Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 70454
Eingetragen
14.3.1983
Branche
Herstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und FernsehprogrammenFilmverleih und -vertrieb, nicht an private HaushalteHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Filmen aller Art, sowie verwandter Produkte

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

München
100000
50.00%
München
100000
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DIWA - Film GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 789.804,50 1.318.128,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 760.009,00 1.290.009,00
II. Sachanlagen 29.795,50 28.119,50
B. Umlaufvermögen 3.584.894,71 1.173.787,02
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 345.105,33 75.849,38
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 16.153,79 15.612,11
davon gegen Gesellschafter 43.529,32 43.328,41
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.239.789,38 1.097.937,64
C. Aktive latente Steuern 124.200,85 0,00
Aktiva 4.498.900,06 2.491.915,52

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 220.755,27 119.743,60
I. Gezeichnetes Kapital 102.258,38 102.258,38
II. Bilanzgewinn 118.496,89 17.485,22
davon Gewinnvortrag 17.485,22 -71.016,72
B. Rückstellungen 1.814.086,00 1.902.215,00
C. Verbindlichkeiten 2.464.058,79 462.583,55
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.464.058,79 462.583,55
davon gegenüber Gesellschaftern 22.592,85 214.050,06
D. Passive latente Steuern 0,00 7.373,37
Passiva 4.498.900,06 2.491.915,52

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Diwa Film GmbH, Grünwald, ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaft des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitesgehend im Anhang aufgeführt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: DIWA - Film GmbH
Firmensitz laut Registergericht: München
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: München
Register-Nr.: HR70454

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter € 800; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit hierfür die Gründe nicht mehr bestehen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 800 nicht übersteigen.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

Bei den Finanzanlagen sind die Beteiligungen zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert.

Unverzinsliche und niedrigverzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert bzw. die übrigen Ausleihungen mit dem Nominalwert bilanziert.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1% auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Langfristige Steuererstattungsansprüche i.S.d. § 37 KStG (Körperschaftsteuerguthaben) werden zum Barwert angesetzt.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren Zeitwerten angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen EUR 1.777.076,00.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§  253 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" als sog. davon-Vermerk ausgewiesen.

Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 29,65 % zugrunde (15,825 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 13,825 % für die Gewerbesteuer). Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuerhebesatz von 240,00%.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 16.153,79 (Vorjahr: EUR 15.612,11). Sämtliche weitere Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 38.165,28 (Vorjahr: EUR 41.421,90).

Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen

Eigenkapital

Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt DM 200.000,00; ausgewiesen wird der in Euro umgerechnete Betrag von EUR 102.258,30.

Ergebnisverwendung

Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von EUR 17.485,22 einbezogen.

Pensionsrückstellungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§  253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0,00 % und Rentensteigerungen von jährlich 2,00 % zugrunde gelegt, sowie eine Fluktuation in Höhe von 0,00 % p.a. unterstellt.

Am 26. Februar 2016 hat der Bundesrat das "Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" gebilligt. Das Gesetz ist am 16. März 2016 verkündet worden und am 17. März 2016 in Kraft getreten. Im Zuge des Gesetzes wurde § 253 HGB hinsichtlich der Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen geändert und der Zeitraum, über den der Durchschnittszinssatz für die handelsrechtliche Abzinsung von Pensionsrückstellungen berechnet wird, von sieben auf zehn Jahre verlängert.
Gemäß Art. 75 Abs. 6 EGHGB n.F. ist die Neufassung des § 253 HGB erstmalig im Jahresabschluss der Gesellschaft zu 31. Dezember 2016 anzuwenden. Daraus ergeben sich zum 31. Dezember 2022 Rückstellungen für Pensionen in Höhe von  EUR 1.777.076,00. Diese liegen um  EUR 15.842,00. (Unterschiedsbetrag) unter dem Bewertungsansatz für Pensionsrückstellungen, der sich zum 31. Dezember 2022 bei Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergeben hätte.
Der Effekt (Unterschiedsbetrag) aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurde im Finanzergebnis / operativen Ergebnis erfasst.
Der Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 15.842,00 unterliegt einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 2.464.058,79 EUR (Vorjahr: 462.583,55 EUR).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 380.845,30 (Vorjahr: EUR 366.602,52).

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 8.

Unterschrift der Geschäftsführung



Grünwald, den 29. August 2024

Ort, Datum
gesetzliche Vertreter

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2024 festgestellt.

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