Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 25366
Eingetragen
9.12.2021
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erstellung von Web-Design, Content-Managementsystem, Web-Applikation, e-Commercial, Grafik-Design und Hosting und alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zweck dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen, sowie alle Maßnahmen durchzuführen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marc Michael Müller
seit 9.12.2021
Geschäftsführer
Erwin Zirmer
seit 9.12.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Marc Müller
52249 Eschweiler
50.00%
Erwin Zimmer
52249 Eschweiler
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Visual Seven GmbH

Aachen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 03.11.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
3.11.2021
EUR
A. Umlaufvermögen 12.481,80 12.500,00
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.481,80 0,00
Summe Aktiva 12.481,80 12.500,00

Passiva

31.12.2021
EUR
3.11.2021
EUR
A. Eigenkapital 11.681,80 12.500,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
IV. Jahresfehlbetrag 818,20 0,00
B. Rückstellungen 800,00 0,00
Summe Passiva 12.481,80 12.500,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

Allgemeine Angaben

1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB)

Die Visual Seven GmbH hat ihren Sitz in Aachen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Aachen (Reg.Nr. 25366).

2. Allgemeine Hinweise (§ 284 Abs. 1 HGB)

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Von den größenabhängigen Erleichterungen, die für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des  § 288 HGB gelten, wurde teilweise Gebrauch gemacht. 

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB)

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: --

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

1. Bilanzierungs- Bewertungsgrundsätze (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz / bei den Wertpapieren wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen / an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

2. Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB)

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

1. Entwicklung des Anlagevermögens (§ 284 Abs. 3 HGB)

Bei der Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird von der größenabhängigen Erleichterung gem. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB Gebrauch gemacht.

2. Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbH)

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 0,00 ausgewiesen.

3. Sonstige Vermögensgegenstände, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 S. 2 HGB)

In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.

4. Eigenkapital (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB)

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

5. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr (§ 285 Nr. 1a HGB, § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB)

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

31.12.2021 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00

6. Gesicherte Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 b HGB)

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 0,00 durch Grundschulden / Sicherungsübereignung / Sicherungsabtretung von Forderungen besichert.

7. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbH)

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter von € 0,00 ausgewiesen.

Gewinn und Verlustrechnung

1. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen (§ 277 Abs. 3 S. 1 HGB)

Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von € 0,00 vorgenommen.

Sonstige Angaben

1. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer (§ 285 Nr. 9 c HGB)

Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer/persönlich haftender Gesellschafter vergebenen Kredite wird berichtet:

Es wurden keine Kredite an Geschäftsführer oder Gesellschafter vergeben.

2. Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen 0,00 Mitarbeiter beschäftigt.

Aachen, den 15.12.2022

................................................... …………………………………….

Geschäftsführer, Erwin Zirmer Geschäftsführer Marc Müller

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.12.2022.

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