August 2012 hat die Volkswagen AG über die Porsche Holding Stuttgart GmbH 100 % der Anteile an der Porsche AG gehalten. Am 28. September 2022 hat die Volkswagen AG 25 % der Vorzugsaktien (inklusive Mehrzuteilungen) der Porsche AG bei Investoren platziert. Diese Vorzugsaktien werden seit dem Folgetag an der Börse gehandelt. Grundlage für den Börsengang war eine umfassende Einigung über den Abschluss mehrerer Verträge zwischen der Volkswagen AG und der Porsche SE. In diesem Zusammenhang haben beide Parteien unter anderem auch vereinbart, dass die Porsche SE 25 % der Stammaktien an der Porsche AG zuzüglich einer Stammaktie von der Volkswagen AG erwirbt. Der Preis je Stammaktie entsprach dem Platzierungspreis pro Vorzugsaktie zuzüglich einer Prämie von 7,5 %. Der Erwerb erfolgte in zwei Tranchen. Eine erste Tranche in Höhe von 17,5 % der Stammaktien zuzüglich einer Stammaktie wurde im Oktober 2022 an die Porsche SE übertragen. Der Vollzug der zweiten Tranche in Höhe von 7,5 % der Stammaktien an der Porsche AG wurde am 30. Dezember 2022 abgeschlossen. Mit diesem Tag ist das Eigentum an die Porsche SE übergegangen. Die übrigen Anteile am Stammaktienkapital in Höhe von 75,4 % abzüglich einer Stammaktie an der Porsche AG werden zum Bilanzstichtag weiterhin von der Porsche Holding Stuttgart GmbH gehalten. Die Porsche AG ist zum Abschlussstichtag weiterhin ein Tochterunternehmen der Porsche Holding Stuttgart GmbH. Im Berichtsjahr bestand zwischen der Porsche AG und der Porsche Holding Stuttgart GmbH kein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die Volkswagen AG und die Porsche SE haben sich im Zusammenhang mit dem Börsengang und dem Stammaktienverkauf an die Porsche SE auf eine maßgebliche Teilhabe von Vertretern der Porsche SE im Aufsichtsrat der Porsche AG geeinigt. Letztentscheidungsrechte der von der Volkswagen AG bestimmten Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat im Hinblick auf die Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten im Sinne des IFRS 10 bei der Porsche AG führen weiterhin zur Beherrschung der Porsche AG durch die Volkswagen AG (faktischer Konzern). Zum Bilanzstichtag hielt die Porsche SE die Mehrheit der Stimmrechte an der Volkswagen AG. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 wurde die Schaffung von Entsendungsrechten für das Land Niedersachsen beschlossen. Damit kann die Porsche SE über die Hauptversammlung nicht alle Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Volkswagen AG wählen, solange dem Land Niedersachsen mindestens 15 % der Stammaktien gehören. Die Gesellschaften des Porsche SE Konzerns (Porsche SE) gelten damit als nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24. Im Zuge der Übertragung des operativen Geschäftsbetriebs und damit der Übertragung der Porsche Holding Stuttgart GmbH durch die Porsche SE an die Volkswagen AG im Geschäftsjahr 2012 haben die Porsche SE mit der Volkswagen AG und Gesellschaften des Porsche Holding Stuttgart GmbH Konzerns insbesondere folgende Vereinbarungen getroffen:
Im Zusammenhang mit dem Börsengang der Porsche AG schlossen die Porsche AG und die Volkswagen AG am 5. September 2022 eine Vereinbarung zur Regelung der künftigen Beziehungen, insbesondere der Kooperation, Abstimmung und Zusammenarbeit in bestimmten Angelegenheiten. Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten zwischen der Porsche AG und der Volkswagen AG vom 18. September 2022 umfasst insbesondere Folgendes:
Des Weiteren wurde zwischen der Porsche AG und der Volkswagen AG am 5. September 2022 eine industrielle Kooperationsvereinbarung geschlossen, die die künftige Ausgestaltung der industriellen und strategischen Kooperation zwischen dem Volkswagen AG Konzern und dem Porsche AG Konzern regelt. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde zwischen den Vertragsparteien beschlossen, die bisherige Zusammenarbeit im Bereich des Einkaufs und der Beschaffung in einer separaten Vereinbarung weiterzuentwickeln und detaillierter auszugestalten. Deshalb haben die Porsche AG und die Volkswagen AG in Übereinstimmung mit den Vorschriften der industriellen Kooperationsvereinbarung eine Einkaufs- und Beschaffungsvereinbarung geschlossen. Diese beinhaltet allgemeine Prinzipien für die Fortsetzung der bisherigen Kooperation zwischen den Vertragsparteien, einschließlich der allgemeinen Organisation sowie spezifische Bestimmungen für bestimmte, wesentliche Felder im Bereich des Einkaufs und der Beschaffung. [25] Bezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sowie ehemaliger OrganmitgliederDie Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder im Sinne des § 285 Nr. 9a HGB für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 betrugen 30 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €). In den Gesamtbezügen der Vorstandsmitglieder sind aktienbasierte Vergütungen gemäß § 285 Nr. 9a Satz 4 HGB in Höhe von 13 Mio. € enthalten. Im Rahmen des Performance-Share-Plans wurden den aktiven Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 insgesamt 138.057 Performance Shares mit einem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung in Höhe von 13 Mio. € gewährt. Die Performance Shares entfallen in voller Höhe auf den Performance-Share-Plan auf Basis der Porsche-Vorzugsaktie. Die Vergütung für die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der Porsche AG einschließlich Sitzungsgelder belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 3 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) und betrifft ausschließlich kurzfristig fällige Leistungen. Vorschüsse, Kredite oder ähnliche Leistungen wurden den Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats weder in der Berichts- noch in der Vergleichsperiode gewährt. Pensionsansprüche und Leistungen an ausgeschiedene Mitglieder des VorstandsDen früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden 2 Mio. € gewährt. Für diesen Personenkreis bestanden Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 45 Mio. €. Die individuellen Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht erläutert. Dort findet sich auch eine ausführliche Würdigung der einzelnen Vergütungskomponenten. [26] Mitteilungen von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an der Porsche AG nach WPHG1) VERÖFFENTLICHUNG GEMÄSS § 40 ABS. 1 WPHG VOM 18. DEZEMBER 20241. Angaben zum EmittentenDr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart, Deutschland 2. Grund der MitteilungSonstiger Grund: Ausscheiden aus der Kontrolle 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.5. Datum der Schwellenberührung18.12.2024 6. Gesamtstimmrechtsanteile
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständena. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
b.1. Instrumente i. S .d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
b.2. Instrumente i. S. d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
8. Informationen in Bezug auf den MitteilungspflichtigenMitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden. 9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHGDatum der Hauptversammlung:
[27] Ereignisse nach dem BilanzstichtagEs ergaben sich keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag mit wesentlicher Auswirkung auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024. [28] OrganeMITGLIEDER DES VORSTANDS
1 Konzernexternes Mandat.
1 Konzernexternes Mandat.
MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATES UND BESETZUNG DER AUSSCHÜSSE
1 Konzernexternes Mandat.
1 Konzernexternes Mandat.
1 Konzernexternes Mandat.
1 Konzernexternes Mandat.
AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS DER PORSCHE AG STAND 31. DEZEMBER 2024Mitglieder des Präsidiums
Mitglieder des Prüfungsausschusses
Mitglieder des Vermittlungsausschusses gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz
Mitglieder des Nominierungsausschusses
Mitglieder des Related-Party Ausschusses
[29] AnteilsbesitzlisteAnteilsbesitz gemäß §§ 285 und 313 HGB für die Porsche AG und den Porsche AG Konzern sowie Darstellung der in den Porsche AG Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gemäß IFRS 12 zum 31. Dezember 2024.
1 Ergebnisabführungsvertrag
Stuttgart, 24. Februar 2025 Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft Der Vorstand VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Porsche AG vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Porsche AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Porsche AG beschrieben sind.
Stuttgart, 24. Februar 2025 Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft Der Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAN DIE DR. ING. H.C. F. PORSCHE AKTIENGESELLSCHAFT "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPRÜFUNGSURTEILEWir haben den Jahresabschluss der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist ("zusammengefasster Lagebericht"), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts sowie die dort aufgeführten Informationen des Unternehmens außerhalb des Geschäftsberichts, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: Realisierung von Buchgewinnen im Zuge der Sacheinlage von Anteilen an der MHP Management- und IT-Beratung GmbH, Ludwigsburg gegen Gewährung von Anteilen an der Porsche Investments Management S.A., LuxemburgGRÜNDE FÜR DIE BESTIMMUNG ALS BESONDERS WICHTIGER PRÜFUNGSSACHVERHALTDie Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft war zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 jeweils und unmittelbar zu 100 % Gesellschafterin an der MHP Management- und IT-Beratung GmbH, Ludwigsburg (im Folgenden kurz: "MHP") und an der Porsche Investments Management S.A., Luxemburg (im Folgenden kurz: "Porsche Investments"). In diesem Rahmen hat die Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft als alleinige Gesellschafterin eine Kapitalerhöhung der Porsche Investments über EUR 1.591 Mio. (159.000.000 neue Geschäftsanteile) vorgenommen. Die Kapitalerhöhung erfolgte im Wege einer Sacheinlage, bei welcher als Gegenleistung sämtliche Anteile an der MHP zum Bewertungsstichtag 19. Juni 2024 eingebracht wurden. Durch die Bemessung der Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile zum Zeitwert der hingegebenen Anteile sind auf Ebene der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft sonstige betriebliche Erträge aus der Realisierung von Buchgewinnen in Höhe von EUR 1.326 Mio. erfasst worden. Grundlage der Ermittlung des Zeitwerts war ein von einem externen Sachverständigen erstelltes Bewertungsgutachten in Übereinstimmung mit IDW S1, Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen. Die Ermittlung des Zeitwerts der eingebrachten Anteile und somit der Anschaffungskosten war mit erhöhten Ermessensspielräumen behaftet, vor allem in Hinblick auf die Bestimmung der zukünftigen Zahlungsströme und der verwendeten Diskontierungszinssätze. Vor dem Hintergrund der vorhandenen Ermessensspielräume und der zugrundeliegenden Komplexität der vorgenommenen Bewertung der eingebrachten Anteile sowie aufgrund der Wesentlichkeit der erfassten sonstigen betrieblichen Erträge war die Realisierung von Buchgewinnen sowie die Ermittlung der Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile an der MHP zum Zeitwert im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte. PRÜFERISCHES VORGEHENWir haben im Rahmen unserer Prüfung ein Verständnis über den Hintergrund der Transaktion sowie den gesellschaftsrechtlichen Ablauf der Einbringung der Anteile entwickelt. Anhand der vertraglichen Vereinbarungen zur Einbringung der Anteile an der MHP sowie der Gesellschafterbeschlüsse in Bezug auf die durchgeführte Kapitalerhöhung und der jeweiligen Eintragungen der Einbringungsvorgänge in das Handelsregister haben wir die vorgenommene buchhalterische Abbildung der Transaktion nachvollzogen. Hinsichtlich der von Sachverständigen im Auftrag der gesetzlichen Vertreter ermittelten Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile an der MHP bzw. des hierfür ermittelten Zeitwerts haben wir uns mit dem zugrundeliegenden Prozess in Zusammenhang mit der Ermittlung dieser Werte befasst und die dazugehörigen Kontrollen getestet. Die handelsrechtliche Zulässigkeit der Bemessung der Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile zum Zeitwert haben wir gewürdigt. Ebenso haben wir unter Einbezug von internen Steuerexperten die steuerrechtliche Behandlung der Einbringungsvorgänge der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft auf den Einklang mit den relevanten Steuergesetzen geprüft. Zur Beurteilung der Eignung der Tätigkeiten der Sachverständigen haben wir unter anderem anhand von ausgewiesenen Qualifikationen der jeweiligen Sachverständigen gewürdigt, ob diese jeweils über die zur Erstellung von IDW S1 Gutachten notwendigen Kompetenzen, Expertise sowie ausreichende Objektivität verfügen. Darüber hinaus haben wir das methodische Vorgehen der externen Sachverständigen zur Bestimmung der Zeitwerte unter Einbindung von internen Bewertungsexperten beurteilt. Dabei haben wir zunächst die rechnerische und methodische Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells nachvollzogen. Im Hinblick auf die in den Gutachten verwendeten wesentlichen Annahmen haben wir uns ein Verständnis über das konzeptionelle Vorgehen des Sachverständigen zu deren Ermittlung verschafft. Die wesentlichen Prämissen der im Bewertungsmodell verwendeten Planungsannahmen haben wir unter Einbeziehung von internen Bewertungsexperten auf ihre Nachvollziehbarkeit, Konsistenz und Widerspruchsfreiheit hin gewürdigt und insbesondere mit erwarteten branchenspezifischen Marktentwicklungen und allgemeinen wirtschaftlichen Rahmendaten verglichen. Weiterhin haben wir wesentliche Planungsannahmen, insbesondere die erwartete Umsatz- und Margenentwicklung der MHP mit den gesetzlichen Vertretern besprochen. Zur Beurteilung der Planungsgenauigkeit haben wir einen Abgleich historischer Plandaten mit den in der Vergangenheit realisierten Ergebnissen und Zahlungsmittelzuflüssen der MHP durchgeführt. Im Hinblick auf die Überleitung der operativen Mehrjahresplanung in die Langfristplanung haben wir die angenommenen Wachstumsraten mit allgemeinen wirtschaftlichen Rahmendaten abgeglichen. Ferner haben wir nachvollzogen, ob die bei der Berechnung der Zeitwerte angewandten Diskontierungszinssätze innerhalb der von uns erwarteten Bandbreite liegen. Die Annahmen zu den zugrunde liegenden Fremdkapitalkosten haben wir unter anderem mit der aktuellen Zinsentwicklung abgeglichen, bezüglich der Eigenkapitalkosten haben wir insbesondere über die Zusammensetzung der herangezogenen Vergleichsunternehmen den verwendeten Beta-Faktor unter Berücksichtigung entsprechender Kapitalmarktdaten beurteilt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Ermittlung der Anschaffungskosten und somit der Realisierung von Buchgewinnen im Zuge der Sacheinlage von Anteilen an der MHP in die Porsche Investments Management S.A., Luxemburg, keine Einwendungen ergeben. VERWEIS AUF ZUGEHÖRIGE ANGABENFür die bezüglich der Ermittlung der Anschaffungskosten bzw. des Zeitwerts der eingebrachten Anteile an der MHP verwendeten Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" zum Anlagevermögen. Hinsichtlich der entsprechenden Zugänge zum Anlagevermögen verweisen wir auf die Angaben im Anhang im Abschnitt "Erläuterung zur Bilanz" Textziffer 1 "Anlagevermögen". Für die im Zusammenhang mit der Realisierung von Buchgewinnen stehenden Angaben verweisen wir auf die Angaben im Anhang im Abschnitt "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung" Textziffer 10 "Sonstige betriebliche Erträge". Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen für GewährleistungsverpflichtungenGRÜNDE FÜR DIE BESTIMMUNG ALS BESONDERS WICHTIGER PRÜFUNGSSACHVERHALTDie Ermittlung der Verpflichtungen aus Gewährleistungsansprüchen erfolgt auf der Basis des geschätzten Schadensverlaufs und des Kulanzverhaltens. Sofern außergewöhnliche technische Einzelrisiken erwartet werden, erfolgt eine gesonderte Einschätzung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Maßnahmen zu ihrer Behebung notwendig sind und entsprechende Rückstellungen gebildet werden müssen. Die Höhe der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen ist insgesamt bedeutsam. Darüber hinaus ergeben sich neben allgemeinen Ermessensspielräumen in der Auswahl der Bewertungsverfahren sowie der Einschätzung der Verpflichtungen zunehmend Schätzunsicherheiten aufgrund des steigenden Anteils von Hybrid- und batterieelektrischen Fahrzeugen mit geringen Erfahrungswerten in Bezug auf deren Schadensanfälligkeiten. Vor dem Hintergrund der Höhe des Rückstellungsbetrags und der bei der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume war die Vollständigkeit und Bewertung von Rückstellungen aus Gewährleistungsverpflichtungen im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte. PRÜFERISCHES VORGEHENHinsichtlich der Bilanzierung der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen haben wir uns mit den zugrunde liegenden Prozessen zur Erfassung der bisherigen Schadensfälle, zur Ermittlung und Bewertung des geschätzten zukünftigen Schadensverlaufes sowie zur Bildung der Rückstellungen befasst und in Teilbereichen Kontrollen getestet. Vor dem Hintergrund der Unsicherheit in Bezug auf den geschätzten zukünftigen Schadensverlauf haben wir die zugrunde liegenden Bewertungsannahmen, insbesondere zu den erwarteten Schadensraten pro Fahrzeug und deren Kosten, mit Hilfe von Analysen auf der Basis von Vergangenheitsdaten beurteilt. Im Falle fehlender Erfahrungswerte wurden die zugrunde liegenden Annahmen der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen und auf Basis von Vergangenheitsdaten für vergleichbare Sachverhalte analysiert. Anhand der aus diesen Vergangenheitsdaten abgeleiteten Berechnungsgrundlagen haben wir die für die erwarteten Schadensfälle je Fahrzeug geschätzten Kosten nachvollzogen. Zur Beurteilung der Vollständigkeit der Rückstellungen haben wir darüber hinaus die für die Rückstellungsbildung zugrunde gelegte Anzahl der Fahrzeuge mit den im Geschäftsjahr fakturierten Absatzmengen abgestimmt. Das Berechnungsschema der Rückstellungen haben wir, einschließlich der Abzinsung, methodisch und rechnerisch nachvollzogen. Für wesentliche technische Einzelrisiken haben wir deren erwartete Schadenshäufigkeiten sowie die Ermittlung der erwarteten Kosten je Fall bzw. Fahrzeug auf der Grundlage von Dokumentationen über bisherige Schadensfälle, der Einsicht in Beschlüsse technischer Gremien und von Erörterungen mit den zuständigen Abteilungen beurteilt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen ergeben. VERWEIS AUF ZUGEHÖRIGE ANGABENZu den im Rahmen der Bilanzierung von Rückstellungen aus Gewährleistungsverpflichtungen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" zu den Schätzungen und Beurteilungen des Managements sowie "Erläuterungen zur Bilanz" Textziffer 5 "Rückstellungen". SONSTIGE INFORMATIONENFür die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Geschäftsberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPRÜFUNGSURTEILWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der PAG_JFB_HGB_2024-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEILWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DIE ESEF-UNTERLAGENDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DER ESEF-UNTERLAGENUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen- beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Juli 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christian Baur. Anlage zum Bestätigungsvermerk: [1] Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des zusammengefassten LageberichtsFolgende Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:
Darüber hinaus haben wir nachfolgend aufgeführten lageberichtsfremde Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebericht sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind:
[2] Weitere Sonstige InformationenDie "Sonstigen Informationen" umfassen ferner die folgenden Bestandteile des Geschäftsberichts, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben:
aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogene Lageberichtsangaben und nicht unser dazugehöriger Bestätigungsvermerk. [3] Informationen des Unternehmens außerhalb des Geschäftsberichts, auf die im Anhang und zusammengefassten Lagebericht verwiesen wirdDer Anhang und der zusammengefasste Lagebericht enthält weitere Querverweise auf Internetseiten der Gesellschaft. Die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir nicht inhaltlich geprüft."
Stuttgart, 4. März 2025 Ernst
& Young GmbH
Matischiok, Wirtschaftsprüfer Baur, Wirtschaftsprüfer HERAUSGEBERDr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft 70435 Stuttgart Tel. +49 711 911-0 |
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