P.M.T.-Koepchen GmbH
Wuppertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.040,00 |
4.448,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.039,00 |
4.447,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
61.769,99 |
115.761,23 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.139,48 |
14.142,87 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
37.630,51 |
101.618,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
300,00 |
500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
65.109,99 |
120.709,23 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
57.051,58 |
49.686,81 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.200,00 |
51.200,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.851,58 |
-1.513,19 |
| B.
Rückstellungen |
6.665,29 |
9.050,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.393,12 |
61.972,42 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.393,12 |
61.972,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
65.109,99 |
120.709,23 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften des HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren beibehalten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der § 267 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1, S. 2, 266 ff.
HGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt
zu Anschaffungskosten. Die Abschreibung erfolgt linear.
Das
Sachanlagevermögen wird zu den
ursprünglichen Anschaffungskosten, vermindert um die
kumulierten planmäßigen Abschreibungen,
angesetzt. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes
(§ 253 Abs. 1, S. 1
und Abs. 3 HGB). Die beweglichen und
unbeweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von § 240 Abs. 4 HGB und unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Abzügen für Skonti und Delkredere sowie dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung auf die Nettoforderungen
ausreichend Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs.1, S.2 HGB). Sofern
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr passiviert werden, sind diese entsprechend dem
§ 253 Abs. 2, S.1 HGB mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
III. Erläuterungen zur Bilanz
Das gezeichnete Kapital beträgt €
51.200,00.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen
in Höhe von € 23.472,92 (im Vorjahr waren
es Verbindlichkeiten in Höhe von €
60.682,13).
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane:
Im Geschäftsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft geführt von:
Frau Jutta Koepchen, Wuppertal
Wuppertal, den 25. Oktober 2017
Die Geschäftsführerin:
Gez. Jutta Koepchen
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2017 festgestellt.
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