INOVA
GmbH
Wetter
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
138.929,51 |
128.060,00 |
| I.
Sachanlagen |
138.929,51 |
128.060,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.129.119,23 |
988.970,79 |
| I.
Vorräte |
714.755,55 |
430.400,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
315.418,78 |
558.570,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.975,75 |
15.975,75 |
| davon
gegen Gesellschafter |
24.129,92 |
12.410,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
98.944,90 |
|
| Aktiva |
1.268.048,74 |
1.117.030,79 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
278.915,33 |
220.676,18 |
| I.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
208.176,18 |
-115.208,85 |
| III.
Jahresüberschuss |
45.739,15 |
323.385,03 |
| B.
Rückstellungen |
45.830,71 |
77.002,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
943.302,70 |
819.352,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
510.552,70 |
338.102,16 |
| Summe
Passiva |
1.268.048,74 |
1.117.030,79 |
Anhang
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Der mir erteilte Auftrag zur Erstellung des
Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die
erforderlich waren, um auf der Grundlage der
Buchführung und der Inventur sowie der
eingeholten Auskünfte zu Ansatz-, Ausweis- und
Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den
anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
unter Vornahme der Abschlussbuchungen den gesetzlich
vorgeschriebenen
Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Anhang, zu erstellen.
Im Rahmen des erteilten Auftrags habe ich die
gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von
Jahresabschlüssen sowie die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung beachtet.
Die Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die
Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und
außerhalb der Rechnungslegung begangener
Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand meines
Auftrags.
Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und
Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von
den zur Auskunft benannten Mitarbeitern
bereitwillig erbracht.
Auskünfte erteilte die
Geschäftsführung.
Art, Umfang und Ergebnis der während meiner
Auftragsdurchführung im Einzelnen vorgenommenen
Erstellungshandlungen sind, soweit sie nicht in
diesem Erstellungsbericht dokumentiert wurden, in
meinen Arbeitspapieren festgehalten.
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit
Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben
einer genauen Beschreibung des
einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über
das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle
weiteren Verkehrszahlen, insbesondere
die Abschreibungen geführt.
Die Organisation der Buchhaltung, das interne
Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen
ermöglichen die vollständige, richtige,
zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der
Geschäftsvorfälle.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2023 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2022.
Die auf den 31.12.2023 durchgeführte Inventur
wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische
Vorbereitungen und Festlegungen von
Durchführungsanweisungen wurden von mir
ebenfalls nicht vorgenommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das
Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis
ordnungsgemäß entwickelt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie
hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem
Vorjahr nicht geändert.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die
Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte
wahr und übernimmt diese "soweit zulässig" in
ihre Handelsbilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung
ausreichender Rückstellungen und
Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken
nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf
sie im Anhang verwiesen.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Sam Figge
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2025
festgestellt.
|