HynErgy
GmbH
Grasbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.613,50 |
39.329,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.388,00 |
4.996,00 |
| II.
Sachanlagen |
33.225,50 |
34.333,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
611.154,56 |
490.770,15 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
331.664,78 |
381.711,04 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
279.489,78 |
109.059,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.941,16 |
2.586,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
654.709,22 |
532.686,63 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
372.329,67 |
248.011,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
223.011,37 |
9.244,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
124.318,30 |
213.767,12 |
| B.
Rückstellungen |
199.082,63 |
251.867,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
83.296,92 |
32.807,72 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
83.296,92 |
32.807,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
654.709,22 |
532.686,63 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Firma HynErgy
GmbH wird wie im Vorjahr nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom
25.05.2009 erstellt. Die Änderungen nach dem
Gesetz zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU vom
23.07.2015 (BilRUG) sind berücksichtigt.
1.1
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
|
HynErgy GmbH
|
Firmensitz lt.
Registergericht:
|
Grasbrunn
|
Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
München
|
Register-Nummer:
|
HRB 218121
|
1.2
Größenmerkmale
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs.1 HGB auf.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein, so dass die Bilanzkontinuität
gewahrt wurde.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird von der Fortführung der
Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen
auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten
nicht entgegen, soweit dies bei Bilanzerstellung
ersichtlich war.
Die Aktiv- und Passivposten sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Die Bewertung erfolgt unter Beachtung
kaufmännischer Vorsichtsprinzipien. Insbesondere sind
alle erkennbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt. Gewinne sind
berücksichtigt worden, soweit sie am
Abschlussstichtag realisiert waren.
2.1.1
Aktiva
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen linearen Abschreibungen bewertet.
Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre
unterstellt.
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet. Die Abschreibung wird linear, der
voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer entsprechend,
vorgenommen. Nur die Zugänge vor 2011 werden - soweit
steuerlich zulässig und es dem tatsächlichen
Wertverzehr entspricht - degressiv
abgeschrieben.
Für die Zugänge wird die Abschreibung
zeitanteilig angesetzt.
Für die
Geringwertigen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden, aufgrund der
untergeordneten Bedeutung, die
Vereinfachungsregelungen des § 6 Abs. 2
EStG auch für den handelsrechtlichen
Jahresabschluss in Anspruch genommen.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu
Nominalwerten angesetzt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung
angemessen Rechnung getragen.
Einzelwertberichtigungen sind
nicht erforderlich.
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nominalwert angesetzt.
2.1.2
Passiva
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
gem. § 249 Abs. 1 HGB. Sie sind mit den
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen (d.h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt.
Gegebenenfalls erfolgt eine restlaufzeitabhängige
Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 HGB.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
3.
Sonstige Angaben
3.1
Namen der Geschäftsführer
Geschäftsführer waren während des
ganzen Geschäftsjahres 2018
|
Frau
|
Dr. Christiane Heyer
|
Herr
|
Dr.-Ing. Tobias
Christoph Brunner
|
3.2
Unterschrift der Geschäftsführung
Grasbrunn, den 10.12.2019
.........................................
|
.........................................
|
(gez.) Dr. Christiane
Heyer
|
(gez.) Dr.-Ing. Tobias
Christoph Brunner
|
(Geschäftsführerin)
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(Geschäftsführer)
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2019 festgestellt.
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