Stammdaten

Register
Amtsgericht Hagen HRB 9765
Eingetragen
8.9.2014
Branche
Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
Handel und Vertrieb, Entwicklung, Montage und Instandsetzung sowie Wartung von Industrieprodukten, Hilfsmitteln und Vorrichtungen, Werkzeugen, Werkzeugmaschinen und sonstigen Anlagen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sam Figge
seit 8.9.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

In der Rolle 10, 58642 Iserlohn
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

INOVA GmbH

Wetter

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 138.929,51 128.060,00
I. Sachanlagen 138.929,51 128.060,00
B. Umlaufvermögen 1.129.119,23 988.970,79
I. Vorräte 714.755,55 430.400,05
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 315.418,78 558.570,74
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 15.975,75 15.975,75
davon gegen Gesellschafter 24.129,92 12.410,14
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 98.944,90  
Aktiva 1.268.048,74 1.117.030,79

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 278.915,33 220.676,18
I. eingefordertes Kapital 25.000,00 12.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 -12.500,00
II. Gewinnvortrag 208.176,18 -115.208,85
III. Jahresüberschuss 45.739,15 323.385,03
B. Rückstellungen 45.830,71 77.002,45
C. Verbindlichkeiten 943.302,70 819.352,16
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 510.552,70 338.102,16
Summe Passiva 1.268.048,74 1.117.030,79

Anhang


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Der mir erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die erforderlich waren, um auf der Grundlage der
Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Auskünfte zu Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den
anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den gesetzlich vorgeschriebenen
Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, zu erstellen.
Im Rahmen des erteilten Auftrags habe ich die gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von Jahresabschlüssen sowie die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Die Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und
außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand meines Auftrags.
Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von den zur Auskunft benannten Mitarbeitern
bereitwillig erbracht.
Auskünfte erteilte die Geschäftsführung.
Art, Umfang und Ergebnis der während meiner Auftragsdurchführung im Einzelnen vorgenommenen Erstellungshandlungen sind, soweit sie nicht in
diesem Erstellungsbericht dokumentiert wurden, in meinen Arbeitspapieren festgehalten.
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des
einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere
die Abschreibungen geführt.
Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige,
zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2023 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2022.
Die auf den 31.12.2023 durchgeführte Inventur wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von
Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls nicht vorgenommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das
Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem
Vorjahr nicht geändert.
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die
Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung
ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf
sie im Anhang verwiesen.

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Sam Figge


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2025 festgestellt.

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