Fleischerei
Erkes GmbH
Korschenbroich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
127.285,00 |
156.546,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.219,00 |
2.570,00 |
| II.
Sachanlagen |
124.266,00 |
153.176,00 |
| III.
Finanzanlagen |
800,00 |
800,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
313.133,87 |
261.650,44 |
| I.
Vorräte |
36.802,37 |
45.737,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.531,97 |
29.514,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
254.799,53 |
186.398,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.757,61 |
5.468,50 |
| Aktiva |
443.176,48 |
423.664,94 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
352.632,64 |
338.495,59 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
327.632,64 |
313.495,59 |
| III.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
33.445,79 |
34.416,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
57.098,05 |
50.752,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
57.098,05 |
50.752,87 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
4.581,60 |
4.042,53 |
| Passiva |
443.176,48 |
423.664,94 |
Anhang
Fleischerei Erkes GmbH, Korschenbroich
Anhang zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr 2023
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Vorbemerkung
Die Fleischerei Erkes GmbH, geführt beim
Amtsgericht Neuss unter der Nummer HRB 10206, ist nach den
Größenkriterien des
§ 267 Abs. 1 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von der Erleichterung für kleine
Kapitalgesellschaften wurde bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses nur für den Anhang Gebrauch gemacht.
Für Zwecke der Offenlegung werden sämtliche
Erleichterungen in Anspruch genommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
unverändert geblieben.
Dabei wurden folgende Bewertungsgrundsätze
beachtet:
- die formelle Bilanzkontinuität,
- das going-concern-Prinzip,
- das Stichtagsprinzip,
- der Grundsatz der Einzelbewertung,
- das Vorsichtsprinzip und als Ausdruck dessen
das Imparitätsprinzip sowie das Realisationsprinzip.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach Verwendung
des Jahresergebnisses.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr wurde wie im Vorjahr nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2.
Bilanzpositionen
Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen angesetzt.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen angesetzt.
Die
Abschreibungen wurden nach der linearen Methode
vorgenommen. Bei Neuzugängen wurde von der
Pro-Rata-Temporis Regel Gebrauch gemacht. Im
Geschäftsjahr angeschaffte geringwertige
Wirtschaftgüter wurden bis auf € 0,00
abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen sind mit ihrem Nennwert angesetzt.
Die Bestände an
Waren sind mit den Anschaffungskosten bewertet.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit Ihrem Nominalwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen
sowie Pauschalwertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände und
flüssigen Mittel wurden ebenfalls zum
Nominalwert angesetzt.
Der
Rechnungsabgrenzungsposten enthält abgegrenzte
Ausgaben für das Folgejahr.
Die gebildeten
Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten in angemessener Höhe
und sind nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag
angesetzt,
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie die
sonstigen Verbindlichkeiten wurden ebenfalls mit
ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
B.
Sonstige Pflichtangaben -§ 285HGB-
1.
Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer -§285 Nr.
7 HGB-
Während des Geschäftsjahres waren im
Unternehmen durchschnittlich 20 Arbeitnehmer
beschäftigt.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen -§285 Nr. 3 a
HGB-
Außerhalb der Bilanz bestehen keine
finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung
der Finanzlage von Bedeutung sind.
3.
Geschäftsführung
Im Bilanzzeitraum 1. Januar bis
31. Dezember 2023 wurden die Geschäfte von
Herrn Udo Erkes, Korschenbroich, und Frau Birgit
Erkes, Korschenbroich, geführt. Beide
Geschäftsführer haben Alleinvertretungsmacht und
sind von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Korschenbroich, den 29. April 2024
__________________________________ ___________________________________
Udo
Erkes
Birgit Erkes
sonstige Berichtsbestandteile
Korschenbroich, den 29. April 2024
__________________________________ ___________________________________
Udo
Erkes
Birgit Erkes
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2024
festgestellt.
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