RVL Grundstücksverwaltung GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernhard Rudolf Schramm seit 5.8.2022 | Geschäftsführer |
Michael Norbert Hans Richard Rempel seit 5.8.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
INFINDO Development GmbHWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023INFINDO Development GmbH Geschäftsbericht 2023 Jahresabschluss Bilanz zum 31. Dezember 2023*
*Bei Davon-Vermerken Vorjahreszahlen in Klammern. Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023*
*Bei Davon-Vermerken Vorjahreszahlen in Klammern Anhang Rechtsgrundlagen Die Erstellung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den ergänzenden Formblattvorschriften für Wohnungsunternehmen. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw. 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die INFINDO Development GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen teilweise Gebrauch gemacht. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, die unterSachanlagen ausgewiesen wurden, wurden mit den um Abschreibungen geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bei einer dauernden Wertminderung bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear über die Nutzungsdauer von 60 Jahren. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert zum Abschlussstichtag. Zuschreibungen erfolgten gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB; jedoch maximal auf die um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Vorräte wurden zu Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten wurden die direkt zurechenbaren Kosten einbezogen. Material- und Fertigungsgemeinkosten sind nicht angefallen. Fremdkapitalzinsen im Sinne des § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB wurden in die Herstellungskosten einbezogen. Unfertige Leistungen betreffen die noch nicht abgerechneten Betriebs- und Heizkosten des Geschäftsjahres. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips. Forderungen wurden mit den Nennwerten angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks wurden mit dem Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Bilanzierung erfolgte zum Nennwert. Sonstige Rückstellungen wurden nach § 253 HGB mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und, soweit die Laufzeit der Rückstellung mehr als ein Jahr beträgt, abgezinst. Der jeweilige Zinssatz wurde auf Basis des von der Deutschen Bundesbank für Oktober 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Jahre auf das Jahresende hochgerechnet. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Negative Zinsen auf laufende Guthaben bei Kreditinstituten wurden in den Sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Unter dem Posten erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden die von den Mietern zu zahlenden Sollvorschüsse für Betriebs- und Heizkosten ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte zum Nominalwert. Erläuterungen zur Bilanz - Aktiva Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich um einen Dauervorschuss für die Hausverwaltung.
Erläuterungen zur Bilanz - Passiva
Der Jahresüberschuss vom 31.12.2022 wurde gemäß Gesellschafterbeschluss vom 14.06.2023 mit dem vor Abschluss des Gewinnabführungsvertrages zwischen der INFINDO Development GmbH und der R+V Lebensversicherung AG entstandenen vorvertraglichen Verlustvortrag nach § 291 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 301 Satz 1 AktG verrechnet und der verbleibende Bilanzverlust auf neue Rechnung vorgetragen. Von der R+V Lebensversicherung AG erhielt die Gesellschaft eine Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von 2.275.000,00 EUR zur Begleichung der Grunderwerbsteuer.
Bei den Rückstellungen für sonstige Steuern handelt es sich um Grunderwerbsteuern.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Anhangangaben Die INFINDO Development GmbH hat ihren Sitz in Wiesbaden, mit der Geschäftsanschrift Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden (HRB 33597). Die R+V Lebensversicherung AG, Wiesbaden, ist Alleingesellschafterin mit einer Beteiligungsquote von 100 %. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der R+V Versicherung AG, Wiesbaden einbezogen. Die R+V Versicherung AG befindet sich über direkt und indirekt gehaltene Anteile mehrheitlich im Besitz der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main. Geschäftsführung Bernhard Schramm Immobilienmanagement R+V Lebensversicherung AG Dr. Michael Rempel Rechtsbetreuer im Bereich Konzern-Recht R+V Versicherung AG Bezüge der Geschäftsführung Im Geschäftsjahr wurden keine Vergütungen an die Geschäftsführer geleistet. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine aus dem Jahresabschluss nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB liegen nicht vor. Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Honorare des Abschlussprüfers Es wurden für das Geschäftsjahr Honorare für Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 15.554,00 Euro (netto) als Aufwand erfasst. Abschlussprüfer der INFINDO Development GmbH ist die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt. Sonstige Bemerkungen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden nicht. Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen Im Berichtszeitraum sind keine Geschäfte im Sinne des § 285 Nr. 21 HGB mit nahe stehenden Unternehmen und Personen getätigt worden. Konzernabschluss Der Jahresabschluss der INFINDO Development GmbH wird in den im Unternehmensregister bekannt zu machenden Teilkonzernabschluss der R+V Versicherung AG, Wiesbaden, einbezogen. Der Teilkonzernabschluss der R+V Versicherung AG wird in den übergeordneten Konzernabschluss der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, einbezogen. Dieser wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Konzerngesellschaftsebene Die INFINDO Development GmbH ist Teil der DZ BANK Gruppe. In bestimmten Rechtsordnungen, in denen die DZ BANK Gruppe tätig ist, wurden Gesetze zur globalen Mindestbesteuerung (BEPS 2.0 Pillar 2) erlassen oder inhaltlich umgesetzt. In Deutschland erfolgt die Umsetzung im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen, das am 27.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde. Das Gesetz tritt für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr des Konzerns in Kraft. Der Konzern fällt in den Geltungsbereich der erlassenen oder materiell-rechtlich umgesetzten Rechtsvorschriften und hat eine Bewertung der potenziellen Betroffenheit des Konzerns von der globalen Mindestbesteuerung vorgenommen. Die INFINDO Development GmbH ist Teil der Mindeststeuergruppe gemäß § 3 Abs. 1 MinStG mit der DZ BANK AG als oberste Muttergesellschaft und Gruppenträger. Der Gruppenträger schuldet die Mindeststeuer nach dem MinStG und hat den Mindeststeuer-Bericht sowie die entsprechende Steuererklärung im Inland abzugeben. Die DZ BANK Gruppe erwartet aus Konzernsicht ein lediglich unwesentliches Ertragsteuerrisiko aus der globalen Mindestbesteuerung. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet. Ergebnisverwendung Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, aufgrund des vor Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags entstandenen vorvertraglichen Verlustvortrags nach § 291 Abs.1 AktG in Verbindung mit § 301 Satz 1 AktG den Jahresüberschuss in Höhe von 3.065.888,30 Euro gegenzurechnen und den verbleiben Bilanzverlust in Höhe von -3.329.320,42 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Wiesbaden, 29. Februar 2024 INFINDO Development GmbH Schramm Dr. Rempel Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die INFINDO Development GmbH, Wiesbaden Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der INFINDO Development GmbH, Wiesbaden - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 14. März 2024 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Sandro Trischmann ppa. Steffen Wohn Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Gesellschafterbeschluss der INFINDO Development GmbH Die R+V Lebensversicherung AG beschließt als alleinige Gesellschafterin der IN-FINDO Development GmbH gemäß 11 1. des Gesellschaftsvertrages was folgt: 1. Der Gesellschafterbeschluss vom 05.06.2024, der sich auf einen unrichtigen Jahresabschluss bezog, wird aufgehoben. 2. Der in der Anlage beigefügte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wird festgestellt. 3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.065.888,30 EUR wird mit dem vor Abschluss des Gewinnabführungsvertrages zwischen der INFINDO Deve-lopment GmbH und der R+V Lebensversicherung AG entstandenen vor-vertraglichen Verlustvortrag nach § 291 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 301 Satz 1 AktG verrechnet und der verbleibende Bilanzverlust in Höhe von -3.329.320,42 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Den jeweils amtierenden Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. 5. Zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 wird die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, gewählt. Die Geschäftsführer werden beauftragt, namens der Gesellschaft der Pri-cewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, den Auftrag zur Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 zu den hierfür vereinbarten Konditionen zu erteilen. Die Alleingesellschafterin erklärt ausdrücklich ihr Einverständnis mit der Form der schriftlichen Fassung des Gesellschafterbeschlusses.
Wiesbaden, den 14.06.2024 Marc René Michaellet ppa- Dr. Gregor Habermann |
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