RIDZEWSKI
GmbH
Biberbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.166,50 |
35.323,75 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
23.165,50 |
29.636,50 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
5.686,25 |
| B.
Umlaufvermögen |
302.354,79 |
238.912,49 |
| I.
Vorräte |
126.218,23 |
118.610,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
115.757,06 |
42.213,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
60.379,50 |
78.089,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
886,05 |
6.123,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
326.407,34 |
280.359,29 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
135.301,42 |
104.822,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
50.000,00 |
0,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
4.822,15 |
-17.039,32 |
| IV.
Jahresüberschuss |
30.479,27 |
71.861,47 |
| B.
Rückstellungen |
159.241,29 |
157.793,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
31.864,63 |
17.744,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
326.407,34 |
280.359,29 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma
Ridzewski GmbH ist auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Angang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Erworbene immaterielle Anlagewerte sind zu
Anschaffungskosten angesetzt und - sofern sie der Abnutzung
unterliegen - um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um
planmäßige Abschreibung vermindert.
In die Herstellungskosten sind neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen sind nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Soweit am Bilanzstichtag ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, ist dieser
angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere sind unter
Berücksichtigung aller erkannbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert angesetzt.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei sind eventuelle Kostensteigerungen bis zum
Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr beträgt, erfolgt eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages werden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen sind für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
Euro 31.864,63 (Vorjahr: Euro 17.744,00).
Abweichung von den bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr ist nicht zu
verzeichnen.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Rückstellung für Pensionen ist anhand
eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Als
Berechnungsgrundlagen dienten die Richttafeln 2005 G von
Klaus Heubeck. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen sind
nicht zu berücksichtigen. Der in die Berechnung
einfließende Zinssatz beträgt 5,04 %.
Aufgrund der Neubewertung der laufenden
Pensionszusagen ist eine Zuführung zu den
Rückstellungen erforderlich. Dabei wird das
Verteilungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB nicht in
Anspruch genommen. Der aufgrund der Neubewertung
erforderliche Zuführungsbetrag wird voll als Aufwand
des Geschäftsjahres behandelt.
Sonstige Pflichtangaben
Der Geschäftsführung gehörte an:
Herr Winfried Ridzewski, Biberbach
Weitere Organe waren nicht bestellt.
Biberbach, den 06. Juni 2013
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Winfried Ridzewski (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.06.2013 festgestellt.
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