Hottmann
GmbH
Aschaffenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
593.252,50 |
161.735,50 |
| I.
Sachanlagen |
593.252,50 |
161.735,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.279.862,25 |
4.894.231,05 |
| I.
Vorräte |
1.893.114,34 |
3.379.660,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.221.653,15 |
1.277.426,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
228.744,75 |
255.047,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
165.094,76 |
237.143,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.465,71 |
10.009,90 |
| Aktiva |
3.875.580,46 |
5.065.976,45 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
799.431,72 |
653.559,97 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
628.559,97 |
421.035,76 |
| III.
Jahresüberschuss |
145.871,75 |
207.524,21 |
| B.
Rückstellungen |
700.347,80 |
660.887,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.375.800,94 |
3.751.528,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.920.295,61 |
3.641.765,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
455.505,33 |
109.763,24 |
| Summe
Passiva |
3.875.580,46 |
5.065.976,45 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Hottmann GmbH, Aschaffenburg,
wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Dabei fanden die neuen
Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Anwendung.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Im Berichtsjahr waren durchschnittlich
42 Mitarbeiter beschäftigt.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht ausgegeben.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagenwerden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
angesetzt. Bewegliche Anlagegengenstände werden
seit 2010 ausschließlich linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Anschaffungspreis von 250 Euro werden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam
berücksichtigt. Geringwertige Anlagegüter mit
einem Anschaffungspreis über 250 Euro bis 800 Euro
werden aktiviert und im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.
Teilwertabschreibungen aufgrund dauernder
Wertminderungen waren nicht zu berücksichtigen.
Finanzanlagenwurden mit den Anschaffungskosten bzw.
bei dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Unfertige und fertige Erzeugnissewurden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen
Gemeinkosten sowie den Wertverzehr des
Anlagevermögens, soweit er durch die
Fertigung veranlasst ist. Die Kosten der allgemeinen
Verwaltung, Zinsen für Fremdkapital sowie Aufwendungen
für soziale Einrichtungen des Betriebes, für
freiwillige soziale Leistungen und für
betriebliche Altersversorgung wurden nicht aktiviert.
Die Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit usw. ergeben, wurden durch
Abwertungen berücksichtigt. Des Weiteren wurden
Abwertungen aufgrund der retrograden
Stichtagsbewertung vorgenommen.
Geleistete Anzahlungen sind mit dem Zahlbetrag
angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bzw. mit
dem niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde eine
Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1,00 % der nicht einzelwertberichtigten
Nettoforderungen gebildet.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr
in Höhe von 817.325,18 Euro enthalten.
Flüssige Mittel wurden mit dem Nennwert
bilanziert.
Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet,
soweit der abzugrenzende Einzelposten 410 Euro
übersteigt.
Das Eigenkapitalwurde mit dem Nennwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Erfüllungbeträge von Verpflichtungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit einem laufzeitkongruenten,
durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst.
Die Pensionsrückstellungen wurden in Höhe
des nach kaufmännisch vernünftiger Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Als
versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren wird
für aktive Mitarbeiter ein
Anwartschaftsbarwertverfahren, die Projected Unit Methode
(PUC) verwendet. Für laufende
Rentenversicherungen und unverfallbare Anwartschaften
ausgeschiedener Mitarbeiter wurde das Barwertverfahren
verwendet. Die Ermittlung der am Bilanzstichtag erworbenen
Anwartschaften erfolgte unter Berücksichtigung von
Dynamiken, die fest zugesagt oder mit hoher
Wahrscheinlichkeit zu gewähren sind.
Rechnungsgrundlage for die versicherungsmathematischen
Barwerte sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus
Heubeck. Als Rechnungszins wurde der von der Deutschen
Bundesbank veröffentliche Rechnungszinssatz
für eine Restlaufzeit von 15 Jahren von 5,15 %
verwendet. Fluktuationswahrscheinlichkeiten sind nicht,
Rentenanpassungen mit einem Trend von 1,5 %
berücksichtigt. Aufgrund des Saldierungsgebots des
§ 246 HGB wurde die Rückdeckungsversicherung, die
ausschließlich der Erfüllung einer
Versorgungsverpflichtung dient, mit dem
Rückstellungsbetrag für die
Pensionsrückstellung saldiert. Der bilanzierte Wert
der Verpflichtung entspricht dem Erfüllungsbetrag
gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Die Bewertung der
als Deckungsvermögen im Sinne des § 246 HGB
mit der Pensionsverpflichtung saldierten
Rückdeckungsversicherung erfolgt zum Aktivwert.
Verbindlichkeitenwurden zum Erfüllungsbetrag
passiviert.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich
wie folgt dar:
| Stand 31.12.2023 |
Restlaufzeit bis zu
einem Jahr |
Restlaufzeit zwischen
einem und fünf Jahren |
Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren |
|
| Euro |
Euro |
Euro |
Euro |
|
Gesamt (Vorjahr)
|
2.375.800,94
(3.751.528,85)
|
1.956.116,50
(3.699.476,61)
|
419.684,44 (52.052,24)
|
0,00 (0,00)
|
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Forderungen
Die Forderungen haben ausnahmslos eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr betragen 228.744,75 Euro (Vorjahr: 255.047,63
Euro).
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft in der
Bilanz in Höhe von 25.000,00 Euro entspricht dem
Stammkapital und ist voll einbezahlt.
Bilanzgewinn
Der Jahresüberschuss wurde unter (teilweiser)
Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt.
In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag in Höhe
von 628.559,97 Euro einbezogen.
Verbindlichkeiten
Unter den Verbindlichkeiten werden ausgewiesen:
Verbindlichkeiten aus Steuern 50.590,46 Euro
(Vorjahr: 31.531,64 Euro)
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit 18.862,77 Euro (Vorjahr: 23.881,68 Euro)
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Sonstige Angaben
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen, den
Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Aschaffenburg, den 26.
März 2025
gez.
Ivan Kalatsei, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2025
festgestellt.
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